Rücktritt von einer schriftlichen Austrittserklärung

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  • Ich brauche einmal die Hilfe eines Kenners. Wir haben in unserem Verein einen Quertreiber, der denkt, er könne alles bestimmen und nur er hat Recht. Nun hat sich dieser Jemand nach einem Streit im März schriftlich zum 31.12.2012 abgemeldet. Die Meldungen an den Kreisverband für 2013 sind durch und er wurde von der Meldeliste gestrichen. Jetzt hat dieser Jemand die Streichung von der Meldeliste vom Kreisverband wieder Rückgängig machen lassen, ohne auch nur ein Wort zum Vorstand unseres Rassekaninchenzuchtvereines zu sagen. Er denkt, er ist nun weiter Mitglied unseres Vereines. Wie denkt ihr darüber. Hat ein Kreisverband das Recht, eine Austrittserklärung bzw Kündigung Rückgängig zu machen, ohne Wissen des Vereines?


    LG, wendy01de

  • Hallo,
    das ist sehr kompliziert und man müsste schon beinahe einen Anwalt fragen.


    Wenn ihr die Kündigung angenommen habt, müsste sie rechtens sein.
    Also könnte es sein, dass dieser Rücktritt von der Kündigung nicht ohne die Zustimmung der Mitgliederversammlung gültig ist.


    Auf jeden Fall darf der KV ihn nicht einfach wieder auf die Liste setzen, ohne mit dem Verein Rücksprache zu halten.


    Gruß Kai

    Fehler machen ist menschlich,
    dazu stehen zeugt von Größe,
    wer sie nur bei Anderen sucht, tut mir nur Leid.

  • Hi,


    ich kenn' mich im Vereinsrecht nicht allzu toll aus, aber ich frag' mich schon, warum das Mitglied noch heute im Verein Mitglied sein sollte, wenn es sich bereits im März 2012 abgemeldet hat. Hat er sich vom Verein abgemeldet? Liegt dem Verein eine Erklärung zum Wiedereintritt vor? Will der Verein das Mitglied überhaupt noch haben? Manches lässt sich sicherlich bei gutem Willen und einem klärenden Gespräch relativ einfach regeln. Das wird im Kreisverband möglicherweise so gemacht worden sein. Ist "Kreisverband" gleich "Verein"? Ist der Verein dazu bereit? Ich kenne mittlerweile mehrere Vereine, welche die Aufnahmen eines neuen Mitglieds von der Zustimmung der derzeitigen Mitglieder abhängig machen, bei manchen sogar "alle" und "einstimmig"!


    MfG Manfred

  • Hallo,
    wenn ihr eine Satzung habt, wäre es mal interessant, was da genau steht zum Thema Mitgliedschaft und Kündigung.


    Wenn die Kündigung schriftlich eingegangen ist, müsste die Widerruf dies auch sein.....bald ist das Jahr ja vorbei.....


    Gruß Kai

    Fehler machen ist menschlich,
    dazu stehen zeugt von Größe,
    wer sie nur bei Anderen sucht, tut mir nur Leid.

  • Er hat sich im März schriftlich zum 31.12 2012 abgemeldet. Es liegt keine schriftliche Wiedereintrittserklärung beim Verein vor. Der Verein möchte ihn nicht wieder als Mitglied haben . Er wurde auf der Meldeliste zur Abgabe der Beiträge vom Vereinsvorsitzenden Aufgrund seiner schriftlichen Abmeldung gestrichen. Kann er vom Kreisverband die Zurücknahme seiner Streichung verlangen? Kann er jetzt noch ( die Kündigung liegt seid März vor und er war seid mind. 6 Monaten zu keiner Mitgliederversammlung mehr) von seiner Kündigung zurücktreten, oder muss er einen neuen Aufnahmeantrag stellen?


    LG, wendy01de

  • Hallo,

    Nun hat sich dieser Jemand nach einem Streit im März schriftlich zum 31.12.2012 abgemeldet.


    wenn es sich bereits im März 2012 abgemeldet hat.


    Das Geschäftsjahr im ZDRK läuft vom 01.01.- 31.12. Dabei ist es unerheblich, wann er seine Kündigung schreibt. Sind die Jahresbeiträge bezahlt, ist er Mitglied bis zum Jahresende.


    Bei dem Rest fehlen mir fast die Worte. Ein KV kann an den LV nur das weiter melden, was er vom Verein erhalten hat. Steht jmand nicht auf einer Mitgliederliste, so ist aus meiner Sicht der KV nicht berechtigt und auch nicht in der Lage, jemanden auf eine Vereinsliste zu setzen.


    Gruß
    Michael

  • Hi Michael,


    Zitat

    Das Geschäftsjahr im ZDRK läuft vom 01.01.- 31.12. Dabei ist es unerheblich, wann er seine Kündigung schreibt. Sind die Jahresbeiträge bezahlt, ist er Mitglied bis zum Jahresende.


