Bericht von der erweiterten ZDRK-Präsidiumssitzung und zu den Richtlinien zur Zucht und Haltung von Rassekanichen

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  • Richtlinie zur Haltung und Zucht von Rassekaninchen


    ZDRK-Arbeitstagung

    in Meinhard-Grebendorf (14. – 17. März 2013)


    Vom 14. bis 17. März traf sich das erweiterte ZDRK-Präsidium in Meinhard-Grebendorf und traf zahlreiche Beschlüsse, die hier in Kurzform zusammen gefasst sind.

    Richtlinie zur Zucht und Haltung von Rassekaninchen im ZDRK

    Anlässlich der ZDRK-Arbeitstagung vom 14. bis 17. März 2013 in der Europa-Akademie in Meinhard-Grebendorf hat das erweiterte ZDRK-Präsidium die vom

    ZDRK-Tierschutzbeauftragten Dr. vet. Michael Berger erarbeitete Richtlinie zur Zucht und Haltung von Rassekaninchen im ZDRK einstimmig beschlossen. Hierbei handelt es sich um Vorgaben und Normen für eine tiergerechte Rassekaninchenzucht. Sie dient der organisierten Kaninchenzucht als Selbstverpflichtung und Eigenkontrolle und soll den Behörden (das sind die Veterinärämter vor Ort) die Entscheidung über vorgefundene Sachverhalte erleichtern, da für Rassekaninchen keine gesetzlichen Vorgaben formuliert sind.

    In Anschluss an diesen Bericht stellen wir die Richtlinie incl. einem informativen Vorwort den. LV-Vorsitzenden von Würtemberg-Hohenzollern, Ulricht Hartmann hier ein.

    Neuerungen Abteilung X

    Für die Handarbeits- und Kreativgruppen wurden Änderungen im Standard einstimmig beschlossen. So wird es zukünftig in der Klasse 6 „Gestaltungen mit weiteren Materialien“ eine Unterscheidung zwischen Handarbeiten, wie z.B. Näharbeiten, Stick-, Strick-, Häkelwaren, Knüpfwaren, Klöppelarbeiten und Filzarbeiten (mit anderen Garnen, Stoffen usw. wie in den Klassen 2 bis 5) und Bastelarbeiten sowie künstlerische und kunsthandwerkliche Gestaltungen geben.

    Es erfolgt auch eine Änderung der Bewertungsurkunden. So wird künftig das Alter des Jugendlichen, der die Arbeit erstellt hat, auf der Bewertungsurkunde stehen, damit die jeweilige Leistung entsprechend dem Alter gewertet werden kann. Weiterhin wird es künftig auch nur noch eine Bewertungsurkunde und nicht wie bisher zwei unterschiedliche Urkunden geben.

    Bereits bei der Schulung der Preisrichter anlässlich der ZDRK-Tagung im Juni in Niefern soll nach diesen neuen Richtlinien gearbeitet werden.

    Die Neuerungen wurden von der Leiterin der Handarbeits- und Kreativgruppen im ZDRK, Karin Werner, in Zusammenarbeit mit der Redaktion der ZDRK-Standard-Kommission, Walter Hornung, erarbeitet.

    Änderung im Ausstellungswesen für Herdbuchzüchter bei den Bundes-Kaninchenschauen

    Auf Antrag des ZDRK-Abteilungsleiters für Herdbuch, Wolfgang Wüst, wurde einstimmig beschlossen, dass auf Bundes-Kaninchenschauen zukünftig die Herdbuchzüchter nicht nur in der Herdbuchabteilung, sondern auch in der allgemeinen Klasse ihre Tiere präsentieren dürfen. Diese Regelung wird bereits seit vielen Jahren in den LV praktiziert und soll insbesondere der Mitgliederwerbung in der Abteilung Herdbuch dienen.

    Änderung im Ausstellungswesen für Herdbuchzüchter bei den Bundes-Kaninchenschauen

    Auf Antrag des ZDRK-Abteilungsleiters für Herdbuch, Wolfgang Wüst, wurde einstimmig beschlossen, dass auf Bundes-Kaninchenschauen zukünftig die Herdbuchzüchter nicht nur in der Herdbuchabteilung, sondern auch in der allgemeinen Klasse ihre Tiere präsentieren dürfen. Diese Regelung wird bereits seit vielen Jahren in den LV praktiziert und soll insbesondere der Mitgliederwerbung in der Abteilung Herdbuch dienen.

    Inhaltliche Gleichstellung der Bundes-Kaninchenschauen und der Bundes-Rammlerschauen

    Weiterhin wurde mehrheitlich dem Antrag des LV Württemberg und Hohenzollern auf inhaltliche Gleichstellung der Bundes-Kaninchenschauen und der Bundes-Rammlerschauen zugestimmt. Diese Regelung hat bereits ab der 31. Bundes-Kaninchenschau 2013 Gültigkeit.



    Vorwort
    zur Richtlinie für die Haltung und Zucht
    von Rassekaninchen

    Liebe Züchterin, lieber Züchter,

    Neue Erkenntnisse im Bereich des Tierschutzes der letzten Jahre sowie die diskutierte Novellierung der „Tierschutz-Nutztierhaltungs-Verordnung“ (mit den darin u.a. enthaltenen Anforderungen an das Halten von Zucht- und Mastkaninchen) führten dazu, dass der Zentralverband Deutscher Rasse-Kaninchenzüchter ZDRK auf seiner Sitzung des Erweiterten Präsidiums, am 16.03.2013, folgenden ANFORDERUNGSKATALOG als „Richtlinie für die Haltung und Zucht von Rassekaninchen im ZDRK“ verabschiedet hat. Damit kommt der ZDRK voll umfänglich seiner Vorbildfunktion in Sachen Rassekaninchenzucht nach.

    „Sie dient“, wie der Tierschutzbeauftragte des ZDRK, Dr. Michael Berger, treffend formuliert, „der organisierten Kaninchenzucht als Selbstverpflichtung und Eigenkontrolle und soll den Behörden die Entscheidung über vorgefundene Sachverhalte erleichtern, da für Rassekaninchen keine gesetzlichen Vorgaben formuliert sind.“

    Oder anders ausgedrückt:

    Es gibt keinerlei Grundlagen der gesetzlichen Beurteilung von Haltung von Rassekaninchen außer dem §2 des Tierschutzgesetzes, da die Rassekaninchenzucht in der Regel nicht gewerbsmäßig betrieben wird und somit die Tierschutz-Nutztierhaltungs-VO auf diesen Bereich auch nicht anwendbar ist.

