Fehlfarben in der Zucht

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  • Hallo Hubert,


    Deine Frage bzgl. der Behandlung bei Schecken ist nicht unberechtigt, sicher hast Du die Diskussion darüber verfolgt.


    Kurz:
    Da die einfarbigen Tiere aus Scheckenwürfen grobgenetisch keine anderen Formeln aufweisen denn die Tiere aus der Farbenzucht, kann man die Entscheidung nachvollziehen - die genetischen Formeln sind identisch.
    Wenn man feingenetische Massstäbe anlegt und die Erfahrungswerte der ScheckenzüchterInnen mit berücksichtigt, bestehen zumindest in den Dispositionen erhebliche Unterschiede.
    Der Verband war in diesem Punkt großzügig, ob es den Rassen /Farbenschlägen dient - warten wir ab.
    Viel dringlicher wäre die Anerkennung der nichttypischen Farbenzwerge als Ausstellungsrasse, um den gesetzlichen Vorgaben nachzukommen und den mißlichen Entwicklungen in der Zwergenzucht entgegenzuwirken - aber das ist ein anderes Thema.


    Ich kann sowohl Karl als auch Torsten verstehen, hier die klaren Voraussetzungen, dort der Blick auf die Gegenheiten - Karls Bericht in der Bildergalerie bitte lesen !!!!!!!


    Bei Torstens Vorschlag fehlt mir allerdings die Konsequenz:
    Wenn schon klar ist, dass Farbreinheit in weiten Bereichen der Vergangenheit angehört, warum dann nicht konsequent die Öffnung - Es werden die Rassen rasserein gezüchtet, die Farben sind offen - so wird es ja in anderen Ländern auch gemacht.
    Und dazu noch eines:
    Wenn ich holländische Zwergwidder mit deutschen offiziell paaren darf, dann heißt dies auch, dass spalterbige Tiere vom Verband zur Zucht genehmigt wurden - spalterbig sowohl was die Farben als auch den DW-Faktor angeht.


    Und genau hier mache ich nochmals auf meine schon jahrelang vorgeschlagenen Apelle aufmerksam:
    Wenn in BRD die Farbenreinzucht eh schon karikatiert ist, dann schafft sie biite als Massstab ab !!


    mfg Peter

  • Also Leute, langsam ist es doch wohl genug, sich mit diesem Fehlfarben-Shit auseinander zu setzen.
    Im Grunde ist dazu alles gesagt, da wurde gemixt, es wurden aus den Niederlanden Tier eingesetzt, ohne zu wissen, dass unsere Zuchtfreunde aus dem Nachbarland auch eine andere Zuchtphilosophie haben. Mit dem offensichtlichen Kreuzungsergebnis wird munter weiter experimentiert. Zur Ehre unserer Zuchtfreunde von nebenan ist aber zu sagen, der überwiegende Teil der Züchter, geben der Reinerbigkeit den Vorzug.


    Es ist nun einmal so, dass wir in Deutschland Rassekaninchenzucht mit der Reinerbigkeit der Rassen verbinden. Wir haben dazu klare Standardregelungen, wir haben auch Regeln, wie mit Neuzüchtungen, Nachzuchten und Kreuzungen (zur Rasseverbesserung bei sehr seltenen Rassevertretern) umzugehen ist. Ob bequem oder unbequem, sei dahin gestellt, aber diese Regeln dienen ertsrangig dazu, eben solche wilden Kreuzungen zu unterbinden und die Rassebestände sauber zu halten.
    Es geht nicht bloß um Farben, denn jedes Einkreuzen bedeutet gleichermaßen eine Veränderung der Rassen. Das heißt, kreuze ich einen Blauen Wiener mit einem Weißen Wiener, so ist das Ergebnis streng genommen ein neues Produkt, eine neue Rasse. Denn beide Wiener sind eigenständige Rassen!


    Gucken wir uns jede einzelne Rasse ernsthaft an, so erkennen wir, dass jede Rasse bestimmte Merkmale hat, die durch gezieltes Zuchtverhalten, nicht aber durch unüberlegte Kreuzerei zu verbessern sind. Das, liebe Zuchtfreundinnen, liebe Zuchtfreunde, ist RASSEKANINCHENZUCHT.


    Aber, Erklärungsversuche sind hier leider fehl am Platz - ich kapituliere.
    Das ist mein letztes Statement in diesem Forum, weil ich eben nicht zum Wutbürger ;) werden möchte!


