Impfung gegen Kaninchenschnupfen Ja o. Nein?

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  • Hallo,
    impfen muss man bevor eine Krankheit ausgebrochen ist.
    Das gilt nicht nur für Kaninchenschnupfen.
    Also kann es bei erkrankten Tieren nicht helfen.
    Gruß Kai


    PS: Schau doch mal bitte, oben rechts in der Suche, ob du ein Thema weiterführen kannst. Zu Kaninchenschnupfen dürfte es reichlich geben.
    Bei "erweiterter Suche" kannst Du noch detaillierter suchen :
    http://www.rkz-forum.de/forum_…rum/index.php?form=Search

    Fehler machen ist menschlich,
    dazu stehen zeugt von Größe,
    wer sie nur bei Anderen sucht, tut mir nur Leid.

  • Hallo,


    also meine erste Tierärztin hat gemeint die Impfung gegen Kaninchenschnupfen bringe nicht viel, da Sie nur gegen diesen einen erreger wirkt und es aber viele andere erreger für Schnupfen gibt.


    Mein neuer Tierarzt meinte das aber die Tiere hauptsächlich von dem einen erreger befallen werden, ich habe nun heute die erste Impfung bei meinen Kaninchen durchgeführt und bin der meinung eine Impfpakung für 35euro (reicht für 50tiere), muss allerdings nach 2 wochen nochmal wiederholt werden, aber trotzdem nicht mal 2euro pro Kaninchen ist es mir wert auch wenn es vielleicht nicht unbedingt nötig ist. Geimpft ist geimpt.


    Lg Jenni

  • Hallo,


    unsere sind jetzt wieder dran mit Wiederholung, aber ich glaube, bei den Jungtieren werde ich es nicht machen, nur bei denen, die bereits Impfschutz haben.
    RHD und MYXO-Impfung werden aber alle bekommen.


    Mal sehen, wie so die Meinungen zu diesem Thema sind.


    LG Melanie

  • Guten Morgen ,


    man kann zu Impfungen stehen wie man will,
    im Endeffekt sind sie oft die einzige Möglichkeit, um Krankheiten langfristig und flächendeckend einzugrenzen.
    Man kann auch über Schnupfen denken was man will, wenn es sich um den eigentlichen Kaninchenschnupfen handelt, kann man mit Impfungen sehr wohl was erreichen, allerdings reicht die Impfung sicher nicht alleine, wenn ich die Umweltbedingungen nicht optimiere.
    Und hierin liegt auch die Schwierigkeit, die den Kaninchenschnupfen von Myxo oder RHD unterscheidet:
    Duch optimale Haltungs- und Fütterungsbedingungen kann ich eine Immunabwehr = Widerstandskraft meiner Tier erreichen, die den K-Schnupfen erst gar nicht entstehen lässt.
    In der Regel :
    Habe ich einen geschlossenen Bestand, ist die Schnupfenimpfung nicht notwendig.
    Habe ich aber einen offenen Bestand mit vielen wechselnden Tieren oder bin AusstellerIn ohne genügend Quarantänemöglichkeiten kann eine Schnupfenimpfung durchaus sinnvoll sein, sofern sie konsequent und permanent durchgeführt wird. Letzteres ist deshalb notwendig, da die Erreger eigentlich latent immer vorhanden sind und das Eintreten des Impfschutzes durch den Impfstoff nicht exakt festgelegt werden kann.


    Die Empfehlungen der TÄ gehen gerade bei Schnupfen oft soweit auseinander, dass ich vermute, es hängt weniger mit dem Wissen darum als mehr mit den eigenen Erfahrungen zusammen.


    mfg Peter

  • Ich finde, daß man es auch übertreiben kann mit der Impferei - Myxomatose und RHD sind in Ordnung weil notwendig, aber Kaninchenschnupfen erachte ich nicht als notwendig und kommt jetzt bitte nicht mit "Hast Du Dich gegen Schweinegrippe impfen lassen ?" - dazu habe ich meine Meinung - Nein ich habe mich aus voller Überzeugung nicht dagegen impfen lassen.


    Letztlich ist es doch so, daß wenn ich gegen Schnupfen geimpfte Kaninchen kaufe, diese trotzdem sehr wohl als Überträger fungieren können. Eine Impfung bekämpft das Problem nicht. Die Natur findet doch bei den meisten Erkrankungen eigenständig Mittel und Wege diesen zu begegnen - auch gibt es durchaus Tiere die gegen Myxomatose immun sind - aber das Verlustrisiko gerade bei RHD und Myxomatose ist zu groß um dies auch auszuprobieren.


