Gewicht bei Jungtieren

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  • Meine Frage:


    Wenn man 8 Monate alte kaninchen noch als Jungtiere ausstellen möchte, bekommen diese dann ein nb, wenn sie das zulässige höchstgewicht überschreiten?


    ich weiß, dass es kein problem ist, wenn sie noch zu leicht sind, aber zu schwer?

  • Ich habe gehört, also sind die Angaben nicht gesichert, dass ab diesem Jahr gewogen werden kann wenn der Verdacht besteht das das Tier übergewicht hat.
    Deshalb würde ich sagen das man es rausschmeißen kann, schon aus dem logischen Aspekt das solche Tiere auch als Alttiere bewertet werden können.
    Beste Grüße Jannik

  • Hallo zusammen,


    Jannik liegt absolut richtig. Wobei die Betonung auf dem Wort "kann" liegen muss. Bei einer Jungtierschau ist ja nicht zwingend eine Waage vorhanden. Dies kann dazu führen, dass ein Tier welches dem Preisrichter etwas schwer vorkommt bei der einen Schau gewogen wird und aufgrund des per Waage ermittelten Gewichtes mit nb bewertet wird, während dasselbe Tier bei einer anderen Schau - bei der es vielleicht noch schwerer ist, allerdings keine Waage vor Ort ist- anstandslos durchbewertet wird. Man kann daher sicher über die Sinnhaftigkeit dieser Regelung streiten.


    Gruß Torsten

  • Hallo,

    dass ab diesem Jahr gewogen werden kann wenn der Verdacht besteht das das Tier übergewicht hat.

    dies ist korrekt, ist aber schon länger so, nicht erst seid diesem Jahr.
    Fakt ist, das im Standard 2004, Seite 21, geschrieben steht:
    Das Gewicht eines Tieres ist mit Hilfe einer Waage festzustellen.


    Dort steht nicht das dieses nur für Alttiere gilt.
    OK, wir wissen alle das Jungtiere in der Regel nicht gewogen werden, aber es steht nirgens geschrieben, das die Preisrichter bei einem Vedacht auf Übergewicht nicht wiegen dürfen.


    Also, wenn der Verdacht besteht das ein, als Jungtier gemeldes, Rassekaninchen Übergewicht hat darf der Preisrichter dieses wiegen und ggf. von der Bewertung, wegen Übergewicht, ausschließen.

  • Wenn man 8 Monate alte kaninchen noch als Jungtiere ausstellen möchte


    Diese Fragestellung sollte man vielleicht auch auf's Korn nehmen.


    Es ist im Standard und/oder den AAB auf den Tag genau definiert, wann ein Tier noch ein Jungtier ist. Das steht nicht im Belieben des Ausstellers oder des Veranstalters.
    Wurde hier auch schon mal diskutiert. Kai kann sich vielleicht auch daran erinnern. Oder?


    Gruß
    Karl

  • Hallo,
    ich habe mal gesucht.
    Zum einen hatten wir das einen Tagesquiz:
    Tagesquiz - Jungtierschau


    Zum anderen ist in diesem Jahr durch diese Frage von der Standardkommission klar gestellt worden,
    dass Jungtiere gewogen werden dürfen und bei Übergewicht mit nb in Position 1 mit dem Komentar Übergewicht und Gewichtsangabe bewertet werden.
    Falls keine Waage zur Verfügung steht können, offensichtlich zu schwere Tiere in Position2 mit entsprechender Bemerkung z.B. ausgeschlossen werden.
    Eine entsprechende müsste nach der DPV-Tagung im Züchter gestanden haben.
    Gruß Kai

    Fehler machen ist menschlich,
    dazu stehen zeugt von Größe,
    wer sie nur bei Anderen sucht, tut mir nur Leid.

