Die Standardfachkomision informiert - August 2014

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  • Die Standard-Fachkommission des

    Die Standard-Fachkommission des ZDRK informiert

    Die Standard-Fachkommission des ZDRK hat bei ihrer Sitzung am 18. Juni 2014 anlässlich der Bundestagung in Templin eine Reihe zuchtlenkender und weitergehender Beschlüsse gefasst. Hier die wichtigsten Informationen:

    1° Zuordnung neuer Rassen


    Die Fachkommission hat beschlossen, die Zwergkaninchen-Löwenkopf (ZwKLk) und die Genter Bartkaninchen (GBK) nach ihrer Anerkennung in die Abteilung 7 Langhaarrassen einzuordnen einschließlich der entsprechenden Clubzuordnung.

    2° Bewertung der Deck- und Unterfarbe der Deutschen Riesen, gelb
    Auf dem Hintergrund der farblichen Entwicklung der Kleinsilberkaninchen hat die Fachkommission auf Antrag der AG der Riesenclubs für die Positionen 5 und 6 der DR, gelb einen eigenen Standardtext verabschiedet, der dem Zuchtstand und den genetischen Bedingungen Rechnung trägt:

    5. Deckfarbe und Gleichmäßigkeit
    Die Deckfarbe ist sattgelb, mit gutem Glanz versehen und muss sich über den gesamten Körper im sichtbaren Bereich gleichmäßig erstrecken. Die Deckfarbe am Bauch, an der Unterseite der Blume und an den Innenseiten der Vorder- und Hinterläufe sowie im Bereich der Wildfarbigkeitsabzeichen ist weiß bis cremefarbig. Die Augenfarbe ist braun, die Krallenfarbe ist hornfarbig.

    Leichte Fehler: Etwas stumpfe, glanzlose Deckfarbe; leichte Farbabweichungen; etwas dunkler Anflug am Ohrenrand; leichter Rostanflug.
    Schwere Fehler: Weiße Flecken in der Deckfarbe oder an den Ohrenrändern. Gänzlich schwarzer Ohrenrand. Starker Rostanflug. Zweierlei oder andere als die geforderte Augen- oder Krallenfarbe.

    6. Unterfarbe
    Die Unterfarbe ist etwas heller als die Deckfarbe. Sie soll rein sein und wird zum Haarboden hin heller bis weißlich. Die Bauchunterfarbe ist insgesamt heller und am Haarboden weiß.

    Leichte Fehler: Leichter bräunlicher Anflug unter der Decke. Etwas durchsetzte Unterfarbe. Angedeutete Zwischenfarbe.
    Schwere Fehler: Stark unreine oder gänzlich im Farbton abweichende Unterfarbe. Ausgeprägte Zwischenfarbe.

    Inkrafttreten 1. Oktober 2014


    3° Bewertung der Krallenfarbe bei den Punktscheckenrassen
    Da farbige Krallen infolge des Einsatzes homozygot einfarbiger Elterntiere vermehrt auftreten, hat die Fachkommission einem Antrag der AG der Scheckenclubs vor allem unter dem Aspekt tierschutzkonformer Zuchtentscheidungen stattgegeben und die Bestimmungen zur Bewertung der Krallenfarbe bei den Punktscheckenrassen (DRSch, S. 56 ff.; RhSch, S. 116 ff.; KlSch, S. 136 ff.; ESch, S. 176 ff.; ZwSch, S. 208 ff.; DrfSchRex, S. 260 ff.) wie folgt geändert:

    Textergänzung: „Die Krallen sind pigmentlos (weiß); eine einzelne farbige Kralle gilt als leichter Feh-ler.“
    Leichte Fehler: (Zusatz) „eine einzelne farbige Kralle (0,5 Punkte)“
    Schwere Fehler: (neu) „mehr als eine farbige Kralle“