    Gut Zucht


    Jens

  • Hallo,


    meiner Meinung nach kann man das mit der Impferei nicht übertreiben, das ist nicht der richtige Begriff.
    Es geht doch darum, ob es sinnvoll ist Tiere zu impfen um Erkrankungen zu vermeiden, bzw. um Schaden von den Tieren fernzuhalten.
    Und es geht auch nicht um eine Eistellung sondern um Tatsachen:
    Und die Fakten sind klar, bei konsequentem und permanentem Einsatz mit den entsprechenden flakierenden Massnahmen macht man nichts falsch und kann seinen Bestand schützen.
    Im Gegensatz dazu muss man mit optimalen flankierenden Massnahmen arbeiten, um den Bestand ohne Impfung zu schützen; die frage ist, wie weit man optimale Bedingungen schaffen kann oder ob es nicht doch sicherer ist zu impfen.


    Konkret:
    Ich impfe nicht - außer bei unklaren Zukäufen -, habe aber dadurch enorm viel Arbeit.


    mfg Peter


    PS: Die Schweinegrippenimpfung ist ein sehr schlechtes Beispiel für den Sinngehalt von Imfungen an sich, da hier da Problem nicht an der Impfung an sich sondern an der Qualität des Impfstoffes lag.

  • Guten Morgen Jens,


    ich habe mich gegen Schweinegrippe nicht impfen lassn, weil die Nebenwirkungen des Impfstoffes wesentlich bedeutsamer waren als die Erkrankungsmerkmale der grippe selbst; dieses Negativbeispiel einer befürcheten Pandemie wird hoffentlich bei einer echten nicht mehr erinnert, ansonsten könnte es dann wirklich Probleme geben.


    mfg Peter

  • Hallo,


    habe gerade im neusten " Kleintierzüchter" ( S.35) gelesen, das ein Verein zu einer offenen Jungtierschau einlädt, aber eine RHD - Impfung nicht erforderlich
    ist.Bisher war ich immer das die RHD - Impfung bei einer Ausstellung Pflicht sei, oder täusche ich mich da?



    Gruß Wolfgang

  • Hallo
    bei uns ist es Pflicht und ich kenne es auch nicht anders von anderen Vereinen,wo ich ausstelle.habe gestern die letzten 15 JT und 3 Althäsinen impfen lassen un dsomit sind alle wieder versorgt mit RHD-Schutz.Myxo ist bei uns nicht notwendig.
    Andreas

  • Hallo Andreas,


    es ist ein Unterschied, ob eine gesetzliche Impfpflicht besteht oder die verbände/Vereine eine Impfung fordern, leider ist bei RHD nur letzteres die Regel, von der jedoch auch abgewichen werden kann.


    mfg Peter

  • es ist ein Unterschied, ob eine gesetzliche Impfpflicht besteht


    Hallo Peter,


    das mit der gesetzl.Impfpflicht ist wahrscheinlich auch von Landkreis zu Landkreis verschieden.
    Habe im letzten Jahr in einem Nachbarkreis ausgestellt, als am Sonntagmorgen plötzlich der Amtstierarzt auftauchte, und die Impfnachweise
    haben wollte.Darauf hin meinte der Vorsitzende des Vereins zu mir, das es in meinem Landkreis genüge, eine Schau schriftl.anzumelden,aber
    eine Impfpflicht bestünde nicht. ( bin mir da aber nicht so sicher)
    Aber trotz allem, wenn es da keine einheitliche Regelung gibt, wie will man der RHD und auch anderen Krankheiten Herr werden?
    Besteht dann nicht auch die Gefahr, das man wie bei der beschriebenen off.Ausstellung die Krankheitserreger in alle Landesteile verschleppt?


    Gruß Wolfgang

  • Hallo! Kann Wolfgang voll und ganz zustimmen. Mein Verein bei dem ich Mitglied bin,gehört zu einem anderen Landkreis, als da wo ich wohne. Züchter aus dessen Lkr. müssen ihre Tiere nicht gegen RHD impfen lassen, ich aber schon. Wobei ich aber sagen muss, das trotzdem jeder seine Tiere gegen RHD impfen läst.


