RKZ-Quiz 336 Täto falsche Jahreszahl

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  • Ein Tier wird mit der falschen Jahreszahl tätowiert (ein Jahr in die Zukunft), darf es ausgestellt werden? 49

    1. Ja, aber nur mit einer entsprechenden Bescheinigung über Fehltätowierung (39) 80%
    2. Es darf nicht ausgestellt werden (8) 16%
    3. Generell ja (2) 4%

    :?:

  • Mit den drei Anwortmöglichkeiten ist es nicht leicht.



    Hallo.
    Schön Torsten, ich habe es dabei belassen, weil ich nicht immer in die gleiche Ecke gestellt werden möchte.


    Es ist nicht schwierig wegen der drei Antwortmöglichkeiten die Frage zu lösen, sondern das Problem liegt in der Frage selbst.
    Nämlich bei dem Passus "darf es ausgestellt werden".


    Dann könnte man auch ebensogut fragen: darf ein nb-Tier ausgestellt werden?
    verständlich?


    Gruß
    Karl

  • Hallo liebe Foriker,
    die Antwort 3 wäre richtig gewesen.



    Tiere, die auf ein kommendes Zuchtjahr tätowiert wurden,
    dürfen nicht ausgestellt werden.





    Tiere die auf ein Vorhergehendes Jahr tätowiert wurden,
    dürften als Einzeltiere ausgestellt werden.



    Euer RKZ-Team

  • Tiere die auf ein Vorhergehendes Jahr tätowiert wurden,
    dürften als Einzeltiere ausgestellt werden.


    Wo steht denn das? Denn wie ich schon schrieb; ein kommendes Zuchtjahr ist ja auch gleichzeitig ein vergangenes Zuchtjahr.


    Beispiel: Ein Tier aus Januar diesen Jahres wird irrtümlich mit 1.5.35 statt 1.1.35 tätowiert. Ist das jetzt ein künftiges (2015) oder vergangenes (2005) Zuchtjahr ?


    Gruß Torsten

  • Gibt es für diese Entscheidung auch eine logische Erklkärung ????


    Ja. Beispiel: Ein Rammler aus Februar 2011 wird irrtümlich mit 2.2.47 statt 2.1.47 tätowiert. In diesem Jahr würde keinem ein Nachteil daraus entstehen, wenn das Tier mit einer Bescheinigung ausgestellt werden könnte. Doch im nächsten Jahr könnte das Tier beispielweise auf der Bundesrammlerschau schon einen Vorteil gegenüber anderen Tieren aus dem Zuchtjahr 2012 haben (Kopfbildung) und der PR könnte es nicht erkennen.


    Gruß Torsten

  • Hallo Torsten,


    ich fragte nach einer logischen Begründung :thumbsup:


    Genau das , was Du beschreibst,wird nämlich im Folgejahr passieren , wenn das Tier nicht als "Falschtäto" registriert ist :)


    ....und genau an dieser Stelle frage ich mich immer wieder, was wird eigentlich gedacht im......nein, nicht schon wieder :evil:


    mfg Peter

  • Ja Torsten,


    Schelme haben den Vorteil, dass sie sich selbst nicht so wichtig nehmen sondern sogar über sich lachen können :evil::evil::thumbsup:


    Aber auch dieses Problem wäre ganz einfach zu lösen:


    Bei allen fehlerhaften Tätos wird ein "Marker" zusätzlich tätoviert als Hinweis, dass dieses Tier nur mit bescheinigung ausgestellt werden kann - und schon wäre das Problem gelöst.


    Aber ich sitze ja nicht ......nein, nein bitte ruhig sein :D


    mfg Peter

  • Hallo,
    zuerst einmal meinen Dank an Kai, der mich im Moment bei den Quizfragen hier vertritt.


    Zur Antwort:
    Die AAB sagt hier eindeutig: Eine Tätowierung für ein vorweggenommenes Jahr kann nicht bestätigt werden. Soweit ist zuerst einmal die Antwort klar. Ein Tier mit 1.0.1, geboren im Januar 2011 ist sicher erkennbar falsch tätowiert, da es im Jahr 2020 noch nicht geboren sein kann.


    Alle anderen- aus meiner Sicht auch richtigen Einwände- können nur auf dem Weg "von unten nach oben" geändert werden.
    Die Frage war hier schon einmal Anfang des Jahres von einem Züchter gestellt worden, auch wenn die Antwort damals offensichtlich nicht zur Zufriedenheit ausgefallen war, die Antwort dazu kam nach Anfrage bei der Standardfachkommission.


    Gruß und schönes WE
    Michael

  • Hallo Michael,


    eine Antwort ist in der Regel erst dann klar, wenn sie auch erklärt werden kann.
    Wenn sie unterschiedliche Interpretationen zulässt, darf sie hinterfragt werden.
    Gerade dein Beispiel zeigt die Unklarheit deutlich auf:
    Du gehst bei der Fehltätovierung davon aus, dass das Täto das Jahr 2020 meint,
    wer verbietet aber, das Täto als 2010 zu interpretieren ??
    - Und damit kann ich das Tier auch ausstellen.


    Auch wenn der zu beschreitende Weg sicher der richtige ist - von unten nach oben -, darf man doch aber auch "von oben " erwarten dürfen, dass sie Regelungen, die eindeutig mißverständlich zu interpretieren sind, auch von sich aus ändern - soviel Freiheit muss drin sein :yes:


    mfg Peter

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