Dr. Wilhelm Hippe: Auf den Punkt gebracht- noch ist nichts endgültig

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  • Folgende Email hatte ich gestern an den Verlag geschickt:


    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich bin seit ca. 27 Jahren Abonnent der Kaninchenzeitung, überlege nun, ob ich diese kündige.
    Bitte nennen Sie mir die entsprechende Frist.
    Neben dem kontraproduktiven Bild, welches die Verbandspitze des ZDRK seit Monaten abgibt, musste ich nun erfahren, dass kritische Leserbriefe zensiert werden. Auf eine solche "unabhängige" Fachzeitschrift kann ich in Zeiten des www unter diesen Umständen ohne Probleme verzichten.


    Bis heute noch keine Reaktion.
    Gruß Mani

  • Hallo,
    es ist immer schwer zu wissen, wo die Wahrheit liegt. Besonders in diesem Fall.
    Darum ist es gut, wenn man sich auch mal die andere Seite anhört.
    Macht lieber keine Schnellschüsse, oft ist die Wahrheit in der Mitte oder etwas mehr zur einen oder anderen Seite.


    Kennt ihr es nicht, dass ihr etwas sagt oder schreibt und der Empfänger es ganz anders versteht, als es gemeint ist?
    Wir sollten erst mal weitere Klarstellungen abwarten.


    Was mich aber stört und das habe ich schon vor eine paar Tagen einmal angedeutet, machen wir nicht "dem Ruf der Karnickelzüchter" momentan "alle Ehre"?


    Gruß Kai

    Fehler machen ist menschlich,
    dazu stehen zeugt von Größe,
    wer sie nur bei Anderen sucht, tut mir nur Leid.

  • Was mich aber stört und das habe ich schon vor eine paar Tagen einmal angedeutet, machen wir nicht "dem Ruf der Karnickelzüchter" momentan "alle Ehre"?


    Nein Kai, das glaube ich nicht. Meist heißt es doch, wenn von Unzulänglichkeiten in der Politik oder beispielsweise eines Fußballvereins gesprochen wird: "Da wird sogar ein Karnickelzüchterverein besser geführt". Davon kann -im Hinblick auf unseren Dachverband- im Moment leider ja nun nicht mehr die Rede sein. :(


    Gruß Torsten

  • Hallo!
    Ich bin nach den Worten von Hubert geneigt, dem Kai zuzustimmen.

    Zitat

    Jetzt frage ich mal dumm, warum denn keiner auf der Versammlung nachgefragt hat. Wir haben doch auch unsere s. g. Spitzenzüchter im LV, die angeblich auch anwesend waren. Einige davon hatten doch schon einen Brief fertiggeschrieben, den sie vortragen wollten, auch im Hnblick auf Ch. Ruhr´s Leserbrief, der unserem LV sicherlich nicht gut getan hat. Da frage ich mich wirklich: Haben alle, die vorher den großen Mund hatten, gekniffen. Es hätte nur einer was sagen müssen, und die Lawine wäre ins rollen geraten.


    Aber nach einer Abstimmung muss halt das Ergebnis akzeptiert werden. Die Verkaufspflicht ist doch auch vom Tisch. Es gab doch sicherlich dazu ebenfalls eine Abstimmung?


  • Hallo Mani,


    hast Du wirklich damit gerechnet, daß Du bis heute 11Uhr schon eine Antwort bekommst ???


    Hallo Kai,


    glaubst Du wirklich, daß es sich nur um ein Verständigungsproblem handelt ???


    @all


    Ich denke hier geht es um viel mehr - hier wird meines Erachtens ein Machtkampf zu Lasten der Züchter ausgetragen. Es ist schon sehr verwunderlich was jetzt wieder für Argumente (fehlende Genehmigungen ect.) herausgohlt werden, um letztlich dem ausrichtenten LV Unfähigkeit vorzuhalten. Ebenso widerlich ist die Tatsache, daß die Kaninchenzeitung als Fachpresse quasi vom ZDRK-Präsidium zensiert wird ... Hier wird einerseits versucht schmutzige Wäsche zu waschen und andererseits geglaubt, daß die Züchter wie die Lemminge dem Präsidenten hinter her laufen.


    Sehr geehrter Zuchtfreund Mickmann, ziehen Sie endlich die persönlichen Konsequenzen aus dieser Sache und treten Sie zurück.


    Gut Zucht


    Jens

  • Sehr geehrter Zuchtfreund Mickmann, ziehen Sie endlich die persönlichen Konsequenzen aus dieser Sache und treten Sie zurück.


    Und dann... ? - Ist dann alles besser?
    Ich denke man kann keinem Mitglied des Präsidiums (auch nicht dem Präsidenten) absprechen zum Wohle des ZDRKs und damit der Kaninchenzucht handeln zu wollen. Dabei werden naturgemäß Fehler gemacht und die müssen abgestellt werden. Bei aller kritischen Betrachtung (die ich mir übrigens auch erlaube): Müssen wir nicht einerseits froh sein, dass es Zuchtfreunde gibt, die die Arbeit und den Zeitaufwand auf sich nehmen den Verband zu repräsentieren und zu leiten? Wenn sich natürlich herausstellen, dass jemand nur den Sonnenkönig spielen will - wovon ich allerdings nicht ausgehe- dann müssten Konsequenzen folgen. Aber dann müssten auch Alternativen da sein. Die Frage ist doch vielmehr, ob es nicht an den Strukturen des Verbandes liegt. Basisdemokratie ist sicher nicht möglich in einem Verband dieser Größenordnung, aber ein bißchen mehr Tranzparenz und Kommunikation sollte halt schon sein.


    Gruß Torsten

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    Leserbriefe im RKZ-Forum

    Auf den Punkt gebracht
    Liebe Zuchtfreunde,
    1. Zurzeit hat der Beschluss von der Sitzung des Erweiterten Präsidiums in Speyer vom März 2011 Gültigkeit. Dieser besagt, dass je Aussteller pro Rasse und Farbenschlag max. 4 Tiere in Erfurt ausgestellt werden dürfen.
    2. Der Kostenbeitrag je Tier steigt auf 12 € an.
    3. Der Tierverkaufszwang wurde zurückgenommen.
    4. Die Diskussion zu diesem Thema wurde in der Rubrik „Der Leser hat das Wort“ in der Kaninchenzeitung vorerst eingestellt. (dazu gesonderte Stellungnahme)
    5. Weitere Diskussionsbeiträge können über das RKZ-Forum und in verschiedenen Homepages z.B. ZDRK-Homepage,www.uwebecher.lv-kanin-t.de, http://www.dr-wilhelm-hippe.de, eingesehen werden.
    6. Oskar Leicht, Ehrenmitglied des ZDRK-Präsidiums erklärt, dass „über die Vergabe von Bundesschauen das Erweiterte Präsidium entscheidet und nicht die Mitgliederversammlung des ZDRK.
    7. Oskar Leicht stützt sich in seiner Argumentation auf die „Neue AAB“, die im Juni 2005 in Eschwege vom Erweiterten Präsidium beschlossen wurde. (dazu gesonderte Stellungnahme)