    Das wäre er bei uns auch. Bloß, wie wird es gehandhabt, wenn sich der Herr bis zum 31.12.2012 entschließt, dass er jetzt doch noch Mitglied im Verein bleiben wil und dies schriftlich mitteilt. Kai's Frage nach der Mitgliedschaft und deren Kündigung finde ich gar nicht so uninteressant, denn wenn nur die Mitgliederversammlung diesen Beschluß fassen kann, dann wird wohl einige Zeit vergehen - in ein, zwei Tagen lässt sich keine Versammlung einberufen - und der Herr mittlerweile nicht mehr Mitglied sein. Gibt's dann so etwas wie "aufschiebende Wirkung"? Möglicherweise geht's dann ja leichter den Herren loszuwerden.


    MfG Manfred


    PS: Das wäre doch eigentlich ein Thema für Karl! Oder nicht?

  • Mir fehlen auch die Worte. Zumal sich unser Vorstand total übergangen vorkommt.


    In unserer Satzung steht zu solch einem "Fall" auch nichts.


    "Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod, Ausschluss oder Austritt eines Mitgliedes."


    "Der Austritt ist schriftlich dem Vorstand anzuzeigen."


    Dies hat er getan. Also, würde ich sagen, ist das Ende seiner Mitgliedschaft auf den 31.12. festgelegt. Sehe ich das falsch?


    LG, wendy01de

  • Hallo,
    sagen wir es mal so, ihr habt schriftlich seine Kündigung.
    Ihr habt es von ihm nicht schriftlich, dass er doch bleibt....
    Also dürfte sich das am 1.1.2013 0 Uhr von allein erledigen.


    Bei so einem Vorgehen, sollte aber der ganze Verein mehrheitlich mitziehen !


    Gruß Kai

    Fehler machen ist menschlich,
    dazu stehen zeugt von Größe,
    wer sie nur bei Anderen sucht, tut mir nur Leid.

  • Hallo Heike,


    Nach meiner Meinung nach ist immer noch die Satzung eines Vereines das Gesetzt.
    Wenn darin nichts anderes steht wie du im Beitrag Nr. 8 geschrieben hast "Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod, Ausschluss oder Austritt eines Mitgliedes."
    endet seine Mitgliedschaft mit dem Austritt aus dem Verein.
    Mit Abgabe seiner Austrittserklärung wäre für mich dieser „Tatbestand“ gegeben egal was für ein Termin dieser Züchter selber festlegen möchte. ( da nichts diesbezüglich in der Satzung steht)
    Die Mitgliederversammlung/ Vorstand erkennt diese Austrittserklärung an und meldet den Züchter entsprechend beim KV ab.


    Mit züchterischem Gruß
    Gunter


    PS: Google mal unter Vereinsrecht -Kündigung-Mitgliedschaft

  • Hallo Heike, unsere Vereine handeln eigentlich alle nach der Mustersatzung des ZDRK. Es gibt keine Regelung über den Rücktritt von der Austrittserklärung. Diese wurde zum 31.12.2012 schriftlich abgegeben. Kein KV kann dies nicht! rückgangig machen. Die betroffene Person kann im neuen Jahr wieder einen Antrag auf Aufnahme in den Verein stellen, der eine Mehrheit (Satzung) braucht.


    schöne Weihnacht


  • Hallo Heike,
    klingt wirklich nach Schildbürger, aber zu den Fakten:
    Das Mitglied ist bei euch schriftlich in den Verein eingetreten, somit besteht nur eine Verbindlichkeit zu euren Verein , nicht zum Kreisverband. Dort kann man ( soweit ich weiß) garnicht selbst als Einzelperson Mitglied werden, das können nur Vereine. Aller Schriftverkehr seitens des Mitglieds mit dem KV haben einen Formfehler und sind somit nichtig.
    Das Mitglied muß euch bzv euren Vorstand anschreiben, nur dann ist es gültig.
    zum Rückgängigmachen : Es mag merkwürdig klingen, da er noch verbindliches Mitglied ist bis zum 31.12.12, kann er seine zuvor geleistete Willenserklärung, unter Einhaltung eventueller Fristen wieder rückgängig machen.
    Zu klären ist dabei auch, ob er bei euren Verein seine Kündigungserklärung abgegeben hat, oder beim KV, dort wäre sie nichtig. s.o.


    Frohe Festtage
    Rainer

  • Hallo Heike.


    Na, so total daneben kann dieser von Dir so titulierte Quertreiber mit seiner Ansicht nicht daneben liegen, wenn weder Vereinsvorstand noch KV-Vorstand sich in den eigentlich grundlegenden Dingen eines Vereins, dem Eintritt und dem Austritt aus dem Verein, auskennen.


    Mir gefällt auch nicht, daß Du für "den Verein" sprichst; Beitrag Nr. 5. Für das solltest Du vorher die Zustimmung einer Vollversammlung eingeholt haben. Oder hast Du?