    Gut Zucht
    Heidi

  • Da die einfarbigen Tiere aus Scheckenwürfen grobgenetisch keine anderen Formeln aufweisen denn die Tiere aus der Farbenzucht, kann man die Entscheidung nachvollziehen - die genetischen Formeln sind identisch.


    Ich würde mir nie wagen, bewusst einen Blauen aus einer blau-weißen Zucht bei unserer blauen Zucht mit einzukreuzen.


    Gruß,
    Hubert

  • Liebe Heidi,


    Wutbürger sind mir sehr sympatisch, haben sie in der Regel doch recht und wissen lediglich nur nicht, wie man die "Unbesonnen Entschlüsse" von Entscheidungsträgern so beeinflussen kann, dass sie wieder stimmen :)


    Selbstverständlich hast Du recht- und was die Rassekaninchenzucht als solche betrifft liegen wir ganz eng beisammen-,
    nur was die die Realitäten betrifft haben wir etwas andere Sichtweisen
    Fakten:
    1. Ausländische Rassen dürfen mit Deutschen gepaart, tätoviert und ausgestellt werden - und es ist dabei bewußsst, dass diese nach anderen Regelungen gezüchtet wurden !!!???
    2. Fehlfarbige Tiere werden auf Deckschein gemeldet, tätoviert und ausgestellt auch bei Rassen, bei denen gar keine fallen dürften.


    Genau in diesen Punkten widersprechen sich die Deutschen Vorgaben ganz eklatant mit der Praxis.
    ....und genau hier ist es notwendig Klarheit zu schaffen.


    Es ist doch verrückt, dass viele junge engagierte Züchterinnen sich um die Rassekaninchenzucht bemühen, mit viel Sachkenntnis und Liebe ihre Tiere hegen und pflegen und dann letztendlich erfahren müsen, dass das , was sie tun, eigentlich nicht den Vorgaben des ZDRK entsprechen - wir haben die Jungen nötig und können sie nicht mit Unsin verprellen.
    Auf eine offizielle Antwort oder Erklärung warten wir ja noch immerAber bitte keine theoretische Antwort sondern eine Antwort , die die Praxis erklärt.


    mfg Peter

  • Fakten:
    1. Ausländische Rassen dürfen mit Deutschen gepaart, tätoviert und ausgestellt werden - und es ist dabei bewußsst, dass diese nach anderen Regelungen gezüchtet wurden !!!???
    2. Fehlfarbige Tiere werden auf Deckschein gemeldet, tätoviert und ausgestellt auch bei Rassen, bei denen gar keine fallen dürften.


    Genau in diesen Punkten widersprechen sich die Deutschen Vorgaben ganz eklatant mit der Praxis.


    Hallo Peter,


    den Zusammenhang versteh ich jetzt nicht. Wo widersprechen die Vorgaben den von dir aufgezählten Fakten? Davon abgesehen, dass die fehlfarbigen meines Wissens nach nicht ausgestellt werden dürften.


    Gruß Torsten

  • Nachdem nun soviel Einzelheiten zu dieser Rasse/diesem Farbenschlag bekannt sind, dürften diese Tiere nicht mehr so ohne weiteres ausgestellt werden.


    Torsten, ich nehme an, Du interpretierst es schon so, daß für mich Tiere dieser Zuchten nur noch mit <K<, oder auch <N> im Ohr ausgestellt werden dürfen.


    Die sich häufenden Einstellungen, die hinter diesen Handlungen stehen, lassen mich am R im Forums- und Zentralverbandsnamen zweifeln und machen einen Austritt immer wahrscheinlicher.
    So ganz nebenbei, gegen Kreuzungen zu Anschauungsobjekten und Über und Nachprüfung der Theorie, als auch gegen wirkliche Neuzüchtungen habe ich absolut und prinzipiell nichts.


    Gruß
    Karl

  • Hallo Torsten,


    ich weiß nicht, welche Zusammenhänge nicht klar sind,
    aber bitte gerne nocheinmal:


    1. Wenn ausländische Rassen, von denen man weiß, dass sie nach "Zuchtphilosophie" des jeweiligen Landes nicht farb- und rasserein gezüchtet sein müssen sondern lediglich dem Phänotyp entsprechen sollen, zum Paaren mit deutschen reinrassigen und reinfarbigen Tieren zugelassen sind, dann muss man auch wissen, dass die fallenden Jungtiere farb- und /oder rasseunrein sein können und deshalb nichr den Deutschen Anforderungen entsprechen.