    Die Beschlüsse zur Tierzahlbegrenzung wurden gemäß der Geschäftsordnung, Punkt 7.2 gefasst, der dem Erweiterten Präsidium folgende Aufgaben zuweist: „Mitarbeit und Beschlussfassung der Richtlinien für die Abteilungen des ZDRK und der jeweils gültigen Allgemeinen Ausstellungsbestimmungen (AAB) in Verbindung mit der ZDRK-Standard-Fachkommission.“ Dem Erweiterten Präsidium wird hier die Möglichkeit gegeben, auf zukünftige Bundesschauen Einfluss zu nehmen. Dazu gehören auch die jetzt gefassten Beschlüsse.
    Nach Punkt 10.3 der Geschäftsordnung obliegt der Mitgliederversammlung als oberstes Organ des ZDRK insbesondere „Beschluss und Genehmigung von Anträgen“.
    Die Geschäftsordnung ist gemäß § 13 der Satzung des ZDRK erlassen worden. § 13 lautet:
    „Der Verband gibt sich aus der Anlage ersichtliche Geschäftsordnung. Diese kann vom Erweiterten Präsidium grundsätzlich nach den Regeln der Satzung für die Wahrnehmung der Mitgliedschaftsrechte jederzeit geändert oder ergänzt werden. Eine abweichende Regelung durch die Mitgliederversammlung bleibt dieser vorbehalten.“
    Das bedeutet, dass die Mitgliederversammlung jederzeit die Geschäftsordnung, auf die sich Oskar Leicht beruft, ändern kann und damit auch die Befugnis hat, die einzelnen Entscheidungen des Erweiterten Präsidiums zu überstimmen und damit außer Kraft zu setzen. Wenn die Satzung der Mitgliederversammlung die Befugnis zuweist, die Geschäftsordnung in Punkten zu ändern und damit dem Erweiterten Präsidium die Regelung des Ausstellungswesen zu entziehen, kann die Mitgliederversammlung auch jederzeit einzelne Beschlüsse des Erweiterten Präsidiums in dem zugewiesenen Zuständigkeitsbereich aufheben.
    Insofern ist die Macht des Erweiterten Präsidiums und des Präsidenten doch nicht so groß, sehr geehrter Zuchtfreund Leicht, wie Sie in Ihrem Leserbrief unterstellen. Sie sollten sich auf folgenden Antrag auf der Mitgliederversammlung in Bad Lauterberg – soweit von einem Delegierten gestellt- einrichten:
    Der Landesverband xy beantragt zur Mitgliederversammlung zu Punkt 7.2 der Geschäftsordnung dem Erweiterten Präsidium die Beschlussfassung für die AAB insoweit zu entziehen, als eine Tierzahlbegrenzung von 8 Tieren je Aussteller und Rasse und Farbenschlag für Erfurt zugelassen und beschlossen wird. Die Modalitäten zur Begrenzung der Tierzahl, sobald 27 500 Tiere erreicht sind, liegt in der Verantwortung des Ausrichters. Dieser Antrag stützt sich auf § 13 der Satzung, 3. Satz und Ziffer 10.3 der Geschäftsordnung.
    Nach § 10 der Satzung kann dieser Antrag auf die Tagesordnung gesetzt werden. Ich zitiere hieraus: „Höchste ZDRK-Instanz ist die Mitgliederversammlung. Später eingehende Anträge können nur auf die Tagesordnung gesetzt werden, wenn die Dringlichkeit von der Versammlung mit einfacher Stimmenmehrheit beschlossen wird.“
    Inwieweit dieser Antrag eine Befürwortung findet, ist Sache der Delegierten der einzelnen Landesverbände. Genau in diesem Punkt habe ich mich in meinem Leserbrief „Noch ist nichts endgültig“ an alle interessierten Züchter gewandt; und das kann man mir bestimmt nicht zum Vorwurf machen bzw. ist kein Beitrag unter der Gürtellinie.
    Unabhängig von dem vorher Beschriebenen sollten nach wie vor die Bestimmungen gelten, die zum Zeitpunkt des Zuschlages für den Ausrichter einer Bundesschau erteilt sind. Ansonsten wäre keine Planungssicherheit für den Ausrichter vorhanden und nachfolgende Regelungen würden jeder Willkür Tür und Tor öffnen, wenn rückwirkend diese Beschlüsse nach der Vergabe einer Bundesschau an einen Landesverband Gültigkeit besitzen.
    Nicht uninteressant ist der Satz von Jörg Hess, Ausrichter der Bundesschau 2013 in Karlsruhe, in seinem Leserbrief im RKZ-Forum: „Es ist ja auch ein Beschluss, der entsprechend den Gegebenheiten des ausrichtenden Verbandes wieder geändert werden kann.“ Weiterhin sein Bekenntnis „Aber wie gesagt, es gilt des Züchters Wille und die Verantwortung bzw. Machbarkeit der Ausstellungsleitung in Einklang zu bringen.“ Das ist der richtige Weg und besser hätte ich es auch nicht formulieren können.
    Dr. Wilhelm Hippe

    Für die Richtigkeit der Namen und Anschriften, kann das RKZ-Team keine Verantwortung übernehmen. Beiträge, die unter dem Begriff "Leserbriefe" veröffentlicht werden, stellen nicht unbedingt die Meinung des RKZ-Teams wieder. Für die Richtigkeit des Inhaltes ist der Verfasser der Zeilen verantwortlich.
    Das RKZ-Team behält sich das Recht auf Kürzungen und Klarstellungen vor. Leserbriefe können nur eingestellt werden, wenn der Verfasser mit Namen und Anschrift dem RKZ-Team bekannt ist.
    Für die Richtigkeit der Namen und Anschriften, kann das RKZ-Team keine Verantwortung übernehmen.

    Euer RKZ-Team

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    Leserbriefe im RKZ-Forum

