Bitte erst informieren, dann diskutieren. Erspart oft viel Zeit und Ärger.
Zitat:
Infos über Zuchtgemeinschaften im ZDK
EINE ZUCHTGEMEINSCHAFT
IST ÜBER DEN
HEIMATVEREIN/KREISVERBAND ZUM
LANDESVERBAND WEITER
ZU LEITEN UND ANZUMELDEN.
HIER IST FOLGENDES ZU BEACHTEN !
Eine Zuchtgemeinschaft darf nur aus
nicht mehr als 2 Personen bei den
Senioren bestehen, beide müssen in einem Heimatverein Mitglied sein. Bei
Jungzüchtern können es 2 bis 5 Personen (Jugendliche) sein. Ebenfalls müssen
die Jungzüchter auch alle in einem
Heimatverein Mitglied der Jugendgruppe sein. Da alle gezüchteten Tiere
und Rassen einer ZGM ob Alt oder Jungzüchter ein einheitliches Vereinstäto
tragen müssen.
Ehepaare, Lebensgemeinschaften oder
nicht verwandte Personen, sofern sie Mitglied in einem Heimatverein sind sowie
Jungzüchter dürfen Zuchtgemeinschaften bilden. Eine Zgm. für einen Altzüchter
(z.B. Vater oder Mutter) und einem Jungzüchter (z.B. Sohn oder Tochter) ist
nicht möglich, da hier das einheitliche Vereinstäto nicht mehr möglich ist,
(Jugend - J).
Eine Zgm. darf mehrere Rassen
züchten. Alle gezüchteten Tiere müssen auf die gebildete Zgm. tätowiert werden.
Ist eine Zgm. gebildet, so ist
es nicht mehr möglich als
Einzelzüchter aufzutreten, auch nicht mit einer anderen Rasse.
Eine Zgm. kann auch Mitglied in
einem oder mehreren Vereinen oder Clubs, Herdbuch und Angoraleistungsabteilung
sein. Hier müssen jedoch beide Züchter eintreten und einzeln Beitrag
entrichten.
Der finanzielle Vorteil wird oft überschätzt. Bei Ausstellungen
wird lediglich 1 Katalog gespart, denn Eintritt müssen beide bezahlen.
Die Auflösung einer Zgm. muss
ebenfalls über den Verein bzw. Kreisverband zum Landesverband eingereicht werden.
Auch sind auf dem gleichen Wege Mitteilungen zu machen wenn neue Rassen
hinzu kommen oder Rassen gewechselt werden.
Bei nicht Beachtung dieser
Bestimmungen und Missbrauch derselben kann der Landesverband die sofortige Auflösung der Zgm.
aussprechen.
Diese Bestimmungen sind auch
nachzulesen in der ZDK Lehrschrift Nr.47 Ausgabe Juni 1989.
Ernst Dänner
Obmann für Schulungen im LV-Rheinland