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  • Gestern erzählte mir unser Ausstellungsleiter,dass er noch auf die Schaugenehmigung unserer Vereinsschau vom Veterinärsamt wartet und er sehr gespannt ist. Letztes Jahr wollte nämlich die Dame vom Vet.-Amt bei unserer Ausstellung die Impfscheine gegen Myxomathose sehen, da in Bayern vermehrt Myxo aufgetreten ist. Er erzählte mir, dass das Vet.-Amt verlangen könnte dass die Kaninchen gegen Myxomathose geimpft sind. Ich konnte das gar nicht glauben. Sollte es so sein, können wir die Ausstellung vergessen da 90% unserer Züchter nicht gegen Myxo impfen. Jetzt meine eigentliche Frage: Kann das Vet.-Amt das wirklich verlangen?? Bei RHD ist es mir klar. Da bestimmt ja die Ausstellungsleitung ob die Tiere geimpft sein müssen. Was für mich ja auch ein Witz ist. Wer kann denn noch alles darüber bestimmen gegen was wir unsere Tiere impfen lassen müssen? Wann gibt es denn endlich einmal eine einheitliche Regelung was das impfen betrifft?


    Gruß Franz

  • Hallo,


    Ihr als Ausstellungsleitung bestimmt gegen was geimpft sein soll bei Eurer Ausstellung. Habt Ihr Impfungen vorgeschrieben, seid Ihr auch verantwortlich für die Einhaltung, sprich Impfpässe verlangen und auch korrekt kontrollieren. Es sind keine Impfungen von oben vorgeschrieben!!!

  • Hallo


    Das ist mir schon klar. Bei uns ist RHD vorgeschrieben und die Tiere sind auch alle gegen RHD geimpft! Kann aber das VET.-Amt verlangen dass die Tiere gegen Myxo geimpft sind??? Um das geht es mir.


    Gruß Franz

  • Hallo


    wie Widderzwerg schon schrieb, es gibt keine gesetzlich vorgeschriebenen Impfungen bei den Kaninchen. Unser LV schreibt RHD für die Landesschau vor, aber wir Vereine brauchen dies nicht für unsere Schauen. Es gibt auch keine Auflagen vom Vet.-Amt.


    Zwergwidder

  • Es gibt auch keine Auflagen vom Vet.-Amt.


    Ich möchte aber wissen, ob das Vet.-Amt, Auflagen (Myxo-Impfung) machen kann? Dass es gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, das weiss ich, aber kann das Vet.-Amt wenn es darauf besteht solch eine Auflage zur Bedingung für eine Ausstellung machen? Mich interessiert: Können die das, ja oder nein?


    Gruß Franz

  • Hallo


    War mein Fehler. Ich habe vorher nicht erwähnt dass wir ein Kleintierzuchtverein sind. Wir führen ja eine Kleintierschau durch und keine reine Kaninchenausstellung. Dass Vet.-Amt kommt zu uns wahrscheinlich wegen dem Geflügel und überprüft halt dabei alles. Wie ich aber aus sicherer Quelle jetzt erfahren habe, kann das Vet.-Amt das tatsächlich verlangen, wegen dem Seuchenschutz!!!


    Gruß Franz

  • Hallo,


    ich bin ja noch nicht solange in einem Verein, und kann nur meine Erfahrung von der letzten Ausstellung niederschreiben.


    Bei unserer letzten Jungtierschau, hatten wir als KTZV auch Gänse, Hühner und Tauben vor Ort.


    Es war auch jemand vom Vet.Amt anwesend, wollte allerdings nur Nachweise zur Impfung von das andere Getier haben, Kaninchen wurden nicht beachtet.


    Die nette Frau meinte, es läge in den Händen der Ausstellungsleitung ob die Kaninchen geimpft sein müssen oder nicht.


    Gruß Timmy

  • Hallo,


    das vet.Amt kann alle Anweisungen treffen, die zur Vermeidung von Tierseuchen notwendig sind,


    unabhängig von der Tatsache, ob die Erkrankungen meldepflichtig sind oder nicht . Die Entscheidung obliegt der Behörde, sie kann eine Ausstellung auch einfach nicht genehmigen.


    Bei den Kaninchen ist dies nicht anders als bei Geflügel, man denke nur an die Stallpflicht - die immer noch nicht aufgehoben ist.


    mfg Peter

  • PeterW hat völlig Recht das Vet.amt hat das letzte Wort.


    Hallo Hubert :In Niedersachsen muss jede noch so kleine Tierschau od. Veranstaltung vom Vet.Amt zugelassen sein (in der Regel in der Kreisstadt) wenn du das nicht getan hast können sie dir die Schau von Amtswegen schließen.
    Deine Schau Genehmigung vom LV. sagt eigentlich nur aus das ein Preisrichter werten darf und das dem LV. bekannt ist das eine Schau stad findet.Ob du selbige hast interessiert den Veterinär überhaupt nicht.


    2010 oder 2009 weis ich nicht mehr so genau hatten wir das Problem Kreis Aurich RHD , Kreis Emden RHD u. Myxo. vorgeschrieben.


    Gruß Peter :)

  • Hallo,


    bei uns schickt der KV eine Liste mit allen Schauen von den Kreisvet. das reicht denen.


    Wenn ich zusätzlich ein Kaninhopturnier ect. habe reiche ich das selber ein.


    Ich bin da bei den entsprechenden Verordnungen nicht ganz sicher.


    Gehen wir mal von dem Fall aus, es kommt zu einem Krankheitsfall auf eine Schau, wenn die anderen Tiere nicht geimpft sind, könnte ich mir vorstellen, dass alle Tiere unter Karantäne gestellt werden und ectl. auch gekeult werden.......



