"Wegen einer gebrochenen Kralle wurde ein Kaninchen von der Bewertung ausgeschlossen."

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  • "Wegen einer
    gebrochenen Kralle wurde ein Kaninchen von der Bewertung ausgeschlossen."


    Muss denn so etwas sein? Zumal sich der dazugehörende Unfall ja noch zwischen Stalltür und Richtertisch ereignet haben könnte. Es handelt sich doch bestimmt nicht um einen Betrugsversuch oder dergleichen.


    Es sollte darüber diskutiert werden, ob Verletzungen, oder offensichtliche Spuren davon, den züchterischen Wert eines Tieres so mindern, dass es von der Bewertung ausgeschlossen wird, insbesondere auch unter dem Aspekt, dass immer mehr ZüchterInnen ihre Tiere in Paar- oder Gruppenhaltung haben, wo es immer wieder mal zu kleinen oder größeren "Rangordnungswettkämpfen" kommt.


    LG Melanie

  • Hallo zusammen,


    hat jetzt zwar nicht mehr viel mit dem Schaubericht zu tun, aber als Erklärung zur Bewertung von Verletzungen. Hier kann nur eine konsequente Bewertung erfolgen. Wenn ich als Richter feststelle, dass es sich um eine frische Verletzung handelt, kann ich es unter Bemerkungen abhandeln und ansonsten das Tier "normal" bewerten. Alles andere muss mit Punktabzug geahndet werden. Wie soll ich beispielsweise unterscheiden ob die weiße Durchsetzung aus Rangordnungskämpfen bei Gruppenhaltung resultiert oder halt einfach eine weiße Durchsetzung ist. Den Gedanken mal weiter gesponnen (ich denk da nur an Schecken) brauch ich, wenn ich alle möglichen Fehler mit den unterschiedlichsten Haltungsformen entschuldigen kann und damit nicht mehr strafen soll, irgendwann keine Bewertung mehr.


    Im Übrigen: Klasse Schaubericht.


    Gruß Torsten

  • Hallo


    Ich hatte es ein mal das der Zuträger bei meinem Tier eine Kralle abgebrochen hat.Der Preisrichter sah aber das die Verletzung frisch war, da es noch blutete.


    Das Tier wurde voll bewertet. Das liegt immer im Ermessen des Preisrichters.


    Was jedoch andere Verletzungen angeht muß ich torsten voll zustimmen.


    Meine Kaninchen sitzen alle in Einzelbuchen was meiner Meinung auch so sein sollte.


    Nur so kann man Bisse ect. vermeiden.Auch kann ich so die Futtermenge besser kontolieren.



    LG


    Manuela

  • Moin,


    Ich hatte es ein mal das der Zuträger bei meinem Tier eine Kralle abgebrochen hat.Der Preisrichter sah aber das die Verletzung frisch war, da es noch blutete.


    Das Tier wurde voll bewertet. Das liegt immer im Ermessen des Preisrichters.


    Ich denke nicht, dass dieses im Ermessen des PR liegt. Falls ich mich nicht irre, sind Verletzungen während der Schau nicht mit Punktabzug oder Ausschluss zu bestrafen, sondern hierfür gibt es das Feld "Bemerkungen für Gesundheit und Kennzeichung". Hier kann man die Verletzung aufführen.


    Das Proplem ist nur, dass man dieses auch so zuordnen kann, was manchmal schwerig sein kann. Andererseits kann ich so manchen PR auch verstehen, wenn hier nicht bewertet wird, da es auch mitunter schwarze Schafe unter den Züchtern gibt. Hierzu möchte ich aber keine weiteren Ausführungen machen.



    Mit freundlichen Grüßen


    Kerstin

  • Hallo,
    grundsätzlich muß man zwischen einer (ab)gebrochenen Kralle und einer gebrochenen Zehe unterscheiden.


    Eine gebrochene Zehe ist grundsätzlich als nb zu bewerten. Der Richter kann die Ursache nicht wissen und es läßt sich äußerlich nicht feststellen, ob die Verletzung frisch ist.


    Bei einer gebrochenen Kralle ist das eigentlich folgender Maßen zu bewerten: Solange ich von der Kralle etwas feststellen kann ist alles ok. Es steht nirgendwo geschrieben, wie lang die Kralle sein soll. Wichtig ist dabei aber, daß ich die Krallenfarbe noch feststellen kann. Sonst kann es auch ein nb in der betreffenden Farbposition werden.


