Zuchtmeldungen und Tätowierungen

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  • Guten Morgen Claudia,


    sicher hast Du bei Renate die wissenschaftlichen Abhandlungen bzgl. der Farbe "Schwarz" schon genauestens gelesen, ansonsten - kaninchenwissen.de.


    Dein Beitrag 14 kam vor dem meinigen, sodass sich zumindest formal eine andere Situation ergibt:


    Sind das wildgraue und eisengraue Tiere aus einem Wurf sind sie Wurfgeschwister und somit auch zu paaren.


    Torsten, jetzt dachte ich mal einen klaren satz zu formulieren.....ja, die Hitze :evil: :evil: =4


    Nochmals:


    Bei den mantelgescheckten Widdern, bei denen als Rasse auch die Einfarbigen anerkannt sind, können einfarbige Tiere gefallen aus mantelgescheckten Eltern als Einfarbige sowohl tätoviert als auch ausgestellt werden - haben wir lange drüber diskutiert, ob dies sinnvoll ist, da auch die "Scheckung " bei Nichtgescheckten vielleicht doch....Du erinnerst Dich ??



    Hallo Peter(2),


    deine letzte Aussage ist so nicht stimmig,


    ich empfehle dir auch den Fachbericht bei Renate.


    Vielleicht sollten wir einfach mal akzeptieren, dass Tiere mit abweichender (nicht offensichtlich erklärbarer ) Genetik nicht gleichzusetzten sind mit Kreuzungen oder Fehlfarben .



    mfg Peter

  • Bei den mantelgescheckten Widdern, bei denen als Rasse auch die Einfarbigen anerkannt sind, können einfarbige Tiere gefallen aus mantelgescheckten Eltern als Einfarbige sowohl tätoviert als auch ausgestellt werden - haben wir lange drüber diskutiert,


    Ich kenne es so, dass sie im laufenden Zuchtjahr nicht ausgestellt werden dürfen, sodern erst im darauffolgendem.


    Gruß,
    Hubert

  • Danke Peter, so wars besser verständlich.


    Bezüglich des eisengrau-Problems (der Begriff gefällt mir :elch: :rabbit6: ): Eine Verpaarung bzw. Tätowierung wäre auch nach meiner Auffassung nur entsprechend der Von Peter2 dargestellten Verfahrensweise (Kreuzung) möglich- zumindest nach den derzeit gültigen Richtlinien. -Ob diese einem nun gefallen oder nicht oder auch nicht nachvollziehbar sind, zunächst mal sind sie einzuhalten.


    Gruß Torsten

  • Hallo Torsten,


    ich kenne jetzt nicht die genaue schriftliche Formulierung,


    aber dass eisengrau spalterbig - BeB- ist ist zumindest unbestritten. ..oder..?


    Das heißt im Klartext aber auch, dass die F-Generationen aufspalten in BeBe/BeB/BB, in Worten doppeleisengrau, eisengrau und schwarzwilfarben,


    von daher sind alle in diesem Rahmen = Würfen gefallenen Tiere auch legal zur Zucht einzusetzen und eben keine Kreuzungen, die beantragt werden müssten.


    In Claudias Fall sogar gescheckt oder nichtgescheckt.


    Es geht ja auch nicht um Regelungen, die gefallen oder nicht,


    meine grundsätzliche Frage ist doch, gibt es überhaupt richtungsweisende Regelungen, an die sich alle halten müssen, um Kreuzungsprodukte nicht als Rassetiere ausstellen zu können.




    mfg Peter




    PS: Hubert, das war doch die Diskusion, man darf jetzt ausstellen!!

  • Hallo Torsten,


    wie melden denn unsere MarderzüchterInnen, wenn sie ganz legal Marder Russenfarbig x marder dunkelmarder verpaaren ?


    Bei der geflügelzucht ist es z.B. bei der Farbe blau so, dass ja auch die Aufspaltung vorhanden ist und die Schwarzen mit den splashfarbenen gekreuzt werden müssen um blau zu erhalten, das ist ganz legal.


    Und wenn eisengrau eben spalterbig ist, dann ist auch da die "Extremenpaarung" zulässig.


    Im übrigen ist die Geflügelzucht ein gutes beispiel dafür, dass zur Zucht notwendige farben der Spalterbigen Rassen jetzt auch als Ausstellungstiere anerkannt werden, Splash ist im Vorstllungsvrfahren einiger Rassen.


    Warum also nicht Zwerge und Langohren zusammen ausstellen ??



    Hallo Hubert,


    scheint so zu sein....oder verträgst Du dein Bier in der Hitze nicht so gut :thumbsup: :thumbsup:



    mfg Peter

  • Hallo Hubert,


    es gilt die in deiner Angabe gemachte Regelung vom April 2010 !!


    Kurz:


    Alle einfarbig gefallenen Tiere aus Würfen von Mantelschecken können als Einfarbige ausgestellt werden, sofern es die Rasse als selbständige gibt.


    mfg Peter


    ...das mit dem wetter tut mir leid, wir haben gerade wieder 34 grad, könnte dir locker 10 abgeben :)

  • wir haben gerade wieder 34 grad, könnte dir locker 10 abgeben


    Nö, lass mal, dann hätten wir nämlich auch 33 Grad. :hollyday:


    Zitat

    Alle einfarbig gefallenen Tiere aus Würfen von Mantelschecken können als Einfarbige ausgestellt werden, sofern es die Rasse als selbständige gibt.