    Tierschutz, liebe Züchterinnen und Züchter, unterliegt auch und stets den gesellschaftlichen (oft „gefühlsmäßigen“) Vorstellungen und Wünschen der Menschen. Neben der Bedarfsdeckung und Schadensvermeidung, die von Behördenseite in den Vordergrund gerückt wird, spielt aktuell in der Tierschutz-Debatte das „Verhaltensrepertoire“ der Tiere eine herausragende Rolle: Tiere werden als Mitgeschöpfe begriffen, die ein Sozialverhalten an den Tag legen, gewisse Bedürfnisse haben (zum Beispiel „Spiel“ und Beschäftigung) und bei sozial lebenden Arten entsprechende Kontakte zu Artgenossen benötigen. Diese Sozialkontakte - sowie die Befriedigung von artgemäßer Bewegung – müssen sie ausleben können, um ihre Gesundheit zu erhalten.

    Hierbei spielen zum Beispiel auch die zwingend vorgeschriebenen erhöhten Ruhebretter in unseren Buchten eine wesentliche Rolle, die als Rückzugs- und Ruhefläche dienen. Diese Liegeflächenmaße dürfen den Grundmaßen der Buchten hinzuaddiert werden.

    Der Landesverband empfiehlt eindringlich, diese Richtlinien sorgfältig durch zu arbeiten und in die Vereins- und Schulungspraxis fest zu verankern. Tierschutz und Rassekaninchenzucht sind zwei Seiten EINER Medaille, denn nur gesunde Tiere erbringen auch eine gute Leistung.

    Wir Rassekaninchenzüchter sind Tierschützer.

    Der Landesverband der Rassekaninchenzüchter Württemberg und Hohenzollern steht fest an der Seite seiner Züchterinnen und Züchter. Mit der Berufung unseres Tierschutzbeauftragten, Dr. Hans-Peter Sporleder, haben wir einen kompetenten Mann an unserer Seite, der uns mit Rat und Tat unterstützt.Rassekaninchenzucht hat Zukunft – gerade mit und durch diese erlassenen Richtlinien des ZDRK haben wir einen großen Schritt gemacht, auch den kommenden Anforderungen gerecht zu werden.

    Viel Freunde mit unseren Kaninchen!

    Ihr und euer

    Landesverbands-Vorsitzender Ulrich Hartmann

    Alfdorf, den 20.03.2013

    Richtlinie für
    die Haltung und Zucht von Rassekaninchen
    im ZDRK

    Vorgaben und Normen für eine tiergerechte Rassekaninchenzucht

    Stand: 16.03.2013

    Gliederung:

    1. Einführung
    2. Haltung
    3. Fütterung
    4. Zucht
    5. Transport
    6. Verhalten
    7. Betreuung und Pflege
    8. Zusammenfassung

    1.Einführung

    Diese Richtlinie führt aus, welche Anforderungen an eine tierschutzgerechte Haltung von Rassekaninchen nach §2 des Tierschutzgesetzes zu stellen sind. Sie soll im Gegensatz zur Tierschutznutztierhaltungs-Verordnung (Anforderungen an das Halten von Zucht- und Mastkaninchen) ausführlicher auf die Besonderheiten von Rassekaninchen eingehen und darüber hinaus den erforderlichen Anforderungskatalog auch begründen. Sie dient der organisierten Kaninchenzucht als Selbstverpflichtung und Eigenkontrolle und soll den Behörden die Entscheidung über vorgefundene Sachverhalte erleichtern, da für Rassekaninchen keine gesetzlichen Vorgaben formuliert sind. Der Richtlinie wurden das Merkblatt 78 der TVT, die Leitlinien der deutschen Gruppe der WRSA, die ZDRK-Einsteigerbroschüre (Rassekaninchenzüchter, 2009), das große Buch vom Kaninchen (1995) und andere Literatur zugrunde gelegt und an die Erfordernisse von Rassekaninchen angepasst und fortgeschrieben.

    Nach §2 des Tierschutzgesetzes muss jeder, der ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

    1. das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und unterbringen, darf
    2. die Möglichkeit des Tieres zur artgemäßen Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugeführt werden, muss
    3. über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen (4).

    Eine Rassekaninchenhaltung ist immer dann tierschutzgerecht, wenn
    1. nur eine geringe, nicht verschuldete Sterblichkeitsrate vorliegt,
    2. wenn das Allgemeinbefinden der Tiere ungestört ist und keine Technopathien (Schäden) feststellbar sind,
    3. wenn in der Haltungseinheit das kaninchenspezifische Verhalten weitgehend ermöglicht ist und
    4. wenn sowohl Wachstum als auch Entwicklung den Anforderungen der Rasse gerecht werden.

    Eine Rassekaninchenhaltung ist tierschutzwidrig, wenn objektiv feststellbare Verletzungen (Schäden), Schmerzen oder vermeidbare Leiden von Tieren auftreten, die durch ein umsichtiges Haltungsmanagement (Pflege, Impfung, Therapie, Reinigung und Desinfektion etc.) vermeidbar sind (2).

    Laufstall, eine sinnvolle Alternative für die Aufzucht von Jungtieren,

    nicht geeignet für Gruppenhaltung sind geschlechtsreife Tiere

    Quelle: http://www.rassekaninchenzucht…page=Thread&threadID=7710

    2. Haltung

    Rassekaninchen müssen sachgerecht untergebracht sein, d.h.: der Stall (Innen- oder Außenstall bzw. Gehege) muss den tierartspezifischen aber auch den hygienischen Ansprüchen genügen. Insbesondere muss die Haltungseinrichtung nach ihrer Bauweise, den verwendeten Materialien und dem jeweiligen Pflegezustand so gestaltet sein, dass Schmerzen, vermeidbare Leiden und Verletzungen unterbleiben (Technopathien, Stereotypien)(5). Der Stall soll als dauernder Lebensraum allen Vitalansprüchen der Kaninchen gerecht werden. Hier bekommen die Tiere ihr Futter, setzen Kot und Urin ab, gebären ihre Jungtiere und ziehen sie auf. Um das artgemäße Bewegungsbedürfnis und –verhalten der einzelnen Rassen zu berücksichtigen, sind nachfolgende Buchtengrößen zu beachten:

    Mindestmaße Einzelbuchten (1 und 10)

    Breite (cm)

    Tiefe (cm)

    Höhe (cm)

    Große Rassen

    110

    80

    70

    Mittelgroße Rassen

    85

    80

    60

    Kleine Rassen

    70

    75

    60

    Zwergrassen über 1,5 kg

    65

    70

    50

    Zwergrassen unter 1,5 kg

    60

    60

    50

    Darüber hinaus sollte in der Bucht eine erhöhte Liegefläche geschaffen werden, die je nach Rasse so bemessen ist, dass die Tiere entspannt liegen können. Mit dieser Maßnahme werden Muskulatur und Skelett gestärkt, und zugleich wird säugenden Häsinnen eine Rückzugsmöglichkeit von den Jungtieren geboten (1).

