Tätowieren fehlfarbener Tiere

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  • Hallo ich habe im besagten Beitrag den Link geändert.
    Hier noch einmal:
    Bewertung homozygoter Nachkommen spalterbiger Rassen


    Hallo Kai,
    diese "Veröffentlichung" ist mir und vielen Forums-Teilnehmern bekannt, aber nicht mal alle für die sie aufgrund ihrer Funktion im Verein wichtig sein sollte, können sich an sie erinnern. Aber vor allem gibt es ja ausser den Forums-Teilnemern und -Lesern noch ein paar weitere Züchter in Deutschland, denen eine solche Änderung bekannt gemacht werden sollte. Dies vermisse ich - und solange diese Standardänderung nicht in einer Erklärung der ZDRK-Standardkommission offiziell erscheint, ist sie in meinen Augen nicht existent und kann nicht umgesetzt werden.
    Wir diskutieren immer noch über ein ungelegtes, aber bereits mehr oder weniger duftendes Ei.
    MfG
    Karl


    PS: Es wird ja wohl nicht so gemeint sein, dass nur Forums-Mitglieder die Einfarbigen aus ihren Scheckenwürfen ausstellen dürfen. Zumindest deren Zuchtbuchführer müssten dann aber auch eingeweiht werden, weil sie ja die Richtigkeit der Ausstellungs-Meldungen bestätigen müssen. =4

    Die größte Ehre, die man einem Menschen antun kann, ist die, dass man zu ihm Vertrauen hat.
    Matthias Claudius

  • Guten Morgen,


    wenn eine Information egal in welchem Medium nachweislich veröffentlicht ist hat sie Wirkung, sofern nicht der ausdrückliche Hinweis für ein bestimmtes Medium vorhanden ist.
    Also gilt diese Regelung,
    ob dies nun den Verantwortlichen bewußt ist oder nicht.


    Der Kauf von einfarbigen Tieren sehe ich nicht aös so problematisch, sofern sie für die Zucht Einfarbiger gebraucht werden.
    Viel schwieriger wird es für die Scheckenzüchter, die eigentlich nach TSchG mit Einfarbigen züchten müssen , diese aber nicht auf Ausstellungen kaufen können, sie werden vermutlich verstärkt auf Einfarbige aus Einfarbigwürfen zurückgreifen.
    Bei Zwergwiddern braucht man sich allerdings nicht so die Gedanken machen, da ist eh alles drin und man wird , sofern man tatsächlich rein züchten möchte, um Reinerbigkeitsprüfungen nicht herumkommen; das allerdings macht sehr viel Freude, dauert nur ein paar Jahre länger =4


    mfg Peter

  • Hallo Peter,


    Zitat

    ja,bis auf die tatsache, dass der rote aus rot-weiß als rot geführt werden darf,


    stimmt nicht. Es wird immer der ganze Wurf tätowiert, das heißt er wird unter Farbe "Rot-Weiß" geführt mit der Bemerkung "Einfarbig Rot". So steht es doch auch im Standardtext, den Kai veröffentlicht hat. Aber wo steht, dass sie im selben Zuchtjahr ausgestellt werden dürfen? Im darauffolgendem Zuchtjahr war mir auch bekannt, doch vom laufenden Zuchtjahr steht auch nichts im Standardtext.


    Hallo Karl,


    Zitat

    Wenn du einen grauen Widder kaufen willst, dann schaust du, ob der Züchter z. B. auch Grau-Weiße oder Eisengraue züchtet.


    woher willst Du wissen, ob dieser, der nur graue Widder züchtet, sich immer daran gehalten hat. Viele Überraschungen können auch nach Jahren noch zum Vorschein kommen. Alle schimpfen über die Regelung der grauen Farbschläge, doch mit dieser Vorgehensweise kann noch mehr Schmuh getrieben werden. Dann freut Euch schon mal auf bunte Tiere.



    Gruß,


    Hubert

  • wenn eine Information egal in welchem Medium nachweislich veröffentlicht ist hat sie Wirkung, sofern nicht der ausdrückliche Hinweis für ein bestimmtes Medium vorhanden ist.
    Also gilt diese Regelung,
    ob dies nun den Verantwortlichen bewußt ist oder nicht.


