Schatzmeister aktuell

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  • Hallo,


    ich möchte mal auf ein heikles Thema aufmerksam machen und ggf. um Rat bitten.


    Es gibt ja so zwielichtige Verlage, die sich Adressen besorgen, Zeitschriften zusenden und wenn man nichts macht das als Abo weiter führt. Aktuell so bei uns geschehen durch den Verlag für die deutsche Wirtschaft AG. Die schauen sich anscheinend Webseiten an wo die Begriffe Kassierer, Schatzmeister u. ä. auftauchen (wird wohl bei vielen Vereinen so sein), nehmen sich die dort angegebene Person und schicken doch unserer Schatzmeisterin so ganz ungefragt ein Probeexemplar von "Schatzmeister aktuell" zu. Irgendwo steht dann im Text, dass man Bescheid sagen muss, falls man diese Zeitschrift nicht will. Naja, sie ist etwas älter hat das ignoriert und nun flatterte die Rechnung rein. Ein Anruf von ihr dort und die Mitarbeiterin erzählt doch tatsächlich, dass sie das ganze hätte kündigen müssen. Nun haben sie es sich notiert aber die Rechnung steht noch im Raum und sie will wissen, wie sie sich verhalten soll.


    Ich kenne es nur so. Wenn man selbst angefordert hat muss man auch entsprechen reagieren. Wenn man nichts angefordert hat geht der Artikel zurück bzw. es kommt auch trotz eines derartigen Hinweises auf "Abmeldung" weils nicht gefällt kein Vertrag zu stande.


    Also falls euch so was ins Haus flattert schaut genau hin. Wenn ihr einen Rat habt - gerne her damit.


    Volkmar

  • Hallo Volkmar,


    hierbei handelt es sich um sog. "Unbestellte Ware".


    Hier greift die gesetzliche Regelung des § 241 a BGB. Erhält hiernach ein Verbraucher unbestellte Ware zugesandt, kommt weder durch bloßes Schweigen noch durch Ingebrauchnahme der Ware ein Vertrag zustande. Eure Schatzmeisterin kann die Zeitschrift nach Belieben benutzen oder vernichten, sie ist weder zur Aufbewahrung noch zur Rücksendung verpflichtet. Das versendende Unternehmen hat keinerlei Schadensersatzansprüche.


    Sie soll sich von Zahlungsaufforderung nicht beeindrucken lassen.


    Gruß Thomas

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