Hallo Peter.
Auch wenn Thomas Punkt 1 schon beantwortet hat, hier noch eine Kopie daraus aus der Seite des LV Württemberg-Hohenzollern als Beweis:
(Seite 7)
Anlage 2
Geltungsbereich der Richtlinie
Die Richtlinie für die Haltung und Zucht von Rassekaninchen im ZDRK tritt am 01.10. 2013 in Kraft. Alle Stallneubauten, die nach diesem Termin erstellt werden, müssen die Anforderungen der Richtlinie umfassend erfüllen.
Nicht angepasst werden müssen Kaninchenställe, die nach dem 01.10.1993 gebaut wurden, wenn die Bodenfläche ihrer Einzelbuchten mehr als 85 Prozent des in der Richtlinie vorgeschriebenen Mindestmaßes aufweist.