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Bericht von der erweiterten ZDRK-Präsidiumssitzung und zu den Richtlinien zur Zucht und Haltung von Rassekanichen
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http://www.bmelv.de/SharedDocs…df?__blob=publicationFile
unter obigem Link findet sich seit 08.03. der Entwurf für Änderungen der Tierschutznutztierhaltungsverordnung mit einem Schwerpunkt zur Haltung von Kaninchen !
In erste Linie zur Regelung der Zucht und Haltung in Mastbetrieben gedacht, dürfte es aber sicherlich auch für Kaninchenzüchter und Halter im Grenzbereich eine Rolle spielen. Die Verordnung gilt nach § 1 für das Halten von Nutztieren zu Erwerbszwecken.
Aber immerhin angedachte Übergangsregelung für 8 Jahre !
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Hallo, das lese ich so, dass es insbesondere für Züchter und Halter von Kaninchen neue Vorschriften bzw. Pflichten gibt: Nestkammer (Wurfbox), Licht, Sichtkontakt, Gruppenhaltung, Aufzeichnungspflicht, kein Absetzen vor 28 Tagen und kein Neudecken bis 11 Tage nach der vorigen Geburt. Zumindest dürften dies wohl die Punkte sein, bei denen die Rassekaninchenzüchter sich am meisten betroffen fühlen werden, wie ich annehme. Bin gespannt, wie das diskutiert wird!
AnneB -
Nachtrag zum Verständnis: .. Züchter und Halter von Nutztieren zu Erwerbszwecken. Kaninchen werden neu in diese Verordnung aufgenommen.
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Entscheidend und relevant für Kaninchen-Kleintierzüchter sind die Worte "zu Erwebszwecken". Wer also beispielsweise als "Nebenerwerbslandwirt" 500 jährlich Kaninchen züchtet und auf Ausstellungen verkauft und den Rest als Schlachttiere, dürfte genauso betroffen sein, wie der "Lieferant" von Farbenzwergen für Zoohandlungen. Wer Kaninchen nicht zu Erwerbszwecken hält und züchtet dürfte davon nicht betroffen sein. D.h. es dürfte nicht sanktioniert werden. Dennoch finde ich es für selbstverständlich, dass meine Haltung diesen Anforderungen gerecht wird ! (_B1
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Guten Morgen,
ich habe mich vor kurzem mit Veterinären über diese Problematik unterhalten und dabei feststellen können, dass allgemein davon ausgegangen wird, dass die Haltungsbedingungen in der Hobbyzucht als besser erwartet wird denn die Bedingungen in den Erwerbszuchten.
Dies bedeutet ganz praktisch, dass wir RassekaninchenzüchterInnen ohne Erwerbsanmeldung bessere Haltungsbedingungen vorzuweisen haben als die Wirtschaftszüchter, sollte es zu einer Überprüfung kommen.Wer vom Vetamt schon mal überprüft wurde kann ein Lied davon singen...(z.b. 3 qm für BlW als Mindestmass)
In der Geflügelzucht wird von den gleichen "besseren" haltungsbedingungen der Hobbyzüchter ausgegangen - was ja auch tatsächlich in der Regel zurifft.
In der kaninchenhaltung habe ich da so meine Zweifel, bei manchen könnte die Anmeldung einer Erwerbszucht sogar die bessere Lösung sein
mfg Peter
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Hallo zusammen,
wenn ich das richtig aufgenommen habe wird zur nächsten ZDRK Tagung etwas in der Richtung passieren. Einfach mal abwarten. Meckern kann man dann nachher immer noch.
Gruß Torsten
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Hallo Torsten,
genau aus diesem Grund habe ich mit bekannten Veterinären gesprochen - ich bin überzeugt, dass es zu keinem "Deal " kommen wird, die Tierschutzverbände sind nicht blöde !!!
Eine offene Diskussion mit der Möglichkeit, möglichst viele Meinungen mitaufzunehmen - was übrigens auch eine ernsthafte Beschäftigung unterstützen könnte - wäre der richtige und zielführende Weg.
mfg Peter
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Hallo,
wenn ich hier die Ansichten von Peters Veterinären lesen den ich nur:
Typisch Deutsch !
