Impfung gegen Kaninchenschnupfen Ja o. Nein?

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  • Hallo,


    die letzte Position ist auch so ein Ding. Zumindest in NRW gibt es keine Genehmigungspflicht. Das kann aber in den Bundesländern ganz unterschiedlich geregelt sein. Für NRW gilt nur eine Anzeigepflicht für Kaninchenschauen. Ob daraus auch eine behördliche Entscheidung möglich ist, die Schau zu untersagen, kann ich auch nicht sagen. Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass in Seuchengebieten eine Untersagungsverfügung möglich wäre. Andererseits gibt es derzeit in Deutschland keine meldepflichtigen Seuchen bei Kaninchen ... die Seuche müsste also aus den eigenen Ermittlungen oder freiwilligen Meldungen erfolgen. Heiliger Bürokratius, Amen, Amen ... =4


    LG Melanie

  • Hallo Melanie,


    ob Genehmigung oder Anzeige bleibt sich gleich.
    das vetamt kann jederzeit bei akuter Gefahr eine Ausstellung absagen, nicht genehmigen, schließen.


    Bürokratie ist keine Geisel Gottes
    sondern wurde wegen der Unfähigkeit des vernünftgen Umgangs der Menschen untereinander bzw. mit Anderem notwendig =4


    mfg Peter

  • das vetamt kann jederzeit bei akuter Gefahr eine Ausstellung absagen, nicht genehmigen, schließen.


    Danke, so ähnlich sehe ich das auch.


    Bei der Bürokratie mag ein wahrer Kern in Deiner Aussage stecken, leider verselbständigt sie sich machmal in eine Richtung, die nicht beabsichtigt war, während viele andere wichtigen Felder unbeackert bleiben.


    Meine ganz persönliche Ansicht über EE, RHD und Myxomatose: Es sollte ruhig eine Meldepflicht eingeführt werden. Auch die durchgehende Impfung aller Kaninchen, egal ob beim Halter, Züchter, Mäster, Vermehrer fände ich mehr als sinnvoll. Das neuerdings einige Leute aus den Organisationen die verbands- oder clubinternen Auflagen verwässern wollen, verstehe ich überhaupt nicht.


    LG Melanie

  • Hallo Melanie,


    sicher hast Du recht, wenn Du eine meldepflicht forderst, allerdings hat daran anscheinend niemand Interesse bzw. es gibt genügend, die gerade gegenteilige Interessen vertreten.
    Für mich absolut unverständlich solltest Du mal Diskussion in Versammlungen erleben, wenn es um dieses Thema Impfen geht:
    Eigentlich Vernünftige Zuchtfreunde werden plötzlich zu Vertretern des absoluten Liberalismus, zu Kämpfern für die Freiheit von tötlichen Erkrankungen und betonen dabei besonders, dass es gar nicht um den Preis geht um im nächsten satz zu sagen, dass die Kosten für des Impfen viel zu hoch sind und das bei 20 Tieren und überhaupt....


    Zumindest habe ich verstanden, warum manche die FDP gewählt haben :evil:


    mfg Peter

  • Hallo Karl, ich kann leider nur das weitergeben, was unser Ausstellungsleiter zu mir gesagt hat. Da ich aus einem anderen Lkr. komme, muss ich meine Tiere impfen lassen!? Am Sammstag haben wir Monatsversammlung, da spreche ich das Thema mal an!
    @Niemka, Ich bin in einem KTZV und wir haben eine gemeinsame Ausstellung. Einen Amtsveterinär hab ich bei uns noch nie gesehen.


    Gruß Franz

  • 1. Es gibt in BRD für RHD keine gesetzlich bzw behördlich angeordnete Impfpflicht.


    Hallo Peter,


    eine generelle Impfpflicht wird es in der BRD wahrscheinlich nicht geben, denn dann müssten ja auch alle anderen Halter, ob ein oder mehrere Tiere, impfen
    lassen. Wer sollte dieses kontrollieren?
    Aber was jetzt Ausstellungen ( Massenansammlungen) angeht, da bin ich mir nicht so sicher.
    Wie schon gesagt, ich wohne direkt an der Ldkrs.grenze und bei uns gibt es vom Veter. keine Vorschriften, dennoch verlangen auch wir eine Impfung was ich
    für richtig halte, aber bei unseem Nachbarkreis wird dieses sogar geprüft.


    Aber auch in diesem Punkt wird es wie überall in unseren Gesetzbüchern wieder irgendwelche Gummiparagraphen geben, die man sich so hindrehen kann,
    wie sie eben gebraucht werden.


