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  • Kann ich mit einem Zuchtkollegen, für eine Zweitrasse, eine Zuchtgemeinschaft bilden, und ich trotzdem meine Hauptrasse und er seine alleine weiterzüchten? Gruß Franz

  • Hallo Franz,
    Nein - siehe unten, zu finden auch unter Landesverband Bayern http://www.kaninchen-bayern.de , Hilfsmittel


    Gruß
    Karl



    Bestimmungen für Zuchtgemeinschaften



    Die Zulassung einer Zuchtgemeinschaft muss über den Ortsverein, Kreisverband – ggf. Bezirksverband beim Landesverband beantragt werden.



    Eine Zuchtgemeinschaft kann bei Aktivzüchtern maximal nur aus 2 Personen bestehen.


    Sie kann auf 3 Personen erweitert werden, wenn sie aus maximal 3 Familienmitgliedern


    ( z.B. Vater, Mutter, Sohn oder Tochter, oder 2. Beispiel - Vater oder Mutter mit Sohn und Tochter – oder auch 2 Söhne u. s. w.) bestehen


    Eine Zuchtgemeinschaft darf nicht aus Aktiv- und Jugendzüchtern bestehen (wegen dem differenzierten Täto)



    Auch Jugendzüchter haben die Möglichkeit eine Zuchtgemeinschaft zu bilden. Hier können bis zu 5 Jungzüchter aufgenommen werden.



    Für alle Zuchtgemeinschaften gilt: Alle beteiligten Züchter müssen in einem Verein sein und die Tiere müssen im rechten Ohr eine einheitliche Kennzeichnung haben.


    Das Züchten und Ausstellen als Einzelzüchter ( auch mit einer anderen Rasse) ist erst dann wieder möglich, wenn der Betroffene aus der Zuchtgemeinschaft ordentlich ausgetreten ist.



    Eine Zuchtgemeinschaft kann auch Mitglied in einem Club werden, bei mehreren Rassen auch in verschiedenen Clubs, Voraussetzung ist: Alle Züchter der Zuchtgemeinschaft müssen in den betreffenden Club eintreten und sind auch beitragspflichtig.



    Bei Antragstellung zur Zulassung einer Zuchtgemeinschaft ist folgendes zu beachten:



    • Name und Anschrift der Personen die der Zuchtgemeinschaft angehören.



    • Vollständige Anschrift des Ansprechpartners.



    • Welche Rasse/n gezüchtet werden.



    • Das schriftliche Einverständnis aller beteiligten Personen der Zuchtgemeinschaft.



    • Bei Jugendlichen das schriftliche Einverständnis der oder des Erziehungsberechtigten.



    Der Ansprechpartner trägt alle Rechte und Pflichten der angehörenden Zuchtgemeinschaft. Er haftet für die ordnungsgemäßen Meldungen und für die Erfüllung der vorgegebenen Bestimmungen der zu beschickenden Ausstellungen


    Eine zivilrechtliche und gesamtschuldnerische Haftung aller Personen der Zuchtgemeinschaft bleibt davon unberührt.


    Bei Feststellung unstatthafter Maßnahmen sind alle Mitglieder der Zuchtgemeinschaft gleichermaßen verantwortlich.



    Veränderungen müssen unverzüglich über den Verein, Kreisverband, ggf. Bezirksverband an den Landesverband gemeldet werden.



    Der Landesverband kann bei Verstößen dieser Bestimmungen die Genehmigung fristlos außer Kraft setzen.

    Die größte Ehre, die man einem Menschen antun kann, ist die, dass man zu ihm Vertrauen hat.
    Matthias Claudius

  • Danke Karl, besser geht's nicht. Ein Witz ist es aber trotzdem, ich geb doch meine Rasse nicht auf, und mein Kollege auch nicht. Auch im selben Verein sind wir, aber für unsere Zweitrasse( sie ist noch sehr jung) braucht man etwas mehr Zuchttiere als normal. Den Platz hat er nicht alleine, und ich auch nicht, also, müssen die Tiere schweren Herzens wieder weg, schade.

  • Hallo Franz,


    aber wieso das denn?


    Ihr könnt doch die Zweitrasse zusammen züchten, aber dann eben getrennt ausstellen.
    Völlig unabhängig von der Erstrasse.


    Oder alle drei Rassen in die Zuchtgemeinschaft einbringen. Das fällt sicher schwerer, wenn man schon ein gewisses Niveau allein erreicht hat.


    Gruß
    Karl

  • Hallo Franz, die Regelung ist schon etwas eigenartig streng. Aber wenn man von dem Begriff Zuchtgemeinschaft ausgeht, macht es schon Sinn. Ein Möglichkeit wäre noch, auch die bisher gezüchteten Rassen ebenfalls in die Zuchtgemeinschaft zu übernehmen. Aber da wird wohl jeder von Euch seine Eigenständigkeit behalten wollen.
    Gruß
    Karl

    Die größte Ehre, die man einem Menschen antun kann, ist die, dass man zu ihm Vertrauen hat.
    Matthias Claudius

  • Also ich möchte meine Rasse schon alleine weiterzüchten, mein Vereinskollege garantiert auch. Ich könnte mich mit seinen Tieren gar nicht identifizieren, sie sind nicht so mein Fall, deshalb möchte ich gar nicht, das da mein Name dabeisteht. Gemeinsam züchten, wie? Es handelt sich um Schecken, sollte er zwei typischische Junge haben, und ich zwei, dann würde man doch bestimmt in Versuchung kommen, die Tiere auf einen Züchter zu tätowieren, und genau das wollen wir eben nicht! Ich muss ja schon für meinen Sohn Dominik noch eine andere Rasse haben, weil ich ja auch mit ihm keine Zgm. bilden kann, obwohl ich das auch nicht nachvollziehen kann! Was wäre dabei, wenn z.B. Meier u.Sohn im Katalog steht? Man kann sich mit seiner eigenen Rasse nicht ausreichend beschäftigen, weil man den Platz für die Rasse seiner Kinder benötigt, und zusätzlich Ställe bauen, kommt nicht in Frage, ich bin berufstätig, und möchte mich nicht zum Sklaven meiner Kaninchen machen, es gibt auch noch Familie und andere Sachen(die nicht ganz so wichtig sind). Gruß Franz

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