    Hallo Peter,


    das zweifel ich jetzt einfach mal an. Offiziell ist das erst nach Veröffentlichung in der Zeitschrift Kaninchen. Diese ist schließlich auch das offizielle Organ des ZDRK. Das ist in etwa so wie bei den Gemeinden oder Städten. Auch da steht in der Satzung wo, was veröffentlicht werden muss (Amtsnachrichten, Aushang o.ä.) damit es verbindlich ist. Anderes Beispiel ist aus unserem Bereich das Vereinsrecht. Solange bei einer Vorstandsänderung im Vereinsregister nicht der neue Vorstand eingetragen ist, könnte der alte Vorstand (theoretisch) wirksam gegenüber Dritten den Verein vertreten. Im Innenverhältnis sieht das natürlich anders aus.


    Solange also nichts in der Zeitschrift veröffentlicht ist, ist es nicht gültig. Steht beispielsweise auch häufig in den Berichten/Protokollen der Tagungen. (..... nach Veröffentlichung in der Fachzeitschrift gültig). Eine Ausnahme gab es meines Wissens nach der Bundesschau in Karlsruhe. Die Regelung zum Thema wildgrau galt "ab sofort". Und ob das glücklich war, weiß ich nicht so recht. Aber das ist ein anderes Thema.


    Gruß Torsten

  • Hallo,


    Torsten:
    Deinen Zweifel kann ich nachvollziehen, nur wo bitte steht in dem Mail von Kai der Hinweis auf die Fachzeitschrift ??
    Genau das ist die Ungenauigkeit und dann gilt eben im Zweifel.....!!!!
    Hinzukommt, dass in der veröffentlichung von Kai eben kein Hinwieis auf ein bestimmtes Medium steht !!!!


    Hubert:
    Auch nicht richtig, da zwar das rote Tier aus rot-weiß auf dem deckschein mit "einfarbig rot geführt wird,
    bei Ausstellungen jedoch als rot gemeldet werden muss - oder eben mit Anhang -, so zumindest eine recht einfache Logik.
    Dass die Tiere im gleichen Jahr ausgestellt werden dürfen ersieht man einfach daraus, dass ein Hinweis auf zeitliche Einschränkung fehlt.



    Sicher gibt es unterschiedliche Interpretationsweisen, warum sollen aber wir uns darüber Gedanken machen, wenn die Verantwortlichen die Information so wie sie Kai veröffentlicht hat, freigegeben haben ?


    Für mich heißt dies eindeutig, dass ab 2010 eifarbige Tiere, für die ein eigenerFarbenschlag besteht, aus Mantelscheckenwürfen ausgestellt werden dürfen.
    Über Sinn oder Unsinn geht es erst mal nicht, sondern nur um die Tatsache dass....
    Wie das genau gereglt werden soll,.....lassen wir uns doch überraschen =4


    mfg Peter

  • wenn eine Information egal in welchem Medium nachweislich veröffentlicht ist hat sie Wirkung, sofern nicht der ausdrückliche Hinweis für ein bestimmtes Medium vorhanden ist.
    Also gilt diese Regelung,
    ob dies nun den Verantwortlichen bewußt ist oder nicht.


    Hallo Peter,
    ich halte deine Aussage schlicht für falsch, ausser der Tatsache, dass die Info Wirkung hat. Es kommt schon darauf an, von wem eine Aussage kommt und von wem sie unterzeichnet ist, vor allem auch wie und ab wann sie umgesetzt wird / werden soll. Auch muss sie allen Betroffenen zugänglich sein und es gibt ein Medium, in dem derartige Informationen gewohnheitsmäßig erscheinen.


