Änderungen durch Tierschutzverordnung

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  • Hallo Anna,


    danke für die Infos, das bringt zumindest etwas Licht ins Dunkel!


    Also ich nehme an, dass, wenn man von diesen Verordnungen ausgeht, mit dem Begriff "Zuchtkaninchen" die Kaninchen gewerblicher Kaninchenzüchter gemeint sind.


    Als gewerblicher Züchter muss man nicht unbedingt Kaninchen zur Fleischproduktion züchten. Ich gehe davon aus, dass hier die Zuchtfarmen gemeint sind, wie z.B. die Farm mit "T" oben im Wiehengebirge, die für Zoohandlungen züchten.


    LG
    Kathi

  • Hallo Anna,
    besten Dank.


    Nun frage ich mich was "Absatzmenge" bedeutet, bzw. deffiniert wird.


    Deine Variante mit 100 verkauften Tiere wäre für uns gut !!!!


    Ich schätze aber, es wird Leute geben die mit "Absetzen" gleichsetzen mit gezogenen Tieren.


    Gruß Kai

    Fehler machen ist menschlich,
    dazu stehen zeugt von Größe,
    wer sie nur bei Anderen sucht, tut mir nur Leid.

  • Ich kenne es nur so:


    Absatz = Menge der verkauften Fertigerzeugnisse
    Absatzmenge = Menge/ Volumen des Absatzes


    Ich Verweise im Regelfall bei sowas auf den Duden. Denn da steht das auch drin. Für die ganz hartnäckigen Grabe ich dann im "Heuhaufen". Der genaue Wortlaut heißt nämlich als "Heimtiere"
    Heimtiere ist dann für mich an Privatpersonen zu Hause und nichts anderes. Denn als Heimtiere kann man selbnst alle Jungtiere nicht zusammen fassen.

  • Der Begriff Heimtier definiert sich meines Wissens nach so:
    Alle Tier, die an ein Heim gebunden gehalten werden und nicht einem (kommerziellen) Nutzen dienen, also mehr oder weniger zum Vergnügen.


    Haustiere sind diejenigen, die man gemeinhin auch als Nutztier bezeichnet.


    Wikipedia sagt dazu:

    Zitat

    Die Begriffe Haustier und Heimtier sind teils unscharf voneinander abgegrenzt. In der Alltagssprache werden beide Begriffe in der Regel als Synonyme gebraucht. Im wissenschaftlich präzisen Sprachgebrauch handelt es sich bei Haustieren um Tiere, die vom Menschen zu bestimmten Zwecken gehalten und domestiziert wurden. Bei manchen Haustierarten ist die Haltung als Heimtier heute die überwiegende Haltungsart und der ursprüngliche Nutzungszweck spielt nur noch eine untergeordnete Rolle z.B. bei Hauskatze oder Haushund. Dabei sind die Übergänge fließend. So ist das Hausmeerschweinchen in seiner südamerikanischen Heimat ein Nutztier, in Europa wird es seit seiner Einführung neben der Nutzung als Versuchstier aber fast ausschließlich als Heimtier gehalten. Generell sind Überschneidungen zwischen Labortieren und Heimtieren häufig anzutreffen; einige heute beliebte Heimtiere wie der Goldhamster oder die Farbratte wurden als Versuchstiere gezüchtet.

    Ich rede nicht schlecht hinter dem Rücken anderer Menschen. Von vorn kann man ihre Reaktionen viel besser erkennen.

  • Hallo,


    habe heute mit drei Veterinärämtern in drei verschiedenen Landkreisen Telefoniert, kein Amt wusste überhaupt was davon!


    Die Damen bzw. Herren mussten sich erst selbst einlesen und haben mir dan jeweils zurückgerufen aber wirklich etwas sagen konnte mir keiner, die aussagen waren die das ich mich im August oder September nochmals melden soll da wissen Sie mehr.

  • Was wäre denn eigentlich so schlimm daran, wenn man einen Sachkundenachweis erbringen müsste? DIe Grundlagen sollte doch jeder hier im Schlaf rückwärts kennen! Das Argument, mal über seinen Tellerrand hinauszuschauen und sich Neuem öffnen zu müssen, das weiter oben genannt wurde, halte ich für ein sehr gutes.