    Gruß Wolfgang

  • Hallo Wolfgang,
    die deutsche Behördensprache ist nicht einfach.
    Ich versuch es nochmas :
    Es gibt keine gesetzliche Impfpflicht für RHD, Veranstalter haben jedoch die freiheit, diese als Voraussetzung zu fordern - wird ja in den meisten Vereinen/Veränden so gemacht.
    Wenn eine Ausstellung mit Impfpflicht bei der behörde gemeldet ist, kann die Behörde die Einhaltung der veterinärmedizinischen Vorgaben überprüfen.
    Ein weiterer Punkt ist der tatbestand der "Massenveranstaltung":
    Es ist ein erheblicher Unterschied, ob jemand zu Hause paar kaninchen hält oder aber ob er diese auf eine großveranstalung mit sehr vielen unterschiednlichen Bringt - wir haben vor 2 Jahren ja gerade das Gerangel mit der Hühnergrippe durchgemacht.
    Bei großveranstalungen ist die beteiligung bzw. benachrichtigung sogar Pflicht - wie ernst die vetämter ihre Aufgabe nehmen was ganz anderes.


    Ist es jetzt klarer ?


    mfg Peter

  • Hallo,


    ich kenne die Impfung gegen Kaninchenschnupfen und ihre evtl. Nebenwirkungen nicht. Jedenfalls hat ein Jungzüchter bei uns im Verein vor drei Wochen seine Tiere gegen RHD, Myxo und Kaninchenschnupfen impfen lassen, und jetzt drei Wochen später fangen einige an zu schnupfen. Wäre doch fatal, wenn ich meine 50 Tiere gegen RHD impfen lassen würde, und einige Wochen später sterben einige an dieser Krankheit. ?(


    Gruß,


    Hubert

  • Jedenfalls hat ein Jungzüchter bei uns im Verein vor drei Wochen seine Tiere gegen RHD, Myxo und Kaninchenschnupfen impfen lassen, und jetzt drei Wochen später fangen einige an zu schnupfen.


    Hallo Hubert,


    ich vermute das euer Jungzüchter den Schnupfen schon vorher im Bestand hatte und dieser nach der Immunisierung dann in Erscheinung trat.
    Man sollte auch nicht wild drauf losimpfen gegen Kaninchenschnupfen sondern vom Tierarzt erst einen Nasenabstrich bei den Tieren machen lassen .
    Haben die Tiere dann keinen Schnupfen,erst dann kann das Impfmittel vorbeugend eingesetzt werden und ich betone es nochmal vorbeugend !!


    Ich praktiziere dieses schon seit über 7 Jahren und habe meinen Bestand Schnupfenfrei und glaube mir Hubert als ich anfing mit Riesen hatten 70 % der zugekauften Tiere den Kaninchenschnupfen gehabt.


    Viele Grüße Atze :)



    http://www.schmidt-riesen.de.vu


  • Hallo, ich habe damit keine Erfahrung aber beim Impfen werden dem Tier doch Schnupfen-Erreger eingeimpft - ist es da nicht moeglich, dass sich tatsaechlich ein kurzzeitiger Befall zeigen kann ...
    MfG
    Karl

    Die größte Ehre, die man einem Menschen antun kann, ist die, dass man zu ihm Vertrauen hat.
    Matthias Claudius

  • aber beim Impfen werden dem Tier doch Schnupfen-Erreger eingeimpft


    Hallo Karl,
    ich bin mir zwar auch nicht zu 100% sicher, aber soweit ich informiert bin, werden den Tieren abgetötete Erreger geimpft, damit das Imunsystem
    lernt diese zu erkennen.


    Gruß Wolfgang

  • Hallo Atze,


    der Tierarzt hat bei den Tieren 14 Tage vorher einen Nasenabstrich gemacht und es gab keinerlei Symtome für Kaninchenschnupfen. Vorher hatte bei ihm auch noch kein Tier geschnupft. Ich muß dabei sagen, dass die Tiere die jetzt schnupfen, keinen Nasenausfluss haben.


    Gruß,


    Hubert

  • Hallo.



    Hierzu eine Antwort, die zwar nicht punktgenau zutrifft, doch den Kern der Sache trifft.



    Der aufmerksame Leser wird auch eine Antwort zu den Kontrollen des Amtsvet. bezüglich der RHD-Impfzeugnisse finden:



    Kopie aus folgendem Link:
    http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/1000/14_1034_d.pdf





    Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 1034


    14. Wahlperiode Berichtigte Fassung


    09. 07. 2007


    Kleine Anfrage


    des Abg. Alfred Winkler SPD


    und


    Antwort


    des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum


    Pflichtimpfungen gegen Influenza bei Pferden




    Auszug:
    2. Welchen Einfluss hat das Land auf die geltenden Impfvorschriften für


    Pferde?