    Manifestation der Machtfülle des Präsidenten, Anhang 4 der neuen AAB

    Hierzu muss ich unter dem Titel „nachgefragt: Peter Mickmann beantwortet Fragen rund um die BS 2011“ im RKZ-Forum einige Sätze zitieren:
    „Viele von uns werden schon einmal eine Kaninchenschau ausgerichtet haben. Dabei passieren Fehler und man versucht sich diese zu merken und sie für das nächste Mal abzustellen. Dies ist auch bei einer BS und BRS so. Aus den Fehlern und Erfahrungen der vergangenen Jahre wurde eine Checkliste (ergänzende Bestimmungen für BS und BRS) erarbeitet, die jährlich allen Landesverbandsvorsitzenden zugeschickt wird. Diese Liste wurde vor einigen Jahren erstellt und vom erweiterten Präsidium 2005 in Eschwege beschlossen. Hiernach sollten alle Ausrichter einer Bundesschau verfahren. Der Veranstalter einer solchen Schau ist der ZDRK, er sitzt auf Wohl und Wehe mit in einem Boot“.
    Außerdem ein Zitat einer Passage aus dem Leserbrief von Oskar Leicht im RKZ-Forum zum Thema: Tierzahlbeschränkung bei Bundeskaninchenschauen sowie meine Antwort im Forum dazu:
    „Was man des Weiteren wissen sollte, dass es für die Ausrichtung von Bundesschauen allgemeine Richtlinien und Bestimmungen gibt, nach denen auch dem LV-Thüringen die Bundes-Kaninchenschau übertragen wurde. Diese Richtlinien und Bestimmungen wurden in Eschwege 2005 vom Erweiterten Präsidium genehmigt und beschlossen. In diesen ist in Punkt 24 festgeschrieben: Bei der Übernahme einer BS bzw. BRS gelten diese Festlegungen und Bestimmungen als verbindlich. Des Weiteren steht unter Punkt 21: Für die Bundesschauen gilt eine Tierzahlbeschränkung je Aussteller. Änderungen bedürfen der Zustimmung des erweiterten Präsidiums. Eine Änderung diesbezüglich wurde also in Heimbuchenthal ordnungsgemäß vorgenommen und beschlossen.
    Ganz wichtig zu wissen, dass über die Vergabe von Bundesschauen das erweiterte Präsidium entscheidet und nicht die Mitgliederversammlung des ZDRK. Analog dazu ist also ein Antrag an die Jahreshauptversammlung auf Änderung dieser Richtlinien und Bestimmungen nicht zulässig. Unter Punkt 25 ist dies auch ganz klar formuliert, hier steht: Über Änderungs- und/oder Ergänzungsanträge entscheidet immer nur das erweiterte ZDK-Präsidium –heute erweiterte ZDRK-Präsidium-. Die Anträge können nur an den ZDRK-Präsidenten eingereicht werden. Demzufolge wurde auch der Antrag des LV-Thüringen, um Zurücknahme des Beschlusses von Heimbuchenthal betr. Tierzahlbeschränkung,, nicht an die Jahreshauptversammlung, sondern an den Präsidenten Peter Mickmann gerichtet. Das ist nun einmal Fakt, ob es Herrn Dr. Hippe passt oder nicht.“
    Meine Antwort: „Sehr geehrter Zuchtfreund Leicht, es geht nicht darum, ob es mir passt oder nicht, sondern es geht um die Züchter, die sich durch die Tierzahlbegrenzung in Erfurt betroffen fühlen, und das sind nicht wenige. Ich darf Sie höflichst darauf aufmerksam machen, dass es für Sie als Ehrenmitglied des ZDRK beschämend sein muss, wenn man die Satzung des ZDRK ungenügend kennt. Ich weise in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf § 13, letzter Satz der ZDRK Satzung hin.“
    Eine solche Checkliste, wie sie der Präsident aufführt, ist aufgrund positiver und negativer Erfahrungen sicherlich vorteilhaft und auch wohl unbestritten. Es reicht auch sicherlich, wenn diese den zukünftigen Ausrichtern wie auch den LV-Vorsitzenden zur Verfügung steht. Allerdings ist aus dieser Checkliste der Anhang 4 der neuen AAB geworden, der nicht nur BS und BRS, sondern auch sonstige Veranstaltungen des ZDRK und deren Rahmen einbezieht. Der Anhang 4 ist ein 27 Punkte Programm, welches, wie dort im Vorwort erwähnt, den Präsidenten in alle Entscheidungen ohne Ausnahme mit einbeziehen muss. Dieses Programm ist so weitreichend, das dem Ausrichter bei derartigen Veranstaltungen keine eigene Handlungsfreiheit mehrt bleibt. Der Anhang stellt eine Bevormundung bis ins Detail dar, so dass ich mich wundere, dass unter diesen Bedingungen überhaupt noch jemand eine Veranstaltung durchführt. Zudem trägt der Ausrichter die finanzielle Verantwortung und nicht der Präsident. Wo ist dieses Papier jemals veröffentlicht worden? Es befand sich wahrscheinlich immer nur in der Jackentasche des Präsidenten, obwohl es schon im Jahre 2005 beschlossen wurde. Gehen diese Bestimmungen in letzter Konsequenz nicht uns alle an? Baut hiermit nicht ein Oskar Leicht in seinem Leserbrief im RKZ-Forum sein Argumentationsgerüst auf? Zur INFORMATION habe ich diesen Anhang 4, der in der zukünftigen AAB vorgesehen ist, nochmals unten aufgeführt. Nach meiner Einschätzung dokumentiert sie die MACHTFÜLLE DES PRÄSIDENTEN, um mich noch vorsichtig auszudrücken. Dieser Anhang 4 hat nicht mehr viel mit der ursprünglich gedachten Checkliste zu tun. Er wird die nächste noch größere Baustelle des ZDRK werden.

    Dr. Wilhelm Hippe

    Richtlinien und Bestimmungen für die Ausrichter von Bundes-Kaninchenschauen, Bundes-Rammlerschauen und sonstigen Veranstaltungen des ZDRK in deren Rahmen

    Die nachfolgenden Richtlinien, Vorgaben und Bestimmungen sowie Anweisungen sind für alle Ausrichter der vorgenannten Veranstaltungen des ZDRK einzuhalten. Jeweilige Änderungen bedürfen der Beschlussfassung gemäß Ziffer 7.2 und 8.4. der Geschäftsordnung des ZDRK e.V. In jedem Fall ist der Präsident in allen Belangen der Bundes-Kaninchenschau bzw. der Bundes-Rammlerschau sowie sonstiger Veranstaltungen auf ZDRK-Ebene ohne Ausnahme mit einzubeziehen.

    1.

    Die AAB des ZDRK e.V. über die Durchführung von Bundes-Kaninchenschauen (BKS) und Bundes-Rammlerschauen (BRS) sind ohne Ausnahme geltendes Veranstaltungsrecht.

    2.

    Der Punkt „Allgemeines“ der AAB des ZDRK e.V. für BKS und BRS ist durch den Ausrichter ohne Ausnahme einzuhalten.

    3.

    Veranstalter ist der ZDRK – diese Formulierung muss bei allen Hinweisen und auf allen Vorlagen, Vordrucken bzw. Ausstellungsbestimmungen, Einladungsschreiben und Ehrenkarten, Plakaten und im Katalog deutlich in Erscheinung treten.

    4.

    Alle Unterlagen für eine BKS bzw. BRS müssen dem Präsidium als Vorschlag in schriftlicher Form vorgelegt, mit ihm abgestimmt und von ihm freigegeben werden.

    5.

    Die jeweiligen Ausstellungsbestimmungen mit dem Anmeldeformular sind dem erweiterten Präsidium rechtzeitig, d.h. z.B. bei der Frühjahrstagung zur Zustimmung vorzulegen. Abweichungen bzw. Änderungen zur AAB der BKS bzw. BRS sind dem Präsidenten in Antragsform vor der Frühjahrstagung einzureichen.

    6.

    Alle finanziellen und kostenmäßigen Bestimmungen und deren Festlegung bedürfen der Zustimmung des erweiterten Präsidiums. Das gilt für Kosten der Aussteller jeglicher Art, für Eintrittspreise auf der jeweiligen BKS bzw. BRS und für den Katalogpreis bzw. Katalogverkauf.

    7.

    Alle Einladungen und Ehrenkarten zur BKS bzw. BRS sind von den verantwortlichen Ausrichtern und vom Präsidenten zu unterschreiben.

    8.