    Flexible Buchtenzwischenwände ermöglichen jederzeit eine Flächenerweiterung.

    Der Stall soll Schutz vor Wind, Kälte, Hitze und Nässe bieten.

    Durch die Ausdünstung und Atmung sowie die Zersetzung von Kot und Urin ist die Stallluft stark belastet; hier muss eine Ableitung der Schadgase und des Staubes gewährleistet sein (2).

    Die Bodenfläche muss trocken und rutschfest sein und arttypische Bewegungen ermöglichen. Bei strohloser Haltung auf Sitzgittern ist eine Trennung der Tiere von Harn und Kot gegeben. Bei Haltung auf Einstreu muss der Harn durch ein saugfähiges Substrat gebunden werden. Die Einstreu soll verformbar, trocken und gesundheitsunschädlich sein (1). Regelmäßige Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen (im Intervall) sind unverzichtbar, da dadurch eine Anreicherung von Schadgasen bzw. der Verbleib von Krankheitserregern erheblich minimiert werden. Zusätzlich ist den Kaninchen Beschäftigungsmaterial anzubieten, um insbesondere bei einstreuloser Haltung eine Anreicherung der Buchtenstruktur zu gewährleisten. Dies kann Nagematerial in Form von Zweigen, Ästen oder Stängeln sein. Da in der Rassekaninchenzucht überwiegend die Haltung auf Einstreu aus Stroh bevorzugt wird, kann man sich hier auf Knabberhölzer und anderes Nagematerial beschränken.

    Ställe können nie groß genug sein

    Bildquelle: http://www.rassekaninchenzucht…ad&postID=20157#post20157

    3.Fütterung

    Bei der Fütterung sind die ernährungsphysiologischen Eigenschaften der Kaninchen zu berücksichtigen. Sinnvoll ist eine fraktionierte Fütterung (2-3x am Tag), wenn das nicht möglich ist, sollte die einmalige Fütterung abends erfolgen. Heu, Stroh und Trinkwasser von einwandfreier Qualität sollten ständig zur Verfügung stehen. Selbstverständlich sollte der jeweilige Zucht- und Entwicklungsstand der Rassekaninchen berücksichtigt werden. Der Handel bietet eine Vielzahl von Spezialfuttermitteln an, abgestimmt auf die jeweilige Entwicklungs- und Nutzphase: Aufzucht der Jungtiere, nicht trächtige, trächtige oder säugende Häsinnen und Rammler im Zuchtbetrieb. Wichtig ist die regelmäßige Reinigung der Futter- und Wassergerätschaften, damit Krankheitserreger nicht auf dem Ernährungswege aufgenommen werden. Eine Besonderheit der Kaninchen ist die sogenannte „Caecotrophie“, das ist die direkte Aufnahme des Blinddarmkotes vom After. Sie dient der Versorgung mit den Vitaminen des B-Komplexes und dem Vitamin K (6).

    4.Zucht

    Die Geschlechtsreife der Kaninchen schwankt zwischen 80 und 210 Tagen und ist von Rasse, Ernährung, Haltung und Jahreszeit abhängig(7). In der Rassekaninchenzucht werden Häsinnen in der Regel ab dem 7.-9.Monat zur Zucht eingesetzt. Die Trächtigkeit beträgt im Mittel 31 Tage. In der Rassekaninchenzucht ist es üblich, sogenannte Nistkästen zum Werfen einzusetzen. Die Größe dieser Kästen variiert auch hier je nach Rasse:

    Anforderungen für Nistkästen: (1)

    Breite (cm)

    Tiefe (cm)

    Höhe (cm)

    Große Rassen

    45

    60

    45

    Mittelgroße Rassen

    40

    40

    40

    Kleine Rassen

    35

    35

    35

    Zwergrassen

    30

    30

    30

    Darüber hinaus gibt es Alternativen wie eigene Wurfabteile, Doppelboxen etc.

    5.Transport

    Rassekaninchen werden regelmäßig zu Ausstellungen transportiert – im Normalfall innerhalb des Landesverbandes –aber auch darüber hinaus zu Bundes-, Bundesrammler- und Europaschauen. Der ZDRK hat für Transportbehältnisse bereits 2009 folgende Maße festgelegt:

    Anforderungen für Transportbehältnisse: (1 und 12)

    Fläche (qcm)

    Tiefe (cm)

    Breite (cm)

    Höhe (cm)

    Große Rassen

    1925

    55

    35

    40

    Mittelgroße Rassen

    1350

    45

    30

    35

    Kleine Rassen

    875

    35

    25

    30

    Zwergrassen

    750

    30

    25

    25

    Diese Maße gehen zum Teil über die Anforderungen an Transportbehältnisse für Kaninchen hinaus, die in der Tierschutztransport-Verordnung vom 11.06.1999 vom Gesetzgeber fixiert wurden.

    Besonders wichtig sind eine ausreichende Höhe sowie genügend Lüftungsflächen, die nicht verstellt werden können. Bei Transporten in der Obhut Dritter muss die aufrechte Stellung der Transportmittel erkennbar sein, und ein Hinweis auf lebende Tiere sollte nicht fehlen.

    6.Verhalten

    Alle domestizierten Kaninchen stammen vom Wildkaninchen (Oryctolagus cuniculi) ab. Da die Rassekaninchenzucht in Deutschland seit über 130 Jahren planmäßig praktiziert wird, haben sich das ursprüngliche Verhalten und damit die Ansprüche der Tiere partiell durch die Domestikation und Züchtung verändert. Grundsätzlich sollen und können Rassekaninchen ihre Grundbedürfnisse decken und ihr angelegtes Verhaltensrepertoire ausleben.

