Falsche Tätowierung

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  • Frage an alle


    Was tun bei einer falschen Kennzeichnung
    .
    Das Täto mußte lauten 0.1.1 und ist als 0.0.1 tätowiert worden .
    Nun meine Frage.Kann man hinter der 1 noch eine 1 setzen z.b 0.0.1.1
    und dann eine Bescheinigung vom Zuchtbuchführer dazu geben ?


    Grüße
    Johann

  • Ich hatte mal ein schönen Rammler gekauft, der war auf das Jahr 2005 statt 2006 tätowiert. Ich habe eine Bescheinigung zur Fehltätowierung erhalten und im Abstammungsnachweis stand auch drin, dass der Rammler falsch tätowiert wurde. Mit der Bescheinugung wurde er auch zur Ausstellung zugelassen.

  • Hallo, Johann
    mir tut die Antwort ja Leid, aber:
    Der Beschluss lautet: Für ein vorweggenommenes Zuchtjahrt kann es keine Bescheinigung geben.


    Das heißt: Ein solches Tier kann auf den Schauen des Zuchtjahres 0 (2010) nicht bewertet werden und eigentlich auch nicht auf den Schauen des Zuchtjahres 1 (2011), weil es ja nicht aus dem Zuchtjahr 2011 stammt.
    Was tun? Es gibt nur eine "Lösung":
    Auf den Schauen des Zuchtjahres 1 (2011) kann es eigentlich nur a) als Alttier und b) als Einzeltier bewertet werden, a) weil es bei einer Jungtierbewertung in ausgereiftem Zustand wegen des tatsächlichen Alters aus dem Rahmen fallen würde und b) weil es nicht aus einem Wurf des Zuchtjahres 1 wäre. Als Elterntier eines Juliwurfes wäre es theoretisch denkbar.
    Was aber noch viel wichtiger ist: Der Zuchtbuchführer des Jahres 1 muss höllisch aufpassen, dass er in dieser Rasse/Farbenschlag das Täto 0.1.1 nicht vergibt. Sonst hätten wir gar zwei Tiere mit gleichem Täto. Dann hätten wir auch noch eine Doppeltätowierung.


    Gruß
    Michael

  • Es ist vollkommen richtig.

    Der Beschluss lautet: Für ein vorweggenommenes Zuchtjahrt kann es keine Bescheinigung geben.


    Aber um diesen Fall handelt es sich hier ja nicht, sondern

    Das Täto mußte lauten 0.1.1 und ist als 0.0.1 tätowiert worden .


    Es ist also ein vergangenes Zuchtjahr tätowiert worden. Hier kann grundsätzlich die Bescheinigung greifen. Wichtig ist jedoch analog zu Michaels Antwort darauf zu achten, dass es das Tier 0.0.1 aus dem Vorjahr ja schon geben könnte.


    Gruß Torsten

  • Hallo, Torsten
    Du hast du mit der Kritik an dem Wort "vorweggenommen" zwar Recht- wenn man es nachträglich betrachtet, ändert aber am grundsätzlichen Problem nichts. Ein auf *.0.* tätowiertes Tier ist vorweggenommen tätowiert- es ist auf 2020 tätowiert, oder?


    Ich habe im Mom einen kompletten Wurf Englische Widder aus dem Zuchtjahr 2009 im Stall, dann könnte ich die Tiere ja auch noch in einer Zuchtgruppe ausstellen- mit einer Bescheinigung?


    Gruß
    Michael

  • Hallo Michael,

    Ein auf *.0.* tätowiertes Tier ist vorweggenommen tätowiert- es ist auf 2020 tätowiert, oder?


    ist natürlich auch eine mögliche Betrachtrachtungsweise. Welches Tier hat allerdings nach neun Jahren noch die Ausstellungskondition? Wäre auf jeden Fall, eine Sache, die der Klarstellung bedarf.


    Ich habe im Mom einen kompletten Wurf Englische Widder aus dem Zuchtjahr 2009 im Stall, dann könnte ich die Tiere ja auch noch in einer Zuchtgruppe ausstellen- mit einer Bescheinigung?


