Zuchtmeldungen und Tätowierungen

Werbepartner

Ohne_Titel_1

Kaninchen-Auktion

Jetzt mitmachen und helfen!

Zur Auktion >

  • Liebe ZuchtfreundInnen,


    alleine mein Hinweis darauf, dass Kreuzungen innerhalb der Farbenschläge nicht erlaubt seien, löst eine Welle der Nachfragen aus, die ich gerne zur Klarstellung hier im Forum diskutieren bzw. erörtern würde.


    Auf Grund des TSchG ist klar - wird von den Verbandsvorsitzenden auch immer wieder im Interesse des Tierschutzes gefordert-, dass bei Zwergen und Schecken keine "Qualzucht" betrieben werden darf,d.h., Kreuzungen von ...dw/Dw x ...dw/Dw bei Zwergen bzw. ...Kk/Kk x ...Kk/Kk bei Schecken sind ausgeschlossen. Wie wird dies von den ZuchtbuchführerInnen überprüft ???



    Laut AAB des ZDRK sind Kreuzungen von Rassen bzw. Farbenschlägen ohne Sondergenehmigung nicht erlaubt- spalterbige Rassen und Farbenschläge mit Sonderregelungen lassen wir mal weg.


    Was macht die/der ZuchtbuchführerIn, wenn auf dem Meldebogen unterschiedliche Farben der P-Generation gemeldet sind bzw. was, wenn bei gleichem Farbenschlag unterschiedliche Farben der FI gemeldet werden, obwohl die P-Generation reinerbig sein muss/sollte ?



    Es würde sicher auch die Stellungnahme von Fachleuten in Fragen AAB bzw ZDRK sehr von Interesse sein.


    mfg Peter

  • Hallo Peter,


    bezügl.§ 11 b die Anmerkung, dass lediglich bei Schecken die Verpaarung zweier Typenschecken verboten ist. Bezüglich der Zwerge ist lediglich die Verpaarung von Zwergen unter 1,0 kg Gewicht verboten. Die Verpaarung von Typenzwergen (< 1,0 kg) ist also nicht grundsätzlich verboten, es wird lediglich die Anpaarung eines Typzwergs mit einem "größerrahmigen" (und das ist sicherlich Definitionssache) vorgeschrieben. Darüber hinaus wird in dem bekannten Gutachten aus 99 und 2005 ( bezüglich der Themen: spastische Spinalparalyse, Schüttellähmung und Spaltbildung im Rückenmark) auch das Verbot der Verpaarung zweier Verwandter -insbesondere aber eng verwandter Tiere empfohlen. Damit wäre auch jede Form der Linien- insbesondere aber der Inzucht auch verboten.
    Das hessische Sozialministerium weist ist seiner Interpretation des 11 b nur noch auf folgende Zuchtverbote hin:
    -Punktschecke x Punktschecke
    -Tiere mit extremer Langohrigkeit
    -Tiere mit extremer Rundköpfigkeit oder Kieferverkürzung


    Wenn man dazu noch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.12.09 und des Hessischen Verwaltungsgerichts vom 20.01.11 anschaut, kann man wohl auch diese Zuchtverbote zumindest als fraglich bzw. nicht durchsetzbar ansehen.


    Das nur als Exkurs.


    Eine Überprüfung ist also nicht von den Zuchtbuchführern durchzuführen. Da sie
    1. gar nicht dazu in der Lage sind und
    2. "Polizeiarbeit" wohl auch nicht zu ihren Aufgaben gehört.


    Bezüglich der Eintragung von Fehlfarben in der F1 ist vorgesehen, dass diese mit der entsprechenden Farbbezeichnung eingetragen werden. Hierdurch wird ja dann auch gegebenenfalls dokumentiert, dass die Elterntiere eben nicht reinerbig waren.


    Zwei unterschiedliche Farbezeichunngen in der P Generation bedingen, dass der Wurf nicht gekennzeichnet werden kann (genehmigte Kreuzung außen vor gelassen).


    Gruß Torsten

  • Hallo zusammen,


    gibt es eine Aufstellung was erlaubt ist an Farbkombinationen und was nicht?


    Mein eigener Fall: Zur Zucht von Eisengrau und Eisengrau-Weiß möchte ich Dunkeleisengrau (auch Stahlgrau genannt) - dieses Tier wurde bisher als "Schwarz" tituliert - mit Wildgrau-Weiß verpaaren. Erlaubt oder nicht?