  • Hallo,


    es geht doch eigentlich darum, dass noch weniger Züchter einem Verein beitreten werden, wenn so etwas wie ein Sachkundenachweis nötig wird.
    Die Vereine schrumpfen doch eh schon vor sich hin. Es kommt der Tag, da müssen einige sogar fusionieren.


    Den Sachkundenachweis muss man ja eigentlich nur erbringen, wenn man nicht seit mindestens 3 Jahren dabei ist.


    Wobei wenn mans so sieht, braucht man z.B. für einen Angelverein auch einen Angelschein.


    LG
    Kathi

  • Hallo,


    in der Verordnung steht nicht dass es um Zuchtkaninchen geht die bei gewerblichen Züchtern eingesetzt werden.


    In dem § 34 geht es um
    "Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Zuchtkaninchen "


    ich denke, da sind auch unsere Zuchtkaninchen gemeint....


    Ich bin gespannt wie die Behörden reagieren werden.


    Grüße Volker

  • n dem § 34 geht es um
    "Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Zuchtkaninchen "


    Hallo,


    nein, die Nutztierverordnung gilt für Nutztiere, bei denen ein gewerblicher Zweck im Hintergrund steht.


    Das heißt, dass damit Zuchten für Zoohandlungen, etc. gemeint sind, da damit Geld verdient wird.
    Wir züchten ja in dem Sinne privat und verdienen damit kein Geld.


    LG
    Kathi

  • Hi,

    Wir züchten ja in dem Sinne privat und verdienen damit kein Geld.

    Zumindest gilt das für das Gros der Züchter, wenn ich mir aber vergegenwärtige, was tlw. für DR oder RhSch an Preisen verlangt wird, dann steht zu vermuten, dass einige Mitmenschen auch geneigt sind, sagen wir mal, ihre Kosten zu minimieren. Davon abgesehen gibt es auch "Züchter" von Zwergrassen u.ä., die ihren, mitunter genetisch etwas wackeligen "Ausschuss" in die Zoohandlungen bringen.


    Gruß


    Thomas


  • Genau! Ich würde es begrüßen und wäre absolut bereit und willens, diesen Nachweis in Form einer Prüfung zu erbringen. Auch in der Hoffnung, dass diese Feld-Wald-Wiesen-süßebunteKaninchen-Vermehrer vielleicht ein paar Steine in den Weg gelegt bekommen. Auch die bloße Haltung von "Kuschelkaninchen" gehört zumindest geringfügig beauflagt. Es geht einfach nicht, dass man einfach in eine Zoohandlung stolpern und spontan im Affekt ein beliebiges Tier kaufen kann, egal welcher Art. Es muss sowas wie einen Ausweis geben, gegen dessen Vorlage man ein Tier bekommt und sonst nicht. Wobei das wiederum den Schwarzmarkt befeuern würde...

  • Guten Morgen Angela,

    Auch die bloße Haltung von "Kuschelkaninchen" gehört zumindest geringfügig beauflagt. Es geht einfach nicht, dass man einfach in eine Zoohandlung stolpern und spontan im Affekt ein beliebiges Tier kaufen kann, egal welcher Art.

    Kannst Du mir einen Politiker oder eine Partei nennen, der ein solches Vorhaben auf den Weg bringen wollte und sich auf diese Weise mit


    • dem mündigen Bürger,

    • den Tierfutterherstellern,

    • dem Bundesverband praktizierender Tierärzte

    oder dem

    • Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe anlegen würde?


    Das ist wie "alle Menschen werden Brüder", eine nette Idee, mehr aber auch nicht! Tiere sind Sachen, eine lukrative Handelsware!


    Gruß


    Thomas

  • Schwachsinn... Einfach dem Menschen grundsätzlich alles verbieten und nur gegen Geld und Nachweis erlauben.


    Dann routinemäßige Kontrollen des Eigentums um Verstöße zu unterbinden und fertig.


    Vllt noch nen Zaun um die Wohngebiete mit Ein- und Auslasskontrolle... damit auch nur die Rein/Raus dürfen die Sachkunde für die Welt da draußen abgelegt haben...



    nachdenkliche Grüße


    Flo

    Und dann diese Zweifel, ob ich der Bekloppte bin oder alle um mich herum...


