Liebe ZuchtfreundInnen,
alleine mein Hinweis darauf, dass Kreuzungen innerhalb der Farbenschläge nicht erlaubt seien, löst eine Welle der Nachfragen aus, die ich gerne zur Klarstellung hier im Forum diskutieren bzw. erörtern würde.
Auf Grund des TSchG ist klar - wird von den Verbandsvorsitzenden auch immer wieder im Interesse des Tierschutzes gefordert-, dass bei Zwergen und Schecken keine "Qualzucht" betrieben werden darf,d.h., Kreuzungen von ...dw/Dw x ...dw/Dw bei Zwergen bzw. ...Kk/Kk x ...Kk/Kk bei Schecken sind ausgeschlossen. Wie wird dies von den ZuchtbuchführerInnen überprüft ???
Laut AAB des ZDRK sind Kreuzungen von Rassen bzw. Farbenschlägen ohne Sondergenehmigung nicht erlaubt- spalterbige Rassen und Farbenschläge mit Sonderregelungen lassen wir mal weg.
Was macht die/der ZuchtbuchführerIn, wenn auf dem Meldebogen unterschiedliche Farben der P-Generation gemeldet sind bzw. was, wenn bei gleichem Farbenschlag unterschiedliche Farben der FI gemeldet werden, obwohl die P-Generation reinerbig sein muss/sollte ?
Es würde sicher auch die Stellungnahme von Fachleuten in Fragen AAB bzw ZDRK sehr von Interesse sein.
mfg Peter