    Gruß Franz

  • Guten Morgen,


    wie ihr aus meinem "leider" sicher entnehmen könnt bin ich ein Vertreter der Impfpflicht bei RHD und überzeugt, dass diese Seuche schon lange kein Thema mehr wäre, würde sie bestehen.
    Da aber keine Impfpflicht besteht impfen in der regel nur Ausstellungszüchter und engagierte Hobbyzüchter, "Stallkaninchenhalter" und andere aber nicht, was bedeutet, das überall Quellen der Übertragung vorhanden sind.
    Als Rassekaninchenzüchter ist e für mich selbstverständlich den ganzen bestand zu impfen.


    mfg Peter


    PS: Durch mangelhaftes Impfverhalten dr Bevölkerung gibt es wieder Kinderlähmung in Europa !!!

  • Hallo.


    Für mich ist es pure Unvernunft, wenn der Verein U 51 (man kann nur wünschen, daß der Name "Fortuna" Omen ist) eine offene Jungtierschau ohne Impfpflicht durchführt, aber die Impfung empfiehlt. Sehr unschön, sich vorzustellen, daß dann geimpfte und ungeimpfte Tiere nebeneinander eingestallt sind.


    Franz, ich habe Probleme mit Deiner Beschreibung, denn in Bayern besteht doch Impfpflicht, wenn ich recht informiert bin. Und das gilt dann doch für alle bayerischen Landkreise. Einzelne Landkreise (und auch einzelne KV's) können doch keine Impfpflicht anordnen, außer in Katastrophenfällen, oder doch?


    Weiterhin meine ich, daß im Fall von Wolfgang der Amtstierarzt von Amts wegen keine Berechtigung hat, die Impfzeugnisse bei Kaninchen zu kontrollieren, da es für Kaninchen keine gesetzliche Impfpflicht gibt. Bei Geflügel und Wassergeflügel sieht es anders aus.


    Gruß
    Karl

  • Weiterhin meine ich, daß im Fall von Wolfgang der Amtstierarzt von Amts wegen keine Berechtigung hat, die Impfzeugnisse bei Kaninchen zu kontrollieren, da es für Kaninchen keine gesetzliche Impfpflicht gibt. Bei Geflügel und Wassergeflügel sieht es anders aus.

    Hallo zusammen,


    darüber bin ich mir auch unsicher, würde mich "an Ort und Stelle" nicht auf eine Diskussion einlassen, da wir "Bürger" an dieser Stelle meist den Kürzeren ziehen. Beschwerde danach, das hat dann mehr Erfolg bei den Paragrafenreitern :horse: und ihren Amtsschimmeln.


    Kontrolle durch einen Amtsveterinär habe ich in meinem ganzen Züchterleben bisher nur letztes Jahr in Hannover erlebt, aber da stehen wir ja auch mit Geflügel, Vögeln, Wassergeflügel und Meerschweinchen zusammen. Vielleicht können ja Foriker von ihren Erfahrungen bei Kleintierausstellungen (also nicht nur Kaninchen) berichten, ob die Veterinäre da kontrollieren.



    LG Melanie :rabbit8:

  • Hallo,


    es gibt schon einiges verwirrendes, hatte heute Morgen allerdings wenig Zeit.
    Nochmals:
    1. Es gibt in BRD für RHD keine gesetzlich bzw behördlich angeordnete Impfpflicht.


    2. Verbände, vereine usw können in einer Ausstellungsordnung , die jede/r AusstellerIn ja akzeptiert hat, RHD-Impfung zur Pflicht erheben, zb. legen sie ja auch die Preise bei Verlusten fest.


    3. Je nach dem, wie eine Ausstellung mit Ausstellungsordnung bei der Behörde gemeldet ist, kann der Amtstierarzt auch kontrollieren bzw. auch Forderungen stellen.


    4. Für geimpfte Tiere von Ausstellern, die eine Bestandsimpfung durchgeführt haben, hat das Ausstellen zusammen mit ungeimften Tieren keine negativen Folgen. Hätte ich aber ungeimpfte Tiere, würde ich garantiert auf einer Ausstellung ohne Impfpflicht nicht ausstelllen.


    5. Es gibt keine behördliche Möglichkeit, Impfplicht in einem lanfdkreis zu fordern und im anderen nicht, weil es bei RHD dafür keine generelle Verordnung gibt. Nur bei massivem Auftreten kann ein Landkreis dies fordern, in der Regel wird er dann aber auch die Schau nicht genehmigen


    RassekaninchenzüchterInnen impfen aus Verantwortung ihre Bestände !!!! =4


    mfg Peter

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