Nach den Bestimmungen für Neuzüchtungen dürfen diese auf Landes- und Bundesschauen ausgestellt werden und werde auch nur dort bewertet.
Am vergangenen Wochenende fand die Landesjungtierschau des Kaninchenzuchtverbandes Sachsen-Anhalt statt, wo zwei Züchter aus dem Großraum Magdeburg jeweils 4 Genter Bartkaninchen ausgestellt. Leider wurden diese aber dort nicht bewertet und so wurde es auch im Katalog vermerkt.
Zählt eine Landesjungtierschau also nicht zu den Veranstaltungen wo Neuzüchtungen bewertet werden dürfen ? Vielleicht kann mir hier jemand eine nähere Auskunft darüber geben.
Viele Grüße ! Ralf
Bewertung von Neuzüchtungen
Werbepartner
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Soweit ich weiß, dürfen Neuzüchtungen erst ab Obtober diesen Jahres bewertet werden.
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Hallo,
Neuzüchtungen/Nachzüchtungen dürfen nur auf Landesschauen, Landesclubschauen, Bundesschauen und Bundesrammlerschauen bewertet werden.
(auf Landesjungtierschauen nicht)
Gruß aus dem sonnigen Rheinhessen :hollyday:Norbert :rabbit8:
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Hi,
laut meiner Genehmigung für die Neuzüchtung "Zwerg-Rexe japanerfarbig"
Zitat"Die mit einem "N" gekennzeichneten Neu- bzw. Nachzüchtungstiere sollen bei Landes- und Bundesschauen ausgestellt werden und erhalten eine Prädikatsbewertung. Voraussetzung ist das Vorliegen einer vorläufigen qualifizierten Positionsbeschreibung und die vom Landesverband erteilte Genehmigung. Gemäß der AAB/10-2004, § 4 und § 12 dürfen Neuzüchtungen auch auf allen anderen Ausstellungen ausgestellt - aber nicht bewertet werden. Die Entscheidung der Zulassung liegt beim zuständigen Landesverband."
Ich gehe davon aus, dass die Bundesrammlerschau eine "Bundesschau" ist, eine Landesclubschau hingegen nicht!
MfG Manfred
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Hallo,
die Tiere dürfen zu Werbezwecken auf anderen Ausstellungen gezeigt, aber nicht bewertet werden.
So scheint es doch auch auf diese Schau gemacht worden sein, oder?Gruß Kai
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Es ist anzunehmen, dass Landesjungtierschauen nicht zu den Ausstellungen gehören, wie oben schon geschrieben wurden. Aber rein vom Sinn her ist ja die Jungtierschau auch eine Landesschau, ebnso wie es Landesclubschauen gibt.
Es ist nur schade dass beide Züchter weite Wege auf sich nehmen mussten um Ihre Tiere dann als nicht bewertet wieder mitzunehmen. Es wurde keinem der beiden Züchter von der Ausstellungsleitung mitgeteilt, dass die Tiere nicht bewertet werden. Aber so haben die Besucher wenigstens ein paar Bartkaninchen sehen können.
Danke für die Antworten !
Gruß ! Ralf ! -
Hi,
wenn es sich bei den beiden Züchtern um welche handelt, die einen Genehmigungsbescheid in den Händen halten, würde ich die Schuld nicht unbedingt bei der Ausstellungsleitung suchen. Der Bescheid enthält - bis auf die Bundesrammlerschau - klare Worte. Mängel scheint's hinsichtlich der Kommunkation zu geben. Möglicherweise fehlt in den Reihen der Bartkaninchenzüchter der Ansprechpartner, der die Koordination übernimmt und den man in derartigen Angelegenheiten - wer darf wo ausstellen und wird bewertet - befragen kann. Bei anderen Neuzüchtungen - siehe Zwergrexe japanerfarbig - gibt's eine derartige Person.
MfG Manfred
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Hallo Ralf.
Auf Seite 13 im Standard 2004, noch genauer auf Seite 13 der Ersatzblätter, ist beschrieben, wie mit der Bewertung von Neuzüchtungen zu verfahren ist.
