Schweinerei!

Werbepartner

Ohne_Titel_1

Kaninchen-Auktion

Jetzt mitmachen und helfen!

Zur Auktion >

  • Und auch in keinem anderen! Trotzdem ist es nach wie vor schwer, einen solchen Nachweis zu erhalten, zumal von ausländischen Verbänden.


    LG
    Melanie


    Hallo Melanie,


    kann ich so nicht bestätigen, daß von ausländischen Verbänden ein solcher Nachweis schwer zu bekommen ist. Gerade die Zuchtfreunde in Tschechien sind uns da viel weiter voraus - ohne einen Abstammungsnachweis kein Tierverkauf bei Ausstellungen und selbst bei Anmeldung sind, zumindest war dies bei der Fleischkaninchenschau in Holice so, die Elterntiere mit anzugeben und diese standen dann auch im Katalog. :yes:


    Gut Zucht


    Jens

  • Hallo,
    - Großer Abstammungsnachweis -
    einen Abstammungsnachweis darf ausstellen:
    1. Wer zur Zeit des Deckaktes Eigentümer des Muttertieres war und ein Einzelzuchtbuch auf den Vordrucken des ZD(R)K führt . Eintragungen im Abstammungsnachweis müssen mit den Eintragungen im Einzel- und Vereinszuchtbuch übereinstimmen.
    2. Der Vereinszuchtbuchführer anhand der Unterlagen des Vereinszuchtbuches, sowie weiterer ihm vorgelegter amtlicher Zuchtunterlagen des ZD(R)K (Rassebescheinigungen und Abstammungsnachweis).


    Ein Abstammungsnachweis hat nur Gültigkeit, wenn er vom Züchter und vom Zuchtbuchführer unterschrieben und mit dem Vereinsstempel versehen ist.


    MfG
    Karl

    Die größte Ehre, die man einem Menschen antun kann, ist die, dass man zu ihm Vertrauen hat.
    Matthias Claudius

  • Hallo,


    ich arbeite als Zuchtbuchführer mit dem Computerprogramm VZB ZDRK von der Fa. Peters und kann für jedes erfasste Tier einen Abstammungsnachweis und eine Rassebescheinigung ausdrucken. Ich bin mit dem Programm sehr zufrieden. Es ist mit dem originalen Logo des ZDKR versehen. Anzeigen sind im "Kaninchen".


    Schöne Grüße Konrad :) :) :)

  • amtlicher Zuchtunterlagen des ZD(R)K


    Im Gegensatz beispielsweise zum Rinderherdbuch sind die Abstammungsnachweise der deutschen Kaninchenzuchtverbände zwar Urkunden, aber keine "amtlichen" Dokumente. Gäbe es ein "amtliches Verzeichnis", dann müßten darin auch die Tiere von Haltern aufgenommen werden (TierZuchtGesetz). Mir sind nur die Tschechische und die Slowakische Republik bekannt, wo es staatliche Verzeichnisse sind. Da wird dann auch nicht in Landesverbände unterteilt, sondern in die Kreise ... je nach Zugehörigkeit zu einem Club oder Verein oder nicht organisiert setzt sich dann der Rest des Tätos zusammen.



    rechts: KreisNr +Verein/Club + Nummer(Zuchtbuch),
    bei nicht organisierten ohne Vereins/Clubzeichen
    links: S=Slowakien oder C=Tschechien + Monat + Jahr


    So hab ich da bisher jedensfalls verstanden. Ich arbeite nämlich gerade an einer Zusammenstellung, wie sich die Kennzeichnung im Ausland ergibt.


    Vielleicht kann mir noch jemand mit


    • Schweiz (Knopf+Täto?)
    • Italien
    • Südtirol
    • Estland
    • Lettland
    • Dänemark
    • Kroatien
    • Bulgarien
    • Norwegen
    • Rumänien
    • Serbien
    • Malta
    • Spanien
    • Portugal
    • Great Britain = BRC-Ringe, aber wie ist es mit dem Pet-Verband?
    • USA (Ring+Täto linkes Ohr?)
    • Australien
    • Kanada
    • Neuseeland

    USA+GB sind ziemlich wichtig, da darüber viele Züchter in Übersee organisiert sind, die keinen eigenen Verband haben.