    Der Ehrenausschuss muss, so wie er im Katalog bzw. auf Einladungen oder als Ergänzung zu Einladungen erscheinen soll, mit dem Präsidenten abgestimmt werden und bedarf seiner Zustimmung. Jegliche Abänderung und Ergänzung kann nur mit seiner Zustimmung erfolgen.

    9.

    Die verantwortlichen Personen des Ausrichters – z.B. der Ausstellungsleiter – sind verpflichtet, den Präsidenten ohne Aufforderung über die Vorbereitungen der BKS bzw. der BRS und deren Fortgang lückenlos zu informieren. Das gilt vor dem Anmeldeschluss der jeweiligen Schau, z.B. bei allen Aktionen, Planungsänderungen, Planungsereignissen, besonderen Ereignissen, EDV-Formalitäten und EDV-Fragen, Preisrichter- und Bewertungsangelegenheiten, Preisgestaltungen (z.B. Rassenzusammenlegungen), Absprachen von Schirmherrschaften, technischen Fragen der Tierschau, Standard- und Standardkommissionsfragen, Aufbau- und Ablauforganisationsfragen. Nach dem Anmeldeschluss sind die verantwortlichen Ausrichter verpflichtet, gegenüber dem Präsidenten einen laufenden Informationsfluss von sich aus aufrecht zu erhalten.

    10.

    Die Ausrichter sind verpflichtet, die Käfiggrößen gemäß AAB ohne Ausnahme einzuhalten.

    11.

    Der Einsatz von Preisrichter-Obleuten und Mitgliedern der Vergabekommission erfolgt immer im Einvernehmen mit dem ZDRK-Präsidenten und dem Vorsitzenden des DPV (siehe AAB-BKS u. –BRS). Die Modalitäten der Bewertungsablaufs sind bei der entsprechenden Einweisung mit den Obleuten und der Vergabekommission abzustimmen.


    12.

    Alle Kosten und Gebühren sind, so wie beschlossen, von der AL einzuhalten.

    13.

    Die AL hat zu überprüfen, dass die Aussteller der Bundes-Rammlerschauen ihrer Verpflichtung nachkommen, 50 Prozent ihrer gemeldeten Tiere zum Verkauf anzuzeigen.

    14.

    Verkaufte Tiere sind durch Kenntlichmachung auf dem Verkaufsbeleg durch die Ausgabekontrolle unverwechselbar zu bestätigen.

    15.

    Die AL ist verpflichtet, die Käfige mit Stroh einzustreuen, den Tieren als Futter Heu anzubieten und ausreichend Wasser zur Verfügung zu stellen.

    16.

    Die AL sollte, wenn möglich, ausreichend Aufsichtspersonal für die Aufsicht in den Käfigreihen bereitstellen. Dieses ist berechtigt, das Öffnen von Käfigen mit einer Ermahnung zu ahnden und nach wiederholtem Male die Aufforderung zum Verlassen der Schau auszusprechen. Ein Verweisen aus der Ausstellung – wenn nötig mit Hilfe von Sicherheitsorganen – wäre im Wiederholungsfall die entsprechende Maßnahme. Hat die AL nicht ausreichendes Personal, so ist der Hinweis mit Schildern deutlich zu präsentieren.

    17.

    Den Berichterstattern unserer Fachzeitschrift oder sonstiger Medien sind Veranstalterausweise auszustellen, damit sie ihren Aufgaben angemessen nachkommen können.

    18.

    Dem Präsidium und weiteren Personen, die im Auftrage des Präsidiums tätig werden, sind über den Präsidenten vor der offiziellen Eröffnung (Bei dieser gelten die Ehrenkarten.) Zutrittgenehmigungen zur Ausstellung zur Verfügung zu stellen.

    19.

    Die Ausstellungsleitung trägt dafür Sorge, dass die mit der Ausstellung befassten Personen (Presse, Helfer, Präsidium, Standardkommission) entsprechende Ausweise erhalten. Aufgrund dessen hat sie das unmittelbare Recht, Personen, die sich nicht entsprechend ausweisen können, aus den Hallen zu verweisen. Das trifft auch für Preisrichter nach Abschluss aller Bewertungen zu.

    20.

    Die Eröffnung der BKS oder BRS muss in allen Belangen mit dem Präsidenten abgestimmt sein, ebenfalls die Ablauforganisation und ggfs. auch Ehrengaben.

    21.

    Für die Bundes-Kaninchenschauen gilt eine Tierzahlbeschränkung je Aussteller. Änderungen bedürfen der Zustimmung des erweiterten Präsidiums.

    22.

    Alle Zeiten der Ausstellungen wie Öffnung und Schluss bzw. offizielle Eröffnung bedürfen der Zustimmung des Präsidiums.

    23.

    Die Eröffnung einer BKS bzw. BRS ist immer am Samstagmorgen. Eine Änderung bedarf eines Antrages an das Präsidium über den Präsidenten. Sollte die Eröffnung in absoluten Ausnahmefällen bereits schon am Freitag sein, so muss sichergestellt sein, dass am Samstagmorgen die Besucher der Schau offiziell durch den Veranstalter und den Ausrichter begrüßt werden.

    24.

    Bei der Übernahme einer BKS bzw. BRS gelten diese Festlegungen und Bestimmungen als verbindlich.

    25.

    Über Änderungs- und/oder Ergänzungsanträge entscheidet immer nur das erweiterte ZDRK-Präsidium. Die Anträge können nur an den ZDRK-Präsidenten eingereicht werden.

    26.

    Diese Richtlinien, Bestimmungen und Festlegungen sind Ergänzungen zu den relevanten Vorgaben der AAB für BKS und BRS des ZDRK; sie unterliegen der Beschlussfassung gemäß Ziffer 7.2. und 8.4. der Geschäftsordnung des ZDRK.

    27.

    Bei Bundes-Kaninchenschauen und Bundes-Rammlerschauen muss gewährleistet sein, dass die Drucksachenverteilerstelle des Landesverbandes (in dem die Ausstellung stattfindet) einen Stand aufbaut und personell besetzt hält.

    Genehmigt und beschlossen

    Eschwege, den 16.06.2005

    Das erweiterte Präsidium

    Beiträge, die unter dem Begriff "Leserbriefe" veröffentlicht werden, stellen nicht unbedingt die Meinung des RKZ-Teams wieder. Für die Richtigkeit des Inhaltes ist der Verfasser der Zeilen verantwortlich.
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    Für die Richtigkeit der Namen und Anschriften, kann das RKZ-Team keine Verantwortung übernehmen.

    Hinweis: Die Veröffentlichung Bestimmungen sind mit Absprache des ZDRK-Präsidenten Peter Mickmann erfolgt.

    Euer RKZ-Team

  • Ob man jetzt auf dieser sechs Jahre alten Anlage, die ich -glaube ich- übrigens auch schon mal vor längerer Zeit irgendwo gesehen habe, unbedinggt noch herumreiten muss, wage ich zu bezweifeln. Sicherlich gibt es da den ein oder anderen Punkt, der diskussionswürdig ist aber es ist halt wie in vielen anderen Bereichen unseres Verbandes vorbildlich hierarchisch geregelt wer was darf und wer nicht. Da gibt es aber ganz bestimmt wichtigere Baustellen.