In vielen anderen Ländern, wird eine Bescheinigung aus der Schublade geholt, dass alle umgesetzt ist und bei uns muss dann gleich noch mehr herein interpretiert werden.Diese Verordnung ist für gewerbliche Kaninchenzucht und -mast. Es soll wohl als gewerblich gelten, wenn man mehr als 100 Jungtiere im Jahr züchtet (Hörensagen).
Ansonsten schließe ich mich Torsten Meinung an !
Erst einmal die ZDRK-Tagung abwarten und die anschließenden Veröffentlichungen.
Und wenn wir dann was in der Hand haben und es entsprechenden Veterinären nicht gefällt, können sie es ja mit dem entsprechenden Ansprechpartner im Verband abklären.
Ansonsten möchte ich gerne wissen, auf welche rechtlichen Grundlagen sie (in meinen Augen) unangemessenen Forderungen stellen wollen ?!Ob solchen Leuten wohl überhaupt klar ist, was sie mit solchen Forderungen anrichten:
Billigkaninchenfleisch aus dem Ausland............
Bei uns ist dann ja Haltung unmöglich geworden.Gruß Kai
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Hallo,
ich vertrete eine recht klare Linie was die Haltungsbedingungen von Kaninchen angeht,
diese Meinung ist weder kongruent mit den Wirtschaftszüchtern noch mit den Veterinären, gebe ich ehrlich zu, sondern beruht auf Erfahrungswerten aus unterschiedlichen erprobten Haltungsarten.
Eines ist mir allerdings sehr klar:
Egal wie die gesetzlichen Bestimmungen für die gewerbliche Haltung aussehen wird, es wird garantiert von niemandem eine schlechtere Haltungsform für die Hobbyzüchter akzeptiert werden - wer dies glaubt betreibt Augenwischerei.
Von daher bin ich der Meinung, dass der ZDRK bei der Grundfrage bereits ansetzen muss für die gewerbliche Haltung und nicht darauf vertrauen sollte, dass seinen Mitglieder in der Hobbyzucht die Tiere "schlechter" halten dürfte !!!
Das haut nicht hin !!!
...und wer weiß, wie solche gesetzte dann tatsächlich alle Instanzen durchlaufen bis zum Entscheid, glaubt nicht, dass "Sonderregelungen " nicht bemerkt werden.
Und im übrigen möchte ich als Rassekaninchenzüchter meine Tiere eh besser halten denn die Mindestvoraussetzungen für das gewerbe vorsehen
mfg Peter
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Hallo Peter,
ich habe mir nun diese Vorlage nun einmal genauer durchgelesen.
Mir sind folgende Punkte dazu eingefallen.- Die Anforderungen an die Grundflächen sind wohl je Tier gesehen gar kein Problem
- Die Höhe der Ställe (besonders 80 cm bei Zuchthäsinnen über 70% der Fläche, könnte ein Problem sein. (dazu wäre es aber erst mal wichtig zu wissen, Wie ieiht denn ein ein Zuchtstall eines gewerblichen Züchters aus? Ist das mit unseren Stallungen vergleichbar?
- Die Gruppenhaltung von Mastkaninchen, ist nach meine Meinung kaum auf die Rassekaninchenzüchter umzusetzen (Mastkaninchen werden wohl vor der Geschlechtsreife geschlachtet ?!) Unsere Geschlechtsreifen Tieren sollten wohl nicht in Gruppen gehalten werden.
Die von dir beschriebene Forderung von 30.000qcm, stünde im keinem Verhältnis zu 1500qm für ein Mastkaninchen(bzw nur 1000 und 800 qcm) und 6.800 für ein Zuchtkaninchen (über 5kg).
Ich glaube, da würde auch kein Richter mitmachen, dass ein 20-faches der Vorgaben gefordert wird.
Die geforderten Flächen für Mastkaninchen, würde wohl kein Verantwortungsvoller Züchter übernehmen, oder?Das war da, was ich heraus gelesen habe und was ich davon halte. Ich will nicht ausschließen etwas übersehen zu haben. Vielleicht postet dann hier noch jemand entsprechende Ergänzungen.
Gruß Kai -
Guten Morgen Kai,
Die Flächenangabe 3 qm für BlW war nur ein Beispiel dafür, was Vetämter teilweise einfordern für "Hobbykaninchen", und das ganz ohne exakte gesetzliche Grundlagen - dies als Hypothese meinerseits, dass die Mindestmasse der Erwerbszuchten das Mindestmaß auch für die Hobbyzuchten darstellen werden.