    2. Wenn fehlfarbige Tiere auf Deckscheinen gemeldet sind weiß der Zuchtwart, Tätomeister und selbstverständlich der Züchter, dass die Eltern nicht farb-/rasserein sein können und deshalb auch nicht zur Zucht/Weiterzucht geeignet und zugelassen sind. ( Ausnahmen Schecken und spalterbige Rassen aber nur im sehr engen Masse).


    Conclusio:
    Wenn der ZDRK dieses Vorgehen unterstützt, in dem er eben ausländische Rassen zulässt bzw. die Tötovierung von Fehlfarben bei reinfarbigen/reinrassigen Elterntieren erlaubt, erlaubt er auch Kreuzungen in Farbe und Rasse - das ist die logische Folgerung.
    Und damit werte ich nicht sondern schildere nur die Tatsachen.


    Und deshalb ist auch verständlich, dass bei Kreuzungen keinerlei Schuldbewusstsein vorhanden sein kann, es ist ja erlaubt und die Tiere können tätoviert werden.


    Erinnere dich an das "Maultaschenurteil":


    Die Maultasche wird mit Kündigung bestraft, Unterschlagungen sind normal, wo ist hier die nachvollziehbare Relation ???




    Verständlich ??


    mfg Peter

  • Hallo Peter,


    ich glaube nicht, dass der ZDRK diese Punkte "unterstützt". Es ist wohl eher ein zulassen. Die "Einkreuzung" europäischer "Schwesterrassen" wird man im Sinne der Harmonisierung der europäischen Zucht- bzw. Ausstellungsbedingungen wohl nur schwerlich verbieten können. Wir werden hier sicherlich in den nächsten Jahrzehnten auch noch Veränderungen bekommen. Das kann man jetzt gut oder schlecht finden, ändern wird man wohl nichts daran.


    Die fehlfarbigen Tiere auf den Deckscheinen aufzuführen und zu tätowieren ist dem Gedanken nach der bestehenden Zuchtordnung schon richtig. Wenn alle die Kennzeichnungsrichtlinien beachten würden bzw. beachtet hätten, könnte dieser Fall eigentlich gar nicht so häufig auftreten, wie er es de facto tut. Eigentlich können ja nur Mutationen oder ähnliches sonst dazu führen, dass sowas vorkommt. Die sollen natürlich zuchtbuchmäßig erfasst werden. Ein weiterer Grund für die Erfassung und auch Tätowierung besteht natürlich auch darin, dass in den vergangenen Jahrzehnten eine ungeheure Menge an neuen Rassen und Farbenschlägen erzüchtet wurden. Diese werden häufig bei Zulassung und Aufnahme in den Standard noch nicht in allen Punkten vollständig reinerbig sein. Hier muss dann der Weg das Ziel sein. Heißt: Zuchtziel sind reinerbige Tiere, der Weg dahin sollte auch zuchtbuchmäßig dokumentiert werden.


    Soviel zur Theorie: Dass in der Praxis die fehlfarbigen woanders herkommen, weiß ich auch. Nur die werden wohl auch häufig nicht den Weg in die (offiziellen) Zuchtbücher finden.


    Deine Schlussfolgerung kann ich übrigens insofern nicht nachvollziehen, als dass es (zumindest in meinen Augen) einen Unterschied macht, ob man bewusste Kreuzungen in Farbe und Rasse zulässt oder nur die Tätowierung von Fehlfarben zur zuchtbucmäßigen Dokumentation zulässt. Aufgabe des Züchters wäre es dann die richtigen Schlussfolgerungen aus dem Auftreten einer Fehlfarbe zu ziehen. Und diese sollten nicht darin bestehen die Fehlfarben zur Zucht zu verwenden.


    Gruß Torsten

  • Aber mit den dabei fallenden blauen Tieren, sollte man auf keinen Fall züchten und auch auf keine Schau.....
    Nach euren Aussagen weiter vorne, müssten die ja auch ein K vor dem Täto haben.


    So steht es im Standard und man beachte letzten Absatz. Das gilt doch für alle Rassen die nicht spalterbig sind.