    Eine abgebrochene Kralle ist ein nb wenn ich nichts mehr feststellen kann. Dabei ist aber die schon beschriebe Regel, das dann, wenn ein Tier noch am bluten ist, weil es sich verletzt hat, ein Kommentar unter "Bemerkungen" geschrieben wird. Ansonsten bleibt das dann unberücksichtigt. Ist das Tier jedoch nicht frisch verletzt, dann ist ein nb wohl die Konsequenz.
    Gleiches sollte für das von Wolfgang beschriebe Beispiel gelten.


    Gruß
    Michael

  • Hallo,


    ich will ja nicht schon wieder nörgeln, aber ich finde diese Regelung nicht ok!


    Ich wollte eigentlich einen meiner Rammler (der wie ich finde super ist) zur Rammler Schau melden. Leider habe ich ,noch zum Glück, feststellen müssen das er sich eine Kralle abgerissen hat und nur deshalb kann ich ihn nicht präsentieren.
    Also ich bitte euch, was sagt das denn über das Tier aus, das es deshalb ein nb geben muss?
    Und da würden mir noch einige Sachen einfallen, aber lieber nicht.

  • Hallo Andreas
    Wie soll der PR wissen,ob sie abgebrochen ist(oder vielleicht abgebrochen wurde wegens der nicht richtigen Farbe) oder ob sie nie da war?
    Andreas


    Genau so ist es, der Preisrichter soll doch das Tier bewerten und sich nicht stundenlang damit beschäftigen wodurch die Kralle nicht mehr da ist.



    Hallo,


    ich will ja nicht schon wieder nörgeln, aber ich finde diese Regelung nicht ok!


    Ich wollte eigentlich einen meiner Rammler (der wie ich finde super ist) zur Rammler Schau melden. Leider habe ich ,noch zum Glück, feststellen müssen das er sich eine Kralle abgerissen hat und nur deshalb kann ich ihn nicht präsentieren.
    Also ich bitte euch, was sagt das denn über das Tier aus, das es deshalb ein nb geben muss?
    Und da würden mir noch einige Sachen einfallen, aber lieber nicht.


    Wenn das Tier sonst i.O. ist und keine weiteren Mängel aufweist, kannst Du es doch zur Zucht einsetzen, da die abgerissene Kralle eben kein Erbfehler ist.

  • Hallo Zuchtfreunde


    Der Preisrichter hat gar keine andere Wahl.


    Er muß das Tier, mit diesem "schweren Fehler" ,das Werturteil " n.B" in Pos.2- Typ und Körperbau eintragen.


    So ist nun mal im Standard ab Seite 23 festgeschrieben.


    Einen "Ausschluß von der Schau", wäre aber eine Bewertung mit dem Werturteil "o.B.".
    Bei Krankheit oder Parasitenbefall.

  • 7. Pflegezustand
    Siehe »Allgemeines«.
    Ausstellungskondition und gute Pflege wird vorausgesetzt. Kein Filz -
    beschnittene Krallen - saubere Geschlechtsecken. Die Tiere werden
    vielfach extensiv in Gruppen gehalten (artgerecht), kleine Kratzer und
    verheilte Bisswunden sind daher nicht zu vermeiden und werden nicht
    bestraft.

    (aus der Musterbeschreibung der genehmigten Neuzüchtung "Löwenzwerge" im BDK)


    So oder ähnlich könnte eine Ausführung eines Standards auch aussehen - oder?


    LG
    Melanie

  • Hallo,


    Die Tiere werden
    vielfach extensiv in Gruppen gehalten (artgerecht), kleine Kratzer und
    verheilte Bisswunden sind daher nicht zu vermeiden und werden nicht
    bestraft.



    Wie sieht das dann bei weissen Büscheln aus, die an der verletzten Stelle ggf. nachwachsen? Wird das dann anders gehandhabt bei der Bewertung wie bei den Tieren, die in einzelnen Buchten gehalten werden? Wer kann dann unterscheiden- oder wird bei BDK- Ausstellungen bei der Anmeldung nachgefragt wie die Tiere gehalten werden?
    Die gleiche Frage stellt sich aus meienr Sicht für Auf/ Überbeißer. Hat sich ein Tier aus welchen Gründen auch immer am Gebiß verletzt und daraus resultiert eine bleibende Gebißverletzung- welcher Richter kann das beurteilen?


    So oder ähnlich könnte eine Ausführung eines Standards auch aussehen - oder?