Die Höhe der Stallungen ist ja auch so eine Sache und vor allem den "Ruhebrettern" geschuldet, die von vielen als Flächenvergrößerung ins Spiel gebracht wurden - Flächenvergrößerung ohne Vergrößerung der Stallgrundfläche !
Will man den Tieren auf 2 Ebenen tatsächlich Bewegungsfreiheit garantieren, braucht man die 80cm - meine haben die Höhe 100cm-, die frage ist und bleibt allerdings, ob dies bei entsprechender Stallgrundgröße überhaupt notwendig ist - ich persönlich meine nicht.
Gruppenhaltung auch von geschlechtsreifen Häsinnen ist bei entsprechender Ausstattung der Ausläufe kein Problem an sich, das Problem liegt bei den Anforderungen auf Ausstellungen. Würden die "natürlichen Blessuren einer Gruppenhaltung " nicht bestraft sondern als solche wirkungsfrei beurteilt, ginge dies ganz problemlos- Diskussionen bzgl. des Ursprungs lassen wir mal weg, soweit sind wir noch nicht.
Die Gruppenhaltung von geschlechtsreifen Rammlern geht nicht, das wissen wir alle, da muss es für RassekaninchenzüchterInnen, die mehrere Vatertiere zwecks Linienzucht brauchen, eine Sonderregelung geben, die Stallflächen bzw . evtl. auch die Paarhaltung könnten ein noch zu fixierender Maßstab sein.
das Hauptproblem bei all diesen Neuerungen sehe ich nicht in den Haltungsbedingungen für unsere Tiere sondern in den Köpfen der ZüchterInnen - was schon immer gut war darf jetzt nicht schlecht sein,
oder einfacher - viele werden das neue TschG nutzen, um aus der Kaninchenzucht auszusteigen nicht wegen der Vorschriften sondern schlicht daum, weil sie jetzt einen für sie passenden Grund gefunden haben -einfach zu sagen , ich kann nicht mehr oder mir ist das alles zu viel Arbeit fällt verständlicher weise schwerer.
mfg Peter
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Hallo zusammen,
denke man sollte die Pferde noch nicht scheu machen bevor man wirklich weis was Sache ist. Ganz klar ist für mich das Veränderungen kommen werden wie diese wirklich aussehen das ist schwer abzuschätzen. Aber denke es gibt einige Züchter wo ihr Haltung verbessern sollten da schließe ich mich nicht aus.
Es gibt einige Änderungen die man durch aus gut umsetzen kann und auch vorteile für unsere Tiere bringen gerade was Bewegung und Stress angeht. Wir können nur hoffen das die Stall Größen nicht zu extrem werden das wir sicher die meisten Züchter zum aufhören bewegen. Doch auch hier gibt es einige wo dies angebracht ist denke gerade an 4 Stöckig mit Mittelgroßen Rassen das ist nicht mehr zeit gemäß. Wir hatten vor 3 Wochen ca. vom Landesverband Züchterschulung dort hat sich auch unser Beauftragter Veterinär dazu geäußert. Er war sich sicher das wir Änderungen bekommen aber es wird nicht so extrem wie in der Schweiz sein.
Ich selber sehe das größte Problem in der Höhe des Stalls dort werden viele nicht dies Maße haben wo gefordert werden. Ich selber habe für meine Kls eine höhe von 65-70cm was meiner Meinung nach auch ausreicht, selbst wenn ich dort noch Sitzbretter einbauen muss. Sehe das halt auch etwas logisch meine Kaninchen kommen selbst wenn Sie sich bis zum äußersten strecken nicht an die Decke und wenn ich ein Sitzbrett ein baue auf ca. 30-35 cm höhe fühlen Sie sich dort sicher auch noch wohl. Klar sehen das auch Züchter anders.
Wir im Verein haben eine ganz klare Linie wenn wir wissen was sich ändert werden wir jeden Züchter unterstützen dies durch zu führen, wenn wir hier zusammen schaffen und auch etwas Vereins Geld ausgeben ist alles umzusetzen ohne das Züchter aufhören und dafür ist der Verein und Verband auch verpflichtet.
Habe eine Anmerkung die wir vielleicht auch betrachten sollten. Durch mehr platz für unsere Tiere, Sitzbretter und Fenster das sich die Tiere gegenseitig sehen, wird es auch vll unserem Bild in der Bevölkerung gut tun. Habe es schon oft gehabt das Privat Leute wo sich mit ihren Kinder meine Stahlung angeschaut haben nicht so begeistert waren weil Ihnen die Ställe etwas klein vor kamen. Wenn wir hier ein besseres Bild abgeben können hilft es unser Rassekaninchenzucht auch für die Zukunft.