    Gruß Kai

    Fehler machen ist menschlich,
    dazu stehen zeugt von Größe,
    wer sie nur bei Anderen sucht, tut mir nur Leid.

  • Hallo Kai,



    gerade dein Beispiel trifft nicht zu , erkrankte Tiere auf genehmigten Ausstellungen sind Einzelfälle, die nicht interessieren, da muss sich jede/r selbst mit rumschlagen - zumal diese Erkrankungen ja auch "vorsichtshalber" gar nicht gemeldet werden.


    Die Seuchenprophylaxe beginnt vorher, eben beim Verbot von Ausstellungen.


    Aber auch da gelten ganz unterschiedliche Regelungen, die Vet.ämter sind recht unabhängig.


    Nur mal zum Nachdenken:


    Wäre es nicht sinnvoll, in bestimmten Bezirken tatsächlich Ausstellungen zu verbieten, bei denen keine Impfpflicht besteht ??


    Der Bericht in der Fachzeitschrift ist eigentlich eindeutig.



    mfg Peter


  • Hallo!


    Genauso wie Peter es schreibt, ist es!


    Gruß Franz

  • Hallo,


    aus gegebenem Anlass, einige meiner in den Außenställen gehaltenen Tiere, vor allem jene, die bereits vor drei Monaten geimpft wurden, zeigen leichte Anzeichen von Myxomatose, andere, geimpft Anfang September, übrigens nicht. Die nächste Ausstellung steht bevor, was tun sprach Zeus?


    Nach meinem derzeitigen Kenntnisstand macht die Impfung gegen Myxomatose in gefährdeten Gebieten durchaus Sinn, wobei eine Wiederholung nach drei bis vier Monaten angebracht ist. Jene Tiere, die nicht geimpft wurden, verenden innerhalb weniger Tage, einige der geimpften Tiere erkranken, zeigen jedoch "nur" Schwellungen an den Ohren und eine etwas erhöhte Körpertemperatur. Diese Tiere werden laut Auskunft meiner Tierärztin überleben, die Schwellungen gehen zurück und sind womöglich später nicht mehr erkennbar.


    Der Krankheitsverlauf bei nicht geimpften Tieren verläuft bei weitem schneller, die Tiere verenden innerhalb weniger Tage bzw. werden vorher "eingeschläfert". Wer nun glaubt, er wäre davor gefeit, da die Tiere ja in einem Gebäude untergebracht sind, dem sei gesagt, dass auch die Tiere von Heimtierhaltern, aufgewachsen in Wohnzimmer, Küche und Bad erkranken.


    Meine Entscheidung ist übrigens klar. Meine Tiere bleiben am Wochenende zuhause, obwohl sie geimpft sind und zurzeit symptomlos erscheinen. Der Transport und der dabei entstehende Stress könnten ein zusätzliches Problem sein.


    Glückwünsche gibt es von mir übrigens keine! Den Sieg des Landesverbandes halte ich für einen Pyrrhussieg.


    Letztlich ist es Ermessenssache des Züchters, ob er seine Tiere zur Schau bringt, obwohl er um die Vorkommnisse in bzw. um seine Stallanlage Bescheid weiß. Möglicherweise beruhigt es ja die Nerven so mancher, wenn sie nicht wissen, was um sie so vorgeht. Das bereitet bloß Kopfschmerzen.


    Der Aufruhr wäre wohl groß, wenn auf einmal auf einer Lokalschau, Vergleichsschau oder höher, Tiere sitzen, die Symptome von Myxomatose zeigen. Das ist bei einer Inkubationszeit von zwei bis zehn Tagen durchaus möglich. :rolleyes: Das einzige Glück, dass die Ausstellungsleitung haben kann, ist wohl, dass die Symptome nicht eindeutig erkenn- bzw. zuordenbar sind. Von den Folgen, vor allem für die benachbart sitzenden Tiere will ich gar nicht sprechen.


    In Österreich muss eine Gesundheitsbestätigung, vom Züchter eigenhändig unterschrieben, der Meldung beigelegt werden. Hier wird bestätigt, dass der Bestand in den letzten vier Wochen vor der Ausstellung frei von Krankheiten war. Damit ist zumindest mal eine Last von den Schultern der Ausstellungsleitung genommen worden.


    MfG Manfred

  • Manfred :thumbsup:


    Auch ich werde nie verstehen, warum es scheinbar noch immer so viele Menschen gibt, die lieber die Augen verschließen als selber aktiv zu werden. Die Energie, die teilweise aufgebracht wird, um sich gegen Dinge zu wehren, könnte man mal sinnvoll umwandeln und sich gedanklich und intelligent mit gewissen Veränderungen in unserer Umwelt auseinandersetzen. Stattdessen warten und verstecken sich erwachsene Menschen, um dann schlußendlich entweder von Ereignissen überrollt zu werden oder von behördlicher Seite gezwungen zu werden.
    Ich werd das nie verstehen.... _sorry_


    Ebenfalls aus gegebenem Anlass möge man sich aufmerksam die Ausstellungsbestimmungen der BRS durchlesen..... 12 Wochen!

  • Hallo,


    muß mich hier nochmal kurz melden.


    Ihr könnt hier gern schreiben was Ihr möchtet, aber wenn Ihr schreibt, schaut Euch erstmal das Thema an.


    Es geht in diesem Thema nicht darum ob man seine Tiere gegen alles impft, sondern darum, welche Rechte haben Amtstierärzte in Bezug auf vorgeschriebene Maßnahmen.


    Schönen Abend!

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