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  • Zu dem nb möchte ich auch noch was anmerken. Der Obmann ist doch nur für die Zuerkennung des V notwendig, oder irre ich mich da? Für alles unterhalb der 97 entscheidet doch der zuständige Preisrichter selbständig, oder nicht?


    Hallo Karl,
    laut AAB von 2004 ist auch bei o.B. und n.b. die Unterschrift eines 2 Preisrichters oder Obmannes erforderlich, falls einer zugegen ist.
    MfG
    Karl

    Die größte Ehre, die man einem Menschen antun kann, ist die, dass man zu ihm Vertrauen hat.
    Matthias Claudius

  • Karl,


    ja, soweit war das klar.


    Die Frage ist und war, will der amtierende Preisrichter auch ein nb? Oder andersrum gefragt, ist er damit einverstanden oder gibt er sich damit ab, daß ein nb auf der Karte eingetragen wird.
    Was geschieht, wenn er sich weigert? Schließlich ist auch sein Friedrich-Wilhelm auf der Bewertungskarte.


    Gruß
    Karl

  • Warum hat das Tier dann nicht die möglichen 96,5 Punkte erhalten? Hat da das Rückgrat des Preisrichters nicht ausgereicht oder kann der Obmann so tief in die Punkteverteilung eingreifen?

    Offensichtlich wollte der Preisrichter ein V- 97iger bestätigt haben .Erst bei eingreifen des Obmanns ballte sich das Fachwissen der beiden Kollegen.


    Die Frage ist und war, will der amtierende Preisrichter auch ein nb? Oder andersrum gefragt, ist er damit einverstanden oder gibt er sich damit ab, daß ein nb auf der Karte eingetragen wird.
    Was geschieht, wenn er sich weigert? Schließlich ist auch sein Friedrich-Wilhelm auf der Bewertungskarte.

    In vielen Preisrichter-Gruppen herrscht ein besonderes Kollegenklima grins
    Ich ............ Du ...........!!!!
    Grüße Uwe

  • Hallo,


    habe in den letzten Tagen beim BDK-Präsidenten um Auskunft nachgefragt: Es müssen alle Krallen vorhanden sein. Ausnahme: offensichtlich frische Verletzung. Gilt für alle anerkannten Rassen und diejenigen, die im Neu-/Nachzuchtverfahren stehen, nicht jedoch für Rassen zur Erstbegutachtung.


    LG Melanie

  • So ich habe heute morgen mit dem LV Zuchtwart gesprochen,er hatte mir noch einmal das ok gegeben das


    ein Tier wo die D-Kralle weg ist trotzdem auf der Ausstellung teilnehmen kann.


    Er hat mir gesagt,das er das Tier in die nächste PR schulung mitnehmen würde!°?


    ich habe ihm Zugesagt.


    Er selbst war Erschrocken, was seine PR Kolegen im Zuchtjahr 2010 Zusammen Richten.



    MFG

  • Rein logisch gesehen, muß für mich eine Daumenkralle vorhanden sein. Ein Kaninchen hat nunmal 5 Zehen vorne und 4 hinten. Irgendwann sehen wir bestimmt mal "Dreibeiner" nur weil die aus der SK vielleicht mal auf die Idee kommen, dass der linke Vorderlauf nicht berücksichtigt wird.


    Gruß,


    Hubert

  • dass der linke Vorderlauf nicht berücksichtigt wird


    Hallo Hubert,


    eine gute Idee, ich hab hier neben mir so einen Fall sitzen, im Stubenkäfig, weil der ein schief zusammengewachsenes linkes Vorderbein hat ...
    ja, ich sehe das so wie Du auch. Entweder gibt es nun eindeutige und nachvollziehbare Regeln, oder nicht. Wer weiss, was ansonsten noch alles als entschuldbare Sache zählen kann.
    Eine aktuelle Verletzung sehe ich dagen noch ein, da der Züchter darauf ja keinen Einfluß hat.


    LG Melanie

  • Entweder gibt es nun eindeutige und nachvollziehbare Regeln


    Die Regel heißt: Die Daumenkralle bleibt unberücksichtigt, wenn sie fehlt oder andersfarbig ist. Was ist daran unklar?
    MfG
    Karl

    Die größte Ehre, die man einem Menschen antun kann, ist die, dass man zu ihm Vertrauen hat.
    Matthias Claudius

  • Hallo,


    eindeutig stimmt ja in diesem Fall vollständig, nachvollziehbar ist allerdings der Teil, der auf "andersfarbig" entfällt, nicht. Andersfarbige Krallen zeugen davon, dass die Vererbung der Farbe nicht rein ist. Wenn sich deutsche Züchter ansonsten als Bewahrer der farbreinen Zucht verstehen, dann sollten wir solche Zugeständnisse nicht machen, oder wir müssten auch weiße Durchsetzung, Büschel und Co. zulassen. Und ebenso die von Hubert eingeworfenen dreibeinigen "Hasen". Im Unterschied nämlich zur verlorenen Kralle - oder dem verunfallten Bein - schaden diese beiden "äußerlichen" Fehler nicht - unterschiedliche Krallenfarben sind jedoch genetische Fehler, die zum nb führen müssen. Siehe dazu auch die Beiträge von Peter und Heiko.