    Um deine Gedanken aufzugreifen: Wenn schon die Zucht mit Einfarbigen (aus Scheckenwürfen) vorgeschrieben ist und die Ausstellung von Einfarbigen zugelassen werden soll, dann würde es doch Sinn machen, dass Schecken und Einfarbige zusammen in einer ZG ausgestellt werden müssen, zumal es eh nur Rassen betrifft, in denen Farbe und Scheckung in einer einzigen Position bewertet werden (wenn ich mich nicht irre).
    Das würde dann schon eher der Vorgabe in der "Information" (ich vermeide bewusst Regelung oder gar Standard-Änderung) entsprechen: Der Standardtext erhält folgende Fassung und berücksichtigt damit konsequenter die dort ausgedrückte Zuchtempfehlung, die genetischen Gegebenheiten und den Tierschutzaspekt.
    Da fällt mir noch etwas auf: Der Standardtext erhält folgende Fassung ... - es ist als eindeutig Zukunftsmusik!
    MfG
    Karl

    Die größte Ehre, die man einem Menschen antun kann, ist die, dass man zu ihm Vertrauen hat.
    Matthias Claudius

  • Hallo,
    ich versuche einmal mit kurzen Worten zusammenzufassen.


    -Es hat vor längerer Zeit immer wieder Diskussionen zu dem Thema gegeben.
    - Wir haben im Team diese Argumente und Fragen zusammengestellt und einem Mitglied der Standardkommission gesendet
    - Wir waren selbst überrascht, dass man dieses Thema mit in die Standardkommissionssitzung nehme wolle
    - Anschließen bekam ich ein offizielles Schreiben mit dem erwähnten Beschluss (Da es an mich persönlich adressiert war, habe ich es nicht veröffentlicht, sondern auf eine Veröffentlichung an anderer Stelle gewartet)
    - nach über einem Jahr habe ich einmal nachgefragt und die Erlaubnis bekommen den entsprechenden Text hier im Forum zu veröffentlichen


    Es entzieht sich meiner Kenntnis, warum es bisher nicht im DKZ und/oder der ZDRK HP veröffentlicht wurde.
    Ihr solltet unser Forum, das Team und auch mich gut genug kennen, dass wir keine Revolverberichte veröffentlichen, ansonsten wäre wohl auch schon viel eher etwas davon hier erschienen, wie gesagt stammt der Beschluss schon aus 2009......


    Da entsprechende Beitrag auch schon seit April im Forum steht, hätte es bestimmt schon Einspruch von offizieller Seite gegeben, wenn dies nicht der Wahrheit entspreche.
    Warten wir mal ab, da es ja wie beschrieben auch Nachfragen aus den Landesverbänden gibt, ob nun einmal eine entsprechende Verlautbarung in den Verbandsmedien erscheint.


    Gruß Kai

    Fehler machen ist menschlich,
    dazu stehen zeugt von Größe,
    wer sie nur bei Anderen sucht, tut mir nur Leid.

  • Ja Zuchtfreunde,


    jetzt wird die Sache so langsam spannend:
    Wenn die Information durch Kai hier im Forum veröfentlicht unter "Zustimmung der Verantwortlichen" - oder will jemand davon ausgehen dass Kai lügt ? ich nicht !! - schlicht nicht gilt, ja was haben wir denn dann für eine Konfusion ????


    Es geht ja nicht darum, ob es sinnvoll oder nachvollziehbar oder was auch immer ist, sondern es geht schlicht um eine Tatsache, langsam mal der Reihe nach:


    1. Kai veröffentlicht einen beschluß der Standardkomission mit deren Zustimmung.
    2. Aus welchen gründen auch immer wird diese Info in keinem anderen Medium veröffentlicht.
    3. Wir diskutieren hier um Tatsachen, die sicher unterschiedlich zu interpretieren sind, weil keine detailierten Infos zum praktischen geschenen vorliegen bzw. von der standardkomission noch nicht - zumindest mir unbekannt - präzisiert wurden.