    Danke! Claudia

  • Hallo Torsten,


    das Urteil vom 20.01.11 ist mir nicht bekannt, bitte Link, danke :)


    Die Zucht mit Zwergen sehe ich anders, da die Kombination zweier Typzwerge eindeutig zur Letalität führen kann, vielleicht sehen es die Gerichte noch nicht so - wobei der dritte Spiegelstrich doch sehr nach dw aussieht.; bei Schecken , obwohl rechtlich eindeutig, sehe ich ein großes Feld des Widerspruches, der bisher noch nicht abschließend geklärt ist.


    Kommen wir nochmals zum Zuchtbuchführer:


    Wenn auf einer Zuchtmeldung Tiere als P eingetragen sind, die eindeutig aus der Vormeldung des Vorjahres als Typschecken hervorgehen, was dann?


    Konsequenz oder Augen zu und durch ?


    Bei der Eintragung und Tätovierung von Fehlfarben brauchen wir ja eigentlich nicht zu diskutieren, dass die handhabung schlicht genetisch falsch ist, da in der regel die "fehlfarben" eher farbrein sind denn die Farben der P-Generation.Wie ist dies zu erklären, dass trotz bekannter falscher Handhabung die Praxis beibehalten wird ? Und was passiert mit den P-Tieren, werden sie als Zuchttiereausgeschlossen da spalterbig ?


    Claudia:


    Nicht erlaubt, da wildgrau und eisengrau zwei verschiedene Farben sind !!...oder ???


    mfg Peter

  • Hallo Peter,


    hier der Link


    Mit dem dritten Spiegelstrich sind Tiere mit extremer Rundköpfigkeit bzw. Kieferverkürzung gemeint, d.h. Tiere mit einem krankhaften Erscheinungsbild. Auch hierzu ein Link


    Das mit den Schecken sehe ich übrigens sehr ähnlich, da ist zumindest in den Ausführungen der Gutachter (wer sie nicht kennt hier der Link )einges unklar. So als Betroffener. Warum tauchen da die Hotot auf? Es sind schließlich keine reinen Punktschecken.


    Zum Thema Zuchtbuchführer: Wer sehr gewissenhaft und getreu den Buchstaben des "Gesetzes" sein Amt ausübt, wird natürlich den Züchter auf den "Fehler" hinweisen und mahnend den Finger heben. In der Praxis.....


    Genauso verhält es sich doch mit spalterbigen Elterntieren. Wer achtet den darauf?


    Wir wissen doch beide, wie der Hase -respektive das Kaninchen- läuft. b_3


    Gruß Torsten

  • Hallo Peter,


    eisengrau wird als intermediärer Erbgang / spalterbig beschrieben. Hier ein Zitat aus dem Schweizer Forum:


    "Eisengrau ist spalterbig (Be/B), eisengrau x eisengrau ergibt in der Theorie: 25% "Schwarz" (Be/Be, eigentlich Dunkeleisengrau), 50% eisengrau (Be/B, also wieder spalterbig) und 25% (B/B) hasengrau oder auch wildfarbig genannt. Wenn du nur eisengraue Tiere willst, dann musst du "schwarze" Tiere, gefallen aus eisengrauen ("Schwarz" ist in diesem Falle reinerbig Be/Be), mit hasengrauen (B/B) paaren"


    Genau das will ich machen, also ein reinerbig eisengraues Tier (erscheint fast schwarz) mit Wildgrau (im Text hasengrau genannt) verpaaren. Damit sollten 100 % Eisengraue rauskommen.


    Also erlaubt oder nicht?


    Gruss, Claudia


    (die die Bestimmungen in der Kaninchenzucht für Anfänger an dieser Stelle reichlich undurchsichtig findet - wenn schon die jahrzentelangen Züchter sich hier nicht einig sind)

  • Hallo Claudia,



    Du hast mein kleines "..oder?" nicht übersehen :?: :?: :evil: :evil: :D :D


    Rein von der Definition als Farbenschlag nicht kreuzbar, ansonsten hätte man ja die schwarzwildfarbenen farbenschläge nicht so "gewagt" trennen bzw. mischen müssen; hinzu kommt mit Be eine selbständige Lokalisation in der B-Reihe.


    Rein von der Logik her also nicht erlaubt, ansonsten würden ja alle andere Paarungen, die auf ein einheitliches Bild in der FI schließen ließen, ebenfalls erlaubt sein, z.B. fällt bei Reinerbigkeit vorausgesetzt bei der Paarung von schwarzwildfarbig mit einfarbig immer schwarzwildfarbig, kurz bei Farben mit Dominanter Lokalisation bei Paarungen mit rezessiver immer der dominante Teil- dann allerdings spalterbig doch nicht sichtbar.