    Da jedoch gezielte Rassezucht eine planmäßige Verpaarung und Fortpflanzung (zuchtbuchmäßig) voraussetzt, ist in dieser Zuchtphase eine Einzeltierhaltung unabdingbar. Deshalb ist hier eine artgemäße Gruppenhaltung durchgehend nicht realisierbar (1). Soziale Kontakte können aber auch über visuelle (Sichtkontakt ist beim Stallbau zu berücksichtigen), akustische und olfaktorische (Geruchskontakt) Reize sichergestellt werden. Darüber hinaus werden Jungtiere in Gruppen vom Muttertier abgesetzt und können teilweise, je nach Verträglichkeit, bis zur Geschlechtsreife zusammenbleiben. Die Einzelhaltung bewährter Zuchtrammler und Zuchthäsinnen ist unverzichtbar, da es hier bei Gruppenhaltung zu erheblichen Rangauseinandersetzungen mit Verletzungen kommen kann.

    Das arttypische Bewegungsverhalten wie Hoppeln, Hakenschlagen oder sich auf die Hinterläufe aufrichten muss in der Stalleinheit möglich sein. Die oben genannten Mindestanforderungen für Rassen und Flächen sowie Anreicherung und Struktur der Buchten bilden dafür die Grundlage.

    7.Betreuung und Pflege

    Rassekaninchenzüchter werden in den Vereinen, Clubs, Kreis- und Landesverbänden kontinuierlich über alle Belange der tierschutz- und tierartgerechten Haltung ihrer Tiere geschult. Darüber hinaus gibt es Schulungsprogramme auf ZDRK-Ebene, die in der jährlich erscheinenden Lehrschrift publiziert und damit den Züchtern zur Verfügung gestellt werden. Beiträge namhafter Autoren bringen die Züchterschaft jeweils auf den neusten Stand. Auf der Grundlage dieser Schulungen aber auch der eigenen langjährigen praktischen Erfahrung wird die Tiergesundheit täglich überprüft, was die Kontrolle der Funktionsfähigkeit sämtlicher Installationen für Licht, Luft und Wasserzufuhr einschließt. Die Wahrung aller Hygienebelange sowie das geschulte Auge des Züchters garantieren ein Höchstmaß an Gesundheitsfürsorge und –Vorsorge (11). So können Krankheiten frühzeitig bemerkt und, gegebenenfalls unter Hinzuziehung eines Tierarztes, behoben werden.

    8.Zusammenfassung

    Rassekaninchenzucht im ZDRK ist nachhaltige Hinwendung zum Mitgeschöpf Kaninchen und züchterische Betreuung im Einklang mit Natur- und Umweltschutz zur Sicherung genetischer Ressourcen (Biodiversität – Artenvielfalt) auf der Grundlage des geltenden Tierschutzrechtes.

    Sowohl die Bewertungsbestimmungen für Rassekaninchen (Standard) als auch die Bestimmungen zu den Ausstellungen (AAB), zur Einzelzuchtbuch- wie auch zur Vereinszuchtbuchführung, die Kennzeichnungs- wie auch die Herdbuchbestimmungen stellen in den Vordergrund, dass nur gesunde und zur Zucht geeignete Tiere zu den Ausstellungen gelangen können. Hier wird in erster Linie ihre konstitutionelle und anatomische Verfassung beurteilt und festgestellt. Eine bedeutende Rolle spielt dabei auch der Gesundheits- und Pflegezustand, der nur über eine tierart- und tierschutzgerechte Haltung zu erreichen ist. Über Stallbesuche der Tätowiermeister und Zuchtwarte sowie durch Stallschaukomissionen wird überprüft, ob die Bestimmungen des ZDRK in Einklang mit geltendem Tierschutzrecht eingehalten werden. So stellt eine Vielzahl von Modulen ein Gesamtpaket eines Eigenkontrollsystems dar, das durchaus den Anspruch an Qualitätssicherung (QS) in bestem Sinne erfüllt.

    Dieses über Jahre gewachsene Sicherungssystem gewährleistet sowohl für den einzelnen Züchter wie auch für den Dachverband (ZDRK) die Einhaltung aller Rechtsbestimmungen für eine tiergerechte Rassekaninchenhaltung.

    Dr. med. vet. Michael Berger

    16.03..2013

    Anlage 1

    Begründung für die Erstellung einer Richtlinie für die Haltung und Zucht von Rassekaninchen im ZDRK

    Mit Schreiben vom 10.10.2012 stellt Ministerin Aigner nochmals fest, dass die Tierschutz-Nutztierhaltungs-Verordnung ausschließlich für das Halten von landwirtschaftlichen Nutztieren zu Erwerbszwecken gilt. Dies ist im Anwendungsbereich § 1 Abs. 1 der Verordnung so festgeschrieben. Zielrichtung der Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungs-VO um den neuen Abschnitt „Anforderungen an das Halten von Zucht- und Mastkaninchen“ war eindeutig die gewerbsmäßige Mastkaninchenhaltung. Die Ministerin führt in ihrem oben genannten Schreiben aus, dass das Beteiligungsverfahren zu dieser Änderungsverordnung abgeschlossen ist (d.h. mögliche Hinweise und Änderungen können berücksichtigt sein). Der Verordnungsentwurf soll nun im Rahmen des Notifizierungsverfahrens der Europäischen Kommission und voraussichtlich Anfang 2013 dem Bundesrat zugeleitet werden. Das heißt: Das Rechtsetzungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen und somit immer noch kein geltendes Recht. Insofern hat sich zurzeit die Rechtslage hinsichtlich der tierschutzrechtlichen Beurteilung von Rassekaninchenhaltungen …in keiner Weise verändert.

    Der ZDRK und seine Gliederungen (Landesverbände) sowie der Ehrenpräsident Peter Mickmann und der Präsident Erwin Leowsky haben alle möglichen Einflussnahmen und Einsprüche ausgeschöpft, um eine schriftliche Ausschließlichkeitserklärung in den Anwendungsbereich des § 1 der Tierschutz-Nutztierhaltungs-Verordnung festzuschreiben.- Ohne Erfolg!

    Somit unterliegt die Haltung von Rassekaninchen nach wie vor den Bestimmungen des § 2 des Tierschutzgesetzes.

    Da es derzeit keine speziellen Anforderungen für Rassekaninchen hinsichtlich des § 2 des Tierschutzgesetzes gibt, ist es erforderlich, von Seiten des ZDRK eine Richtlinie für die Haltung und Zucht von Rassekaninchen zu entwickeln. Dies geschieht aus der berechtigten Sorge heraus, dass sich die zuständigen Veterinärämter in Ermangelung gültiger Rechtsvorschriften demnächst ausschließlich an den Anforderungen für Kaninchen aus der Tierschutz-Nutztierhaltungs-Verordnung orientieren, und somit eine undifferenzierte Vorgehensweise automatisch über die Tierschutz-Nutztierhaltungs-VO zu sogenannten „Kollateralschäden“ führen muss.