    Inkrafttreten 1. Oktober 2014


    4° Bewertung der homozygot einfarbigen Tiere bei den Punktscheckenrassen
    Nach dem Abschluss langjähriger intensiver Beratungen zwischen der Redaktion und der AG der Scheckenclubs und auf der Grundlage der Rückmeldungen der AG aus den LVs/Clubs hat die Fachkommission mit dem Ziel der gesicherten Umsetzung der entsprechenden Zuchtrichtlinie vom 17. 11. 2001 Beschlüsse zur Erarbeitung von Bewertungsbestimmungen für homozygot einfarbige Punktschecken gefasst:
    a) Der Standardtext jeder Punktscheckenrasse erhält einen Anhang/Zusatz-Standardtext: „Bewertungsbestimmungen für homozygot einfarbige … [Rassename]“.
    b) Die Positionen sind: 4. Kopf und Ohren – 5. Deckfarbe und Gleichmäßigkeit – 6. (Zwischen- und) Unterfarbe mit Auflistung der leichten und schweren Fehler, mit Angabe der Ohrenlänge (ggf. aus dem EE-Standard), mit Darstellung der farblichen Anforderungen und Fehlerbeschreibungen.
    c) Die einfarbigen Homozygoten werden nur zur Einzeltierbewertung oder zur Bewertungsform „Häsin mit Jungtieren“ zugelassen, letzteres dann unter Anwendung der neuen Bestimmungen.
    d) Die Redaktion erstellt bis zur Sitzung in Ulm entsprechende Standardtextvorschläge, die nach Beratung und Beschlussfassung in der Fachpresse veröffentlicht und als Ergänzungs-blätter für den Standard 2004 herausgegeben werden sollen.
    e) Die Bestimmungen sollen möglichst zum Beginn des Zuchtjahres 2016 in Kraft treten.

    5° Perspektiven der Standardentwicklung
    Da eine schnelle Einführung des EE-Standards 2012 aus fachlichen und organisatorischen Grün-den nicht möglich ist, hat die Fachkommission Beschlüsse zu einer stufenweisen Vorbereitung der Einführung des Europastandards im ZDRK auf den Weg gebracht.

    In einem ersten Schritt soll mittelfristig ein komplett verbesserter und angepasster ZDRK-Standard herausgegeben werden:
    „verbessert“ bedeutet: Einarbeitung der seit 2004 erfolgten Korrekturen und ergänzenden Beschlüsse, Einarbeitung systematischer Querverweise zur AAB und ggf. zur neu zu erstellenden Zuchtrichtlinie (vgl. Punkt 6°) sowie fachliche Aufarbeitung;
    „angepasst“ bedeutet z.B. Übernahme des EE-Bewertungsspiegels [allerdings soll das Gewicht entsprechend der Bewertungspraxis an erster Stelle stehen: 10 20 20 15 15 15 5] sowie kontrollierte Übernahme der Ohrenmaße für alle Rassen.

    In einem zweiten Schritt soll versucht werden, diese Verbesserungen einschließlich der im aktuellen Europastandard fehlenden Abteilungen in einen umfassenden EE-Standard einzuarbeiten, der dann übernommen werden kann. Dieser Prozess wird mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Das Motto lautet: „Der Weg führt mit Geduld über einen angepassten deutschen Standard nach Europa.“

    6° Zuchtrichtlinie
    Da die Fachkommission im Falle von Anfragen aus den Landesverbänden vermehrt feststellen musste, dass eine umfassende und systematische Zucht- und Kennzeichnungsordnung fehlt und wichtige Bestimmungen zur Zucht und Kennzeichnung, zu Zuchtgemeinschaften usw. schwierig in verstreuten Veröffentlichungen aufzufinden sind, hat die Fachkommission beschlossen, eine möglichst kurzfristige Erstellung einer Richtlinie in der Zuständigkeit des Referenten für Zucht und Schulungswesen in die Wege zu leiten.

    7° Urkunde für Bewertungen nach dem EE-Standard entsprechend AAB § 13, Abs. 1 + 2
    Die für solche Bewertungen notwendige Urkunde liegt in gedruckter Form vor und ist bei den Drucksachenverteilerstellen erhältlich. Es wird festgestellt, dass entsprechende mit einem Schauprogramm erstellte Urkunden ebenfalls verwendbar sind.

    8° Neuzüchtungen
    Wegen Erfüllung der Zulassungsbedingungen werden die Klein-Rexe, castorfarbig als dritter Farbenschlag dieser Neuzüchtungsrasse zum Beginn des Zuchtjahres 2015 – 1. Oktober 2014 - zugelassen.
    Nicht zugelassen wird der Farbenschlag Zwergwidder lohfarbig schwarz gescheckt mit Mantelzeichnung. Es handelt sich um eine Grundsatzentscheidung auf der Grundlage des gültigen Texts im Standard 2004 und im EE-Standard 2012:
    „Anerkannt sind ferner - mit der unten folgenden Einschränkung - weitere Farbenschläge mit Zeichnung bzw. Abzeichen; für sie ist eine Kombination mit der Mantelscheckung nicht zugelassen.“ Eine Nachreichung weiterer Anträge für diese Variante erübrigt sich demzufolge.

