Habe ein NB bekommen wegen einer fehlenden D.Kralle Die andere Tiere,
wurden mit 97,5 96,5 97,0 P Bewer.............
Was kann man da Unternehmen???????????
Das Fachforum der Rassekaninchenzucht
Habe ein NB bekommen wegen einer fehlenden D.Kralle Die andere Tiere,
wurden mit 97,5 96,5 97,0 P Bewer.............
Was kann man da Unternehmen???????????
Hallo
oh das wär ja eine Bombensammlung geworden , das ist ja ärgerlich also ich hab mal gehört das die Daumenkralle nicht vorhanden sein muß, ob ich richtig liege weiß ich nicht genau aber ich hörte mal soetwas.
mfg
Ja das ist so er hatte den 1,0 schon für 97,5 vorgeschlagen,
und der Obmannnnnn =1 hat ihn dan NB gemacht. Aber der geht trotz allem Nach Reinberg.
MFG
Das ist wirklich sehr ärgerlich.Aber wenn die Kralle nicht da ist,kann der Zuchtrichter ja auch denken,es sei eine andersfarbige gewesen.Daher das n.b.-denk ich mal.Die Krallenfarbe muß ja klar erkennbar sein.
Elisabeth
Hallo Axel,
im Standard 2004 des ZDRK auf Seite 23 steht.
Starker Fehler beim Fehlen einer oder mehrerer Krallen mit
Ausnahme der Daumenkralle .
(Die Daumenkralle bleibt unberücksichtigt, wenn sie fehlt
oder andersfarbig ist)
Gruß Johann
Hi,
"Die Daumenkralle bleibt unberücksichtigt, wenn sie fehlt oder andersfarbig ist!"
Hat sich der als Obmann tätige PR schon für die nächste Schulung angemeldet! Das schadet nie!
MfG Manfred
Hallo Axel,
Es wäre doch schön wenn Du die Bewertungskarte von dem Tier hier einmal einsetzen würdest.
Johann
Hat sich der als Obmann tätige PR schon für die nächste Schulung angemeldet
.............. bei diesem Kollegen- /auch noch Obmann-!!! ? / nützt auch keine Nachschulung mehr.
ODER VIELEICHT DOCH?
Grüße Uwe
Hallo,
wie heißt denn der genaue Text auf der Bewertungskarte bei dem Ausschluß?
Wenn es die fehlende Daumenkralle ist, müsste sie unberücksichtigt bleiben.
Fehlt allerdings die ganze Zehe, wäre es ein schwerer anotomische Fehler!
Gruß Kai
Hallo,
Den Standardtext zu deiner Frage hat Johann als Zitat ja bereits eingestellt.
Interessant wäre, wie Kai bereits gefragt hat, wie der Wortlaut der nb Bewertung ist.
Was kann man da Unternehmen?
Während der Schau hättest du nach den regularien des ZDRK eine Nachbewertung beantragen können. Jetzt im nachhinein ist das nicht mehr möglich.
Gruß
Michael
Während der Schau hättest du nach den regularien des ZDRK eine Nachbewertung beantragen können. Jetzt im nachhinein ist das nicht mehr möglich.
Leider kann Dir keiner der Verantwortlichen im ZDRK versprechen,
daß in -Deinem Züchterleben- nicht nach -DIR GETRETEN- wird !!!
Grüße Uwe
Hallo, Uwe
Leider kann Dir keiner der Verantwortlichen im ZDRK versprechen,
daß in -Deinem Züchterleben- nicht nach -DIR GETRETEN- wird !!!
Wenn du mich persönlich meinst- nach mir kann keiner treten. Der letzte, der es versucht hat, ist dabei ausgerutscht und mächtig auf die F..... gefallen!
Und das Thema "Nachbewertung" wird leider immer mal wieder nötig- und auch praktiziert. Dafür gibt es die Möglichkeit.
Gruß
Michael
Hallo.............als M........... sollte schon von Beitrag
zu Beitrag im Zusammenhang gedacht werden können.Ich bin mir sicher,
daß Züchter R und A Speck verstanden haben , wie es um die
Möglichkeit - Thema Nachbewertung - steht und was und wen ich angesprochen habe!
Meine Meinung zum Thema Nachbewertung ist mit einem
Wort gesagt,-Sprich : Nullnummer !!!
Ich selbst als betroffener Züchter würde dafür sorgen,daß solch ein
Spezialkollege im Verein und im Kreis nicht mehr verpflichtet wird.
Leider ist dies die einzige -Reale Lösung-,die es für die Züchter gibt.
Solch ein Urteil ist mit nichts als - Unvermögen - zu rechtfertigen!
-Nachschulung ist hier gefragt-!So weit es einen Sinn bei der entsprechenden Person machen könnte!!!
Grüße Uwe
Grüße Uwe
Hallo Uwe,
ich weiß schon woran du denkst.
Mal schauen ob noch eine Antwort auf meine Frage kommt, was nun genau auf der Karte steht.
