"Wegen einer
gebrochenen Kralle wurde ein Kaninchen von der Bewertung ausgeschlossen."
Muss denn so etwas sein? Zumal sich der dazugehörende Unfall ja noch zwischen Stalltür und Richtertisch ereignet haben könnte. Es handelt sich doch bestimmt nicht um einen Betrugsversuch oder dergleichen.
Es sollte darüber diskutiert werden, ob Verletzungen, oder offensichtliche Spuren davon, den züchterischen Wert eines Tieres so mindern, dass es von der Bewertung ausgeschlossen wird, insbesondere auch unter dem Aspekt, dass immer mehr ZüchterInnen ihre Tiere in Paar- oder Gruppenhaltung haben, wo es immer wieder mal zu kleinen oder größeren "Rangordnungswettkämpfen" kommt.
LG Melanie