Hinweis zum Datenschutz ( EU-DSGVO )

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  • Hallo zusammen,


    wie wird bei euch in den Vereinen , Kreisverein und Bezirksverband die Regelung ausgelegt zur Einwilligungserklärung für den
    Datenschutz vom 25. Mai 2018.
    Hat jeder Verein seine eigne Formulierung oder wird überörtlich eine Formulierung erarbeitet zur Einwilligungserklärung
    für den gesamten Landesverband.


    Kleinwidder

  • Hallo Franz,
    auf der Sitzung des erweiterten ZDRK-Präsidiums wurde zu dem Thema eine Kommission gebildet, die für den Verband alles überprüfen sollen.
    Bei Kanin-Hop (ich weiß das ist nicht deins), bin ich schon seit längerer Zeit etwas weiter.
    Zu jeder Turniermeldung lass ich mit folgendes unterschreiben:

    Zitat

    Mit dieser Meldung erkenne ich die
    Durchführungsbestimmungen für Kanin-Hop im ZDRK und die Turnierbestimmungen an
    und erlaube dem Veranstalter die Daten und Bilder im Zuge der Berichterstattung
    (z.B. in Berichten und im Katalog) zu veröffentlichen.

    Von jeden Kanin-Hop-Schiedsrichter und -Gruppenleiter versuche ich seit Anfang des Jahres eine Einverständniserklärung zur Datennutzung zu bekommen.
    Ich hänge dir (und allen anderen) die Datei einmal an.
    Vielleicht kann diese ja als Vorlage ganz hilfreich sein, etwas für den eigenen Verein zu entwerfen.
    Liebe Grüße Kai

  • Hallo.
    Der Verband hinkt etwas hinterher. Und es wird nicht jedem passen. Vom normalen Mitglied bis zum Landesvorsitzenden. Es gibt Vereine/ Verbände die sich dieser Materie angenommen haben und es gibt auch das Gegenteil mit totschweigen oder negativen Aussagen darüber. Irgendwann wird es den ersten treffen. Und das geht dann rum wie ein Leuchtfeuer.


    Das DS-GVO ist eine gute Wachrüttelkampanie. Wenn man bedenkt das es bei dem deutschen Datenschutzgesetz teilweise ähnlich gehandelt werden mußte. Ich spreche aus Erfahrung. Wenn persönliche Daten ohne Einverständnis online veröffentlicht werden. Ich bin zwar im Netz publik, aber ohne Fragen geht gar nichts.


    Auf Frage an den Verantwortlichen, habe ich bis heute noch keine Antwort. Es wurden aber meine Daten gelöscht.


    Der ZDRK, Verbände und Vereine sollte viele Veröffentlichungen genausten
    überprüfen. Und sich Gedanken machen, ob auch in der Vergangenheit der
    Datenschutz eingehalten wurde. Was ich stark bezweifel.
    Gruß Ralf

  • Hallo Frank.
    Termin ab dem 25.05.18.
    Es gilt für alle Daten ob Privat, Verein oder Beruflich. Ob Papierform oder Digital/ Homepage.
    Ich würde dir raten, dein Impressum zu aktualisieren. Dann lese dir die ganzen Infobroschüren dazu durch und bereinige deine Homepage dementsprechend. Im besonderen Namen und Daten von dritten Personen, falls keine Einverständniserklärung vorliegt.


    Es hat ja schon vorher das deutsche Datenschutzgesetz gegeben, aber das DS-GVO ist noch weiterreichender. Im besonderen für Vereine.


    Ich hatte am WE eine Diskussion bzgl. des Datenschutzes. Ich wurde quasi als böser dargestellt worden, nur weil ich auf die Gesetze gepocht habe. Nur die ältere Generation sieht das als etwas negatives und möchte so weiter machen die die letzten Jahrzente. Nur die Digitalisierung wird fleißig genutzt, nur ohne die Auflagen des Datenschutzes.
    Gruß Ralf

  • In den kommenden Wochen beginnen die Kaninchenausstellungen und
    dazu werden die persönlichen Daten der Aussteller in den Katalogen veröffentlicht.


    Meine Frage, dürfen die Daten der Aussteller Name und Anschrift mit Telefonnummer nach dem Gesetz vom 25. Mai 2018
    in den Katalogen veröffentlicht werden, wenn bis dato keine Einwilligungserklärungen von den Ausstellern und Züchtern vorliegen. ????

    Gruß Kleinwidder

  • Hallo.
    Theoretisch nein. Jeder Verein/ Verband sollte im A-Bogen eine kleine Erklärung mit einbauen und diese wird vom Aussteller unterschrieben. So wäre jeder aus dem Schneider. Wenn man aber seine Adresse/ Telefonnummer mit angeben möchte um eventuell Tiere zu verkaufen oder andere Kontakte darüber knüpfen möchte, dann wird man nicht drum herum kommen. Man kann nur die Schauleitung darauf aufmerksam machen und hoffen das dies mit aufgeführt wird.


    Wie ich schon vorher geschrieben habe, hinken viele noch hinterher und machen ihre Hausaufgaben nicht. "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht."


    Gruß Ralf

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