Wie du vielleicht an meinem anderen Beitrag siehst, ist es nun ein himmelweiter Unterschied, ob da die Kralle oder die Zehe fehlt.
Zum Thema Nachbewertung:
Da habe bis her nur zweimal etwas mitbekommen.
In einem Fall hat die Nachbewertung zu einem Bundesmeister geführt.
In einem anderen Fall war ich aus Neugierde selber als Gast anwesend. Ich wollte einmal wissen wie so etwas abgeht, falls ich als PR selber damit einmal zu tun haben sollte.
In diesem Fall, war das NB mehr als berechtigt, da noch zusätzlich in zwei anderen Positionen ein Ausschlussgrund vorhanden war.
Als an diesen Fällen kann man sagen, war die "Ausbeute" der Nachbewertungen 1:1
Ich kann nur für mich sprechen, ich bin ein Mensch und mache bestimmt auch Fehler. Ich finde es immer gut, wenn man in einem solche Fall das Gespräch mit dem betreffenden PR sucht.
Gruß Kai
Ich finds vor allen Dingen gut, dass das Thema hier publik gemacht wird, so dass man selbst gewappnet ist, wenn ein solcher Fall mal einen selbst oder einen befreundeten Züchter trifft. So kann man dann gleich reagieren.
Ich muss aber auch sagen, dass es oft vorkommt, dass Züchter Tiere zur Bewertung bringen ohne dass ihnen aufgefallen ist dass einen Kralle fehlt (der mildere Fall, dass die Kralle nicht nach Standard gefärbt ist). Besonders wenn es eine normale Kralle ist, bin ich immer wieder über solche Nachlässigkeiten erstaunt bzw. frage mich wieviel einem an den Tieren liegen kann, wenn man nicht einmal merkt dass solch ein "Fehler" (der zum NB führt) aufgetreten ist.
Und damit will ich mal nicht auf die Ahs und Ohs ansprechen die dann bei der Bewertung von allen Seiten ertönen.
LG Silvia
Ich muss aber auch sagen, dass es oft vorkommt, dass Züchter Tiere zur Bewertung bringen ohne dass ihnen aufgefallen ist dass einen Kralle fehlt
Hallo Silvia, das soll "oft" vorkommen? Bis 4 bzw. 5 sollte man schon noch zählen können, denn die Krallen werden ja vor einer Schau geschnitten. Ich denke das der Züchter ganz bewusst aus dem Grund,das die Daumenkralle unberücksichtig bleibt, das Tier ausgestellt hat.
Gruß Franz
Hallo,
was mich mal interessieren würde, wie so eine Nachbewertung abläuft. Ich gehe davon aus, dass der gleiche PR dieses Tier nicht noch einmal bewerten darf. Doch wird der neue PR vorher von dem angeblichen Ausschlußfehler informiert, oder geht er völlig ohne Vorurteile ans Richten? Denn, wenn er den angeblichen Fehler vorher mitgeteilt bekommt, gehe ich zu 80 % davon aus, dass das Tier auch anschliessend "NB" macht.
Gruß,
Hubert
@ F&D
da ich die Beiträge der Vorschreiber gelesen habe und was im Standard steht, habe ich angenommen ich werde verstanden wenn ich mit Krallen die 4 Vorderkrallen meine und nicht die Daumenkralle. Ich rede also vom Fehlen einer normalen Kralle! Tja, so verdutzt wie Du bin ich da auch...aber dabei sein ist alles
LG Silvia
Ja ich kenn das der eine Jamora hat das auch
da hat mir der PR direkt ein Nb reingehauen
aber wie Silvia gesagt hat
ZitatDabei sein ist alles!
Lg und viel glück bei der nächsten Schau
Hendrik
Guten Morgen,
ein spannendes Thema, das mich eher lächeln lässt und gleichzeitig doch nachdenklich stimmt.
Nach fast 50 Jahren Ausstellungsbesuchen ist mir da nicht mehr viel fremd, blutverkrustete - gerade passiert- oder gefärbte Krallen sind da sicher noch ein harmloser Teil der Möglichkeiten, dass ein Tier zwischen v und nb bewertet werden könnte.
Was mir an der Standardformulierung jedoch auffällt ist folgendes:
1. Dass die Daumenkralle an sich unberücksichtigt bleibt kann ich verstehen - aus anatomischen Gründen ist sie sehr anfällig für Verletzungen bzw Krallenverlust.
2. Das mit der Farbe allerdings stelle ich doch in Frage oder gibt es wissenschaftliche Hinweise, dass die Krallenfarbe der Daumenkralle genetisch anderes zu sehen ist wie die Farbe der anderen Krallen. Es bedeutet ja, dass eine weiße Daumenkralle unberücksichtigt bleibt, ist jedoch die danebenliegende kralle weiß gibt es nb - natürlich nur bei Rassen, bei denen farbige geforder sind.
Kann mir jemand dies erklären ??
Danke
mfg Peter
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!