    Gruß Torsten

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    Leserbriefe im RKZ-Forum


    Es wird mit allen Mitteln versucht, dass der Antrag zur Aufhebung der Tierzahlbegrenzung nicht auf der Tagesordnung unserer Mitgliederversammlung in Bad Lauterberg erscheint.
    In diesem Zusammenhang wurde mein Leserbrief in der Kaninchenzeitung „Wenn Argumente und Zahlen nichts mehr nützen …“, der meinem Artikel „Noch ist nichts endgültig“ inhaltlich in etwa gleicht, nicht zur Veröffentlichung in Ausgabe 9/2011 von der Verlagsleitung freigegeben.
    Unser größtes Meinungsforum „ Der Leser hat das Wort“ in der Kaninchenzeitung hat den Boden der Meinungsfreiheit verlassen und hat in diesem Fall vermutlich – wer sollte sonst ein Interesse haben- über das geschäftsführende ZDRK-Präsidium der freien Meinungsäußerung ein Maulkorb verpasst. Ein Maulkorb wird ja bekannter Weise nur dann angelegt, wenn man Angst hat, gebissen zu werden. So ist es jüngst geschehen, als der Ausstellungsleiter der nächsten Bundeskaninchenschau in unserer Kaninchenzeitung eine Stellungnahme für Ausgabe 9/2011 zu der letzten Veröffentlichung des Präsidenten zur Tierzahlbegrenzung bei der Redaktion rechtzeitig eingereicht hatte; genauso wie mein flankierender Leserbrief, in dem ich mich insbesondere an die Delegierten der jetzt im April und Anfang Mai stattfindenden Landesverbandsversammlungen gewandt habe. Die Verlagsleitung des HK-Verlages hat kurzer Hand unmittelbar vor Redaktionsschluss diese beiden Zuschriften vorerst zurückgestellt, mit der Begründung, der Inhalt (also unsere Meinung) und die Zahlenangaben von Uwe Becher müssten noch überprüft werden und noch bestimmten Personen (ohne Namensangabe) vorgelegt werden. Hierzu muss man wissen, dass Absprachen zwischen dem geschäftsführenden Präsidium des ZDRK und der Verlagsleitung in Berlin bestehen … .
    Ein rechtlicher Anspruch auf Veröffentlichung von Beiträgen in der Rubrik „Der Leser hat das Wort“ besteht zwar nicht, aber die moralische Verpflichtung einer freien Meinungsäußerung gibt allein die Namensbezeichnung dieses Forums vor, die nicht die Meinung der Redaktion bzw. der Verlagsleitung sein muss. Die Möglichkeit, nicht die eigene Meinung äußern zu können, ist in dieser Rubrik schlichtweg eine ZENSUR.
    Damit Sie, liebe Leser, sich ein Bild von dem „brisanten“ Inhalt meines Leserbriefes machen können, habe ich diesen im Orginalwortlaut auf meiner Homepage http://www.dr-wilhelm-hippe.de in dem Menüpunkt „HK Zensur“ eingestellt.
    Leider besteht über das Internet nur eine begrenzte Möglichkeit, die Züchter zu erreichen. Einen eigenen Radiosender haben wir leider noch nicht.
    Im RKZ-Forum unter dem Punkt „nachgefragt: Peter Mickmann beantwortet Fragen rund um die BS 2011“ zitiere ich in diesem Zusammenhang nachfolgende Passage:
    „Auch auf die Vorwürfe, der ZDRK hätte bei den Leserbriefen eingegriffen, wurde im Laufe des Gespräches behandelt. Es war so, dass der HK-Verlag von sich aus hier entschieden hat auf weitere Veröffentlichungen von Leserbriefen zu diesem Thema zu verzichten. Wie mir auch schon aus anderer Quelle berichtet wurde, geht es dabei nicht nur um diesen besagten Leserbrief, sondern auch um weitere, die in ihrem Inhalt weit unter die Gürtellinie gingen.
    Herr Meier hat darauf Peter Mickmann die Entscheidung mitgeteilt.
    Auf das besagte Treffen mit dem HK-Verlag musste ich ihn nicht ansprechen, zum Einen war mir bereits vorher bekannt, dass dieses Arbeitsgespräch turnusgemäß einmal im Jahr stattfindet, zum Anderen sprach er diese selber an.“
    Mit dieser Aussage wird nicht bestritten, dass Peter Mickmann Einfluss auf die Entscheidung des HK-Verlages genommen hat:


    1. Das Thema Tierzahlbegrenzung wurde bei der Arbeitstagung im März 2011 in Berlin angesprochen und Empfehlungen oder „Wünsche“ des geschäftsführenden Präsidiums zur Überprüfung zukünftiger Veröffentlichungen festgelegt.


    2. Der Verlag muss natürlich – wie sollte es auch anders gehandhabt werden – als Herausgeber allein drucktechnisch Entscheidungen treffen. Daraus allein ergeben sich keine ausreichenden Hinweise, wer hier zensiert hat. Warum hat Herr Meier von der Verlagsleitung diese Entscheidung Peter Mickmann überhaupt mitgeteilt ????

    3. Welches alleinige Interesse sollte die Verlagsleitung daran haben, in einer Rubrik, die ausdrücklich nicht unbedingt die Meinung des Verlages darstellen muss, diesen Themenbereich zu känzeln, obwohl noch genügend Zuschriften zur Tierzahlbegrenzung vorliegen?


    4. Warum werden kritische Sachbeiträge als Zuschriften in den Bereich unter der Gürtellinie eingestuft bzw. beleidigenden Briefen gleichgestellt ? Dass ein Antwortschreiben auf so einen Leserbrief von ZDRK Schriftführer Christian Ruhr dann keine Liebeserklärung sein würde, ist verständlich.


    5. Warum spricht sich der ZDRK-Präsident nicht eindeutig für Meinungsfreiheit ohne Zensur in der Rubrik „ Der Leser hat das Wort“ aus?


    6 .Wie weit geht die Beeinflussung, wenn Frau Becker, Redakteurin der Zeitung Kaninchen, auf der LV-Versammlung von Hamburg verkündet haben soll, Beiträge von Uwe Becher, Dr. Hippe.& Co sowie vom Ovator Team werden in nächster Zukunft nicht mehr in Ihrer Zeitung erscheinen?


    7. Kann man diese Zensur so hinnehmen? Wie würden Sie reagieren, wenn man Ihnen den Mund zu einem Thema verbietet?


    Dr .Wilhelm Hippe

    Beiträge, die unter dem Begriff "Leserbriefe" veröffentlicht werden, stellen nicht unbedingt die Meinung des RKZ-Teams wieder. Für die Richtigkeit des Inhaltes ist der Verfasser der Zeilen verantwortlich.
    Das RKZ-Team behält sich das Recht auf Kürzungen und Klarstellungen vor. Leserbriefe können nur eingestellt werden, wenn der Verfasser mit Namen und Anschrift dem RKZ-Team bekannt ist.
    Für die Richtigkeit der Namen und Anschriften, kann das RKZ-Team keine Verantwortung übernehmen.