    *..jetzt auch mit Kameraüberwachung _haue_

  • Vllt noch nen Zaun um die Wohngebiete mit Ein- und Auslasskontrolle... damit auch nur die Rein/Raus dürfen die Sachkunde für die Welt da draußen abgelegt haben...

    Klingt nach einer Wiederbelebung des "guten", alten Blockwartes, dann als eine Art Buchten- und Katzenklo- Horch & Guck!


    Angela: Sag, dass Du das nicht möchtest! ;)


    Gruß


    Kim Ill Ra-Bitt :whistling:

  • Hallo,


    wie schon weiter oben geschrieben bin ich ein Befürworter der Sachkundeprüfung. Mir geht es einfach darum, dass Neuzüchter mit einem guten Fachwissen beginnen, Altzüchter mal über Ihren Tellerrand schauen und einfach jedem bewusst wird in was für ein Hobby er einsteigt. Leider ist das heute nicht immer so.


    Beispiel welches ich vor einiger Zeit erlebt habe:


    In einem Nachbarverein hat eine Familie mit dem Züchten von Kaninchen begonnen und auf dem dortigen Vereinsgelände eine Hütte gepachtet. An einem Samstag bin ich zusammen mit einem guten Kumpel (selbst Kleintierzüchter), bei der Suche nach einem Bierchen, bei der Familie in deren Hütte gelandet. Ich habe mir gleich mal die neuen Ställe, die er mit dem Fachwissen von Altzüchtern und dem dort zuständigen Zuchtwart, gebaut hat angeschaut.
    Ich habe zu dem Neuzüchter im Beisein des Zuchtwarts gesagt, dass die Ställe sehr schön und geräumig sind aber die zweite Ebene fehlt. Es hat mich mit grossen Augen angeschaut und ich habe ihm dann erklärt, dass es eine Richtlinie des ZDRK gibt und diese eine Zweite Ebene vorschreibt und dass es doch Sinn macht diese bei seinem Neubau gleich einzubauen.
    Dann hat sich der Zuchtwart mit folgendem Satz zu Wort gemeldet: "Brauchst Du nicht machen. Es handelt sich nur um eine Richtlinie und nicht um eine Vorschrift." Und das aus dem Munde von einem Zuchtwart der nun auch noch Zuchtwart vom Keis ist!!


    Hätte nun dieser Neuzüchter, bevor er mit dem Bau begonnen hat, eine Sachkundeprüfung abgelegt hätte er 1. gewusst, dass eine solche Richtlinie gibt und 2. hätte er sicherlich seinen Bau anders geplant und 3. hätte er sich von Anfang an richtig mit dem Hobby geschäftigen müssen.


    Die Meldung und Überprüfung könnte dem Zuchwart und/oder dem 1. Vorstand unterliegen oder aber auch in den Kreis verlagert werden da dieser jedes Jahr eine Meldung der Mitglieder/Neumitglieder bekommt und darin sieht wer mit dem Züchten begonnen hat, daraufhin kann er sich den Sachkundenachweis vorlegen lassen. Eine höhere Institution bräuchte man nicht.
    Ich bin eh der Meinung, dass die Zuchwarte mehr in die Pflicht genommen werden sollten. Mein Zuchtwart z. B. war noch nicht einmal bei mir und hat angeschaut wie ich so züchte!


    Nur mal so meine Meinung, jetzt könnt Ihr mich zerfleischen ;)