Abschluss Wort von mir ist ganz klar abwarten was kommt und auch wenn nicht alles wirklich sinn machen wird einiges tut unseren Tieren auch gut.
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Blödsinn.
Wie so viele Verordnungen und Gesetze ist auch dieser völlig Lebensfremd und dilletantisch.
Alle Züchter - ob gewerblich oder Hobby - pauschal über einen Kamm zu scheren funktioniert niemals.
Und nur nach dem Gewicht die Größe der Ställe zu bestimmen ist völlig idiotisch.
Hier wäre neben Gewicht und Größe auf jeden Fall auch noch das Temperament der Rasse zu berücksichtigen.
Ich halte meine Deutschen Widder und Mecklenburger Schecken in folgenden - jeweils 3-stöckigen Ställen: (Länge/Tiefe/ Höhe)
3* 1.350 mm * 750 mm * 550 mm (je 1 Rammler)
9* 2.000 mm * 750 mm * 550 mm (aktuell 6 Häsinnen + 9 Jungtiere)
3* gegenüberliegende Boxen mit je 1.200 * 700 mm * 550 mm. (aktuell je 6 Jungtiere)
Nun baue ich noch 12 Ställe mit je 2.500 mm * 750 mm * 550 mm
In den ganz großen Ställen sind - bis ca. 5 Monate - meist je 2 DW -
Von der Grundfläche bin ich also ausreichend ... bei der Höhe bin ich "ein Tierquäler"?
Aber
1. erkenne ich keinen Grund wozu meine Kaninchen mehr Höhe benötigen ... nur die Jungen richten sich ab und zu auf
2. bin ich nur 1,72 (klein/groß) und müsste bei höheren Ställen immer eine Leiter benutzen
3. jetzt bin ich mit 43 noch - im Vergleich zu vielen anderen Züchtern - jung ... in einigen Jahren würde es aber immer schwieriger die oberen Ställe zu reinigen bzw. die DW herauszulupfen.
Müsste ich die Vorgaben Regelgerecht umsetzen dürfte ich nur noch 2-stöckige Ställe aufstellen.
Ich habe zwar Glück und ein großes Grundstück ... aber keine Lust dieses nur noch mit Ställen zuzupflastern.
Also würde ich die Grundfläche verkleinern ... ich bin mir aber sicher das meine Kaninchen lieber mehr herumhoppeln statt Hochsprünge zu üben.
Es bliebe also nur die drastische Reduzierung der Kaninchenzahl.
Und andere Züchter haben noch weniger Möglichkeiten ...
@ PeterW
Auch so kann man die schwindende Zahl aktiver Züchter noch schneller reduzieren. -
Hallo Alex,
100 % Zustimmung, da es genau so in der Realität aussieht. Alles andere ist Augenwischerei und Realitätsfern, da es sich dabei um im Wolkenkuckucksheim geborene Idealvorstellungen handelt, die allerdings nur von einem verschwindend geringen Anteil der Züchter umgesetzt werden kann. Sollte es so weit kommen, war es das mit der Rassekaninchenzucht wie wir sie kennen.
Gruß Torsten
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Hallo zusammen,
aus der Praktischen erfahrung vieler RassekaninchenzüchterInnen werden die neuen Vorgaben, die kommen werden, sicher "Blödsinn" sein - nur es wird sixch nichts daran verändern.
Deshalb ja mein wiederholter Apell an den ZDRK, so früh und so schnell uns so wirksam wie möglich Einfluß zu nehmen - wenn die Ergebnisse vorliegen ist es zu spät !!
mfg Peter
PS:
Alex, meinst Du mit dem Versuch auf realitäten hinzuweisen werden die Mitgliederzahlen sinken ????
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PS:
Alex, meinst Du mit dem Versuch auf realitäten hinzuweisen werden die Mitgliederzahlen sinken ????
Hallo Peter,
Realität ist je nach Sicht der Dinge unterschiedlich.
Wenn ich will sehe ich immer nur das Negative oder eben nur das Positive. (A.Schwartzer ... alle Männer sind böse / Vegetarier ... alle Fleischesser sind Mörder usw.)
