Straubing 0,1 gekauft und 1,0 erhalten, kann ich noch was tun?

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  • Hallo,


    ich habe mir in Straubing auf der Ausstellung eine 0,1 Zwergwidder weiß Bla gekauft, bzw. dachte ich es wäre eine 0,1. Habe leider nicht kontrolliert ob es eine ist, zuhause sind dann alle Tiere erstmal in die Außenstallung wg. karantäne gekommen.


    Heute wollte ich dann die Tiere die nicht zum schlachten sind nach innen holen, richte die box für die neue 0,1, setz sie rein und fütter daneben. Da habe ich mich schon gewundert das die "Dame" so gräbt, dann reibt sie ihren kopf noch am gitter, da dachte ich mir schon irgendwas stimmt da nicht.


    Habe dann nachgesehen und einen 1,0 in der hand. Dann erstmal nachgesehen ob ich nicht einen anderen rammler rein geholt habe, nein es war die 0,1 die ich mir gekauft hatte.


    Kann man da noch was machen? Ich mein klar, hätte ich gleich beim ausstallen geschaut, wäre das nicht passiert.


    Bringt es etwas wenn ich mich an die AL wende, oder kann ich mir das sparen.


    Lg Jenni

  • Hey...


    ärgerlich, aber schon passiert...


    über die AL wird da nichts zu machen sein....


    übers Täto kannst du ja herausfinden welcher Verein, nachforschen, vielleicht
    ist der 1,0 nur beim einsetzen vertauscht worden und da sollte ne 0,1
    sitzen ?


    Vielleicht erfährst du vom Züchter etwas ... =1


    Viel Glück
    Volker

  • Hallo,


    mir ist es in Straubing ebenfalls so ergangen. 0,1 gekauft, denkste: 1,0, festgestellt bei der Nachkontrolle im Stall. Ich werde nichts unternehmen, aber ärgerlich. Werde das nächste Mal beim Aussetzen kontrollieren.

  • Hallo,


    ich weiß nicht wie es bei Christof ist aber ich kann mit dem Rammler leider gar nichts anfangen.


    Der Zwergwidder ist mir erstens für einen Rammler zu schwer, hat 1,88kg, soviel dürfte bei mir
    nur noch eine Häsin wiegen. (Nachdem ich mit meiner Zwergwidder grau Zucht genau aus diesem
    grund aufhören musste)
    Zweitens ist die kehle nicht rein, hätte mich bei einer Häsin weniger gestört, aber bei einem Rammler?


    Und drittens habe ich bereits 4 Zwergwidderrammler im Stall, einen vom letzten jahr mit 1,55-1,60kg, schöner
    Kerl und vom Gewicht mein Traumrammler, sein Sohn mit 1,65 auch schön und der zweite sohn mit 1,90 aber
    97Punkte, super Kopf etc. und den anderen habe ich mir erst vor kurzem gekauft.


    Also werd ich die züchtern nochmal anrufen ob sie ihn wieder will oder tauschen kann, wenn nicht muss der
    arme leider als braten enden.


    Lg Jenni

  • Mich würde es auch mal interessieren, wie hier die Rechtslage ist, weil uns kaufenden Züchter es ja nicht obliegt, das Tier aus dem Käfig zu holen, sondern von einem Ordner. Wer hat hier jetzt Schuld? Der Züchter (sagt bestimmt, dass er sich versehen hat), oder der Preisrichter, der das Geschlecht auf der Karte nicht geändert hat, oder der Ordner, der beim Herausnehmen des Tieres nicht nachgesehen hat, oder der Käufer, der dem Ordner nichts gesagt hat, dass er nachsehen sollte. Bin mal gespannt, wie das so weitergeht. Ich hätte auf jeden Fall auf gleichwertigen Austausch oder Geldrückgabe gepocht.


    Gruß,


    Hubert

  • Hallo,


    ich habe bereits versucht die Züchtern zu erreichen, leider bisher ohne erfolg.
    Werd erstmal bei ihr nachfragen und ansosten dann doch mal der AL schreiben.


    Wenn mir jemand hier zur Rechtslage was sagen kann wäre ich auch sehr dankbar.


    Lg Jenni

  • oder der Ordner, der beim Herausnehmen des Tieres nicht nachgesehen hat,


    Hallo Hubert, was für Ordner? In Straubing läuft es so ab: An der Kasse anstellen, kaufen, das Tier selber aus dem Käfig nehmen und damit zum Ausgang wo das Tier (Täto-Nr.) kontrolliert wird. Übertrieben gesagt könnte ich jedes x-beliebige Tier,( ob verkäuflich oder nicht), von der früh bis abends in den Hallen spazierentragen. Also, beim raustun aus dem Käfig das Geschlecht kontrollieren!!!