    Jetzt kann man sich natürlich Gedanken machen, warum diese Unklarheiten bestehen:
    1. Kai hat uns belogen.
    2. Kai wurde von verantwortlichen belogen.
    3. Das ganze war ein verspäteter Aprilscherz.
    4. Die Standardkomission hat vergessen, die Info breit zu streuen und in andere medien zu geben.
    5. Die Standardkomission hat festgestellt, dass das ganze noch gar nicht durchdacht ist und will es noch gar nicht veröffentlichen, vielleicht sogar ganz zurücknehmen, dabei aber vergessen, Kai zu informieren, er solle die Info im Forum zurücknehmen mit dem Hinweis, dass...


    Warum zerbechen wir uns eigentlich den Kopf, gibt es denn niemanden, der über die tatsachen bescheid weiß ???


    Kann ich mir nicht vorstellen.


    Über Sinn und Unsinn oder die tatsächliche praktische Umsetztung können wir immer noch nach diskutieren,
    jetzt wäre erst mal von Ofiziellen zu klären:


    Stimmt die Info oder nicht !!!


    mfg Peter

  • Hallo,
    jetzt sind wir endlich am Knackpunkt angekommen. Danke schön.
    Ich möchte noch darauf hinweisen, dass ich keine Sekunde an Kais Redlichkeit oder korrektem Handeln gezweifelt habe.
    MfG
    Karl

    Die größte Ehre, die man einem Menschen antun kann, ist die, dass man zu ihm Vertrauen hat.
    Matthias Claudius

  • Hallo Peter,



    eine weise Zusammenfassung dessen, was ich auch denke. Wie gut, dass ich Tätowierer und nicht Zuchtbuchführer bin. Aber, wie gesagt, bei den Widderrassen würde sich die Diskussion reduzieren lassen, wenn man die Zuchtbuchnummern nicht nach Farbenschlägen unterteilt. Gleiches gilt für Farbenzwerge. Wenn ich das richtig erinnere, gibt es keine Vorschrift, zwingend innerhalb einer Rasse nach Farbenschlägen unterschiedliche Zuchtbücher zu führen. Ich kann mich noch gut zurückbesinnen, wie sehr unser damaliger Zbf verwirrt war, dass aus den Widderzwergen/siam meiner ersten Frau, dann auch russen- oder albinofarbige Siamesen fielen.


    Schwieriger wird es also bei Mardern, Siamesen, deren großen Varianten und bei Schecken, da es nicht unbedingt das passende als "Einfarbiges" mit gleichen Anforderungen in Größe, Gewicht und Typ gibt. Hier kommt nur die durchlaufende Numerierung innerhalb des gleichen Farbenschlages zum Tragen. Die Vergabe der gleichen "Nummer" für zwei "blaue Riesen", nämlich einer aus einem "echten" Wurf, der zweite aus RSch/bl-w als Fehlfarbe ist - voraussetzung gleicher Geburtsmonat, nicht zu vermeiden. Nun sollen ja traditionell auf einem Deckschein zuerst alle Rammler, dann alle Häsinnen stehen. Was wäre dagegen einzuwenden, wenn der Zbf, um eine - nach Augenschein - doppelte Nummer zu vermeiden, zuerst die Rammler, dann die Häsinnen der richtigen Farben, dann Rammler und Häsinnen der Fehlfarben einträgt/numeriert? Oder, alternativ, im Zuchtbuch der einfarbigen die Nummern von fehlfarbigen Scheckentieren gesperrt und nicht vergeben werden ...


    Bezüglich solch wichtiger Dinge wie Änderung des Standards oder der AAB hat Torsten schon recht, dass sie, um Rechtswirkung zu erlangen, einer Veröffentlichung bedürfen. Sie sollten im "Kanichen" stehen, dass ist und bleibt das offizielle ZDRK-Organ, oder in einer der Lehrschriften, oder als Protokoll über die Verteiler an die Vereine. Im BDK gibt es Verteiler mit den Protokollen spätestens 6 Monate nach der Beschlußfassung auf den Halbjahresversammlungen, sowie mindestens vier Mal im Jahr die "Bundesrundschreiben". Da steht dann drin, was die Mitglieder wissen müssen...