Von Züchtern, die an einem Neuzuchtverfahren mitmachen, kann man erwarten, daß sie sich auch um solche grundsätzlichen Bestimmungen kümmern. Nicht umsonst sollen ja nur erfahrene Züchter an Neuzuchtverfahren teilnehmen.Müssen in Thüringen die Meldebogen für die Landesschau und Landesjungtierschau nicht auch vom Verein gegengezeichnet werden?
Wirft auch ein schlechtes Licht auf den Verein der beiden, wenigstens auf die Kommunikation innerhalb des Vereins.
Der Ausstellungsleitung ist bestimmt kein Vorwurf zu machen.Wie heißt es so schön in der Juristerei: Unkenntnis schützt vor Strafe nicht.
In diesem Fall gibt es nicht mal eine Strafe.Gruß
Karl -
Noch ein PS
In Paragraf 4 und § 12 der neuen AAB ist die Zulassung zu den Ausstellungen, auch explizit der Neuzüchtungen, geregelt.
Die neue Fassung der AAB habe ich bestellt, aber noch nicht erhalten.
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Neuzüchtungen in Sammlungen, hier bestätigte bei mir der Zuchtbuchführer die Richtigkeit der Angaben.
Zweifache Ausführung des Musterstandards und die (meine) Neuzuchtgenehmigung ist/war der Meldung in Kopie beizufügen.
Bewertung nach Prädikaten.Ausstellungen, auf denen die Neuzüchtungen bewertet werden sind BRS, BS, LRS und LS.
Die Teilnahme an der EE-Schau in Leipzig wurde nicht gewertet (lt. P. Mickmann). Bewertung von deutschen Neuzüchtungen erfolgen nach Punkten, sofern die Rasse im EE-Standard erfasst ist.
Bei uns waren umliegende Vereine immer entgegenkommend, so dass meine Rasse auch nur zum Werbezweck ohne Bewertung (vor)gestellt werden konnte. -
Züchter von Neuzüchtungen sollten schon wissen auf welchen Schauen Ihre Tiere bewertet werden.
@ Fred Neuzüchtungen werden auch auf Landesclubschauen bewertet, wenn in diesem Zuchtjahr keine Landesschau ist.
(siehe AAB Ausgabe 2012 §4)Gruß Norbert :rabbit8:
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Hi,
danke für die Auskunft. Ich halte mich bei der Beschickung der Ausstellungen einerseits auf die in der Genehmigung genannten (Bundesschau bzw. Bundesrammlerschau), andererseits bin ich gar nicht in der Lage meine Tiere noch woanders auszustellen. Anspruch und Realität stimmen nicht überein, ich hab' einfach nicht die Menge und vor allem nicht die Qualität, um mehrere Ausstellungen zu beschicken.
MfG Manfred
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Hallo Ralf.
Auf Seite 13 im Standard 2004, noch genauer auf Seite 13 der Ersatzblätter, ist beschrieben, wie mit der Bewertung von Neuzüchtungen zu verfahren ist.
Von Züchtern, die an einem Neuzuchtverfahren mitmachen, kann man erwarten, daß sie sich auch um solche grundsätzlichen Bestimmungen kümmern. Nicht umsonst sollen ja nur erfahrene Züchter an Neuzuchtverfahren teilnehmen.Müssen in Thüringen die Meldebogen für die Landesschau und Landesjungtierschau nicht auch vom Verein gegengezeichnet werden?
Wirft auch ein schlechtes Licht auf den Verein der beiden, wenigstens auf die Kommunikation innerhalb des Vereins.
Der Ausstellungsleitung ist bestimmt kein Vorwurf zu machen.Wie heißt es so schön in der Juristerei: Unkenntnis schützt vor Strafe nicht.
In diesem Fall gibt es nicht mal eine Strafe.Gruß
Karl
Hallo Karl,seit wann liegt Magdeburg in Thüringen ??? Ralf61 kommt doch ganz klar aus Sachsen-Anhalt !
Gruß
Jens
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Hallo Jens.
Schau mal bitte hier:
Bereits der sanfte Hinweis von Andreas machte mir meinen Fehler offenkundig. Ich kann Dir jedoch versichern, daß es nicht an mangelnden Geografiekenntnissen liegt. Schon allein wegen familiärer Beziehungen nach Sachsen-Anhalt.
Gruß
Karl
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