    Hört sich auf dem Papier gut an. Wie ist die Praxis? Woher weis ein Richter, warum zB:
    - Die Kralle abgebrochen ist?
    - Die Zehe gebrochen ist?
    - Der weisse Büschel in der Deckfarbe ist?
    - Das Tier eine Gebißanomalie hat?


    Das ist aus meiner Sicht die Frage, die im wesentlichen zu beantworten ist. Sind die Fehler genetisch oder sind es Fehler die durch äußere Einflüsse aufgetreten sind? Wie soll das bei der Bewertung festgestellt werden?



    Schönes Wochenende
    Michael

  • "oder wird bei BDK- Ausstellungen bei der Anmeldung nachgefragt wie die Tiere gehalten werden? "


    {Die "direkt zitieren"-Funktion kann bei verschachtelten Beiträgen scheinbar nicht angewendet werden oder ich bin zu dämlich dazu. Ihr findet es aber sicher trotzdem wieder.}


    Nein, man hat aber die Möglichkeit, im Vorfeld zu klären, ob Verletzungen ggf. zum Ausschluss führen. Das finde ich vernünftig, sonst braucht man das Tier ja gar nicht erst zu melden, setzt aber kurze Verwaltungswege voraus. Im konkreten Fall hatte ich einen ziemlich ungestümen Jungrammler, der sich schon früh - noch vor der Geschlechtertrennung - mit einem Wurfgeschwister angelegt hatte und eine Kerbe im Ohr davontrug. Diese Kerbe war zum Zeitpunkt der Bewertung verheilt und wurde nicht bemängelt. Einen Punkt hat man ihm trotzdem abgezogen, weil er etwas zu leicht war, aber das ist ja erklärbar. Obwohl "Verlierer" ein prima Kerlchen mit sehr schönem Fell ("Entspannungshase"), hätte ich auch gern wieder mitgenommen, aber ein Zuchtfreund wollte ihn haben und so ist es auch gut ...


    Nachgefragt habe ich auch wegen möglicher Augentrübungen aufgrund von Erkrankungen im Nestlingsalter. Sie waren im Ausstellungsalter praktisch nicht mehr zu sehen, aber ich wollte da sicher gehen.


    Zu den weißen Büscheln: Als absolutes Einzelstück haben wir einen Rammler, dem die Mutter bei der Geburt ein Stück von der Blume abgebissen hat. Daraufhin hat er an dieser Stelle eine apart gescheckten Puschel ausgebildet. Nun weiß ja jeder, dass sich sowas nicht vererbt und weil der Rammler eben wichtig ist, haben wir ihn natürlich ganz normal zur Zucht eingesetzt und ihn danach auch weitergegeben, weil er in anderen Zuchten noch besser passte. Ich kann mir aber vorstellen, dass man ihn trotzdem ausstellen könnte, wenn man auf diesen Schönheitsfehler rechtzeitig aufmerksam macht, er also jedenfalls nicht mit einem n.b. rausgeht. In allen anderen Positionen ist er perfekt, wäre doch schade.


    Gruß
    Michael

  • Ich gebe an dieser Stelle zu, dass diese Regelung im BDK - Standard bisher nur bei Rassen angewandt wird, von denen bekannt ist, dass die überwiegende Mehrzahl der Züchter sie nicht in "Einzelhaft" halten, dazu gehören in erster Linie Rassen, die in der Erhaltungszucht stehen, wie die Belgischen Bartkaninchen, und auch die "jungen Rassen", wie Teddy- und Löwenkaninchen. Wobei noch eine ganze Reihe von weiteren neuen oder ausländischen Rassen hinzukommen mögen.


    Der Beitrag sollte vor allem zur Diskussion anregen.


    Die Fragestellung zum Eingang war von mir ja als Kommentar zu einem Ausstellungsbericht gegeben, der Zusammenhang fehlt inzwischen leider, weil das Thema geteilt wurde.


    Der Handlungsspielraum der PR ist nach meinem ganz persönlichen Dafürhalten zu eng. Nun gibt es - wie immer im Leben - PR, die sich ausschließlich an die "Buchstaben des Gesetzes" halten, und das Tier ausschließen, und andere, die es großzügiger handhaben ... und es ist vor allem gut, wenn so eine Sache durch die Diskussion hier im Forum in Erinnerung gebracht wird, denn ich denke, dass inzwischen eine ganze Reihe von Züchtern - auch von Ausstellungstieren - diese in Gruppen oder paarweise halten.


    LG


    Melanie

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