Hallo Zuchtfreunde,
ich hoffe es hat jeder den B-Bogen auch bis zum Ende durchgelesen.
Unter Mitteilungen steht als letzter Absatz.
Zitat
Ferner weist die AL auf Pkt. 05 der Ausstellungsordnung hin. Danach besteht eine 50% Verkaufspflicht der ausgestellten Tiere. Sollten Tiere bei der Einlieferung fehlen und die 50% Reglung kann nicht mehr eingehalten werden, so muss entsprechend nachgemeldet werden.
Hoffentlich hält sich jeder daran. Auf der letzten BRS gab es genug Käfige, wo die verkäuflich gemeldeten Tiere drin sein sollten und es doch nicht waren.
Mit freundlichen Gruß
Tatjana