    LG Melanie

  • Hallo.


    Na endlich. Es wurde langsam Zeit, daß sich eine oder einer der vielen hier vertretenen Zuchtbuchführer mit einer weiterhelfenden Antwort meldet.


    Ich finde es beschämend, wie wenig die Tätomeister und Zuchtbuchführer im allgemeinen mit den Einzelheiten ihrer Funktion vertraut sind. Wo bleibt da eigentlich die Schulung? Oft werden diese Funktionäre einfach ohne richtige Einweisung mit ihren Ämtern betraut, oftmals auch ohne die geringste Anleitung des Vorgängers.


    Das kann es eigentlich nicht sein.


    Gruß
    Karl

  • ich arbeite als Zuchtbuchführer mit dem Computerprogramm VZB ZDRK von der Fa. Peters und kann für jedes erfasste Tier einen Abstammungsnachweis und eine Rassebescheinigung ausdrucken. Ich bin mit dem Programm sehr zufrieden. Es ist mit dem originalen Logo des ZDKR versehen. Anzeigen sind im "Kaninchen".


    Daneben kann ich das offizielle Programm bzw. Internet - Plattform "fairfile" (von ZDRK und BDK) empfehlen, die neben der Erfassung der Daten für das TGRDEU - Verfahren auch die Vereinsverwaltung, das Zuchtbuch in Vereins-/Verbandsfunktion und Einzelzuchtbuch, sowie ein Ausstellungsmodul in einem großen Verbund bietet. Eine tolle und kostengünstige Lösung!


    LG Melanie

  • Hallo Karl,


    Zitat

    Es wurde langsam Zeit, daß sich eine oder einer der vielen hier vertretenen Zuchtbuchführer mit einer weiterhelfenden Antwort meldet.


    ich setze voraus, dass jeder Züchter weiß, dass ein Zuchtbuchführer einen Abstammungsnachweis ausfüllen kann. Auch ich bin Zuchtbuchführer und stelle auf Verlangen unserer Vereinskollegen einen Abstammungsnachweis aus. Bei mir selber gebe ich dem Käufer unaufgefordert einen Abstammungsnachweis mit, doch so glaube ich sind es keine 30 % der gesamten Züchterschaft die es machen. Und es gibt genügend, die auf Verlangen auch keinen ausstellen.


    Übrigens ich wurde von meinem Vorgänger in das Amt eingewiesen. Die einzige Änderung ist, dass ich das Programm der Fa. Peter benutze und mein Vorgänger noch alles per Hand schreiben musste.


    Gruß,


    Hubert

  • Hallo Melanie,


    bei uns in der Schweiz kommt der Vereinsobmann auf Wunsch die Jungtiere tätowieren. Tätowiert werden in der Regel Tiere, die zur Zucht eingesetzt werden und/oder Ausstellungstiere. Das Tätowieren ist freiwillig. Hingegen ist für Ausstellungstiere die Ohrmarke obligatorisch.


    In unserem Verein wird das so gehandhabt, dass der Obmann die Jungtiere im Alter von ca. 6-12 Wochen tätowieren kommt. In der Regel nur die Jungtiere, welche voraussichtlich als Zucht und/oder Ausstellungstiere eingesetzt werden können. Etwas später im Jahr, kurz vor den Ausstellungen werden dann die zum Ausstellen geeigneten Tiere geohrmarkt.


    So kommt es, dass ein grossteil der Tiere auf Ausstellungen ein Täto + Ohrmarke tragen wobei eigentlich nur die Ohrmarke Vorschrift ist. Das Täto dient vorallem dem Züchter zur Kennzeichnung seiner Tiere und, (zumindest in unserem Verein), für Vereins interne Konkurrenzen.


    Lg Andrea

  • Hallo Andrea,


    das ist ja ein schöner Anfang. Ich versuche, eine Tabelle zu erstellen, wie man die verschiedenen Kennzeichen lesen kann.


    In meinem Verband geht das wie folgt (Tätowierung):


    rechtes Ohr: 9D2 (NRW-Deutschland-VereinsNr. 2)
    linkes Ohr: 2.0.11 (M.J.Nr/Zuchtbuch)


    In dieser Art stelle ich die Informationen in einer excel-Tabelle zusammen. Die könnte man durchaus auch hier in die Database stellen, damit sie allen zur Verfügung steht.