Das Grundübel in unserer Gesellschaft ist immer die Fixierung auf Ausschließlichkeit => NUR ICH HABE RECHT <=
Eine objektive Herangehensweise wird nie gewünscht.
Bsp. => die Forderung einer Vet-Tierärztin bei einem Forumsmitglied nach besserer Isolierung der Aussenställe.
HURRAAAA !!! endlich mal eine Frau mit Tier- und Sachverstand ... die Wände werden dick isoliert und somit "frieren" die armen Tiere nicht mehr (_C
Dumm nur ... wie isolieren wir die Türen???
OK diese werden ebenfalls dichtgemacht nun fehlt den armen Tieren aber Luft und Licht ... Sch ...
Alles klar ... hier wurde eine Anweisung gegeben, deren Umsetzung nicht nur völlig unsinnig sondern schlichtweg unmöglich ist.Und genauso ist es bei dieser geplanten Verordnung.
Es wird ohne Sachverstand und ohne Prüfung der tatsächlichen Umsetzbarkeit entschieden.Ich hatte bereits geschrieben, dass selbst mir - mit einem größerem Grundstück - eine korrekte Umsetzung schwerfallen würde.
Viele Züchterkollegen haben keine großen Grundstücke.
Somit müssten diese auf jeden Fall die Anzahl der Zuchtkaninchen reduzieren => somit gäbe es auch weniger Selektionsmöglichkeiten möglicher Zuchttiere (ich muss ja behalten was ich bei wenigen Würfen bekomme) => und es gäbe somit auch noch weniger Ausstellungstiere.
Und wenn ich nicht vernünftig züchten oder ausstellen kann ... warum sollte ich dann noch in einen Verein???
Und wer wird denn wahrscheinlich kontrolliert ... wahrscheinlich am ehesten die aufgrund Vereinsmitgliedschaft bekannten Züchter.
"Hinterhofzüchter" mit 6-12 Buchten im Schuppen oder hinterm Haus (ist auf den Dörfern mit Sicherheit die weit größte Zahl) sind garnicht bekannt.Diese Verordnung ist bereits jetzt eine Totgeburt wie sämtliche Verordnungen vorher.
Beispiele kannst Du jeden Tag in irgendeiner Zeitung lesen => Hühnerskandal, Schweineskandal, Gänseskandal usw.
Wir haben Verordnungen für praktischen jeden Sch...haufen (_flag nur halten sich die Wenigsten daran.
Manche weil sie es für Blödsinn halten und viele weil sie es - wie in diesem Fall - einfach nicht Verordnungskonform umsetzen können.
Und bestraft werden immer nur die Kleinen => in unserem Fall wären dies die bereits aufgeführten Konsequenzen. -
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Hallo,
dane für den Link, Torsten, bin froh, dass der ZDRK meine befürchtungen bzgl. der Interpretation durch die vetämter teilt,
skeptisch bin ich allerdings nach wie vor, ob die dargebotenen Richtlinien akzeptiert werden !!!
Ich erinnere nur daran, dass die Meinung vorherrrscht, dass die "Hobbyzucht" auf jeden fall "bessere Bedingungen" denn die Erwerbszucht bieten muss.
Hallo Alex,
Realitäten sind für mich überprüfbare nachvollziehbare Fakten und eben keine "Sichtweisen", unabhängig davon, ob sie sinnvoll sind oder nicht.
...und genauso werden Gesetzte gestrickt, die anschließend dann vor den Gerichten interpretiert werden müssen.
Dein Beispiel ist durchaus zwiespältig zu sehen....genau wie die Umsetzung der geplanten Gesetzestexte
Durch die Gehegehaltungsvorschrift nach der "Vogelgrippe" prophezeite man das Ende der Rassegeflügelzucht, heute....ist es kein Problem.
Genausowenig denke ich, dass die rassekaninchenzucht problematisch wird....
mfg Peter
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2012 sind die LV-Vorsitzenden von Peter Mickmann angeschrieben worden. Sie sollten sich mit ihren Landespolitikern in Verbindung setzen, um eine Ausnahmeregelung für die Hobbykaninchenzucht für diesem Gesetzentwurf zu erwirken, bevor dieser im Bundesrat zur Abstimmung kommt. Hat man hier was erreicht oder bestehen die gesetzlichen Auflagen für die gewerbliche- und die Hobbyzucht?
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