    Hallo Torsten,


    herzlichen Dank, das Urteil mit den Haubenhühnern/-enten war doch bekannt - Fachzeitschrift Geflügel -, die anderen Links sehr interessant, werde sie mit zu Gemüte führen.


    Nochmals zu den Zwergen:


    dass die Paarung rein nach Mendel 25% DW/DW, 50% Dw/dw und 25% dw/dw bringt ist bekannt, ebenfalls, dass dw/dw letal ist - und dass ist nicht verboten, wenn von vorneherein klar ist, dass die Tiere überhaupt keine Überlebenschance haben ???- bei Chabo ist es ebenfalls verboten, da kann man nur kurz- und langläufige paaren.


    Muss ich nochmals genauer eruieren.


    Zuchtbuchführer haben eine hohe Verantwortung bzgl. des Zuchtgeschehens, Augen zudrücken geht da nicht - das glaube ich zumindest in meiner Naivität.


    Gibt es da Anweisungen, wie zu verfahren ist??


    mfg Peter


    PS: Ich möchte nicht anklagen, nur für Klarheit sorgen, damit jede/r mit gutem Gewissen seine Tiere züchten kann.

  • Hi,


    eine kleine Anmerkung; der Zwergenfaktor wird mittlerweile als dominant gesehen, daher Dw = Zwerg, dw = normal. (Doppelzwerg Dw/Dw, Typzwerg Dw/dw, "Langohr" dw/dw)


    MfG Manfred

  • Ich möchte nicht anklagen, nur für Klarheit sorgen,


    Hallo Peter.


    Mir kommt es manchmal so vor, als ob in vielen Bestimmungen und ganz besonders in unseren Gesetzen mit Absicht Schlupflöcher eingebaut sind bzw. werden.


    Bis das allgemein bekannt wird, haben die Wissenden (oder sind es doch die Trickser?) ihr Schäflein schon im Trockenen, wie man so schön sagt.


    Gruß
    Karl

  • Hallo Manfred,


    danke für die Richtigstellung, hast natürlich recht, wahrscheinlich hat mir die Hitze - hab gerade 33 grad im Zimmer - etwas zugesetzt :)


    - und das w immer klein geschrieben!


    Wie siehst Du das Thema ?


    Karl,


    dann stopfen wir doch Löcher, es gibt ja sonst nichts zu tun =4



    mfg Peter

  • Ich schon wieder =4


    Ich will hier niemand auf die Nerven gehen. Aber was ist denn nun richtig wenn ich Eisengraue züchten will? Steht das irgendwo in den "offziellen" Papieren, dass diese Farbe spalterbig ist? Gibt es eine Liste???


    Angenommen, Eisengrau wird "offiziell" nicht als spalterbig angesehen. Dann dürfte ich nur optisch Eisengraue miteinander verpaaren und würde dann bunte Würfe bekommen (pfui!)


    Angenommen, Eisengrau ist "offiziell" eine spalterbige Farbe, dann dürfte ich meine schwarz/dunkeleisengraue Häsin offizielle mit meinem Hasengrauen Rammler belegen. Oder auch nicht?


    Man (bzw. frau) ich glaub das ist zuviel bei dieser Hitze...


    Gruss, Claudia

  • Hi,


    du hattest doch schon eisengraue oder eisengrau-weiße. Wie habt ihr die denn tätowiert?


    Zu den Zwergen - das ist ja alles gut und recht, aber an der Situation wird sich trotz Tierschutzgesetz nichts ändern, wenn auf den Ausstellungen nach wie vor nur Typzwerge zu sehen sind. Als Neueinsteiger bist du hier am A..., denn du bekommst ja nichts anderes als Typzwerge. Und ... die Langohren! Na ja, da habe ich bis jetzt die Erfahrung gemacht, dass diese zwar große Würfe setzen (bis zu sieben und acht Jungtiere), bloß sind die meisten nicht verwendbar und landen in Alaska, Sibirien oder beim Halter. Die Grenzen sind übrigens fließend, ich hatte schon typische Zwerge (Dw/dw) mit einem Gewicht von 2,50 kg im Stall. Solange die Ausstellungsbedingungen nicht an das Tierschutzgesetz angeglichen werden (Zuchtgruppen mit Langohren in der Gruppe bei den Zwergen bzw. einfarbiges Tier bei den Schecken), sehe ich kein Licht am Ende des Tunnels. Die bisherigen Regelungen sind bloß die halbe Miete.


    MfG Manfred

  • Hallo Manfred,


    bis jetzt habe ich nur ein eisengraues Tier gezogen. Das war aus einer schwarz-weißen Häsin und einem schwarzen Rammler (so der Phänotyp und damit die Zuchtmeldung) als Fehlfarbe gefallen. Da im selben Wurf aber auch der Wildgrau-weiße Rammler gefallen ist, würde ich mit diesem Tier gerne weitermachen. Soll heissen diesen Rammler auf meine andere Häsin setzen.