    Meinungsfreiheit und Zensur

    Euer RKZ-Team

  • Sehr geehrte Dr. Hippe,


    ihren Leserbrief „noch ist nichts endgültig“ habe ich noch mit einem gewissen Interesse und Loyalität gelesen.


    Nach der Veröffentlichung des Leserbriefes „Manifestation der Machtfülle
    des Präsidenten, Anhang 4 der neuen AAB“ hatte ich mich mit dem
    Gedanken getragen einige gegensätzliche Worte zu schreiben.


    Nun nach dem Leserbrief “ Meinungsfreiheit und Zensur“ setzt bei mir nun
    langsam ein Kopfschütteln ein und der Wunsch mich dazu nun doch zu
    äußern.


    Ich gehe erst einmal mit wenigen Worten auf den Inhalt von
    „Manifestation der Machtfülle des Präsidenten, Anhang 4 der neuen AAB“
    ein. Wenn man einer Person oder Personengruppe negativ gegenüber
    eingestellt ist, kann man zu den gleichen Überlegungen kommen wie sie.


    Man kann dies aber auch aus einer anderen Perspektive sehen:


    Wenn man einmal erlebt hat, dass z.B. eine Kreisschau von eines bis
    dahin unerfahrenen AL durchgeführt wird, was dabei alles passieren kann,
    wird zumindest ein gewisses Verständnis dafür aufbringen, dass ein
    solches Regelwerk geschaffen wird um Fehler zu vermeiden.


    Geht man die 27 Punkte einmal Schritt für Schritt durch, kann man sich auch fragen, was ist denn so schlimm daran?


    Über Punkte wie: dass für genug Helfer zu sorgen ist; die Tiere
    ordentlich versorgt werden, sollten doch wohl kein Grund zur Diskussion
    sein.


    Auch bei uns im KV, wird die Liste der Ehrengäste mit der Vorsitzenden
    abgesprochen. Schnell kann man durch „Nichteinladung“ einen Fürsprecher
    für unser Hobby verärgern.


    Fehler in der Ausstellungsordnung oder den Meldepapieren können durch
    entsprechende Erfahrung und „vier Augen sehen mehr als zwei“
    ausgeschlossen werden.


    Wir haben nur eine ZDRK-Versammlung im Jahr, damit Fragen und Probleme
    kurzfristig geklärt werden können, bleibt wohl nichts anderes übrig, als
    den gewählten Vertretern unseres Verbandes dafür Handlungsvollmacht zu
    geben. Ich habe an keiner Stelle gelesen, dass sich Diese nicht den
    Beschlüssen der Mitgliederversammlung als höchstes Beschlussorgan
    wiedersetzen wollen.


    Nun zur ihrem Leserbrief “ Meinungsfreiheit und Zensur“


    Hier muss ich schreiben, dass ich den Eindruck habe, dass hier einiges
    verdreht dargestellt wird. Wie ich schon in meinem „Telefonprotokoll“
    schrieb, war mir nicht nur von Seite des Präsidiums sondern auch von
    anderer Seite (aus dem HK-Verlag) bekannt, dass keine Leserbriefe mehr
    zu dem Thema veröffentlicht werden. Von Seiten des HK-Verlages sagte man
    mir, dass zu dem Thema wohl alles gesagt wurde , zwar nicht von jedem,
    aber wohl mit allen wichtigen Argumenten „Pro und Contra“.


    Was jetzt noch käme, kann nur eine Wiederholung des bisher Geschriebenen
    sein. Dieser Beschluss, der nach meinem Informationsstand
    ausschließlich von Seiten des HK-Verlages kam, traf z.B. auch die hier
    im Forum veröffentlichten Leserbriefe von Oskar Leicht und Jörg Hess !


    Eine Zensur, die beide Seiten trifft, würde ich dann auch nicht als
    solche bezeichnen wollen. Vielleicht eher als konsequenten Beschluss,
    weil bereits schon jetzt wohl auch viele Züchter, das Thema auf die
    Nerven geht.


    Ein jährliches, stattfindendes Treffen, in solche Theorien passend mit
    einzuweben, halte ich für sehr bedenklich. Ich empfinde es fast als
    Verdrehung der Tatsachen.


    Wir werden wohl alle nicht von den Beschlüssen begeistert sein,
    vielleicht verstehen aber viele trotzdem die Notwendigkeit. Ich bin
    schon an anderer Stelle auf meine Bedenken von überfüllten Hallen auf
    der Bundesschau eingegangen und möchte es nun nicht wiederholen.


    Ich meine auch, die Argumente wurden ausgetauscht, wohl jeder wird
    verstanden haben, dass immer noch die Jahreshauptversammlung des ZDRK
    das höchste beschlussfassende Organ ist. Und ich wüsste auch nicht, dass
    dem jemand widersprochen hat.


    Wir haben im ZDRK eine Satzung, eine Geschäftsordnung und eine AAB.


    Ich sehe bisher keinen Punkt, wo sich jemand nicht daran gehalten hat.


    Und wenn eine Mehrheit für eine Änderung ist, dann haben wir auch dafür Möglichkeiten, es anzugehen.


    Warten wir nun in Ruhe die JHV ab, lassen Sie uns als Demokraten die Beschlüsse akzeptieren und endlich nach vorne schauen.


    Kai Sander

    Fehler machen ist menschlich,
    dazu stehen zeugt von Größe,
    wer sie nur bei Anderen sucht, tut mir nur Leid.

  • Sehr geehrte Dr. Hippe,

    Damit es nicht zu Verwechselungen kommen mag, möchte ich Sie daran erinnern, dass Ihr Ansprechpartner männlichen Geschlechts ist.


    =5


    ihren Leserbrief „noch ist nichts endgültig“ habe ich noch mit einem gewissen Interesse und Loyalität gelesen.


    Nach der Veröffentlichung des Leserbriefes „Manifestation der Machtfülle
    des Präsidenten, Anhang 4 der neuen AAB“ hatte ich mich mit dem
    Gedanken getragen einige gegensätzliche Worte zu schreiben.

    Davon lebt eine Diskussion und bringt vielleicht Verbesserungen..


    Nun nach dem Leserbrief “ Meinungsfreiheit und Zensur“ setzt bei mir nun
    langsam ein Kopfschütteln ein und der Wunsch mich dazu nun doch zu
    äußern.


