Hallo,
die letzte Position ist auch so ein Ding. Zumindest in NRW gibt es keine Genehmigungspflicht. Das kann aber in den Bundesländern ganz unterschiedlich geregelt sein. Für NRW gilt nur eine Anzeigepflicht für Kaninchenschauen. Ob daraus auch eine behördliche Entscheidung möglich ist, die Schau zu untersagen, kann ich auch nicht sagen. Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass in Seuchengebieten eine Untersagungsverfügung möglich wäre. Andererseits gibt es derzeit in Deutschland keine meldepflichtigen Seuchen bei Kaninchen ... die Seuche müsste also aus den eigenen Ermittlungen oder freiwilligen Meldungen erfolgen. Heiliger Bürokratius, Amen, Amen ... =4
LG Melanie