    Hinweis zur Kennzeichnung:
    Bei den spalterbigen Rassen sind die einfarbigen Tiere ebenfalls zu kennzeichnen; sie sind in der Bemerkungsspalte der Zuchtmeldung und im Vereinszuchtbuch mit der entsprechenden Farbangabe zu vermerken. Diese Tiere können bzw. – bei den Scheckenrassen – sollen zur Zucht eingesetzt und können ausgestellt werden, sofern sie im Standard als Rasse bzw. als Farbenschlag anerkannt sind.


    Bei der Kennzeichnung ist zu gewährleisten, dass zwei Tiere der gleichen Rasse und des gleichen Farbenschlags nicht das gleiche Kennzeichen im linken Ohr erhalten.


    Diese Regelung für die Kennzeichnung, die Bemerkung zur Farbangabe, den Zuchteinsatz, das Ausstellen und Bewerten gilt sinngemäß auch für Rassen, bei denen andersfarbige Tiere im Wurf fallen. Im laufenden Zuchtjahr können allerdings nur die Tiere ausgestellt werden, die als Rasse und Farbe auf der Zuchtmeldung angegeben sind.


    Gruß,
    Hubert

  • Hallo Torsten,


    zwei Dinge vor feierabend:
    1. Deine kunjunktivierten Formulierungen mit dem Schluß, zu wissen, dass es in der Praxis anders ist, ist das eigentliche Problem - es wird wissend geduldet, dass das System nicht korrekt benutzt wird, da sehe ich klärungsbedarf, da sollte man es gerade den Neueinsteigern leichter machen mit klaren Formulierungen. Das mit den Mutationen ist in Relation zum Auftreten sicher komplett zu vernachlässigen.


    2. Dein letzter Abschnitt ist diskutierbar und sicher unterschiedlich auszulegen, in der Praxis machte es aber eben keinen Unterschied, weil das Ergebnis das gleiche ist. und dein letzter Satz stellt sogar alles auf den Kopf:
    Gerade die Fehlfarbenen Tiere eines nicht farbreinen Wurfes sind doch meist die, die farbrein sind !!!!!


    Schönes WE
    Peter

  • Hallo Hubert,
    sorry, man sollte eben doch nicht "mal eben zwischendurch" antworten.......


    Mir ist bloß nicht ganz klar worauf du hinaus willst ?!


    Ich nehme an, dir geht es immer noch um die seperatorfarbigen Tiere ?


    Da widerspricht sich meine zitierte Aussage, doch nicht mit den zitierten Bestimmungen, oder was meinst Du?


    Da mit K und N war nur eine Wiederholung der Aussagen weiter vorne, nicht meine Meinung!



    Gruß Kai

    Fehler machen ist menschlich,
    dazu stehen zeugt von Größe,
    wer sie nur bei Anderen sucht, tut mir nur Leid.

  • Hallo Kai,


    ich beziehe mich auf den letzten Absatz. Angenommen Du kaufst Dir auf einer Ausstellung einen blauen Rammler und eine blaue Häsin und verpaarst diese miteinander. Es fällt ein 4er-Wurf mit zwei blauen und zwei seperatorfarbenen Tieren. Dann wird doch der gesamte Wurf ins Zuchtbuch eingetragen mit Vermerk der Fehlfarben, und anschliessend auch tätowiert. Sie erhalten dann doch kein "K", erstens weil sie nicht als Kreuzung beim LV gemeldet wurden und zweitens weil es Dir vorher ja nicht bewusst war. Du kannst zwar alle sechs Tiere ausmerzen, oder an Halter abgeben, doch das steht auf einem anderen Blatt. Der letzte Absatz bezieht sich schließlich nicht auf spalterbige Rassen, sondern auf reinerbige Rassen. Es ist zwar alles ein wenig widersprüchlich, doch es steht dort nunmal so geschrieben, oder habe ich einen Denkfehler?


    Gruß,
    Hubert

  • Hallo Hubert,
    ja Du hast Recht!
    Der letzte Absatz war etwas sarkastisch gemeint.
    Hierzu noch eine Info, wegen technischer Probleme haben wir die Mail erst heute Nachmittag verschickt und schon eine Antwort!


