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  • Guten Morgen,



    Falko, für mich ist Philosophie was anderes, aber sei es drum...


    Den Tieren muss es gut gehen, richtig, nur wer entscheidet dies ??? Der Züchter mit den 60-ger Boxen oder der Freigehegeanhänger ?


    Ist das Mindestmass für dich das gleiche wie für mich? - und wer hat recht, der, der darauf beharrt oder der, der die Tiere zum Mittelpunkt macht?


    Sind Kaninchen Haustiere oder doch eher Nutztiere ? darf ich dabei ableiten, Haustiere schlechter halten zu dürfen denn Nutztiere ?


    Ich kann dir nur berichten, dass ich meinen Tieren deutlich anmerke, dass sie sich in Freiläufen wohler fühlen - lass sie doch wählen oder wäre das für dich zu kompliziert ?


    Im Übrigen bin ich Rassekaninchenzüchter der Tiere wegen und nicht zur Befriedigung meines Ego, da ist Briefmarkensammeln besser geeignet - das meine ich wertneutral.


    Manfred hat vollkommen recht mit den Möglichkeiten der Gruppenhaltung, mit unseren jetzigen Tieren einfach noch nicht flächendeckend möglich, da müsste man andere Zuchtziele definieren und entsprechend selektieren - es geht, aber es macht noch Probleme und braucht Zeit, die für mich sinnvoll investiert scheint, andere wollen es schneller haben, das wird nicht gehen...Paarhaltung gestaltete sich bei gezieltem Vorgehen als problemlos, dauert aber auch seine Zeit, bis es geregelt läuft.


    Kai,


    sicher hast Du den Artikel von Zfr. Berger gelesen, sicher kannst Du auch mit deinem Hintergrundwissen zwischen den Zeilen lesen - wir verlieren jeden Prozess, so sicher wie das Amen in der Kirche, deshalb sollen ja die Fragen außergerichtlich geregelt werden !!!


    "Tierschutz ist nicht teilbar..."



    Ach ja, der Papst...hat natürlich recht. Laut Statuten züchten wir im ZDRK auf "Schönheit und Leistung" !


    Wenn ich in der Fachzeitschrift lese, wie viele Häsinnen gebraucht werden, um ca. 25 Jungtiere zu reproduzieren, kann ich mir gut vorstellen, dass viele Züchterinnen sehr froh wären, würde die Aussagen des Papstes in ihren Stallungen zutreffen :)


    mfg Peter

  • Hallo,


    ich kenne den Bericht von Herrn Dr. Berger nicht, kann mir jedoch aufgrund des Bildes, das ich von ihm habe, nicht vorstellen, dass er zu irgendetwas dezidiert Stellung bezogen hat. Nichtsdestotrotz, bräuchte man zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine definierte Aussage zu der Frage: "Was gilt nun?"


    a) Die ZDRK-Richtlinie, die in ihren Richtwerten mit der Nutztierverordnung nicht mithalten kann, woraus sich die Frage ergibt, warum ein Rassekaninchen "schlechter" gehalten werden darf als ein Nutzkaninchen?


    b) Die Vorgaben der TVT, die von so manchem Amtsveterinär - siehe oben - übernommen werden, und jeden Halter bzw. Züchter vor ein Problem stellen?


    c) Die Vorgaben der Nutztierverordnung - Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung - nachzulesen unter http://www.gesetze-im-internet.de/tierschnutztv/ , Bundesministerium der Justiz und für den Verbraucherschutz, damit wohl die einzig legale, auf die man sich auch berufen kann.


    Um als Rassekaninchenzüchter auf der sicheren Seite zu sein, ist eine Antwort auf diese Frage unbedingt erforderlich. Da nützt eine mit salbungsvoller Stimme vorgetragene Wischi-Waschi-Aussage herzlichst wenig. Warum der Züchter das unbedingt wissen sollte, ist einfach zu erklären. Der Züchter muss etwas in den Händen haben, dass ihn gegen Aussagen "wildgewordener Amtsveterinäre" wie die des zuvor erwähnten - "Unter zwei Quadratmeter geht beim Blauen Wiener gar nichts!" - schützt. Der Züchter braucht ... Rechtssicherheit!


    MfG Manfred

  • Hallo,


    Manfred hat vollkommen recht, jede/r von uns verlangt in allen möglichen Situationen nach Rechtssicherheit - das ist die eigentliche Basis, mit der jede/r umgehen können muss.


    NUR.........was ist zu tun, wenn die einzige Rechtsvorgabe strenger ist denn die praktizierte Wirklichkeit ??


    mfg Peter

  • Sorry,


    wenn die praktizierte Wirklichkeit die ZDRK-Richtlinie ist, dann muss man anmerken, dass zu dem Zeitpunkt als diese rauskam, die Inhalte der Nutztierverordnung bereits bekannt waren. Da hätte man ja mal nachlesen können! Die Einstellung war wohl eine andere: "Das betrifft uns eh nicht!"