    Wurde es jetzt schon offiziell bestätigt? Wenn ja, wo steht es, mit welchem Wortlaut?


    Gruß,
    Hubert

  • Hallo Hubert,
    du weiß doch hoffentlich, dass wir nur solche Dinge veröffentlichen die Hand und Fuß haben! Eine Internetvariante eines Revolver-Blattes wollen wird nicht sein.


    Schau doch noch einmal hier:
    Bewertung homozygoter Nachkommen spalterbiger Rassen


    Glaubst Du diese Veröffentlichung würde hier noch stehen dürfen, wenn die nicht der Wahrheit entsprechen?!


    Auch hat eine Userin aufgrund dieser Veröffenlichung und anschließender Nachfrage bei höherer Stell ein entsprechendes Missverständnis in ihrem Verein klären können.


    Gruß Kai

    Fehler machen ist menschlich,
    dazu stehen zeugt von Größe,
    wer sie nur bei Anderen sucht, tut mir nur Leid.

  • Wortlaut aus dem Standard 2004:


    Bei den spalterbigen Rasseb sind die einfarbigen ebenfalls zu kennzeichnen; sie sind in der Bemerkungsspalte der Zuchtmeldung und im Vereinzuchtbuch mit der entsprechenden Farbangabe zu vermerken. Diese Tiere können bzw. - bei den Scheckenrassen- sollen zur Zucht eingesetzt werden, können aber im laufenden Zuchtjahr nicht ausgestellt werden; im folgenden Zuchtjahr können sie ausgestellt und bewertet werden, sofern sie im Standard als Rasse bzw. als Farbschlag anerkannt sind.
    Diese Regelung für die Kennzeichnung, der Bemerkung zur Farbangabe, den Zuchteinsatz, das Ausstellen und Bewerten gilt analog auch für Rassen bei denen andersfarbige Tiere im Wurf fallen. Im laufenden Zuchtjahr können nur Tiere ausgestellt werden, die als Rasse und Farbe auf der Zuchtmeldung angegeben sind.



    Beispiel:
    Wenn aus einen Wurf Farbenzwerge schwarz ein blaues Tier fällt, wird der blaue auf Farbenzwerge schwarz tätowiert, bei Bemerkung steht dann Farbe blau. Ich darf ihn nicht ausstellen, aber im darauf folgenden Zuchtjahr als Farbenzwerg blau ausstellen und theorethisch auch in die FbZw blau Zucht nehmen.

  • Nach den Angaben von Claudia ist besagter Rammler ein Mantelgescheckter Widder schwarz weiß (so sollte er im Zuchtbuch stehen) so mit darf er nicht ohne weiteres in der Widder eisengrauzucht eingesetzt werden.
    Ich habe ja blaue Riesen, die einfarbigen aus der Riesenscheckenzucht dürfen auch nicht bei den Deutschen Riesen blau eingesetzt werden jedenfalls ohne Genehmigung,was alles gekungelt oder wie bei deiner völlig falschen Auffassung(oder Unwissenheit) =7 gemacht wird ist was ganz anderes.


    Gruß Peter :)

  • Hallo,


    hier ein Auszug aus dem Beitrag, den Kai eingefügt hat, von Karle verfasst:


    Meine Deutung / Meinung dazu:
    Da es für "einen" Wurf nur "eine" Zuchtmeldung gibt, auf dem der ganze Wurf (einschließlich Weißlingen und Einfarbigen) einzutragen ist (das ist doch noch so, oder), können demzufolge nur diejenigen Tiere im selben Zuchtjahr ausgestellt werden, die in der Zuchtmeldung als Rasse und Farbe genannt sind, also z. B. DW rot-weiß - Es hat sich also nichts geändert!Ausser man bescheisst wie bisher, und meldet die Einfarbigen als eigenen Farbenschlag z.B. DW rot. - Sorry, falscher Gedankengang - da hat sich dann ja auch nichts geändert.


    Genauso sehe ich es. Deshalb wollte ich gerne den original Wortlaut der Standardkommission, wie sie im Standard als Ergänzung verfasst wird. Bin mal gespannt wie der Standardtext ausfällt. Ausserdem habe ich in der Kaninchenzeitung noch nichts lesen können. Stand dort schon etwas.


    Vor allem gefällt mir, in dem von Kai eingefügten Bericht Bewertung homozygoter Nachkommen spalterbiger Rassen, der Beitrag Nr. 15. Vor allem der letzte Satz bestätigt doch, dass alles beim Alten geblieben ist:


    Im laufenden Zuchtjahr können allerdings nur die Tiere ausgestellt werden, die als Rasse und Farbe auf der Zuchtmeldung angegeben sind.