    Diese ZDRK-Richtlinie berücksichtigt die jahrzehntelange Erfahrung des ZDRK mit den Besonderheiten der Haltung und des Umgangs mit Rassekaninchen und belegt die einzelnen Vorgaben auf der Grundlage der wissenschaftlichen Literatur, der Publikationen der WRSA (deutsche Gruppe), der TVT sowie der Einstiegsbroschüre des ZDRK etc. (siehe auch Quellennachweise in Anlage 3)

    Anlage 2

    Geltungsbereich der Richtlinie

    Die Richtlinie für die Haltung und Zucht von Rassekaninchen im ZDRK tritt am 01.10. 2013 in Kraft.

    Alle Stallneubauten, die nach diesem Termin erstellt werden, müssen die Anforderungen der Richtlinie umfassend erfüllen.

    Nicht angepasst werden müssen Kaninchenställe, die nach dem 01.10.1993 gebaut wurden, wenn die Bodenfläche ihrer Einzelbuchten mehr als 85 Prozent des in der Richtlinie vorgeschriebenen Mindestmaßes aufweist.

    Anlage 3

    Literaturverzeichnis für die Richtlinie zur Zucht und Haltung von Rassekaninchen im ZDRK

    (1) Merkblatt Nr. 78 der TVT (Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V.) Kaninchenhaltung herkömmlich, intensiv (Stand: Juni 2009)

    (2) Leitlinien der deutschen Gruppe der WRSA (World Rabbit Science Association) etc. (Novelliert am 13./14.05.2009)

    (3) Ratgeber für den Einstieg in die Rassekaninchenzucht. ZDRK-Broschüre (1. Auflage 24.01.2009)

    (4) Tierschutzgesetz der Bundesrepublik Deutschland in der Fassung vom 18.05.2009

    (5) Tierschutz-Nutztierhaltungs-Verordnung der Bundesrepublik Deutschland in der Fassung vom 22.08.2006, geändert durch die Verordnung vom 30.11.2006

    (6) Schlolaut, W. (Hrsg.)(1995) Das große Buch vom Kaninchen

    (7) Hoy, St. (2009) Nutztierethologie – Verhalten der Kaninchen

    (8) Tetens, M. /2007)Intensive Kaninchenhaltung in Deutschland. Dissertation Tierärztliche Hochschule Hannover

    (9) Drescher, B. und K. Loeffler (1991) Einfluss unterschiedlicher Haltungsverfahren und Bewegungsmöglichkeiten auf die Kompakta der Röhrenknochen von Versuchs- und Fleischkaninchen. Tierärztliche Umschau 46/736-741

    (10)Tierschutzverordnung der Schweiz (TSchV) vom 01.09.2008

    (11)Blaha, T. (1997) Tiergesundheit als Indikator für Tiergerechtheit in der Nutztierhaltung in: Das Buch vom Tierschutz

    (12)Tierschutztransportverordnung der Bundesrepublik Deutschland in der Fassung vom 11.02.2009

    (13)Bestimmungen des ZDRK (Allgemeine Ausstellungsbestimmungen, Ausgabe 2012. Standard für die Bewertung der Rassekaninchen und Erzeugnisse- Ausgabe 2004)

    <<<Download Vorwort>>> <<<Download Richtlinie>>>
    Wir bedanken uns bei dem ZDRK, Dr. Michael Berger, Ullrich Hartmann und bei Wolfgang Elias für die Genehmigung zur Veröffentlichung. Das Copyright für den Text liegt bei dem ZDRK und den Verfassern. Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, das die Bilder, Texte und Grafiken bestimmten Rechten unterliegen, und das wir Copyrightverletzungen strafrechtlich verfolgen lassen werden.

    (C) 2013 Rassekaninchenzuchtforum e.V.

  • http://www.bmelv.de/SharedDocs…df?__blob=publicationFile


    unter obigem Link findet sich seit 08.03. der Entwurf für Änderungen der Tierschutznutztierhaltungsverordnung mit einem Schwerpunkt zur Haltung von Kaninchen !


    In erste Linie zur Regelung der Zucht und Haltung in Mastbetrieben gedacht, dürfte es aber sicherlich auch für Kaninchenzüchter und Halter im Grenzbereich eine Rolle spielen. Die Verordnung gilt nach § 1 für das Halten von Nutztieren zu Erwerbszwecken.


    Aber immerhin angedachte Übergangsregelung für 8 Jahre !

  • Hallo, das lese ich so, dass es insbesondere für Züchter und Halter von Kaninchen neue Vorschriften bzw. Pflichten gibt: Nestkammer (Wurfbox), Licht, Sichtkontakt, Gruppenhaltung, Aufzeichnungspflicht, kein Absetzen vor 28 Tagen und kein Neudecken bis 11 Tage nach der vorigen Geburt. Zumindest dürften dies wohl die Punkte sein, bei denen die Rassekaninchenzüchter sich am meisten betroffen fühlen werden, wie ich annehme. Bin gespannt, wie das diskutiert wird!
    AnneB

  • Entscheidend und relevant für Kaninchen-Kleintierzüchter sind die Worte "zu Erwebszwecken". Wer also beispielsweise als "Nebenerwerbslandwirt" 500 jährlich Kaninchen züchtet und auf Ausstellungen verkauft und den Rest als Schlachttiere, dürfte genauso betroffen sein, wie der "Lieferant" von Farbenzwergen für Zoohandlungen. Wer Kaninchen nicht zu Erwerbszwecken hält und züchtet dürfte davon nicht betroffen sein. D.h. es dürfte nicht sanktioniert werden. Dennoch finde ich es für selbstverständlich, dass meine Haltung diesen Anforderungen gerecht wird ! (_B1

  • Guten Morgen,


    ich habe mich vor kurzem mit Veterinären über diese Problematik unterhalten und dabei feststellen können, dass allgemein davon ausgegangen wird, dass die Haltungsbedingungen in der Hobbyzucht als besser erwartet wird denn die Bedingungen in den Erwerbszuchten.