    MfG Manfred

  • Moin,


    ist zwar von der eigentlichen Frage n bisserl ab vom Schuß, aber:


    wir haben sog. Laufställe, jeder hat die Maße von 2x1m. Sind in Reihe angeordnet, die mittleren Wände kann man raus nehmen, so das man je nach Bedarf z.B. auch eine Fläche von 2x2m, oder 2x3m, ... hat.
    Finden wir immer noch für die Tiere genial, Haken schlagen, hüpfen und Co. absolut machbar!
    Aber diese Ställe machen auch mehr arbeit wie kleine Buchten ...
    Denke da fängt es spätestens an. Das "braucht" nicht jeder.


    Denke man muss leider auch den Geldfaktor mit einbauen :(
    Nicht jeder kann sich super schöne Ställe leisten, da ist man froh wenn die geforderten Ställe nicht den Geldbeutel sprengen.
    Und jaaaa, wenn man sich Tiere halten will muss man auch das Geld dafür haben!
    Aber einem kleinen Knirps den Wunsch der Kaninchenhaltung abzusprechen, der ev. sogar wirklich züchterisch und an einem Verein interessiert ist nur weil die Eltern nicht sooo die Kohle haben denke ich ist auch falsch.
    Dann lieber klein anfangen. Der Rest kann ja dann durch die Jahre kommen ...

  • Kai,


    sicher hast Du den Artikel von Zfr. Berger gelesen, sicher kannst Du auch mit deinem Hintergrundwissen zwischen den Zeilen lesen - wir verlieren jeden Prozess, so sicher wie das Amen in der Kirche, deshalb sollen ja die Fragen außergerichtlich geregelt werden !!!


    "Tierschutz ist nicht teilbar..."


    Hallo Peter,
    das glaube ich nicht.
    Der Hinweis auf die Normenkontrollklage zeigt mir dies auch.


    Sollte dein Freund auf die 2qm bestehen, käme als ersten einmal die Frage , auf welche rechtliche Anforderung er fundieren will.
    Und da wird es sehr dünn für ihn, so etwas ohne rechtsverbindliche Grundlage durchsetzen zu wollen,
    Ich glaube nicht, dass er da vor einem Gericht auch nur eine kleine Chance mit hätte.


    Das Problem, was ich eher sehe, wenn Züchter mehr als 60 Tiere im Jahr züchten, vermarkten und schlachten.
    In diesem Fall scheint ja die Tierhalteverordnung angewendet zu werden, wobei die Einzelfallprüfung einen größeren Ermessensspielraum erlaubt.
    Sollte also jemand nachweislich mehr Kaninchen für den Eigenbadarf benötigen (es gibt ja so viele Möglichkeiten neben dem üblichen Kaninchenbraten....) könnte es dies zB auch in die Wagschale werfen.


    Ich bin der Meinung wir sollten uns nicht ins Bockshorn jagen lassen!
    Allesdings aber auch unseren Tieren die bestmögliche Haltung und Versorgung bieten.


    Gruß Kai

    Fehler machen ist menschlich,
    dazu stehen zeugt von Größe,
    wer sie nur bei Anderen sucht, tut mir nur Leid.

  • p { margin-bottom: 0.25cm; line-height: 120%; }



    Also wir haben alles
    Selber gemacht.



    Einfach nach unseren
    Bedürfnissen und nach den Räumlichkeiten die wir haben.



    Außerdem haben wir
    das innen so ausgestattet wie wir es für richtig halten.




    Sprich unsere Ideen
    voll einfließen lassen.




    Das würde ich immer
    wieder machen, macht einfach Spaß.

  • Guten Morgen,



    heute Morgen in der RNZ, Ausgabe HD, Teil Süddeutschland,


    ich darf zitieren:


    "Kaninchen zweiter Klasse


    Kaninchen aufgepasst: Euch droht eine Zweiklassengesellschaft. Die Landesbeauftragte für den Tierschutz, Cornelie Jäger, beklagt nämlich, dass zwischen Langohren, die aus Zeitvertreib gezüchtet werden, und Schlachthasen eine Lücke klafft.


    Und zwar zu Lasten der Hobbyhasen. Während Masthasen immerhin Platz für einen sogenannten Hobbelsprung zugestanden wird, verlange der Hobbyhasenzüchter nach Ausnahmen und engeren Ställen." - Zitat Ende-



    Thema ist in der Landesregierung angekommen, Baden - Württemberg mal wieder das "Musterländle" ?


    Wer Frau Jäger kennt, kennt auch ihren Einfluss, bin mal gespannt, was der ZDRK entgegen zu setzten hat.



    mfg Peter

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