    Zu 2.:


    Die Influenza der Pferde ist keine anzeigepflichtige Tierseuche im Sinne des


    Tierseuchengesetzes. Die Tierseuche wird staatlich nicht bekämpft, insoweit


    überlässt das Land den Verbänden die Entscheidung über Impfvorschriften.


    3. Sind der Landesregierung Komplikationen und deren Häufigkeit bekannt,


    die durch diese Impfungen hervorgerufen werden?


    Zu 3.:


    Prinzipiell sind drei Komplikationsmöglichkeiten im Zusammenhang mit


    Impfungen zu unterscheiden:


    1. Impferkrankung


    2. Impfdurchbruch


    3. Impfschaden


    1.Impferkrankung


    Eine Impferkrankung tritt dann ein, wenn z.B. in einem Impfstoff noch


    vermehrungsfähige Erreger enthalten sind, die nach einer Impfung im


    Impfling die Krankheit erzeugen, gegen die geimpft wird.


    Dies ist im Hinblick auf Influenzaschutz beim Pferd eine rein theoretische


    Komplikation, da alle eingesetzten Influenzavirusimpfstoffe beim Pferd


    zuverlässig aus nicht mehr vermehrungsfähigen, also chemisch inaktivier-


    ten Erregern bestehen.


    2.Impfdurchbruch


    Von einem Impfdurchbruch wird dann gesprochen, wenn es infolge man-


    gelnder Impfimmunität zur klinischen Ausprägung der Infektion kommt,


    2


    Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 1034


    gegen die geimpft wurde, also wieder zur klinisch manifesten Influenzain-


    fektion.


    Gründe für derartige Impfdurchbrüche können sein:


    a) Die Verabreichung einer nicht ordnungsgemäßen Dosis des jeweiligen


    Impfstoffes oder die Durchführung von Impfungen nicht entsprechend


    den jeweiligen Impfvorschriften, z. B. zu lange ausgedehnte Impfinter-


    valle. Aus beiden Möglichkeiten kann eine nicht belastbare Immunität


    entstehen und bei auftretenden Feldinfektionen dann auch die Erkran-


    kung trotz dieser Impfung.


    b) Es kann zu Impfdurchbrüchen kommen, wenn Pferde z. B. in der Inku-


    bationsphase der jeweiligen Infektionskrankheit oder aber bereits er-


    krankte Pferde geimpft werden. Dies kann man aber nicht der Impfung


    an sich anlasten.


    c) Bei Saugfohlen kann es zu Impfdurchbrüchen kommen, wenn diese zu


    früh erstmals aktiv immunisiert wurden und damit in Gegenwart vor-


    handener passiver Antikörper aus dem Kolostrum der Stute. Diese pas -


    siven Antikörper können die Impfantigene neutralisieren.


    d) Die Impfung von Pferden, deren Umwelt infolge mangelnder Hygiene


    und daraus entstehenden hohen Infektionsdruckes in negativer Konkur-


    renz zum Vorgang der Immunisierung steht, kann ebenfalls gelegentlich


    zu Impfdurchbrüchen führen.


    e) Wenn Pferde geimpft werden, die Defekte im Eiweiß- oder Vitamin-


    haushalt haben, z. B. infolge von Mangelernährung, ungenügender Ent-


    wurmung oder sogar Verwurmung, so sind dies Pferde mit geschwächter


    Abwehr. Diese Pferde müssen erst saniert werden oder es muss eine Er-


    holungsphase abgewartet werden, bevor sie geimpft werden, da es sonst


    möglich ist, dass sie nicht oder nur sehr reduziert mit der Bildung der


    durch die Impfung stimulierten Abwehrstoffe reagieren. Dies wiederum


    kann den Impfdurchbruch zur Folge haben.


    Zusammenfassend bleibt festzuhalten: Alle hier genannten Formen der


    Impfdurchbrüche sind in keiner Weise der Impfung an sich anzulasten,


    sondern nur ihrer unkorrekten Handhabung.


    3.Impfschaden


    Die Problematik der Impfschäden ist komplex und hat in erster Linie etwas


    damit zu tun, wie sachgerecht der Impfstoff am Pferd eingesetzt wird


    – siehe Impfdurchbruch –, und in welcher Reaktionslage sich das Pferd


    zum Zeitpunkt der Impfung befindet. Beispiele hierfür sind lokale Reaktio-


    nen an der Impfstelle, wenn z. B. die nicht optimale Applikationsstelle ge-


    wählt wurde.


    Als Folge der Reaktion auf die in allen Impfstoffen enthaltenen Hilfsstoffe


    kann es gelegentlich, statistisch gesehen in sehr geringen Prozentsätzen,


    zur systematischen Reaktion kommen, die sich z. B. in kurzzeitigem Fie-


    ber und Abgeschlagenheit ausdrückt. Es handelt sich hierbei um reversible,


    kurzfristige Reaktionen.