  • Hallo,


    da weiss ich mal wieder nicht, was daran noch fraglich sein kann. =7


    Als Jungtier zählt ein Tier mit max. 8 Monaten zum Zeitpunkt der Bewertung im ZDRK, im BDK sind es sogar nur 6 Monate. Der Geburtsmonat wird nicht mitgerechnet.


    LG
    Melanie :rabbit8:

  • Hallo Melanie,
    es gab ganz kluge Züchter, die bewusst übergewichtige Tiere als Jungtiere ausgestellt haben, mit der festen Überzeugung, dass nicht nicht gewogen werden dürften.
    Da ist ein offizielle Klarstellung manchmal von Vorteil.


    Gruß Kai

    Fehler machen ist menschlich,
    dazu stehen zeugt von Größe,
    wer sie nur bei Anderen sucht, tut mir nur Leid.

  • Hallo
    Meines Wissens ist es doch auch so,wenn dem PR das Tier zu schwer vorkommt(z.B.einTier ist auf Januar tätowiert und hat im Juli 4,8 kg )dann ist doch ein Verdacht das dieses Tier älter ist ,ich gehe mal vom Blauen Wiener aus,normal.Man will doch somit auf den JT-Schauen den Betrug unterbinden,daß im November gefallene Tiere nicht die 1 im Ohr haben und so die Anderen ja benachteiligt sind die wirklich die 1 im Ohr haben müssen.Die Tiere sind halt 6 bis8 Wochen jünger und können die Entwicklung noch nicht haben.Wie Kai schon schrieb entweder Pos.1 oder Pos.2 mit Anmerkung,daß dieses Tier abnormale Entwicklung zeigt für sein Alter.
    Andreas

  • Hallo,



    hier der offizielle Text der Standartkommision aus 2009.



    Jungtierbewertung


    Übergewichtige oder überentwickelte Jungtiere


    Vor allem auf Jungtierschauen, die im August oder September terminiert sind, kommt es immer wieder vor, dass Tiere vorgestellt werden, die eindeutig über dem Höchstgewicht liegen. Für die Bewertung solcher Fälle in den Positionen 1 bzw. 2 greift die generelle Aufgabe der Jungtierbewertung im Standard:


    „Jungtiere sind unter Berücksichtigung des Alters, für das die Monatskennzeichnung maßgebend ist, zu bewerten gemäß den Merkmalen Entwicklung von Körperform, Typ und Bau…“.


    Zur Konkretisierung der allgemeinen Vorgabe trifft die Fachkommission folgende Feststellungen


    Die Festlegung von AAB § 21, Absatz 2: „Bei allen Ausstellungen, auf denen Alttiere bewertet werden, müssen die Tiere von einem amtierenden Preisrichter gewogen werden.“ bedeutet nicht im Umkehrschluss, dass die Tiere auf Jungtierschauen nicht gewogen werden dürften. Der vierte Absatz besagt außerdem: „Bei allen Schauen sind die Tiere am Tag der Bewertung zu wiegen.“ Dies ist der Regelfall bei Alttierschauen, kann aber auch in besonderen Fällen bei Jungtierschauen zur Anwendung kommen, wenn die Vermutung nahe liegt, dass ein Jungtier übergewichtig ist. Das bedeutet:


    Wenn bei einer Jungtierschau eine Waage zur Kontrolle zur Verfügung steht, dann wird das Tier in Position 1 mit der entsprechenden Gewichtsangabe und der Bemerkung „Übergewicht“ von der weiteren Bewertung ausgeschlossen.


    Steht keine Waage zur Verfügung und der Fall ist dennoch eindeutig, dann ist das Tier in Position 2 mit der Bemerkung „stark vom Typ abweichende Entwicklung“ von der weiteren Bewertung auszuschließen.
    Diese Bemerkung kann auch zur Anwendung kommen, wenn das Jungtier zwar noch nicht übergewichtig ist, aber unter Berücksichtigung der Monatsangabe eklatant von der normalen Entwicklung abweicht


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