NB Wegen Fehlender Daumenkra!!!!!!!

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  • Hallo
    Ich gehe davon aus ,das es keine wissenschaftliche Hinweise
    gibt und geben kann ,das die Krallenfarbe der Daumenkralle
    genetisch anderst zu sehen ist, wie die Farbe der anderen Krallen.
    Ich selbst bin der Meinung ,das ein Kaninchen ohne Daumenkralle
    bei keiner Bewertung teilnehmen sollte.
    /Ausn: Sichtbar - Blutig etc. bei der Beurteilung auf Ausstellung/
    Das Glück eines guten Wertungsrichters ist es, bei solch einem Tier noch andere
    berechtigte Fehler zu finden . Im Leben und bei der Kaninchenzucht sollte
    nur geglaubt werden , was mit eigenen AUGEN gesehen wird.
    Ich lebe und handle danach.
    Grüße Uwe

  • Hallo,


    ich finde das in Punkto "Krallenschneiden" die Daumenkralle bei der Bewertung unberücksichtigt bleiben soll, da sie oft noch ziemlich kurz ist und man das Tier mit der Krallenzange verletzen könnte. Ansonsten sollte sie genauso berücksichtigt werden wie alle anderen Krallen auch. Wie Peter schon darauf hinweist, eine andersfarbige Daumenkralle bedeutet in meinen Augen "NB". Genauso sehe ich es bei einer fehlenden Daumenkralle, es sei denn man kann nachweisen, dass sie beim Zutragen rausgerissen wurde.


    Schade das mir keiner die Frage mit der Nachbewertung beantworten konnte.


    Gruß,


    Hubert

  • Hallo ZuchtfreundInnen,


    bei der Fragestellung der Daumenkrallenfarbe gehe ich davon aus, dass es eine nachvollziehbare Erklärung geben muss, sitzen in Standardkomissionen in der Regel doch vernunftbegabte Wesen, die sich ihrer Verantwortung bewußt sind, besonders bei Veränderungen.
    Vor langer Zeit wurde eine vollständige Daumenkralle verlangt - was ja auch heute noch die regel sein sollte -, dann hat man die Anfälligkeit dieser Daumenkralle auf Verletzungen erkannt und forderte nur noch, dass zumindest die Krallenfarbe erkennbar sein muss.
    Wenn jetzt nicht mal mehr die Farbe zählt muss es dafür einen nachvollziehbaren Grund geben.


    Die Begründung die Farbe müsse erkennbar sein hatte den grund, dass man daraus genetische Zusammenhänge hätte ablesen können - ist ja heute auch noch so.
    Warum aber die Daumenkralle nicht mehr ........????


    mfg Peter

  • Hallo Axel,
    Es wäre doch schön wenn Du die Bewertungskarte von dem Tier hier einmal einsetzen würdest.

    Hallo zusammen,
    solange Axel uns die Bewertungskarte nicht zeigt, sollten
    wir uns über die Urteile des PR und Obmanns zurückhalten.


    Auch ich bin nicht immer der gleichen Meinung wenn Preisrichter
    unsere Tiere bewerten. =1


    Aber in den vielen Ausstellungsjahren habe ich gelernt damit
    umzugehen. =5
    Johann

  • Hallo.


    Uwe:
    Wir müssen unsere Standardkomission nicht gleich in den Olymp setzen.


    Johann:
    für die Fragestellung bzw. dem NB ist die Bewertungskarte sicher sehr hilfreich,
    für die Frage, warum die Daumenkrallenfarbe bei der Beurteilung unerheblich ist, brauchen wir nur die Antwort eines Unsers, der die Begründung kennt; müsste diese eigentlich nicht jede/r PreisrichterIn kennen ??


    mfg Peter

  • Johann:
    für die Fragestellung bzw. dem NB ist die Bewertungskarte sicher sehr hilfreich,
    für die Frage, warum die Daumenkrallenfarbe bei der Beurteilung unerheblich ist, brauchen wir nur die Antwort eines Unsers, der die Begründung kennt; müsste diese eigentlich nicht jede/r PreisrichterIn kennen ??


    mfg Peter

    Ja Peter,
    es ist nun einmal so, das die Standardkommission unseren Preisrichtern
    vorgibt wie sie zu Bewerten haben.