    Warum solltest du sie nicht als ZG ausstellen dürfen? Ist irgendwo geregelt, dass eine ZG aus dem laufenden Zuchtjahr sein muss? Ob sie an der Preisverteilung teilnehmen kommt natürlich erst mal auf die Ausstellungsbestimmungen an. Das mit der Bescheinigung kommt ja nur zum tragen, wenn die Tiere falsch tätowiert wurden.


    Gruß Torsten

  • Hallo,


    Wäre auf jeden Fall, eine Sache, die der Klarstellung bedarf.


    Der Wortlaut meiner Aussage ist der, den ich auf Nachfrage zu diesem Thema von der Standardfachkommission bekommen habe.


    Ist irgendwo geregelt, dass eine ZG aus dem laufenden Zuchtjahr sein muss?


    Ja, ZDRK Standard Seite 16, 1. Absatz:
    Zuchtgruppe 2
    .... Die Tiere müssen aus dem laufenden Zuchtjahr stammen...


    Das mit der Bescheinigung kommt ja nur zum tragen, wenn die Tiere falsch tätowiert wurden.


    Stellt sich hier die Frage, wie die Schauleitung/ der Richter das dann nachprüfen könnte, es würde dann ja eine Bescheinigung über Fehlkennzeichnung vorliegen. Die aber nach der mir vorliegenden Mail in diesem Fall ja nicht zum tragen kommen kann.


    Gruß
    Michael

  • Ich kann mir auch nicht vorstellen, das eine Bescheinigung reicht. Jeder der vom Vorjahr ein Spitzentier hatte, könnte es in diesem Jahr als falsch tätowiert sich bescheinigen lassen. Angenommen ich hatte letztes Jahr einen Rammler, Täto-Nr. 0-0-1 Bewertung: 98Pkt. Den ersten Wurf beginne ich mit 0-1-2 zu tätowieren!! So sind alle Jungtiere tätowiert und der Rammler von 2010 gehört halt dann auch zu dem Wurf (laut Bescheinigung) und ich kann ihn wieder austellen. ;)


    Gruß Franz

  • Hallo zusammen,

    Der Wortlaut meiner Aussage ist der, den ich auf Nachfrage zu diesem Thema von der Standardfachkommission bekommen habe.


    Ich meinte eigentlich nur, dass diese Problematik denn auch offiziell geklärt werden sollte. Ist ja sicherlich keine Einzelfall und von daher wäre eine Klarstellung (in der Zeitung oder Lehrschrift) sicherlich nicht das Verkehrteste.

    Ja, ZDRK Standard Seite 16, 1. Absatz:
    Zuchtgruppe 2
    .... Die Tiere müssen aus dem laufenden Zuchtjahr stammen...


    Danke und sorry. Hatte leider keinen Standard zur Hand.


    Stellt sich hier die Frage, wie die Schauleitung/ der Richter das dann nachprüfen könnte, es würde dann ja eine Bescheinigung über Fehlkennzeichnung vorliegen. Die aber nach der mir vorliegenden Mail in diesem Fall ja nicht zum tragen kommen kann.


    Aber die Bescheinigung wird doch auch vom Zuchtbuchführer (und Vorsitzenden) unterschrieben. Soviel Vertrauen sollte man doch auch den Funtionären auf unterster Ebene entgegenbringen.


    Meine persönliche Meinung ist jedoch noch etwas anders gelagert. Die ganzen Fragestellungen tauchen erst auf, seitdem es möglich ist mit solch einer Bescheinigung eine Fehltätowierung zu "korrigieren". Als eine Fehltätowierung noch zwangsläufig zum Ausschluß führte war eigentlich alles klar(er) und m.E. auch einfacher. Die Problematik, dass der Züchter für den Fehler eines Tätomeisters bestraft wurde sehe ich schon aber da muss man halt überlegen, welche Regelung mit ihren Vor- und Nachteilen überwiegt. Im Moment haben wir jedenfalls eine Situation die dem Züchter und Aussteller keine wirkliche Sicherheit bietet, wie mit einer bestimmten Situation umgegangen wird. Wäre da ein "back to the roots" nicht besser: Fehltäto = ohne Bewertung ?


    @ Johann
    Wieso falscher Film? Es wird doch lediglich über die von dir angerissene Problematik diskutiert.


    Gruß Torsten

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