    LG Melanie :rabbit5:

  • eindeutig stimmt ja in diesem Fall vollständig, nachvollziehbar ist allerdings der Teil, der auf "andersfarbig" entfällt, nicht


    Hallo,
    nur weil hier die Begründung keiner kennt, bzw. nur eine Vermutung von Heiko dazu geäußert wurde, heißt das ja nicht, dass es keine gibt. Diese Regelung existiert seit mindestens 1991. Muss man sich nach zwanzig Jahren noch darüber aufregen?
    Dann stellt sich auch noch die Frage, ob die Aussage "Andersfarbige Krallen zeugen davon, dass die Vererbung der Farbe nicht rein ist" so pauschal angewandt werden kann. Frage: Wo kommt denn eine schwarze Kralle bei einem Mecklenburger Schecken rot-weiß her und wieso ist nur die Kralle farbig? Oder wieso gibt es Rassen, bei denen andersfarbige Krallen relativ häufig vorkommen, wie z. B. Japaner, Rhön. Muss da ein genetischer Fehler dahinter stecken? Ich kenne die Antworten nicht, aber vielleicht kann uns jemand aufklären, der betroffene Rassen züchtet oder aus anderen Gründen davon Ahnung hat.
    MfG
    Karl

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    Matthias Claudius

  • Hallo karle das ist bei den Wollkneulen anders,die dürfen auch fell wie ein wollkneul haben und bekommen 14,5.


    Was hat eine fehlende D-Kralle,mit einem Kaninchen zu tun mit Drei beine????


    Wenn bei euch so etwas raus kommt, dan solltet ihr mal neues Blut einkreutzen.......(inzucht)


    nich schlimm Kann mal vor kommen.



    Mfg

  • Ein Kaninchen hat nunmal 5 Zehen vorne und 4 hinten. Irgendwann sehen wir bestimmt mal "Dreibeiner"


    Ich glaube wenn man will kann man über alles streiten, ob nun sinnig oder unsinnig.


    nicht das da sich noch manche in die wolle bekommen


    Dann lassen wir doch einfach mal einen Teil Ernsthaftigkeit beiseite, streiten uns nicht darüber, was sinnig oder unsinnig ist und ob es sich möglicherweise lohnt, über irgendetwas zu diskutieren.
    Treten wir doch einfach Hubert ein wenig auf die Zehen und gratulieren ihm dazu, dass er schon beim Zweibeiner angekommen ist. =4
    MfG
    Karl

    Die größte Ehre, die man einem Menschen antun kann, ist die, dass man zu ihm Vertrauen hat.
    Matthias Claudius

  • Guten Morgen,


    dass ein ganzes Wochenende über alle möglichen Aspekte diskutiert wurde, ist sicher unterhaltsam und anregend,
    den Kern der Sache wurde jedoch leider nicht getroffen:


    Warum darf die Daumenkralle fehlen bzw andersfarbig sein !!!


    Dazu muss es eine Antwort geben, ansonsten hätte man nicht die Standardforderungen geändert.
    Früher durfte die Daumenkralle gebrochen sein , ein farbiger Ansatz war jedoch Pflicht, ansonsten nb.


    Und auch die zweite Frage möchte ich nochmals aufwerfen:


    Wenn die Daumenkralle andersfarbig sein darf, warum dann nicht auch jede andere beliebige Kralle ???


    Was macht das ganze für einen Sinn, die Antwort steht noch aus !!!!!!




    mfg Peter


    PS: Heikos Antwort habe ich erwartet !!

  • Hallo Torsten,


    dass Heiko recht hat weiß ich,
    warum dann aber ein falscher Schluß aus dem evtl. Fehlverhalten gezogen worden ist, weiß ich nicht.
    Die logische Konsequenz würde heißen:
    Frische (blutende) Verletzung einer Kralle oB.
    Fehlende bzw andrsfarbige Krallen nb.
    Daumenkralle wird nicht gesondert betrachtet sondern ist ein Teil des Ganzen.


    Weißt auch Du nicht, wie der Standardbeschluß zustande kam ???


    mfg Peter


    PS: So langsam werd ich "hellhörig", ist es nicht seltsam, dass niemand zu wissen scheint, wie der Beschluß zu Wege kam ?????

  • PS: So langsam werd ich "hellhörig", ist es nicht seltsam, dass niemand zu wissen scheint, wie der Beschluß zu Wege kam ?????


    Hallo Peter,
    ich denke wenn man´s konkret wissen will, muss man in die Protokolle der Sitzungen der Standardkommission in bzw.vor 1991 schauen. Wobei ich nur weiß, dass die Regelung seit mindestens 91 besteht, nicht aber , wann sie tatsächlich eingeführt wurde - das kann nur einer wissen, der seit mindestens 20 Jahren nah am Geschehen ist und ein sehr gutes Gedächtnis hat. ;)
    Vielleicht hat ja jemand Zugang zu den Protokollen von damals?
    MfG
    Karl

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    Matthias Claudius

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