    Tabelle: Neuzüchtungen im ZDRK - ab 13. Dezember 2013

    (Stand 18.06.2014)

    Lfd. Nr.

    Rasse/

    Farbenschlag

    zugel.

    seit ZJ

    Anz. der reg. Zuchten, LV

    Reg. Dez 13

    bis Juni 14

    Erläuterungen

    01

    Champagne-Silber

    2005

    20 10

    2

    Anerkennungsverfahren abgeschlossen

    ab 01. Oktober 2014 in Allg. Klasse

    02

    Mecklenburger Schecken, thüringerf.-weiß

    1997

    17 10

    0

    Anerkennungsverfahren abgeschlossen

    ab 01. Oktober 2014 in Allg. Klasse

    03

    Kleinschecken,

    wildfarben-weiß

    2011

    12 07

    3

    3 Abmeldungen

    04

    Deutsche Kleinwidder,

    wg- schwarz

    2012

    10 05

    3

    05

    Blaue Holicer

    2011

    25 11

    3

    06

    Zwergschecken,

    thüringerfarbig-weiß

    2004

    14 07

    1

    Anerkennungsverfahren abgeschlossen

    ab 01. Oktober 2014 in Allg. Klasse

    07

    Farbenzwerge, (MZ)

    wildfarben-weiß

    2004

    17 09

    2

    Anerkennungsverfahren mit Auflagen verlängert bis Dezember 2015

    08

    Farbenzwerge, (MZ)

    havannafarbig-weiß

    2011

    19 09

    5

    09

    Farbenzwerge, (MZ)

    rot-weiß

    2012

    15 08

    2

    10

    Zwergwidder-Satin,

    castorfarbig

    2014

    13 07

    6

    Seit Zuchtjahr 2014 zugelassen.

    11

    Zwerg-Satin,

    thüringerfarbig

    2012

    11 06

    2

    12

    Hotot-Rexe

    2012

    06 03

    0

    Unverändert!

    13

    Thüringer-Rexe

    2011

    17 06

    1

    14

    Schwarzgrannen-Rexe

    2003

    26 08

    1

    Anerkennungsverfahren abgeschlossen

    ab 01. Oktober 2014 in Allg. Klasse

    15

    Klein-Rexe,

    luxfarbig

    2013

    20 10

    5

    16

    Klein-Rexe,

    blau

    2014

    08 04

    8

    NEU

    17

    Klein-Rexe,

    castorfarbig

    2015

    Ab 1. Oktober 2014

    18

    Zwerg-Rexe,

    japanerfarbig

    2011

    24 10

    2

    19

    Genter Bartkaninchen,

    wildfarben

    2011

    52 16

    6

    1 Züchter verstorben

    20

    Löwenköpfchen,

    rhönfarbig

    2011

    64 16

    7

    Anerkennungsverfahren abgeschlossen

    ab 01. Oktober 2014 in Allg. Klasse

    21

    Löwenköpfchen,

    japanerfarbig

    2014

    07 06

    7

    NEU

    22

    Löwenköpfchen,

    weiß Blauaugen

    2014

    20 08

    5

    Seit Zuchtjahr 2014 zugelassen.

    23

    Zwergwidder-Angora,

    weiß Blauaugen

    2014

    17 08

    17

    NEU

    Summe Zuchten

    434

    88*

    Insgesamt 4 registrierte Abgänge

    Anmerkung: NEU = Zulassung Dezember 2013


    9° Ergänzung von § 28 AAB
    Der erste Absatz von § 28 AAB erhält folgende Ergänzung:

    AAB § 28
    Anweisungen für den Preisrichter und die Schauleitung
    Das Preisrichteramt ist ein Ehrenamt. Die für die Tätigkeit gewährte Vergütung gilt als Aufwandsentschädigung. Die von der Ausstellungsleitung verpflichteten Preisrichter sind nach den festgelegten Sätzen zu entschädigen. Die Fahrvergütung der PR erfolgt nach dem Tarif der Bundesbahn (2. Klasse); bei Benutzung des eigenen PKW können für Landesverbands-Kaninchenschauen (LKS), Landesverbands-Rammlerschauen (LRS) und Landesverbands-Clubschauen (LCS) besondere Sätze festgelegt werden, und zwar in Absprache zwischen dem jeweiligen Landesverband und dem DPV, jedoch nicht unterhalb der für BKS und BRS festgelegten Sätze (vgl. AAB Seite 31).