    Ich glaube schon das jeder PR sich an die Vorgaben des
    Standards hält.
    Aber wie schon so oft, der PR ist auch nur ein Mensch, wobei
    PR Tiere die sie selber im Stall haben meist kritischer Bewerten als andere
    Rassen.
    Lg.
    Johann

  • Vielleicht ist es mit dem Standard so wie mit vielen weisen Büchern. Am Anfang haben sie noch Sinn gemacht, heute wird nur noch daran geglaubt was geschrieben steht xm1

  • Hallo Karl(e),


    danke für Deine Antwort in Bezug auf meiner Frage bzgl. der Nachbewertung. Den Paragraphen kenn ich jedoch selber, doch damit ist meine Frage, ob die zur Nachbewertung angesetzten PR von dem vorherigem Ergebnis in Kenntnis gesetzt werden, nicht beantwortet.


    Ach übrigens, Glüchwunsch zu Deiner 1000-sten Antwort.


    Gruß,


    Hubert

  • ob die zur Nachbewertung angesetzten PR von dem vorherigem Ergebnis in Kenntnis gesetzt werden


    Hallo Hubert,
    du hast recht, das steht nicht nicht konkret in den AAB und ich weiß es auch nicht. Aber ich halte es für selbstverständlich, dass die Nachbewerter über den Streitpunkt in Kenntnis gesetzt werden, dass sie die Bewertungskarte und den Einspruch des Züchters vorgelegt bekommen.
    ( zu den 1000 - Danke - aber daran bist du schuld :thumbup: - ebenso wie an 1001)
    MfG
    Karl

    Die größte Ehre, die man einem Menschen antun kann, ist die, dass man zu ihm Vertrauen hat.
    Matthias Claudius

  • PeterW


    Gestern, 08:14
    Guten Morgen,


    ein spannendes Thema, das mich eher lächeln lässt und gleichzeitig doch nachdenklich stimmt.
    Nach fast 50 Jahren Ausstellungsbesuchen ist mir da nicht mehr viel fremd, blutverkrustete - gerade passiert- oder gefärbte Krallen sind da sicher noch ein harmloser Teil der Möglichkeiten, dass ein Tier zwischen v und nb bewertet werden könnte.
    Was mir an der Standardformulierung jedoch auffällt ist folgendes:
    1. Dass die Daumenkralle an sich unberücksichtigt bleibt kann ich verstehen - aus anatomischen Gründen ist sie sehr anfällig für Verletzungen bzw Krallenverlust.
    2. Das mit der Farbe allerdings stelle ich doch in Frage oder gibt es wissenschaftliche Hinweise, dass die Krallenfarbe der Daumenkralle genetisch anderes zu sehen ist wie die Farbe der anderen Krallen. Es bedeutet ja, dass eine weiße Daumenkralle unberücksichtigt bleibt, ist jedoch die danebenliegende kralle weiß gibt es nb - natürlich nur bei Rassen, bei denen farbige geforder sind.
    Kann mir jemand dies erklären ??


    Danke


    mfg Peter


    Ich denke das hat Tierschutzrechtliche Gründe, wenn eine farblose (pigmentlose) bzw. andersfarbige Daumenkralle zum nb führen würde, könnte der Züchter die Daumenkralle ausreisen, um nur "eine fehlende Daumenkralle" zu haben und somit kein nb.

  • Hallo.


    Wie Menschen und damit auch Rasekaninchenzüchter sind und/oder sein können, erfährt man im Laufe des Lebens. Über die Erklärungsversuche von Heiko darf man trotzdem erschüttert und erbost sein. Auf die Möglichkeit solcher Abwege wäre ich nie gekommen, aber nun kann ich sie nachvollziehen.


    Zu dem nb möchte ich auch noch was anmerken. Der Obmann ist doch nur für die Zuerkennung des V notwendig, oder irre ich mich da? Für alles unterhalb der 97 entscheidet doch der zuständige Preisrichter selbständig, oder nicht?


    Andererseits hätte der Obmann meinerseits etwas hören und erleben müssen, wenn er unfähig ist, die Bestimmungen korrekt anzuwenden. Vorausgesetzt er hätte die Hinweise auf das richtige Bewerten der Bestimmungen nicht akzeptiert.


    Warum hat das Tier dann nicht die möglichen 96,5 Punkte erhalten? Hat da das Rückgrat des Preisrichters nicht ausgereicht oder kann der Obmann so tief in die Punkteverteilung eingreifen?


    Auf aufklärende Antworten wartend,


    Karl

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