    Wenn ich ZW lila-grün züchte, und dieses bei einer Verpaarung das Zuchtziel ist, können die, aus dieser Verpaarung gefallenen "Grünen", im laufenden Zuchtjahr nicht ausgestellt werden, da sie nicht oben auf der Zuchtmeldung als Rasse und Farbschlag angegeben sind, sondern nur als Fehlfarbe unten.
    Wenn ich hier jetzt Komma zu viel oder zu wenig gesetzt habe, müsst ihr mich entschuldigen, denn dieses Thema hier macht mich schon wieder madig.


    Gruß,
    Hubert

  • Hallo zusammen!


    Zitat

    Nach den Angaben von Claudia ist besagter Rammler ein Mantelgescheckter Widder schwarz weiß (so sollte er im Zuchtbuch stehen) so mit darf er nicht ohne weiteres in der Widder eisengrauzucht eingesetzt werden.
    Ich habe ja blaue Riesen, die einfarbigen aus der Riesenscheckenzucht dürfen auch nicht bei den Deutschen Riesen blau eingesetzt werden jedenfalls ohne Genehmigung,was alles gekungelt oder wie bei deiner völlig falschen Auffassung(oder Unwissenheit) =7 gemacht wird ist was ganz anderes.


    Das Problem der Geschichte ist doch ein anderes. Der besagt Englische Widder in schwarz-weiß ist eigentlich kein schwarz-weißer, sondern ein doppelt eisengrauer. Das heißt, der hätte im Zuchtbuch des Verkäufers bzw. in dessen Vereinszuchtbuch nie und nimmer als schwarz-weißer stehen dürfen, wenn er denn je als schwarz-weißer dort gestanden hat. Als Fehlfarbe würde ich ihn auch nicht bezeichnen, denn wenn man zwei eisengraue (-weiße) miteinander verpaart kann's nun mal schwarz-weiße abgeben. Das ist normal!


    Der Vergleich mit den Riesen bzw. Riesenschecken hinkt, denn wie man unschwer erkennen kann, handelt es sich hier um zwei unterschiedliche Rassen. Das ist ja bei den Englischen Widdern nicht der Fall. Letztlich ist Claudia die Leidtragende, da sie mittlerweile über einen Farbenschlag verfügt, den sie gar nicht haben wollte, und mit Problemen kämpft, von denen sie wohl vor kurzem nicht mal geträumt hat. Ich würde in dem Fall nicht das Kind mit dem Bade ausschütten. Ansonsten müsste ich nämlich jedem empfehlen beim Kauf eines Tieres einen Kaufvertrag auszufüllen, um etwas in der Hand zu haben, mit dem ich mich in einem Fall wie diesen wehren kann.


    MfG Manfred

  • Danke Manfred.


    So ist das halt, wenn man mit einer Rasse anfängt. Niemand will einem "Anfänger" Tiere abgeben. Dann kauft man halt, was man bekommen kann und hinterher hat man den Salat. Mir gefallen meine Tiere trotzdem und die unklare Vererbung ist ja auch viel spannender - sonst hätte ich ja hier gar nicht zu schreiben ;)


    Hier mal ein Zitat aus dem verlinkten Beitrag: "Bei den spalterbigen Rassen sind die einfarbigen Tiere ...Diese Tiere können ...zur Zucht eingesetzt werden, sofern sie im Standard als Rasse bzw. als Farbenschlag anerkannt sind."


    Was heißt das jetzt für Eisengrau?



    • Dass man ein aus EisengrauxEisengrau gefallenes wildfarbenes Tier zur Zucht einsetzen kann? Da nehme ich mal ein "ja" an, weil Wildfarben ist ja eine anerkannte Farbe. Aber dann wohl nur für die Verpaarung mit Wildfarben. Bei der Verpaarung mit Eisengrau wären es ja dann wieder 2 verschiedene Farben oben auf der Zuchtmeldung - also pfui.
    • Das man ein aus EisengrauxEisengrau gefallenes dunkeleisengraues Tier niemals zur Zucht einsetzen darf - weil Dunkeleisengrau kein anerkannter Farbenschlag ist?


    Wenn dem so ist, frage ich mich, was die ganzen Züchter von eisengrauen Tieren aller Rassen mit den ganzen falschfarbigen Jungtieren machen (abgesehen davon sie an blöde Anfänger zu verscherbeln...). Wenn man streng nach Regel immer Phänotyp Eisengrau x Eisengrau kombiniert, kommen ja dann nur 50% Eisengrau raus mit denen man ausstellen und züchten kann. 25% sind Wildfarben, die man nur zur Zucht von Wildfarben einsetzen kann - so man diese Farbe auch züchtet. Die anderen 25% sind für die Gefriertruhe. Dann wundert es mich, dass diese Farben so häufig gezeigt und damit ja auch gezüchtet werden.


    Gruss, Claudia

  • du weiß doch hoffentlich, dass wir nur solche Dinge veröffentlichen die Hand und Fuß haben! Eine Internetvariante eines Revolver-Blattes wollen wird nicht sein.


    Hallo Kai,


    ich zweifel keineswegs an Eure ordnungsgemäße Veröffentlichung, sondern mehr an den Sinn und Verstand der Herren, die sowas entscheiden.


    Gruß,
    Hubert

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