    Grüsse Micha

  • Nur mal so meine Meinung, jetzt könnt Ihr mich zerfleischen

    Wieso Micha? Was Du schreibst ist doch vollkommen richtig und Dein Zuchtwart ist unbestritten ein selbstgefälliger Depp! Mit Sachkundenachweis hätt er möglicherweise keinen solchen Stuß verbreitet. Problem: Ein derart erfahrener Züchter (mehr als drei Jahre an der Bucht) bedarf keines Nachweises, ergo wird er auch weiterhin ungefiltert seine Weißheiten weitergeben.
    Davon abgesehen, ich habe mal im gleichen Zusammenhang das Nachrüsten mit einem 18mm Nadelholzbrett in 30 x 80 cm (2,50 € im Baumarkt) auf Regalträgern (Stk. 75 ct im gleichen Baumarkt) empfohlen. Worauf mir vom 2. Vorsitzenden eines Vereines im Rhein-Sieg-Kreis entgegengehalten wurde, dass die spitzen Ecken des Brettes eine zu hohe Verletzungsgefahr für die kostbaren Zuchttiere mit sich brächten. Nun ja, es gibt halt Geisteszustände, gegen die - bekannterweise - auch die Götter machtlos sind! ;(


    Gruß


    Thomas

  • Hallo Micha,


    irgendwo hast du ja Recht. Auch das die Zuchtwarte mehr in die Pflicht genommen werden müssen, was die Sachkunde der Züchter betrifft. Wir haben das Glück, dass unser Zuchtwart immer hilft wo er kann und auch über den Stand der einzelnen Zuchten Bescheid weiß.
    Bei anderen Vereinen ist dieses oft ein stillschweigendes Amt, wenn man es so nennen kann.


    Was viel effektiver als eine Sachkundeprüfung ist, wäre, wenn mehr Schulungen durch die Zuchtwarte statt finden würden und neue Züchter dazu verpflichtet werden würden, daran teilzunehmen. Die Schulungen müssten natürlich so aufgebaut sein, dass alle wichtigen Punkte von Jahr zu Jahr wiederholt werden. Darüber hinaus sollten dort dann auch Standardänderungen besprochen werden und klar neue Verordnungen die durch den ZDRK herausgegeben wurden.


    Im Rahmen der Schulung könnte man dann einen Test durchführen, bei dem insbesondere die neuen Züchter ihr Wissen testen und ältere Züchter ihr Wissen auffrischen können. Das alles kann der Zuchtwart durchführen, denn wer weiß besser über die Rassekaninchenzucht Bescheid, als ein Zuchtwart, der mit Elan und Verstand dabei ist?
    Sowohl die Kreiszuchtwarte, als auch die Vereinszuchtwarte sollten zu 1-2 Schulungen im Jahr verpflichtet werden, dann wäre alles einfacher und die Züchter wüssten Bescheid.


    Es gab mal einen Zuchtwart, der hat auf fast jeder Versammlung des Vereins eine kleine Schulung abgehalten. Mal ging es um die Ernährung, mal um die Fortpflanzung der Kaninchen. Genau sowas sollte es öfters geben, denn da ist zumindest bei mir viel hängen geblieben.
    Schon bei der Wahl des Zuchtwartes sollte beachtet werden, dass er gut vor Publikum reden kann und ein gewisses Know-How hat.


    Dann kann ja eigentlich nix schief gehen.


    LG
    Kathi

  • Was viel effektiver als eine Sachkundeprüfung ist, wäre, wenn mehr Schulungen durch die Zuchtwarte statt finden würden und neue Züchter dazu verpflichtet werden würden, daran teilzunehmen.

    Gut Kathi, aber wer schult die Zuchtwarte? Wie müssen mal von dieser geistigen Selbstbefruchtung in den Vereinen weg kommen, weil es sonst dem Zufall überlassen bleibt, ob man/frau/kind an einen Zuchtwart gerät wie Du ihn beschreibst oder aber eben an andere. Und damit steht und fällt die Qualität jegleicher Ausbildungsvorhaben. Die Konsequenz müsste eigentlich sein, Zuchtwart kann nur werden, wer beim Verband einen entsprechenden Lehrgang absolviert hat, folglich wird's dann auch Refresher geben müssen etc. Konsequenz wird dann möglciherweise aber auch sein, dass dieses Amt weniger Mitmenschen übernehmen wollen, fürchte ich.


    Gruß


    Thomas

  • Hallo,


    bei läuft das automatisch so ab das unser Zuchtwart bei jeder Versammlung eine Schulung abhält. Wir haben bei fast allen Versammlungen ein Tier von immer anderen Züchtern da und da wird dann immer etwas zur Rasse besprochen. Auch wird immer über Probleme und alles was zum Tier gehört gesprochen.

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