    Hier habe ich Sie, oder besser Ihre wiedergegebenen Worte aus Ihrem zweistündigen Telefonat mit P. Mickmann „nachgefragt“ kritisiert. Ihre dort gefassten Worte hinterließen bei vielen Lesern den Eindruck der Parteilichkeit, welches ich anhand einiger Ihrer Zitate aufführe und deshalb hoffe ich, dass Ihr Kopfschütteln nicht noch Folgen hinterlässt:
    “Ich hatte mit einem kurzen Telefonat gerechnet, in dem man mir ein paar Fakten geben würde. Stattdessen nahm sich Peter Mickmann, sehr viel Zeit und ging Punkt für Punkt alle Dinge rund um die Bundesschau(en) mit mir durch. Mich hat dieses Gespräch beeindruckt. Wäre unser Präsident so, wie er von manchen dargestellt wird, hätte er mich dann angerufen? Hätte er sich zwei Stunden Zeit genommen? Die Informationen mit zahlreichen Details sprudelten nur so aus ihm heraus. Wäre ein Präsident der alles so weiter laufen lassen würde besser? Was wäre wenn wir keine Tierzahlbegrenzung in Erfurt hätten und viel zu viele Tiere auf viel zu engem Raum säßen? Keine Ruhezonen für die Besucher, vielleicht schlechte Luft in den Hallen, zu wenig Platz für die Warteschlagen vor Tierverkauf und Ehrenpreisausgabe? Ist es besser vorher die Klappe zu halten und nachher den Schwarzen Peter der AL zuzuschieben?
    Wäre das verantwortungsvoller?“

    Jedem steht das Recht einer Meinungsbildung zu, doch bitte verkaufen Sie Ihre Meinung nicht als eine Neutrale, zu der Sie sich in einem Kommentar zu „nachgefragt“ vom 26.4.11 verpflichtet gefühlt hatten. „Wir vom Team sind bemüht neutral zwischen den Parteien zu stehen.
    Gruß Kai“



    Im Grunde genommen können Sie doch vom RKZ-Team froh sein, die Beiträge , die zumTeil für die Kaninchenzeitung vorgesehen waren, hier im RKZ-Forum zu veröffentlichen. Deshalb verstehe ich nicht ganz Ihre Aussage, dass Sie Verständnis für die Einstellung des Themas in der Zeitung Kaninchen zeigen „Was jetzt noch käme, kann nur eine Wiederholung des bisher Geschriebenen sein“ .Ein Ansprechpartner Ihres Forumteams sagte mir zu diesem Themenbereich: „Wir lassen uns doch nicht die Wurst vom Brot nehmen“Und somit hoffe ich, dass weiter kontrovers und sachlich diskutiert wird, und möchte mit Ihren Worten zu schließen: “Warten wir nun in Ruhe die JHV ab, lassen Sie uns als Demokraten die Beschlüsse akzeptieren und endlich nach vorne schauen.“

  • Hallo Dr. Hippe,
    bitte entschuldigen Sie die fehlerhafte Anrede im vorherigen Beitrag =7


    Ich habe verschiedene Möglichkeiten einen Beitrag zu schreiben:


    Einmal als Teil des RKZ-Teams. Solche Beiträge werden im Normalfall erst ein einen speziellen Bereich eingestellt und mit meinen Teamkollegen abgesprochen.
    In solchen Beiträgen sind wir, wie Sie angesprochen haben, bemüht möglichst sachlich und neutral zu berichten.
    Der von Ihnen kritisierte Absatz sollte zum einen einen Eindruck vermitteln, in welcher Form das Gespräch abgelaufen ist und vielleicht ein paar neue Gedanken und Ansichten in den Diskussionsverlauf bringen, die hier weiter diskutiert werden könnten.
    Bisher ist allerdings niemand auf die Fragen eingegangen, die ich dort gestellt habe.
    Unter dem Login RKZ-Team sind auch ihre Leserbriefe inhaltlich unverändert eingestellt worden. Eine Gleichbehandlung von den Leserbriefen und Berichten Pro und Kontra Bundesschaubeschlüsse, werden sie wohl nicht in Abrede stellen ?!


    Als zweite Möglichkeit schreibe ich ab und zu unter meinem Namen mit den Zusatz unter meinem Namen 1.Vositzenden Rassekaninchenzuchtverein e.V., wenn ich über unseren Trägerverein schreibe. In solchen Fällen veröffentliche ich Dinge, die mit den Vereinsmitgliedern abgesprochen sind. Hier bin ich auch bemüht neutral über mehrheitlich gefasste Beschlüsse zu berichten bzw. sie umzusetzen.


    Als dritte Möglichkeit hier etwas zu schreiben, verwende ich meinen Zugang wir ein ganz normaler User und unterschreibe ohne weitere Zusätze mit meinem Namen.
    Hier sehe ich es als mein Recht an, wie auch jeder anderer hier im Forum meine persönlichen Einschätzungen und Meinungen zu schreiben.


    In dem Beitrag von gestern habe ich darum auch die dritte Möglichkeit gewählt. Es sollte eigentlich klar sein, dass die meine eigene, private Meinung ist oder darf ich weil ich dem Trägerverein und dem Team angehöre keine eigene Meinung mehr haben und äußern?
    Ich habe meine private Meinung zu ihren letzten Leserbriefen geäußert und stehe auch weiterhin dazu, dass ich finde, dass sie dort viel an Vermutungen herein geschrieben haben.

    Im Grunde genommen können Sie doch vom RKZ-Team froh sein, die Beiträge , die zumTeil für die Kaninchenzeitung vorgesehen waren, hier im RKZ-Forum zu veröffentlichen. Deshalb verstehe ich nicht ganz Ihre Aussage, dass Sie Verständnis für die Einstellung des Themas in der Zeitung Kaninchen zeigen „Was jetzt noch käme, kann nur eine Wiederholung des bisher Geschriebenen sein“ .

    Da muss ich ihnen auch recht geben. Man muss aber auch da den Unterschied zwischen einem Forum und der Kaninchenzeitung sehen. Die Zeitung hat nur eine gewisse Anzahl von Seiten, wir hier im Forum haben einen großen Server, wo es auf eine paar Beiträge mehr gar nicht ankommt. Wir haben eben fast unbegrenzt viele Seiten. Hier kann jeder so viel veröffentlichen wie er möchte, solange er sich an die Forumregeln hält.
    Ich möchte darauf hinweisen, dass der Satz n Anführungszeichen sinngemäß nicht von mir sondern aus der HK-Redaktion stammt und von mir so wiedergegeben wurde.


    Wir haben hier im Forum viele kontroverse und trotzdem sachliche Diskussionen. Es gibt Leute mit denen ich nicht immer auf einem Nenner bin. Trotzdem achte und schätze ich diese.


    Vielleicht können Sie ja einmal in einen weiteren Beitrag, auf die von mir aufgeworfenen und von ihnen zitierten Fragen eingehen.


    Gruß Kai Sander

    Fehler machen ist menschlich,
    dazu stehen zeugt von Größe,
    wer sie nur bei Anderen sucht, tut mir nur Leid.

  • Guten Morgen zusammmen,


    wie so oft wird mal wieder versucht Nebenschauplätze zu eröffnen,


    ich habe die dumpfe Ahnung, dass dies nicht ganz unabsichtlich passiert, aber die meisten Schlachten wurden ja eh auf Nebenschauplätzen gechlagen - und um das, was es wirklich geht wird nicht erwähnt.


    Die Problematik ist doch ganz einfach:
    Das Präsidium fast Beschlüsse, die von der Basis nicht mitgetragen werden, Punkt !! Ist doch eigentlich recht einfach zu verstehen.


    Die Gegenr der Beschlüsse versuchen durch Veröffentlichung ihrer Meinung die Beschlüsse zu verändern, ein absolut logisches und demokratisches Mittel.
    Das Präsidium versucht seine Beschlüsse als die Richtigen erscheinen zu lassen und erklärt das organisatorisch korrekte Vorgehen, das zu den Beschlüssen führte, auch absolut korrekt.


    Wo liegt nun aber das Problem ????