    Gibt es irgendwo eine Quelle, wo ich solche Fragen nachlesen kann? Wie schon geschrieben, will ich nicht nerven.


    Gruss, Claudia

  • Hallo zusammen,


    noch zwei Anmerkungen:


    Claudia, Eisengrau ist natürlich spalterbig ..BeB.., aber dürfen andersfarbige Tiere aus anderen Zuchtlinien einfach in einen Farbenschlag eingebaut werden oder sollten nur Zuchttiere aus den Ergebnissen der jeweiligen Rassewürfen benutzt werden ?


    Also z.B. darf man Russen in Marder einkreuzen, die nicht aus Marderpaarungen fielen ?


    Bei Mantelschecken darf man seit neuestem auch Einfarbige aus Farbenzucht bzw. Einfarbige in Farbenzucht einkreuzen,


    ansonsten....!!??


    Hallo Manfred,


    deine Einwände zu den Zwergen sind durchaus berechtigt, ich habe ja selbst immer wieder auf bestimmte Probleme hingewiesen - auch bei mir fielen bei einer 2,6 kg Häsin Doppelzwerge, wollte es nicht glauben und hab sie seziert.


    Wenn man aber doch von der Problematik weiß, warum schafft man dann keine verständlichen Grundlagen, in diesem Falle warum nicht Typzwerge und Langohren ganz offiziell als eine Rasse präsentieren können??


    Gibt es darauf eine Antwort ?



    mfg Peter

  • Hallo Peter,


    welche Genetik die Elterntiere von meinem bunten Wurf haben - das steht in den Sternen. Eisengrau ist in jedem Fall bei mindestens einem Elterntier mit drin, sonst würde ja es ja das eine eisengraue Tier auch nicht geben. Ob man das jetzt also als "Eisengraue Linie" bezeichnen kann ??? :S


    Meine Quintessenz aus der Diskussion: Genaue Regeln gibt es nicht - oder sie sind nicht veröffentlicht.


    Ich werde also einfach mal die geplante Verpaarung durchführen, meinem Zuchtbuchführer noch ein paar graue Haare verschaffen ;) und mal schauen was raus kommt.


    Gruss, Claudia

  • Hi,


    ich hatte vor 20 Jahren mal Kleinwidder eisengrau-weiß im Stall. Ich denke wir haben damals folgendes gemacht. Die Tiere liefen im Zuchtbuch unter eisengrau-weiß; das ist ja eine anerkannte Rasse. Alle Tiere, also die einfarbig wildfarbenen, die einfarbig "schwarzen" bzw. homozygot eisengrauen, die einfarbig eisengrauen und die entsprechenden Schecken wurden mit laufenden Nummern versehen und unter eben dieser Sammelbezeichnung ins Zuchtbuch eingetragen.


    Dazu, weil es mir gerade einfällt, eine Frage. Enthalten die Tätowierbestimmungen eigentlich den Passus, dass pro Rasse und Farbenschlag die Nummern bei eins beginnend vergeben werden müssen, oder kann man z.B. alle Farbenschläge der Zwergwidder des Vereins beginnend mit eins in einer Gruppe zusammenfassen und die entsprechenden Tätos vergeben.


    MfG Manfred

  • Hallo,
    Wie Manfred es beschrieb, dürfte richtig sein.
    Dazu noch die Ergänzung dass man abweichende Farben unter Bemerkungen eintragen sollte.


    Manfred, zu deiner Frage:
    Ja man kann beides machen, laut Definition wäre es sogar richtig bei eine Rasse (egal welche Farben) fortlaufend die Nummer zu vergeben.
    Ich weiß, das machen die wenigsten Zuchtbuchführer. Gerade wegen den spalterbigen Farbenschlägen, wäre es aber wohl sinnvoll, wenn z.B. DklW wildfarben und wildfarben-weiß in einem Verein gezüchtet werden.


    Gruß Kai

    Fehler machen ist menschlich,
    dazu stehen zeugt von Größe,
    wer sie nur bei Anderen sucht, tut mir nur Leid.

  • Wenn du die Zuchtmeldung ordentlich eingereicht hast ist dein eisengrauer ein schwarzer Mantelgescheckter Widder(fehlfarbe).
    Diesen darfst du natürlich nur mit Genehmigung des zuständigen Landesverbandes in die Farbe eisengrau einkreuzen.
    Gruss Peter =7

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!