    10° Hinweis auf Druck- und Übertragungsfehler
    Bei der Bewertungsskala der Champagne-Silber und Schwarzgrannen-Rexe in der Kaninchenzeitung (Heft 7/8 – 2014) und in den Einlegeblättern (über die Drucksachenverteilerstellen erhältlich) ist in Position 6 das Wort „Farbe“ durch „Unterfarbe“ zu ersetzen. Aufgrund eines Datenübertragungsfehlers in der Druckerei ist die Gewichtstabelle der Champagne-Silber auf Seite 140 der Lehrschrift mit Ausnahme der Angabe des Höchstgewichts nicht korrekt und als Bewertungsgrundlage ungeeignet.



    Erwin Leowsky, Vorsitzender der ZDRK-Standardkommission,
    Walter Hornung, Redaktion

    Wir bedanken uns Wir bedanken uns bei dem ZDRK-Präsidium und bei Wolfgang Elias für die Genehmigung zur Veröffentlichung. Das Copyright für den Text liegt bei dem ZDRK. Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, das die Bilder, Texte und Grafiken bestimmten Rechten unterliegen, und das wir Copyrightverletzungen strafrechtlich verfolgen lassen werden.

    (C) 2014 Rassekaninchenzuchtforum e.V.

  • Hallo


    Zitat

    1° Zuordnung neuer Rassen



    Die Fachkommission hat beschlossen, die Zwergkaninchen-Löwenkopf (ZwKLk) und die Genter Bartkaninchen (GBK) nach ihrer Anerkennung in die Abteilung 7 Langhaarrassen einzuordnen einschließlich der entsprechenden Clubzuordnung


    wir mal hoffen, das es gut geht...
    Die Löwenköpfe würden damit ja nicht auf den Zwergen- Clubschauen stehen. Sie müssten eigene Clubs gründen.
    Gruß
    Michael

  • Hallo Michael,


    ist doch eigentlich nur konsequent, Kurzhaar, Langhaar, Normalhaar, passt schon...
    Wenn die Löwenköpfchen tatsächlich den erwarteten Aufschwung machen, könnten in ihrem Fahrwasser Fuchszwerge und evtl. Angorazwerge/Zwergangora mitschwimmen, wäre doch gar nicht so schlecht :)


    ......und es hindert ja niemanden daran, gemeinsame Ausstellungen der 3 Clubs mit Zwergen durchzuführen :evil::D


    mfg Peter

  • Hallo, Peter,
    alles klar, die Antwort von dir hatte ich fast erwartet.


    Das es konsequent ist, ist klar. Es sind ja ZWERGkaninchen und keine FARBENzwerge.


    Zur Realität:
    Wo gibt es Angora-Fuchs- Löwen-Clubs? Die sich dann auch noch zusammen schliessen könnten? (Und nein, ich habe deine Smilies nicht übersehen 8) )

  • Hallo Michael,


    ja, so ist es,
    neue Konsequenzen erfordern neue Realitäten.... :thumbsup:


    .......und da der Begriff "Problem" ersetzt wurde durch "spannende Herausforderung" bin zumindest ich mal "gespannt", wie die Sache gelöst wird/ sich löst... :evil::?::?:


    mfg Peter

  • Hallo ZuchtfreundInnen,


    weg von den Löwenköpchen - richtig muss ich ja jetzt sagen Zwergkaninchen-Löwenkopf - sind einige Entscheidungen schon interessant und nicht unbedingt zu erwarten gewesen.


    3., 4. und 5. finde ich mutig und einen Schritt in die richtige Richtung - Unebenheiten kann man ja noch korrigieren -,


    die Punkte 6. und 7. sind nicht verständlich für mich - gerade die Kennzeichnung ist doch eindeutig geregelt ?
    ...und sollen jetzt nur noch mit Urkunden nach EE-Standard bewertet werden...oder zweigleisig....und ab wann ??


    mfg Peter

  • Guten Morgen zusammen,
    mich stört der Punkt 4 (Bewertung einfarbiger Elterntiere bei Punktschecken) ein wenig!
    Vom Ansatz her klasse, nur meiner Meinung nach nicht zu Ende gedacht.
    Die Regelung müßte auch für die Mantelgescheckten Vertretter gelten.
    Da der ZDRK die Zucht mit einfarbigen Tieren, zur vermeidung von Chaplin´s empfiehlt.
    Wo bleibt da die Gleichstellung? ?(
    Da es alles Scheckenrassen sind!!!


    Mfg

  • Guten Morgen, Jan

    Zitat

    Da es alles Scheckenrassen sind!!!