    LG Melanie

  • Hallo Karl

    - Großer Abstammungsnachweis -
    einen Abstammungsnachweis darf ausstellen:
    1. Wer zur Zeit des Deckaktes Eigentümer des Muttertieres war und ein Einzelzuchtbuch auf den Vordrucken des ZD(R)K führt . Eintragungen im Abstammungsnachweis müssen mit den Eintragungen im Einzel- und Vereinszuchtbuch übereinstimmen.
    2. Der Vereinszuchtbuchführer anhand der Unterlagen des Vereinszuchtbuches, sowie weiterer ihm vorgelegter amtlicher Zuchtunterlagen des ZD(R)K (Rassebescheinigungen und Abstammungsnachweis).


    Ein Abstammungsnachweis hat nur Gültigkeit, wenn er vom Züchter und vom Zuchtbuchführer unterschrieben und mit dem Vereinsstempel versehen ist.

    ich habe zwar keine Ahnung von der Bürokratie, aber mir fällt trotzdem Folgendes auf: Wenn die Eintragungen im Einzel- und Vereinzuchtsbuch übereinstimmen müssen, was ja an sich klar ist, braucht man nur eines von beiden - nicht um Redundanzen, sondern Unstimmigkeiten zu vermeiden.


    Irritierend finde ich, dass der Vereinszuchtbuchführer trotzdem noch die Unterschrift des Züchters braucht, um einen Abstammungsnachweis auszustellen (oder ist es umgekehrt?). Nehmen wir mal an, die beiden Zuchtbücher stimmen nicht überein: Welcher "Trumpf" sticht höher? Solche Fälle gibt es leider, dass Züchter "schwarze" Einzelzuchtbücher führen, die eben nicht mit dem Vereinszuchtbuch - also dem, was sie selber über die Deckscheine gemeldet haben - übereinstimmen. Da wird man als verantwortungsvoller Vereinszuchtbuchführer wohl kaum einen Stempel draufdrücken.


    Nebenbei: Natürlich werden ALLE Jungtiere, ob Aussteller oder Zuchttiere oder nicht, gekennzeichnet!


    Bei uns in der Erhaltungszucht ist es jedenfalls so geregelt, dass Abstammungsnachweise nur als Zuchtbuchauszug akzeptiert werden. Brauchbare Nachweise aus anderen Verbänden bzw. von Einzelhaltern, die sich mit dieser oder einer ähnlichen Rasse beschäftigen, habe ich in jüngerer Zeit auch nach ausdrücklicher Anforderung noch nicht sehr oft gesehen.


    Gruß
    Michael

  • Hallo Michael,

    Wenn die Eintragungen im Einzel- und Vereinzuchtsbuch übereinstimmen müssen


    Da steht nicht dass die Eintragungen im Einzel-und Zuchtbuch übereinstimmen müssen, sondern MIT Einzel- und Vereinszuchtbuch - das setzt voraus, dass Einzel- und Vereinszuchtbuch übereinstimmen.

    Irritierend finde ich, dass der Vereinszuchtbuchführer trotzdem noch die Unterschrift des Züchters braucht, um einen Abstammungsnachweis auszustellen (oder ist es umgekehrt?).


    Keiner BRAUCHT den anderen, sondern beide bestätigen mit ihrer Unterschrift die Richtigkeit. (Wie im normalen Leben - unter einem normalen Geschäftsbrief wirst du auch meist 2 Unterschriften finden)

    Bei uns in der Erhaltungszucht ist es jedenfalls so geregelt, dass Abstammungsnachweise nur als Zuchtbuchauszug akzeptiert werden


    Ein Abstammungsnachweis ist definitiv ein Zuchtbuchauszug, nicht nur "bei uns" - wo sollen die Daten denn sonst herkommen?

    Brauchbare Nachweise aus anderen Verbänden bzw. von Einzelhaltern, die sich mit dieser oder einer ähnlichen Rasse beschäftigen, habe ich in jüngerer Zeit auch nach ausdrücklicher Anforderung noch nicht sehr oft gesehen.