    Dies bedeutet ganz praktisch, dass wir RassekaninchenzüchterInnen ohne Erwerbsanmeldung bessere Haltungsbedingungen vorzuweisen haben als die Wirtschaftszüchter, sollte es zu einer Überprüfung kommen.Wer vom Vetamt schon mal überprüft wurde kann ein Lied davon singen...(z.b. 3 qm für BlW als Mindestmass)


    In der Geflügelzucht wird von den gleichen "besseren" haltungsbedingungen der Hobbyzüchter ausgegangen - was ja auch tatsächlich in der Regel zurifft.


    In der kaninchenhaltung habe ich da so meine Zweifel, bei manchen könnte die Anmeldung einer Erwerbszucht sogar die bessere Lösung sein :)



    mfg Peter

  • Hallo Torsten,


    genau aus diesem Grund habe ich mit bekannten Veterinären gesprochen - ich bin überzeugt, dass es zu keinem "Deal " kommen wird, die Tierschutzverbände sind nicht blöde !!!


    Eine offene Diskussion mit der Möglichkeit, möglichst viele Meinungen mitaufzunehmen - was übrigens auch eine ernsthafte Beschäftigung unterstützen könnte - wäre der richtige und zielführende Weg.


    mfg Peter

  • Hallo,
    wenn ich hier die Ansichten von Peters Veterinären lesen den ich nur:
    Typisch Deutsch !
    In vielen anderen Ländern, wird eine Bescheinigung aus der Schublade geholt, dass alle umgesetzt ist und bei uns muss dann gleich noch mehr herein interpretiert werden.


    Diese Verordnung ist für gewerbliche Kaninchenzucht und -mast. Es soll wohl als gewerblich gelten, wenn man mehr als 100 Jungtiere im Jahr züchtet (Hörensagen).


    Ansonsten schließe ich mich Torsten Meinung an !
    Erst einmal die ZDRK-Tagung abwarten und die anschließenden Veröffentlichungen.
    Und wenn wir dann was in der Hand haben und es entsprechenden Veterinären nicht gefällt, können sie es ja mit dem entsprechenden Ansprechpartner im Verband abklären.
    Ansonsten möchte ich gerne wissen, auf welche rechtlichen Grundlagen sie (in meinen Augen) unangemessenen Forderungen stellen wollen ?!


    Ob solchen Leuten wohl überhaupt klar ist, was sie mit solchen Forderungen anrichten:
    Billigkaninchenfleisch aus dem Ausland............
    Bei uns ist dann ja Haltung unmöglich geworden.


    Gruß Kai

    Fehler machen ist menschlich,
    dazu stehen zeugt von Größe,
    wer sie nur bei Anderen sucht, tut mir nur Leid.

  • Hallo,


    ich vertrete eine recht klare Linie was die Haltungsbedingungen von Kaninchen angeht,


    diese Meinung ist weder kongruent mit den Wirtschaftszüchtern noch mit den Veterinären, gebe ich ehrlich zu, sondern beruht auf Erfahrungswerten aus unterschiedlichen erprobten Haltungsarten.


    Eines ist mir allerdings sehr klar:


    Egal wie die gesetzlichen Bestimmungen für die gewerbliche Haltung aussehen wird, es wird garantiert von niemandem eine schlechtere Haltungsform für die Hobbyzüchter akzeptiert werden - wer dies glaubt betreibt Augenwischerei.


    Von daher bin ich der Meinung, dass der ZDRK bei der Grundfrage bereits ansetzen muss für die gewerbliche Haltung und nicht darauf vertrauen sollte, dass seinen Mitglieder in der Hobbyzucht die Tiere "schlechter" halten dürfte !!!


    Das haut nicht hin !!!


    ...und wer weiß, wie solche gesetzte dann tatsächlich alle Instanzen durchlaufen bis zum Entscheid, glaubt nicht, dass "Sonderregelungen " nicht bemerkt werden.


    Und im übrigen möchte ich als Rassekaninchenzüchter meine Tiere eh besser halten denn die Mindestvoraussetzungen für das gewerbe vorsehen :)


    mfg Peter

  • Hallo Peter,
    ich habe mir nun diese Vorlage nun einmal genauer durchgelesen.
    Mir sind folgende Punkte dazu eingefallen.


    • Die Anforderungen an die Grundflächen sind wohl je Tier gesehen gar kein Problem
    • Die Höhe der Ställe (besonders 80 cm bei Zuchthäsinnen über 70% der Fläche, könnte ein Problem sein. (dazu wäre es aber erst mal wichtig zu wissen, Wie ieiht denn ein ein Zuchtstall eines gewerblichen Züchters aus? Ist das mit unseren Stallungen vergleichbar?
    • Die Gruppenhaltung von Mastkaninchen, ist nach meine Meinung kaum auf die Rassekaninchenzüchter umzusetzen (Mastkaninchen werden wohl vor der Geschlechtsreife geschlachtet ?!) Unsere Geschlechtsreifen Tieren sollten wohl nicht in Gruppen gehalten werden.

    Die von dir beschriebene Forderung von 30.000qcm, stünde im keinem Verhältnis zu 1500qm für ein Mastkaninchen(bzw nur 1000 und 800 qcm) und 6.800 für ein Zuchtkaninchen (über 5kg).
    Ich glaube, da würde auch kein Richter mitmachen, dass ein 20-faches der Vorgaben gefordert wird.
    Die geforderten Flächen für Mastkaninchen, würde wohl kein Verantwortungsvoller Züchter übernehmen, oder?


    Das war da, was ich heraus gelesen habe und was ich davon halte. Ich will nicht ausschließen etwas übersehen zu haben. Vielleicht postet dann hier noch jemand entsprechende Ergänzungen.
    Gruß Kai

    Fehler machen ist menschlich,
    dazu stehen zeugt von Größe,
    wer sie nur bei Anderen sucht, tut mir nur Leid.

  • Guten Morgen Kai,


    Die Flächenangabe 3 qm für BlW war nur ein Beispiel dafür, was Vetämter teilweise einfordern für "Hobbykaninchen", und das ganz ohne exakte gesetzliche Grundlagen - dies als Hypothese meinerseits, dass die Mindestmasse der Erwerbszuchten das Mindestmaß auch für die Hobbyzuchten darstellen werden.


    Die Höhe der Stallungen ist ja auch so eine Sache und vor allem den "Ruhebrettern" geschuldet, die von vielen als Flächenvergrößerung ins Spiel gebracht wurden - Flächenvergrößerung ohne Vergrößerung der Stallgrundfläche !