    Gruß Kai



    So nun mal die offizielle Antwort:
    1. Ich gehe davon aus, dass die Züchterin ihre Zwergwidder, weißgrannen-havannafarbig aus deutscher Zucht mit Nederlandse Hangoor-Dwerg, weißgrannen-havannafarbig verpaart
    hat. Diese Verpaarung ist natürlich erlaubt. Für die Verpaarung
    verschiedener Farbenschläge müsste sie eine Kreuzungsgenehmigung
    beantragen.


    2. Alle Nachkommen des Wurfes, wie auch immer sie aussehen, sind normal zu kennzeichnen, und ggf. abweichende Farben sind mit den entsprechenden Bemerkungen in der Zuchtmeldung und im Vereinszuchtbuch zu vermelden.


    3. Wie bunt auch immer der Wurf ausgefallen ist, die havannafarbigen
    WG-Nachzuchttiere dürfen ausgestellt und zur Zucht eingesetzt werden.


    4. Sollten bei den abweichenden Farben solche sein, die im ZDRK als
    Farbenschlag anerkannt sind, dann darf mit diesen im darauf folgenden
    Zuchtjahr gezüchtet werden. Im laufenden Zuchtjahr dürfern sie jedoch
    nicht ausgestellt werden - anders als neuerdings z.B. bei den
    homozygoten Einfarbigen aus Mantelschecken, die schon im laufenden
    Zuchtjahr ausgestellt werden dürfen, allerdings als Einzeltiere.


    5. In Einzelfällen kann man ruhig darüber nachdenken, ob deine
    nachfolgend zitierte Bemerkung nicht den Nagel auf den Kopf trifft:


    Ob es nun züchterisch sinnvoll ist, lasse ich einmal dahin gestellt.

    Fehler machen ist menschlich,
    dazu stehen zeugt von Größe,
    wer sie nur bei Anderen sucht, tut mir nur Leid.

  • Hallo Kai,


    genauso kenne ich es und habe es auch immer geschrieben. Was auch noch dazukommt, wie man sie auf dem Deckschein und im Zuchtbuch führt. Es werden wie bei jedem normalen Wurf auch die Rammler zuerst geführt, auch die fehlfarbenen Rammler und dann die Häsinnen, davon wieder zuerst den im Zuchtziel angestrebten Farbschlag. Also bleiben wir beim Fall Zw blau: 4er-Wurf - z. B. 1.0 blau, 1.0 blau m. Bemerkung "seperatorfarbig", 0.1 blau, 0.1 blau m. Bemerkung "seperatorfarbig". In dieser Reihenfolge sollten die Tiere auf dem Deckschein und im Zuchtbuch geführt werden, und nicht wie auch schonmal geschrieben wurde zuerst die Blauen und ganz zuletzt die Fehlfarbenen. Wir hatten einen ähnlichen Fall schon bei uns im Verein, wo die Meinungen auch auseinander gingen, da habe ich mit jemanden von der Standardkomission telefoniert, wie ich mich da als Zuchtbuchführer verhalten müsse, und es wurde mir auch dort so erklärt. Daher war ich mir eigentlich auch sicher, dass es formal so richtig ist. Ob es züchterisch i. O. ist, wie Peter und einige andere auch schon angemerkt haben, wage ich auch zu bezweifeln. Das Problem sehe ich eigentlich darin, dass man nie weiß was man für ein Tiere gekauft hat. Vielleicht bemerkt man solche Fehler nie, oder sie kommen über kurz oder lang zum Vorschein.


    Gruß,
    Hubert

  • Hallo Jenni,


    aus verschiedenen Gründen, schreiben wir bei so etwas keinen Namen bei.
    Ich verbürge mich aber dafür, dass die Antwort so von Seiten der Standardkommission Gültigkeit hat.
    Solltest Du von anderer Stelle eine andere Antwort bekommen haben, ist diese nicht richtig. Gib mir dann einmal Bescheid und wir würden vom Team aus versuchen dies zu klären.


    Gruß Kai

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    wer sie nur bei Anderen sucht, tut mir nur Leid.

  • Hallo Kai,


    diese Antwort dürfte ja dann auch auf den Fall zutreffen das man sich zwei tätowierte Tiere gleicher Rasse und Farbenschlag kauft, verpaart und dann plötzlich bunte junge im Nest hat, weil da irgendwer vor zig Generationen was eingekreutz hat. Oder?


    Dann müsste theorethisch genauso verfahren werden.


    Lg Jenni

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