    Welche Verbände und Halter meinst du, wenn du von Bartkaninchen oder einer ähnlichen Rasse sprichst? =4 =7
    MfG
    Karl

    Die größte Ehre, die man einem Menschen antun kann, ist die, dass man zu ihm Vertrauen hat.
    Matthias Claudius

  • Welche Verbände und Halter meinst du, wenn du von Bartkaninchen oder einer ähnlichen Rasse sprichst?


    Das ist doch ziemlich klar: die Verbände, bei denen die Barties bereits anerkannt sind: BDK, Österreich, Belgien, Luxemburg, Kroatien, oder im Nachzuchtverfahren/Vorverfahren stehen: Schweiz. Die Abstammungsnachweise von Haltern haben zwar eine gewisse Aussagekraft, können aber für eine Zuchtbuchführung nur bedingt verwendet werden, vor allem dann nicht, wenn die Tiere nicht gekennzeichnet sind. Es gibt ja auch noch eine ganze Reihe von nicht organisierten - und hier sage ich bewusst: - Züchtern, die ihre Tiere mit einer Kennzeichnung versehen, sei es als "Privat-" Täto oder sogar chippen.


    Bei Löwenkaninchen träfe das zu auf: Großbritannien, Schweden, Norwegen, Dänemark, Finnland, Russland (2. Verband), Ungarn (2. Verband), Portugal, im Nachzuchtverfahren: BDK, Tschechien, USA


    Bei Teddykaninchen sind es: Portugal, sowie im Nachzuchtverfahren: BDK, Tschechien, Slowakien, Schweden


    Sonst fallen mir zu diesen Rassen keine Länder ein, wo sie gezüchtet werden bzw. schon anerkannt sind oder im Anerkennungverfahren stehen. Mit 2. Verband ist gekennzeichnet, dass es sich dabei nicht um den in der EE organisierten Verband handelt. Da gibt es ja einige "Stilblüten": So sind im russischen "Erstverband" die Mehrzahl der Mitglieder keine Kaninchen, sondern Meerschweinchenzüchter, und im ungarischen "Erstverband" sind ausschließlich Züchter von ungarischen Riesen, Weißen und Riesenscheckenzüchtern. Trotzdem waren in Nitra auch Züchter des "Zweitverbands" mit anderen Rassen, die sich da eingeschlichen haben ... und Spanien bleibt mir mit beiden Verbänden ein großes Rätsel, ebenso wie die Italiener aus Italien (also ohne Südtirol).


    LG Melanie

  • Hallo.


    Es gibt keine "amtlichen" Abstammungsnachweise, auch nicht bei Tieren, die vom Tierzuchtgesetz erfaßt sind. Gab es wahrscheinlich nie, weil die Zuchtverbände immer dem Privatrecht unterstanden, mit kleinen Ausnahmen bei einzelnen Bestimmungen.


    Allerdings müssen für die dort aufgeführten Tiere die Zuchtorganisationen staatlich anerkannt sein, entweder nach deutschen Gesetzen oder aufgrund von EU-Bestimmungen.


    Bei Rindern und auch Pferden greifen neben den Zuchtbüchern auch noch andere Bestimmungen, bes. EU-Bestimmungen, die die Erfassung und Registrierung fordern.



    Das Tierzuchtgesetz war eine weise Einrichtung und schon vor über hundert Jahren so gut verfaßt, daß weite Teile auch heute noch in der ursprünglichen Form Gültigkeit haben. Dadurch wurde die deutsche Zucht von Nutztieren, neben den wenigen Ländern, die ähnlich verfuhren (z. B. die Schweiz in der Rinderzucht) lange weltweit führend. Weil diese Regelungen beachtet und kontrolliert wurden, hatten diese Dokumente überall die entsprechende Anerkennung gefunden.


    Wir sollten darauf achten, daß die Abstammungsnachweise und Deckscheine im ZDRK nicht irgendwann die gleiche Wertigkeit haben wie Klopapier.
    Ein paar Mitglieder weniger, wären dann ein mehr an Anerkennung der ausgestellten Papiere.
    Weniger ist oft mehr, sagte ich schon mehrmals.


    Gruß
    Karl


    PS
    Oder der ZDRK gibt seinen Anspruch auf Reinzucht offiziell auf.

