Beiträge von wendy01de

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    Hallo ihr Lieben


    Wir züchten Kleinsilber Havanna. Nun haben wir einen Wurf mit 6 Jungtieren. 4 davon sind Havanna, 2 sind blau. ;( Kann ich alle 6 Jungtiere tätowieren lassen? Und wenn: Wie fülle ich dann den Deckschein aus? Und werden die blauen Jungtiere dann im Zuchtbuch unter Havanna geführt?


    Über kompetente Antworten würde ich mich sehr freuen. _thanks_


    LG

    genau so sehen wir das auch. Ich habe auch verwundert den Kopf geschüttelt.( Z.B. haben wir noch den Fall, dass ein Vereinsmitglied seine Beiträge nicht bezahlt hat, auch nach mehrmaliger Aufforderung nicht. Den haben wir auch zum Jahresende aus der Vereinsliste gestrichen. Lt. Satzung des KV ist er nun noch ein weiteres Jahr Mitglied und wir müssen für ihn noch ein weiteres Jahr Beiträge abführen, obwohl er schon letztes Jahr nicht bezahlt hat. Da wäre der Verein ja doppelt gestraft!)


    Die Meldelisten gibt es bei uns auch. Sie wurden von unserem Verein mitte Dezember an den KV weitergeleitet ( ohne die beiden Mitglieder) und damit war das Thema "eigentlich" auch für uns erledigt.


    Jetzt kommt der, der selber gekündigt hat und sich beim KV wieder "angemeldet" hat mit der Satzung des KV und will seine Mitgliedschaft in unserem Verein juristisch prüfen lassen.

    Hallo Kai und alle anderen,


    Danke für die schnellen Antworten. Ja, im Prinzip handelt es sich immer noch um das "Thema Rücktritt vom Austritt" :-(


    Jetzt beruft sich dieses Mitglied auf die Satzung des KV. In dieser Satzung steht sinngemäß, dass die Vereine 6 Monate vor Ende des Geschäftsjahres die Austrittserklärungen der Vereinsmitgliederan den KV zu melden hätten. Lt unsere Satzung kann sich ein Vereinsmitglied jederzeit abmelden, bekommt aber seine Mitgliedsbeiträge vom Verein für das laufende Jahr nicht wieder zurück.


    Ehrlich: Der Mann beschäftigt Völkerstämme!!! :wacko:

    Welcher Satzung unterliegt ein Vereinsmitglied? Der Vereinssatzung, der Satzung des Kreisverbandes, der Satzung des Landesverbandes?

    Vielen Dank für Deine Antwort. Ich ziehen den Satz aus Beitrag 5 zurück, der den Verein betrifft. :whistling: Und du hast Recht, dass man in der Satzung wirklich ausführlicher auf einige Themen eingehen sollte.( Verein ist übrigens eingetragen, Satzung gültig) Aber, ich glaube, solch einen Fall gab es bei uns noch nie! Ich, als Mitglied, überlege mir doch wirklich genau, ob ich meinem Verein den Rücken zu wende und austrete. Ich wäge die "Für" und "Wider" ab und lege dann fest, ob ich mit den Gedanken, Ideen und Zielen des Vereins noch übereinstimme, oder nicht. Scheinbar hat sich dieser Jemand nicht mehr mit unserem Verein identifizieren können. Das ist sein gutes Recht. Aber sich nun über den KV wieder einschleichen zu wollen ...? Kein Verständnis. Das zeugt doch wohl schon vom Charakter dieses Jemand.


    Ich wünsche mir, dass alles reibungslos abläuft. Und euch wünsche ich noch einen schönen Feiertag. Danke nochmals für die wissenswerten Antworten. LG, Heike

    Mir fehlen auch die Worte. Zumal sich unser Vorstand total übergangen vorkommt.


    In unserer Satzung steht zu solch einem "Fall" auch nichts.


    "Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod, Ausschluss oder Austritt eines Mitgliedes."


    "Der Austritt ist schriftlich dem Vorstand anzuzeigen."


    Dies hat er getan. Also, würde ich sagen, ist das Ende seiner Mitgliedschaft auf den 31.12. festgelegt. Sehe ich das falsch?


    LG, wendy01de

    Er hat sich im März schriftlich zum 31.12 2012 abgemeldet. Es liegt keine schriftliche Wiedereintrittserklärung beim Verein vor. Der Verein möchte ihn nicht wieder als Mitglied haben . Er wurde auf der Meldeliste zur Abgabe der Beiträge vom Vereinsvorsitzenden Aufgrund seiner schriftlichen Abmeldung gestrichen. Kann er vom Kreisverband die Zurücknahme seiner Streichung verlangen? Kann er jetzt noch ( die Kündigung liegt seid März vor und er war seid mind. 6 Monaten zu keiner Mitgliederversammlung mehr) von seiner Kündigung zurücktreten, oder muss er einen neuen Aufnahmeantrag stellen?


    LG, wendy01de

    Ich brauche einmal die Hilfe eines Kenners. Wir haben in unserem Verein einen Quertreiber, der denkt, er könne alles bestimmen und nur er hat Recht. Nun hat sich dieser Jemand nach einem Streit im März schriftlich zum 31.12.2012 abgemeldet. Die Meldungen an den Kreisverband für 2013 sind durch und er wurde von der Meldeliste gestrichen. Jetzt hat dieser Jemand die Streichung von der Meldeliste vom Kreisverband wieder Rückgängig machen lassen, ohne auch nur ein Wort zum Vorstand unseres Rassekaninchenzuchtvereines zu sagen. Er denkt, er ist nun weiter Mitglied unseres Vereines. Wie denkt ihr darüber. Hat ein Kreisverband das Recht, eine Austrittserklärung bzw Kündigung Rückgängig zu machen, ohne Wissen des Vereines?


    LG, wendy01de