    Will man den Tieren auf 2 Ebenen tatsächlich Bewegungsfreiheit garantieren, braucht man die 80cm - meine haben die Höhe 100cm-, die frage ist und bleibt allerdings, ob dies bei entsprechender Stallgrundgröße überhaupt notwendig ist - ich persönlich meine nicht.


    Gruppenhaltung auch von geschlechtsreifen Häsinnen ist bei entsprechender Ausstattung der Ausläufe kein Problem an sich, das Problem liegt bei den Anforderungen auf Ausstellungen. Würden die "natürlichen Blessuren einer Gruppenhaltung " nicht bestraft sondern als solche wirkungsfrei beurteilt, ginge dies ganz problemlos- Diskussionen bzgl. des Ursprungs lassen wir mal weg, soweit sind wir noch nicht.


    Die Gruppenhaltung von geschlechtsreifen Rammlern geht nicht, das wissen wir alle, da muss es für RassekaninchenzüchterInnen, die mehrere Vatertiere zwecks Linienzucht brauchen, eine Sonderregelung geben, die Stallflächen bzw . evtl. auch die Paarhaltung könnten ein noch zu fixierender Maßstab sein.


    das Hauptproblem bei all diesen Neuerungen sehe ich nicht in den Haltungsbedingungen für unsere Tiere sondern in den Köpfen der ZüchterInnen - was schon immer gut war darf jetzt nicht schlecht sein,


    oder einfacher - viele werden das neue TschG nutzen, um aus der Kaninchenzucht auszusteigen nicht wegen der Vorschriften sondern schlicht daum, weil sie jetzt einen für sie passenden Grund gefunden haben -einfach zu sagen , ich kann nicht mehr oder mir ist das alles zu viel Arbeit fällt verständlicher weise schwerer.


    mfg Peter

  • Hallo zusammen,


    denke man sollte die Pferde noch nicht scheu machen bevor man wirklich weis was Sache ist. Ganz klar ist für mich das Veränderungen kommen werden wie diese wirklich aussehen das ist schwer abzuschätzen. Aber denke es gibt einige Züchter wo ihr Haltung verbessern sollten da schließe ich mich nicht aus.


    Es gibt einige Änderungen die man durch aus gut umsetzen kann und auch vorteile für unsere Tiere bringen gerade was Bewegung und Stress angeht. Wir können nur hoffen das die Stall Größen nicht zu extrem werden das wir sicher die meisten Züchter zum aufhören bewegen. Doch auch hier gibt es einige wo dies angebracht ist denke gerade an 4 Stöckig mit Mittelgroßen Rassen das ist nicht mehr zeit gemäß. Wir hatten vor 3 Wochen ca. vom Landesverband Züchterschulung dort hat sich auch unser Beauftragter Veterinär dazu geäußert. Er war sich sicher das wir Änderungen bekommen aber es wird nicht so extrem wie in der Schweiz sein.


    Ich selber sehe das größte Problem in der Höhe des Stalls dort werden viele nicht dies Maße haben wo gefordert werden. Ich selber habe für meine Kls eine höhe von 65-70cm was meiner Meinung nach auch ausreicht, selbst wenn ich dort noch Sitzbretter einbauen muss. Sehe das halt auch etwas logisch meine Kaninchen kommen selbst wenn Sie sich bis zum äußersten strecken nicht an die Decke und wenn ich ein Sitzbrett ein baue auf ca. 30-35 cm höhe fühlen Sie sich dort sicher auch noch wohl. Klar sehen das auch Züchter anders.


    Wir im Verein haben eine ganz klare Linie wenn wir wissen was sich ändert werden wir jeden Züchter unterstützen dies durch zu führen, wenn wir hier zusammen schaffen und auch etwas Vereins Geld ausgeben ist alles umzusetzen ohne das Züchter aufhören und dafür ist der Verein und Verband auch verpflichtet.


    Habe eine Anmerkung die wir vielleicht auch betrachten sollten. Durch mehr platz für unsere Tiere, Sitzbretter und Fenster das sich die Tiere gegenseitig sehen, wird es auch vll unserem Bild in der Bevölkerung gut tun. Habe es schon oft gehabt das Privat Leute wo sich mit ihren Kinder meine Stahlung angeschaut haben nicht so begeistert waren weil Ihnen die Ställe etwas klein vor kamen. Wenn wir hier ein besseres Bild abgeben können hilft es unser Rassekaninchenzucht auch für die Zukunft.


    Abschluss Wort von mir ist ganz klar abwarten was kommt und auch wenn nicht alles wirklich sinn machen wird einiges tut unseren Tieren auch gut.

  • Blödsinn.
    Wie so viele Verordnungen und Gesetze ist auch dieser völlig Lebensfremd und dilletantisch.
    Alle Züchter - ob gewerblich oder Hobby - pauschal über einen Kamm zu scheren funktioniert niemals.
    Und nur nach dem Gewicht die Größe der Ställe zu bestimmen ist völlig idiotisch.
    Hier wäre neben Gewicht und Größe auf jeden Fall auch noch das Temperament der Rasse zu berücksichtigen.
    Ich halte meine Deutschen Widder und Mecklenburger Schecken in folgenden - jeweils 3-stöckigen Ställen: (Länge/Tiefe/ Höhe)
    3* 1.350 mm * 750 mm * 550 mm (je 1 Rammler)
    9* 2.000 mm * 750 mm * 550 mm (aktuell 6 Häsinnen + 9 Jungtiere)
    3* gegenüberliegende Boxen mit je 1.200 * 700 mm * 550 mm. (aktuell je 6 Jungtiere)
    Nun baue ich noch 12 Ställe mit je 2.500 mm * 750 mm * 550 mm
    In den ganz großen Ställen sind - bis ca. 5 Monate - meist je 2 DW -
    Von der Grundfläche bin ich also ausreichend ... bei der Höhe bin ich "ein Tierquäler"?
    Aber
    1. erkenne ich keinen Grund wozu meine Kaninchen mehr Höhe benötigen ... nur die Jungen richten sich ab und zu auf
    2. bin ich nur 1,72 (klein/groß) und müsste bei höheren Ställen immer eine Leiter benutzen
    3. jetzt bin ich mit 43 noch - im Vergleich zu vielen anderen Züchtern - jung ... in einigen Jahren würde es aber immer schwieriger die oberen Ställe zu reinigen bzw. die DW herauszulupfen.
    Müsste ich die Vorgaben Regelgerecht umsetzen dürfte ich nur noch 2-stöckige Ställe aufstellen.
    Ich habe zwar Glück und ein großes Grundstück ... aber keine Lust dieses nur noch mit Ställen zuzupflastern.
    Also würde ich die Grundfläche verkleinern ... ich bin mir aber sicher das meine Kaninchen lieber mehr herumhoppeln statt Hochsprünge zu üben.
    Es bliebe also nur die drastische Reduzierung der Kaninchenzahl.
    Und andere Züchter haben noch weniger Möglichkeiten ...
    @ PeterW
    Auch so kann man die schwindende Zahl aktiver Züchter noch schneller reduzieren.