    Bei Pferden die eine Antibiotikaallergie haben, kann es gelegentlich zu


    Hyperreagibilität kommen und zu Allergien des Typs 1 oder des Typs 4.


    3


    Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 1034


    Werden Pferde geimpft, die nicht gesund sind, kann es zu sog. homologen


    und heterologen Provokationen kommen, in deren Folge es z. B. zu kurz-


    fristigen Krankheitssymptomen von Seiten der Atemwege kommen kann.


    Bei nicht ordnungsgemäßem, d. h. nicht sterilem Einsatz von Impfstoffen


    kann es zur Verschleppung von Erregern, in der Regel Bakterien, kommen.


    Daraus können bakterielle Lokalreaktionen an der Impfstelle entstehen.


    Schließlich ist als letzte Möglichkeit für einen sogenannten Impfschaden


    die Verletzung des Impflings infolge von Abwehrreaktionen während der


    Impfung zu nennen.


    Die Summe der denkbaren Impfkomplikationen ist bei der Qualität der


    heute im Markt befindlichen Impfstoffe äußerst gering. Aus jahrzehntelan-


    gen statistischen Untersuchungen zu diesem Problemkreis, mit den ent-


    sprechenden wissenschaftlichen Untersuchungen zu ihrer Abklärung, ist


    bekannt, dass beim Pferd Impfkomplikationen in der Bundesrepublik


    Deutschland im langjährigen Durchschnitt bei 0,01 % und darunter liegen.


    Dies ist eine Rate, die deutlich unter den von der Humanmedizin tolerier-


    ten und dort auftretenden Impfkomplikationen liegt.


    Abschließend kann angemerkt werden, dass die Schutzimpfung zu den se-


    gensreichsten Entwicklungen der Medizin gehört und dass die gesundheit-


    lichen Probleme in der Pferdehaltung ohne Schutzimpfung weitaus größer


    wären, als dies gegenwärtig der Fall ist.


    Bei Berücksichtigung der Vorschriften, nach denen geimpft werden soll,


    sind die Impfkomplikationen beim Pferd so verschwindend gering, dass es


    sowohl aus medizinischer als auch aus tierschützerischer Sicht unverant-


    wortlich wäre, auf diese effektive Krankheitsprophylaxe zu verzichten.


    ......





    Hauk


    Minister für Ernährung und Ländlichen Raum


    4

  • Hallo Niemka, gestern hatten wir Versammlung, ein Amtsveterinär taucht bei uns auf der Ausstellung öfters auf, als ich es gedacht habe. Er besucht ganz normal die Ausstellung, erkundigt sich nach dem Ausstellungsleiter, zeigt ihm seinen Ausweiß und verlangt dann die Impfzeugnisse. Das bekommt gar keiner so richtig mit! Bei den Kaninchen ist es unserem Ausstellungsleiter überlassen, ob die Tiere gegen RHD geimpft sein müssen oder nicht. Eine Impfpflicht gibt es nicht! Hat nichts mit dem Lankreis zu tun! Da wir immer eine offene Kleintierschau abhalten, wird von den "fremden Züchtern" immer ein Impfzeugnis verlangt. Warum es von den eigenen Züchtern nicht verlangt wird, ist mir persönlich ein Rätsel? Ich hab es immer so verstanden, das auswärtige Züchter ein Impfzeugnis vorlegen müssen, und da ich aus einem anderen Lkr. komme, hab ich mich automatisch dazugezählt. War mir aber wurscht, da ich meine Tiere sowieso impfen lasse.


    Gruß Franz

  • Guten Morgen ZuchtfreundInnen,


    ich kann eigentlich nur den Kopf schütteln:
    Wer unter den momentanen Temperaturbedingungen seine Tiere gleich gegen 3 Erkrankungen impft braucht sich nicht zu wundern, dass die Tiere schnupfen, nicht, weil sie den ansteckenden kaninchenschnupfen haben, gegen den sie geimpft wurden,
    sondern einen STRESSBEDINGTEN Schnupfen, weil Kaninchen nun mal sehr stressanfällig sind !!!!!!


    mfg Peter

  • Guten Morgen Hubert,


    da bin ich klar im Vorteil:
    Ich brauche über Dich nicht den Kopf zu schütteln :)


    Jede/r , die /der sich mit dem Imunisierungsvorgang ein bisschen auskennt , weiß, dass nach einer Impfung erst die Umstellung beginnt, und die kann Wochen dauern.
    Und vor 3 Wochen hatten wir schon ganz schöne Hitze - zumindest bei uns , und wenn ich nicht ganz falsch informiert wurde durch den Wetterdienst war es in deiner Umgebung auch nicht gerade ideal kalt für Impfungen, oder ??


    mfg Peter

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