  • Zitat von »Karle« Welche Verbände und Halter meinst du, wenn du von Bartkaninchen oder einer ähnlichen Rasse sprichst? =4


    Das ist doch ziemlich klar


    Hallo Melanie,
    Sorry - ich wollte mit meiner Frage eigentlich niemandem Arbeit machen - für mich war die Frage mit dem Setzen des =4 schon ausreichend beantwortet.
    MfG
    Karl

    Die größte Ehre, die man einem Menschen antun kann, ist die, dass man zu ihm Vertrauen hat.
    Matthias Claudius

  • Nebenbei: Natürlich werden ALLE Jungtiere, ob Aussteller oder Zuchttiere oder nicht, gekennzeichnet!


    Mit Ausnahme derer, die beispielsweise nur 3 Läufe haben! Damit wir wieder im Thema sind.


    MfG
    Karl

    Die größte Ehre, die man einem Menschen antun kann, ist die, dass man zu ihm Vertrauen hat.
    Matthias Claudius

  • Hallo Karl und Karle,


    @ Karle: oh, das =4 hab ich irgendwie übersehen. Bei der Diskussion, die im Bartkaninchenforum gleichzeitig läuft, scheint es mir eher um persönliche Animositäten zwischen zwei deutsch sprechenden Verbänden zu gehen. Das betrachte ich als absoluten Unfug. So kann mein Beitrag dazu helfen, klarzustellen, dass es da aus dem gleichen Verband auch Mitverantwortliche gibt, die die unter Züchtern bekannten Gewohnheiten anerkennen. Mehr kann man dazu einfach nicht sagen ...


    @ Karl: Da muss ich leider teilweise ein "veto" einlegen. Stimmt, die Verbände sind meist - wie auch der ZDRK - e.V. - oder aber Körperschaften öffentlichen Rechts. Da diese Zucht/Herd/Stammbücher aber im öffentlichen Auftrag geführt werden, haben die Zuchtbuchauszüge eine Beweiskraft, die sich aus dem Tierzuchtgesetz ergibt. Zum Ausgleich müssen auch die Tiere nicht organisierter Besitzer registriert und gekennzeichnet werden. Weitere Auswirkungen ergeben sich beispielsweise hinsichtlich der Pflichtmitgliedschaft in der Tierseuchenkasse, und in der Weitermeldung der Daten von Tier und Besitzer an die Veterinärämter.


    LG Melanie

  • die Verbände sind meist - wie auch der ZDRK - e.V. - oder aber Körperschaften öffentlichen Rechts


    Welche Verbände sind denn Körperschaften ? Körsperschaften sind meines Wissens nach Städte, Gemeinden und auch manche Kirchen, meinetwegen auch die unterschiedlichsten Kammern (Ärzte, Landwirtschaft usw) aber von Verbänden hab ich noch nie was gehört.


    Gruß Torsten

  • Hallo Torsten,


    vielleicht liege ich auch mit meiner Annahme total daneben, dann bin ich auch gerne lernfähig. Denn auf jeden Fall haben die Verbände die Aufgabe nach dem Tierzuchtgesetz übernommen. Ich denke, auch daraus schon ergibt sich ein anderer Rechtscharakter.


    Vielleicht hilft uns dieser Auszug aus Wikipedia weiter:



    Zitat

    "Staatsferne Körperschaften öffentlichen Rechts [Bearbeiten]


    Bisweilen verleiht der Staat den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts aber auch Organisationen, die nicht staatliche Aufgaben erledigen, sondern Teil der Gesellschaft sind. Damit wird zumeist bezweckt, die Organisation als Anerkennung für geleistete Arbeit mit besonderem Ansehen auszustatten. Dass diese Organisationen zwar öffentlich-rechtlich, aber dennoch kein Teil des Staates sind, hat vielfältige Auswirkungen, etwa bei Fragen der Grundrechtsberechtigung, der Staatsaufsicht, des Vergaberechts, der Amtshaftung und der Anwendbarkeit der Amtsdelikte. Hierunter fallen beispielsweise der Bayerische Bauernverband, das Bayerische Rote Kreuz mit den Gemeinschaften und wohl auch manche Akademien der Wissenschaften. Im Einzelnen ist die Abgrenzung kompliziert, weil sie sich nach der Frage richtet, welche Aufgaben als „staatlich“ anzusehen sind."

    Danach kommen noch die Kirchen ...




    LG Melanie

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!