  • Hallo Alex,


    100 % Zustimmung, da es genau so in der Realität aussieht. Alles andere ist Augenwischerei und Realitätsfern, da es sich dabei um im Wolkenkuckucksheim geborene Idealvorstellungen handelt, die allerdings nur von einem verschwindend geringen Anteil der Züchter umgesetzt werden kann. Sollte es so weit kommen, war es das mit der Rassekaninchenzucht wie wir sie kennen.


    Gruß Torsten

  • Hallo zusammen,


    aus der Praktischen erfahrung vieler RassekaninchenzüchterInnen werden die neuen Vorgaben, die kommen werden, sicher "Blödsinn" sein - nur es wird sixch nichts daran verändern.


    Deshalb ja mein wiederholter Apell an den ZDRK, so früh und so schnell uns so wirksam wie möglich Einfluß zu nehmen - wenn die Ergebnisse vorliegen ist es zu spät !!


    mfg Peter



    PS:


    Alex, meinst Du mit dem Versuch auf realitäten hinzuweisen werden die Mitgliederzahlen sinken ????

  • PS:


    Alex, meinst Du mit dem Versuch auf realitäten hinzuweisen werden die Mitgliederzahlen sinken ????

    Hallo Peter,
    Realität ist je nach Sicht der Dinge unterschiedlich.
    Wenn ich will sehe ich immer nur das Negative oder eben nur das Positive. (A.Schwartzer ... alle Männer sind böse / Vegetarier ... alle Fleischesser sind Mörder usw.)
    Das Grundübel in unserer Gesellschaft ist immer die Fixierung auf Ausschließlichkeit => NUR ICH HABE RECHT <=
    Eine objektive Herangehensweise wird nie gewünscht.
    Bsp. => die Forderung einer Vet-Tierärztin bei einem Forumsmitglied nach besserer Isolierung der Aussenställe.
    HURRAAAA !!! endlich mal eine Frau mit Tier- und Sachverstand :thumbsup: ... die Wände werden dick isoliert und somit "frieren" die armen Tiere nicht mehr (_C
    Dumm nur ... wie isolieren wir die Türen???
    OK diese werden ebenfalls dichtgemacht :thumbsup: nun fehlt den armen Tieren aber Luft und Licht ... Sch ... :?:
    Alles klar 8o ... hier wurde eine Anweisung gegeben, deren Umsetzung nicht nur völlig unsinnig sondern schlichtweg unmöglich ist.


    Und genauso ist es bei dieser geplanten Verordnung.
    Es wird ohne Sachverstand und ohne Prüfung der tatsächlichen Umsetzbarkeit entschieden.


    Ich hatte bereits geschrieben, dass selbst mir - mit einem größerem Grundstück - eine korrekte Umsetzung schwerfallen würde.
    Viele Züchterkollegen haben keine großen Grundstücke.
    Somit müssten diese auf jeden Fall die Anzahl der Zuchtkaninchen reduzieren => somit gäbe es auch weniger Selektionsmöglichkeiten möglicher Zuchttiere (ich muss ja behalten was ich bei wenigen Würfen bekomme) => und es gäbe somit auch noch weniger Ausstellungstiere.
    Und wenn ich nicht vernünftig züchten oder ausstellen kann ... warum sollte ich dann noch in einen Verein???
    Und wer wird denn wahrscheinlich kontrolliert ... wahrscheinlich am ehesten die aufgrund Vereinsmitgliedschaft bekannten Züchter.
    "Hinterhofzüchter" mit 6-12 Buchten im Schuppen oder hinterm Haus (ist auf den Dörfern mit Sicherheit die weit größte Zahl) sind garnicht bekannt.


    Diese Verordnung ist bereits jetzt eine Totgeburt wie sämtliche Verordnungen vorher.
    Beispiele kannst Du jeden Tag in irgendeiner Zeitung lesen => Hühnerskandal, Schweineskandal, Gänseskandal usw.
    Wir haben Verordnungen für praktischen jeden Sch...haufen (_flag nur halten sich die Wenigsten daran.
    Manche weil sie es für Blödsinn halten und viele weil sie es - wie in diesem Fall - einfach nicht Verordnungskonform umsetzen können.
    Und bestraft werden immer nur die Kleinen => in unserem Fall wären dies die bereits aufgeführten Konsequenzen.

  • Hallo,


    dane für den Link, Torsten, bin froh, dass der ZDRK meine befürchtungen bzgl. der Interpretation durch die vetämter teilt,


    skeptisch bin ich allerdings nach wie vor, ob die dargebotenen Richtlinien akzeptiert werden !!!


    Ich erinnere nur daran, dass die Meinung vorherrrscht, dass die "Hobbyzucht" auf jeden fall "bessere Bedingungen" denn die Erwerbszucht bieten muss.


    Hallo Alex,


    Realitäten sind für mich überprüfbare nachvollziehbare Fakten und eben keine "Sichtweisen", unabhängig davon, ob sie sinnvoll sind oder nicht.


    ...und genauso werden Gesetzte gestrickt, die anschließend dann vor den Gerichten interpretiert werden müssen.


    Dein Beispiel ist durchaus zwiespältig zu sehen....genau wie die Umsetzung der geplanten Gesetzestexte :)


    Durch die Gehegehaltungsvorschrift nach der "Vogelgrippe" prophezeite man das Ende der Rassegeflügelzucht, heute....ist es kein Problem.


    Genausowenig denke ich, dass die rassekaninchenzucht problematisch wird....


    mfg Peter

  • 2012 sind die LV-Vorsitzenden von Peter Mickmann angeschrieben worden. Sie sollten sich mit ihren Landespolitikern in Verbindung setzen, um eine Ausnahmeregelung für die Hobbykaninchenzucht für diesem Gesetzentwurf zu erwirken, bevor dieser im Bundesrat zur Abstimmung kommt. Hat man hier was erreicht oder bestehen die gesetzlichen Auflagen für die gewerbliche- und die Hobbyzucht?

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