    Gruß Franz

  • Hi,


    aufgrund eigener Erfahrungen empfehle ich neben einer genauen Kontrolle des Geschlechts eine Kontrolle der Zähne bzw. der Krallen. Auch Preisrichter sind nur Menschen. Wer Mantelschecken züchtet, sollte daran denken, dass das Tier geputzt sein kann. Deshalb macht es Sinn zumindest die Brust auf ehemals vorhandene Flecken, die kann man sehen, zu überprüfen.


    MfG Manfred

  • Hallo jenni,


    verantwortlich in deinem Falle ist die Ausstellungsleitung, da man davon ausgehen muss, dass die Kennzeichnung mit dem Geschlecht des Tieres korrekt eingetragen ist.
    Selbst der PR ist nur ein Teil der AL, ob diese den PR noch haftbar machen will ist eine andere Sache.
    Der Züchter selbst wird dir vermutlich bestätigen, dass das gekaufte Tier mit der entsprechenden Tätonummer ein 1,0 ist.
    mfg Peter

  • Hallo,


    also habe heute den züchter erreicht und er war sogar ganz froh, da er nicht damit gerechnet hat das alle seine vier verkauft wurden.
    Er nimmt den Rammler jetzt für den Kaufpreis zurück.


    Der Fehler ist aber durch die AL passiert, der Züchter hat 4 Rammler gemeldet.


    Lg Jenni

  • Hallo Jenni,


    da hast du aber Glück gehabt. Besser könnte es für dich doch nicht laufen. Nur schade, dass
    du jetzt keine Häsin hast. Aber wenn der Züchter sowieso nur Rammler gemeldet hat, wieso
    hat er denn den Fehler nicht schon vorher gemeldet?


    Generell würde ich deshalb für den Fehler aber nicht ganz so schnell dem Al die Schuld dafür geben.
    Sicherlich ist es mehr als ärgerlich durch so einen Fehler, ein falsches Tier zu kaufen.


    so ganz generell mal: MAn sollte sich vor Augen halten. Fehler können immer passieren. Der Fehler kann viele
    Ursachen haben.
    Eingabefehler können jedem passieren. Wenn ich einen Katalog schreibe, kontrolliere ich mich selbst. Trotzdem
    passieren manchmal Fehler. Bei einer solch großen Schau ist die Gefahr durch die vielen Anmeldungen
    noch größer. Zudem hat auch jeder Züchter die Pflicht seine B-Bögen zu kontrollieren und falls
    Fehler dabei sind, diese zu melden. Wenn dies nicht geschieht, kann der PR "vergessen" das Geschlecht bei der Bewertung
    zu ändern. Oder bei einer Ummeldung wurde ebenfalls die Geschlechtsänderung übersehen.
    Oder was wohl noch häufiger geschieht ist, wenn die Geschlechts- oder Tätoänderung von der Bewertungskarte,
    dann bei der Bewertungseingabe nicht in den Katalog aufgenommen wurde. Normal sollte man immer ein Auge dafür haben,
    aber bei der Eingabe ist man so auf die Bewertung fixiert, dass man häufig, da nicht drauf achtet.


    Aber wahrscheinlich sind meine Ausführungen eh nicht neu für dich.


    LG Rosenrot

  • Hallo.


    Das Problem scheint ja nun, wenn auch durch außerplanmäßige Übereinkommen, gelöst zu sein.


    Doch der Kern der Frage ist eigentlich damit nicht gelöst und auch die vielen aufgezählten möglichen Fehlerquellen helfen nicht weiter. Jenni hat eine Häsin kaufen wollen und einen Rammler ausgehändigt bekommen. Kaufwunsch, Angebot und Lieferung stimmten nicht überein. Für solche Fälle gibt es klare Regeln und der Verkäufer war die AL, daher ist auch die AL für die Abwicklung zuständig.


    Strittig wäre nur, ob Jenni eine teilweise Mitschuld trifft, also z.B. bei der Frage, ob es sich um einen sog. versteckten Mangel handelt oder ob er offensichtlich ist und sofort reklamiert werden muss.


    Und da kommt nun auch der Standard ins Spiel, der eigentlich feststellt, daß (so gut wie?) bei allen Rassen der Unterschied zwischen Weiblein und Männlein offensichtlich sein sollte. Aber warum ist das niemand aufgefallen? Nur leere Worte im Standard?


    Gruß
    Karl

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