    Ich glaube weiterhin nicht, dass unserem Kai hier irgendjemand etwas unterstellen wollte. Und ich glaube auch nicht, dass Kai uns hier einen Aprilscherz geliefert hat, oder gar eine Lüge. Es ist eben nur die Frage nicht geklärt, ob wir hier bewußt einen "Wissensvorsprung" vor den normalsterblichen Mitgliedern haben sollten, oder ob diese Antwort auf unsere Frage nicht doch noch "schwebt", z.B., weil irgendjemand noch unterschreiben muss. Wir kennen das aus der Politik, wo ein Gesetz erst dann gültig wird, wenn der Bundespräsident unterschrieben hat, obschon es zu diesem Zeitpunkt von Regierung, Bundestag und Bundesrat positiv verabschiedet ist ...


    Und vielleicht kommt ja jetzt noch eine Reaktion "von oben", wir wissen doch, dass die auch mit lesen.



    LG Melanie

  • Hallo Karl(e),


    auch ich habe nie an Kai`s Redlichkeit gezweifelt, von daher auch nicht an den Aussageinhalten.
    Von daher ließ ich auch keinen Zweifel über die Rechtlichkeit der Veröffentlichung .
    Wenn jedoch Torsten als Preisrichter die Gültigkeit anzweifelt - die müssen es doch eigentlich wissen ??- und sich dabei auf einen Veröffentlichkeitsmodus beruft, der nicht erwähnt ist (!!!!!!), im Gegenteil sogar durch kai´s Aussage "mit Zustimmung der Standardkomission" bestätigt scheint,
    kommen auch mir so langsam Zweifel bzw. ich frage mich, was da einfach abgeht.
    Nun denn,
    warten wir auf eine klare offizielle Aussage !!!


    - bin nur mal gespannt, wer sich meldet.


    mfg Peter

  • Der Kauf von einfarbigen Tieren sehe ich nicht aös so problematisch, sofern sie für die Zucht Einfarbiger gebraucht werden.
    Viel schwieriger wird es für die Scheckenzüchter, die eigentlich nach TSchG mit Einfarbigen züchten müssen , diese aber nicht auf Ausstellungen kaufen können, sie werden vermutlich verstärkt auf Einfarbige aus Einfarbigwürfen zurückgreifen.


    Wenn ja jetzt die Einfarbigen Tiere aus Scheckenwürfen ausgestellt werden dürfen(was ich auch nicht bezweifle), und diese bei den Schecken konkurieren, dann wäre das ja für viele Züchter ein Vorteil.


    Gruß Franz

  • Hallo zusammen,


    ob ich jetzt PR bin oder nicht, ist in diesem speziellen Fall erst mal unerheblich und doch gleichzeitig nicht. Als PR bewerte ich das was auf den Tisch kommt. Da interessiert es mich erst mal nicht aus welchem Wurf das Tier stammt. Spannend wird das Thema bei der Frage nach der Täto-Nr. (ist ja hier schon diskutiert worden). Voraussetzung für die Bewertung ist die einwandfreie Identifizierung des Tieres, da wird es eng und da muss sicherlich noch eine Regelung folgen. Ob das eine (noch nicht veröffentlicht) mit dem anderen (Regelung bzgl. Identifizierung) zusammenhängt, weiß ich nicht, könnte ich mir aber vorstellen.


    Gruß Torsten

  • Hallo,


    ich habe gestern Abend beim Käfigaufbauen nochmal nachgefragt, und keiner hat etwas von dieser Änderung gehört, bzw. gelesen. Alle gehen davon aus, dass alles noch beim Alten geblieben ist, und diese Tiere erst im darauffolgenden Zuchtjahr ausgestellt werden dürfen.


    Doch am Besten wäre es, es würden sich hier Züchter zu Wort melden, die mit ihren Rassen davon betroffen sind. Sie sollten es eigentlich wissen.


    Gruß,


    Hubert

  • Jetzt wirds richtig interessant, jetzt debattieren wir schon in zwei verschiedenen Themen um ein ungelegtes Ei.
    MfG
    Karl

    Die größte Ehre, die man einem Menschen antun kann, ist die, dass man zu ihm Vertrauen hat.
    Matthias Claudius

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