    Bevor man einen wirklich treffenden Rat geben kann, sollte erst mal überprüft werden, ob es sich um einen eingetragenen Verein handelt und ob die Satzung überhaupt gültig ist. Aus Erfahrung kann ich sagen, daß man diesen Hinweis nicht belächeln sollte; alles schon persönlich erlebt. Jede neue Satzung eines eingetragenen Vereins muß im Vereinsregister hinterlegt sein, sonst hat sie keine Gültigkeit.


    Ich gehe nun mal vom gesagten aus: eingetragener Verein mit den genannten Aussagen zur Satzung:


    Ein eingetragener Verein mit hinterlegter Satzung ist völlig autonom und unterliegt erstmal nur dem Vereinsrecht nach BGB und der Steuergesetzgebung.


    Dieser Verein kann dann Mitglied in einem Landesverband werden. Dafür darf die Satzung des Vereins keine Statuten haben, die der Satzung des LV entgegenstehen und die Satzung des LV muß im Verein eingehalten werden. (Ob's nun alle für wahr nehmen oder nicht, dazu gehören auch die Vorschriften zum Zuchtbuch!, wenigstens in meinem LV)


    Der ZDRK ist im Prinzip außen vor, denn nur der LV ist Mitglied im ZDRK.


    Zitat
    In unserer Satzung steht zu solch einem "Fall" auch nichts.
    "Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod, Ausschluss oder Austritt eines Mitgliedes."
    "Der Austritt ist schriftlich dem Vorstand anzuzeigen."
    Zitatende


    Das Geschäftsjahr des ZDRK tut gar nichts zur Sache.
    In Eurer Satzung ist anscheinend über eine Terminbindung eines Eintritts und Austritts nichts festgelegt. Somit endet die Mitgliedschaft im Verein mit der Kenntnisnahme des Austritts durch den Vorstand des Vereins. Das Datum 31. 12. bleibt unberücksichtigt. Allerdings hätte das Mitglied dann auch Anspruch auf den entsprechenden Restbetrag des Mitgliedsbeitrags. Ein Austritt muß auch nicht von der Versammlung genehmigt werden, im Gegensatz dazu der Eintritt in vielen Vereinen.


    Ein Rücktritt vom Austritt kann bzw. könnte in gegenseitigem Einvernehmen zwischen Mitglied und Vorstand vorgenommen werden, aber es gibt dazu bestimmt keinen Rechtsanspruch. Das Mitglied muß, wenn kein gegenseitiges Einvernehmen zustande kommt, eine neue Eintrittserklärung unterzeichnen. Je nach Euren Statuten muß dann verfahren werden. In unserem Verein muß die Mehrheit der Versammlung zustimmen. So wäre dann auch eine erneute Mitgliedschaft dieser Person zu verhindern, oder auch nicht.


    Der Vorstand des KV hat in diesem Verfahren rechtlich überhaupt nichts zu sagen oder zu tun, geschweige zu entscheiden. Der KV ist Erfüllungsgehilfe des LV und in der Sache der Mitgliedermeldung nur die Postverteilungs- bzw. Postsammelstelle zwischen den Vereinen und dem LV. Diesem KV-Vorsitzenden sollte von oben (dem LV) sowie von unten (dem Verein) ordentlich der Kopf gewaschen werden.


    Nicht zum ersten mal plädiere ich für die Wahl von fähigen und kompetenten Mitgliedern in Funktionsstellen. Es bringt nichts, einfach jemand zu wählen, nur weil sich ansonsten keiner zur Wahl stellt. Und jeder Vorstand und einzelne Funktionär sollte sich einen Nachfolger aufbauen und auch einarbeiten.


    Ach nochwas, ich bin weder Jurist noch in der Verwaltung tätig. Aber das lange Mitgliederdasein, auch in Funktionen, im KlTZV bringt und setzt eben auch solches Wissen voraus.


    So, nun aber schöne und hoffentlich auch besinnliche (kommt von sinnen = über etwas nachdenken!) Weihnachten.


    Gruß
    Karl

  • Vielen Dank für Deine Antwort. Ich ziehen den Satz aus Beitrag 5 zurück, der den Verein betrifft. :whistling: Und du hast Recht, dass man in der Satzung wirklich ausführlicher auf einige Themen eingehen sollte.( Verein ist übrigens eingetragen, Satzung gültig) Aber, ich glaube, solch einen Fall gab es bei uns noch nie! Ich, als Mitglied, überlege mir doch wirklich genau, ob ich meinem Verein den Rücken zu wende und austrete. Ich wäge die "Für" und "Wider" ab und lege dann fest, ob ich mit den Gedanken, Ideen und Zielen des Vereins noch übereinstimme, oder nicht. Scheinbar hat sich dieser Jemand nicht mehr mit unserem Verein identifizieren können. Das ist sein gutes Recht. Aber sich nun über den KV wieder einschleichen zu wollen ...? Kein Verständnis. Das zeugt doch wohl schon vom Charakter dieses Jemand.


    Ich wünsche mir, dass alles reibungslos abläuft. Und euch wünsche ich noch einen schönen Feiertag. Danke nochmals für die wissenswerten Antworten. LG, Heike

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