    Ich möchte behaupten wollen, dass das Problem tatsächlich an den unterschiedlichen Kommunikationsstilen und der Interpretation von "Macht" liegt.
    Die eine Seite zeigt schlichte Fehlentscheidungen auf, die die andere Seite nicht akzeptieren kann, ohne ihr "Gesicht zu verlieren", das deutlichste Machtsignal einer freiwilligen Organisation.
    Dass die Führung duch bestimmte Einflussnahme versucht gegensätzliche Meinungsäußerungen zu verhindern bzw. zu "lenken " ist schlicht dumm und so leicht durchschaubar, verschärft unnötig die Situation und macht die Entscheidungen, die vielleicht sogar richtig sind, unglaubwürdig.


    Fazit:
    Es gehört zu unserer modernen Gesellschaft, dass sich Führungskräfte mit der Basis zusammensetzen, um Problem zu erörtern und direkt sich auszutauschen. Sinn dieser Sache ist es, dass die Basis das Gefühl hat, gehört zu werden und die Führung von sich behaupten kann, alle Argumentationen bei ihrer Entscheidung berücksichtigt zu haben.
    So schafft man tragfähige Beschlüsse.


    Und jetzt Klartext:
    Verantwortlich für Störungen in einer Organisation ist immer die Führung, wenn sie es nicht versteht, auf die Basis zuzugehen!!!!
    Darüber muss man sich einfach klar sein, da gibt es auch nichts zu diskutieren.
    Wenn das Präsidium es nicht schafft, sich mit den führenden Kritikern an einen runden Tisch zu setzen, sollte es am Besten den Hut nehmen.


    Das ist moderne Demokratie, so muss es laufen, Stuttgart 21 ist ein treffendes Beispiel dafür.


    Und jetzt meine persönliche Meinung zu dem Themenkomplex - hab ich aber an anderen Stellen schon mehrfach geäußert:


    Ich halte nichts von Mammutveranstalungen und halte eine Reduzierung der Tierzahlen auf Bundesschauen für absolut sinvoll, diese Reduzierung darf aber nicht mathematisch erfolgen sondern muss in einer Eliteschau mit nur den Besten aus Vorquaifikationen münden, vergleichbar den sportlichen Highlights - das ist aber noch nicht so, weil die Meinung der Masse der Züchterschaft dies noch nicht so sieht.
    Kaufverpflichtung ist so was von daneben, da sag ich gar nichts mehr.


    Also:


    WANN KOMMT DER RUNDE TISCH MIT EINER ERGEBNISOFFENEN DISKUSSION ?????????


    mfg Peter


    PS: Dass jetzt Kai anfängt Forumsmitglieder zu siezen, hat sicher nicht nur mit dem Doktortitel von Wilhem zu tun tun sondern zeigt nochmals die verfahrene Situation, in der nicht mal mehr Foris wissen, wie sie adäquat miteinander umgehen sollen.

  • Hallo Kai,


    mein PS war keinerlei Kritik an deiner Person,
    ganz im Gegenteil.


    Ich wollte damit nur die verfahrene Situation als solche beschreiben, man weiß ja bald nicht mehr, was man glauben soll.


    Dass man Personen im persönlichen Kontakt siezt, ist absolut normal, zumindest, wenn man sich noch nicht näher kennt bzw. das "Du " angeboten wurde.


    In unserem Forum allerdings ist es üblich, dass wir uns alle als Foris "Duzen".


    Ich glaube nicht, dass Wilhelm im Forum als was besonderes behandelt werden will, , da schätze ich ihn zumindest aus dem "hörensagen " anders ein.


    In Foren ist doch eigentlich eines wirklich gut:
    Achtung und Respekt kann man sich nicht erkaufen sondern man muss sie sich erwerben
    - und ich denke, dass Wilhem dabei auch ohne Doktortitel und "Sie" erfolgreich sein wird :)


    mfg Peter

  • Hallo zusammen,


    der Argumente sind ja nun sehr viele, daher gehe ich hier jetzt mal nur auf zwei Aussagen von Kai ein, die mir besonders aufgefallen sind:

    Wir werden wohl alle nicht von den Beschlüssen begeistert sein,
    vielleicht verstehen aber viele trotzdem die Notwendigkeit. Ich bin
    schon an anderer Stelle auf meine Bedenken von überfüllten Hallen auf
    der Bundesschau eingegangen und möchte es nun nicht wiederholen.


    Ich habs auch schon an anderer Stelle geschrieben: Der Unmut, der unter den Züchtern entstanden ist, hätte meiner Meinung nach durch eine vernünftige Öffentlichkeitsarbeit verhindert werden können. Denn inhaltlich wird bestimmt jeder die Entscheidung nachvollziehen können, wenn alle Fakten (zumindest die, die veröffentlicht werden können) auf dem Tisch liegen würden. Doch was passierte stattdessen. In Punkto Information war "Still ruht der See". Stattdessen gab es Publikumsbeschimpung übelster Sorte durch den Schriftführer des ZDRK im offiziellen Organ. Das war verheerend. Normalerweise ist hier der Rücktritt des Schriftführers - zumindest aber eine Entschuldigung- fällig. Und das Thema Öffentlichkeitsarbeit sollte auch mal dringend auf den Prüfstand kommen.

    Ich meine auch, die Argumente wurden ausgetauscht, wohl jeder wird
    verstanden haben, dass immer noch die Jahreshauptversammlung des ZDRK
    das höchste beschlussfassende Organ ist. Und ich wüsste auch nicht, dass
    dem jemand widersprochen hat.


    Dem widerspricht bestimmt keiner - zumindest de jure ist das so. Doch wie sieht es denn in der Praxis aus. Da wird doch eher brav abgenickt. Obwohl - ich erinnere mich noch an den Auftritt eines gewissen Jörg Hess bei der ZDRK Tagung in Bad Münstereifel vor einigen Jahren. Der hat damals der Führung so richtig eingeschenkt. :D


    Gruß Torsten

  • Nur mal so nebenbei:


    Man kann einen Beschluß/Gesetzestext fassen und hinterher diskutieren. Und dann den Beschluß den laufenden Diskussionen anpassen und laufend ändern.


    Man kann sich auch Gedanken machen und diskutieren und dann einen Beschluß fassen, der von der Mehrzahl ohne großes Murren mitgetragen wird. Und dann im Kern sehr lange Bestand hat. Z. B. wie unser BGB.



    Modern ist es, sowohl in der Politik als auch im ZDRK, zuerst einsame Beschlüsse/Gesetze verkünden und hinterher feststellen, daß es dumm gelaufen ist.
    Dumm ist halt, wenn ein Gesetz schon vor dem rechtskräftig werden überholt ist und nicht angewendet wird oder wenn 20 Landesfürsten ohne vorherige Diskussion in der Öffentlichkeit und in den Landesvorständen einen Beschluß einstimmig fassen und dann einige schon wenige Tage später davon abrücken.


    Ganz unbestritten hiervon bleibt, daß es schon möglich ist, an den B(K)S (wie jetzt: BS oder BKS?) Änderungen vorzunehmen. Aber eben nicht so wie gehabt.


    Gruß
    Karl

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