NB Wegen Fehlender Daumenkra!!!!!!!

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  • Hallo Karl,


    um es kurz zu machen:
    Ich käme nie auf die Idee, Tiere mit unterschiedlichen Krallenfarben auszustellen noch zur Zucht zu nutzen noch Krallen absichtlich zu ziehen, das ist ja beinahe grenzwertig.
    Ob die Entscheidung tatsächlich vor 1991 liegt kann ich nicht beurteilen, mir kommt es noch nicht solange vor, aber die Zeit scheint ja manchmal wirklich zu rennen...


    Nichtsdestotrotz gehe ich davon aus, dass es eine Erklärung für diese Regelung geben muss, und das Gedächtnis mancher ist doch schon sehr gut.


    Und die genetische Frage steht auch noch offen...


    mfg Peter


    PS: Ich kenne weiße Krallen aus den Anfängen meiner Zucht nur zu gut - KLS und BlW - , da fielen neben Albinos etliche mit weißen Krallen, schön auf alle Zehen verteilt.

  • Hallo zusammen,


    es kann sein, dass ich das nicht mehr so ganz auf die Reihe bringe (ist ja nun auch schon ein Weilchen her) aber so dunkel kann ich mich noch an die damalige Diskussion erinnern. Es traten bei einzelnen Rassen (ich glaube es waren u.a. Thüringer, Rote Neuseeländer, Japaner sowieso) farblose Daumenkrallen auf. Diese wurden von den damaligen "Züchtern" dann versucht durch extremes Beschneiden unkenntlich zu machen. Dies ging teilweise soweit, dass nur noch ein Stumpf übrig blieb. Das war aufgrund der Anordnung der Daumenkralle erheblich leichter als bei den anderen Krallen. Sie fehlte dann zwar nicht, aber eine Farbabweichung war auch nicht mehr nachweisbar.
    Weiterer wesentlicher Punkt: Zur damaligen Zeit der 70er und 80er Jahre war die Haltung von Kaninchen auf Metallrosten wesentlich weiter verbreitet als heute. Nachteil dieser Haltungsmethode. Wenn ein Tier aufgescheucht wurde (durch was auch immer) war es relativ leicht möglich, dass das Tier mit der Kralle am Gitter hängenblieb und sich diese sozusagen selbst herauszog.


    Ein solcher Grund sollte aber nicht zum Ausschluss des Tieres führen.
    Mann hat aus Tierschutzgründen dann konsequenterweise gesagt: Wenn eine fehlende Daumenkralle nicht zum Ausschluss führt, dann sollte es eine andersfarbige auch nicht. Mann hätte ja anderenfalls den Anreiz gesetzt, diese wegen eines negativen Bewertungsergebnisses bewusst zu entfernen.
    Ich kann mich übrigens noch an eine Diskussion zu meiner Hilfsrichterzeit mit einem PR erinnern, der auch eine unbeschnittene und schon sehr lange Daumenkralle nicht strafen wollte. So nach dem Motto: Wenn sie gar nicht dasein muss, muss sie auch nicht gepflegt werden. Es gibt und gab halt schon immer sehr seltsame Auslegungen.
    Zur Ausgangsfrage: Jeder Mensch macht Fehler, auch jeder PR macht Fehler aber müssen es unbedingt solche Fehler sein.....


    Gruß Torsten

  • Hallo Torsten,


    danke für deinen Erklärungsversuch,
    der allerdings auch für nicht mehr Klarheit sorgt.
    Ich habe Verständnis für die anatomische Verletzlichkeit der Daumenkralle und habe die Problematik zu genüge mitbekommen,
    die konsequente Lösung konsequenter PR war damals schon bei Unklarheit oB .
    Ich kann allerdings nicht glauben, dass logisch denkende Menschen zu dem Schluß kommen konnten, dass wenn das Fehlen unerheblich sei dies mit der farbe auch aufgehoben werden könnte.
    Auch vor 20 jahren wusste man schon ein bisschen über Vererbung....


    mfg Peter


    PS: Rosthaltung war in den 70-gern lange nicht so weit verbreitet wie heute, allerdings waren die Roste damals wesentlich schlechter , in der Regel benutzte man die Metallroste aus den Forschungseinrichtungen, also keine Gitter sondern nur Stäbe.

  • Ich kann allerdings nicht glauben, dass logisch denkende Menschen zu dem Schluß kommen konnten, dass wenn das Fehlen unerheblich sei dies mit der farbe auch aufgehoben werden könnte.


    Sehe ich ein wenig anders. Wenn ich (also jetzt als Standardkommision) festlege, dass eine fehlende Daumenkralle unberücksichtigt bleibt, dann macht es wenig Sinn eine andersfarbige Daumenkralle zu sanktionieren. Ich denke wir wissen alle, welche Folgen dass für die andersfarbige Daumenkralle hätte und diese Folgen haben bestimmt nichts mit tierschutzkonfomem Verhalten zu tun.


    Gruß Torsten

  • Hallo Torsten,


    danke für deine Unterstützung, klappt doch wunderbar :)


    Genau dies ist nämlich die Inkonsequenz:
    Wie kann die Standardkommission überhaupt festlegen, dass das Fehlen einer Daumenkrallle unerheblich ist ???
    Wird als nächstes festgelegt, dass auch das Fehlen der Blume unerheblich ist - es gibt ja immer mehr Probleme mit krumm, versteift,... -
    Dabei das Tierschutzgesetz heranzuziehen , um mögliche Schmerzen von den Tieren durch betrügerisches Verhalten abzuwenden, ist ebenfalls kein Argument, das logisch nachzuvollziehen wäre.
    Bitte nicht die Vererbungslehre vergessen, oder wollte man Bastardisierungen damit nicht mehr sehen - was ich nicht glauben will !!


    mfg Peter

  • Bitte nicht die Vererbungslehre vergessen, oder wollte man Bastardisierungen damit nicht mehr sehen - was ich nicht glauben will !!


    Hallo
    .........und ein nicht kleiner Hinz oder Kunz sagte mir eben am Telefon. Was glaubst Du , warum in vielen Rassen eine
    enorme Typverbesserung stattgefunden hat
    Grüße Uwe

  • Hi,


    Zitat

    Was immer das zu bedeuten hat ...


    .... dass Weiße Neuseeländer eingekreuzt wurden; sehr sinnvoll z.B. bei Rassen wie Holländern! :wacko:


    MfG Manfred

  • Hallo.


    Eben komme ich von einer Vergleichsschau. Das ist auch immer eine gute Informationsbörse.


    Anscheinend, nach der glaubwürdigen Berichterstattung, gibt es noch ganz junge Preisrichter, die doch schon "Arsch in der Hose" haben. O-Ton. Würde ich jedoch auch so sagen.


    Junger Preisrichter kommt zum Obmann, um sich ein nb bestätigen zu lassen. Der Obmann, nach eigenem Augenschein: Der kriegt V. Der Preisrichter, nein, der hat ne Kahlstelle in der Kehle! Obmann: V.
    Der junge Preisrichter sucht sich anderen Obmann. Ergebnis: nb.


    Ist für die Zuchtgemeinschaft Speck aber sicher kein Trost.


    Gruß
    Karl

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