    Ja, im Sprachgebrauch.
    Die Zucht mit den einfarbigen Punktschecken kommt aus dem Bereich des Tierschutz. Das ist nicht vom ZDRK gefordert, sondern kommt aus der Politik.


    Darum steht hier auch das Wort Punktschecken:

    Zitat

    Bewertungsbestimmungen für homozygot einfarbige Punktschecken


    Wenn man deinen Gedanken weiter denkt: zB sind da ja noch die Marder oder die Japaner oder ...
    Und die Mantelschecken- Rassen sind im Standard nicht bei den gescheckten Rassen sondern bei den Zeichnungsrassen eingeordnet. Da kam bisher noch keine hörbare Kritik?


    Gruß
    Michael

  • Guten Morgen,


    bei mantelgescheckten Widdern können m.W.n. die homozygoten Tiere eh bei den jeweiligen Farbenschlägen ausgestellt werden, ich wüsste jetzt nicht, was bei den Farbenzwergen dagegen spräche... :)
    Lediglich die MSch sind außen vor...


    Kritik, lieber Michael , wirst Du zumindest von mir nicht hören bzgl. der Zuordnung der Mantelgescheckten zu den Zeichnungsrassen, da ich mit der Auslegung des TSchG bei den Punktschecken nicht konform gehe, aus mehreren Gründen meiner praktischen Erfahrung. Von daher sind sie so schon mal ganz gut aufgehoben.
    Ich habe ja nicht umsonst geschrieben in 6, dass "Unebenheiten sicher noch zu korrigieren sind" - dazu gehören genau hier nicht nur die Ausrichtung nach der Gesetzesvorlage sondern auch die praktische Ausrichtung entsprechend der Zucht der spalterbigen Rassen - Warum sollen hier nicht alle zur Zucht "notwendigen" Tiere auch ausgestellt werden können, außer der "Farbe" ist doch alles gleich ???!!!!!
    Was ich tatsächlich vermisse ist eine Aussage zu den "Langohren" aus der Zwergenzucht, da hat das TSchG tatsächlich Grund zu greifen - warum nicht "Zwerglanfohren" ausstellen können ?????


    mfg Peter


    PS: Wenn ich mich richtig erinnere , hat Anja mal sehr interessant darüber berichtet, dass alle bekannten Scheckungsarten in der Kaninchenzucht zusammenhängen und übertragbar sind, vielleicht könnte man dies auch so spitz formulieren, dass eigentlich alle Schecken "Punktschecken" entsprechend der Auffassung des TSchG ......

  • Hallo Michael,
    krietik möchte ich nicht üben, aber mal einen kleinen Denkanstoß geben.
    Ich stell jetzt mal eine Behauptung auf: (mal sehen ob ich gesteinigt werde?)


    Die MSch sind im Sinne der Genetig genau so "Schecken" wie die Punktschecken.
    Da eigendlich kein unterschied zwischen den Punktschecken, Holländern, Dalmatiener-Rexen und Mantelschecken im eigendlichen "Uhr"-Scheckungs-Gen besteht.
    Punkt-, Platt- und Mantelscheckung sind auswahlzuchten von ein und dem selbem Gen.
    Das wird sichtbar, wenn man sich die Erbformeln der einzelnen Rassen anschaut.
    Rein die Zuchtrichtung bzw. selektion hat den Phänotyp der einzelnen Rassen verändert.


    Und der Denkanstoss in richtung Marder und Japaner find ich gut.
    Auch da müsste mal über Lösungen nachdenken.
    Wobei ich mich in der Japanerzucht nicht auskenne, in wie weit dort mit"einfarbigen" Tieren gearbeitet wird oder sollte?
    Bei den FbZw würde ich es nur richtig finden, wenn man dort auch die Großrahmigen Tiere als Elterntier austellen dürfte.


    Obwoll ich vermute das in den meisten Zuchten, immer ein Elterntier standart gerecht sein wird.
    Und somit ja so oder so in ZG1 ausgestellt werden könnte.
    Mfg

  • Hallo Jan,


    ich möchte hier nicht zu ausführlich auf die Scheckung eingehen - das wäre am Thema vorbei -,
    aber es gibt doch schon Unterschiede zwischen der vom TSchG genannten Punktscheckung = Kk und der Plattenscheckung = ss der Holländer. Die Einschränkungen der "Lebenserwartung" - altmodisch Semiletalfaktor genannt - machen den Unterschied.


    Auch müssen eben nicht die Elternteile Standardgerecht auf Farbe sein, denke nur an Marder = Dunkelmarder x "Russe", beide nicht ausstellungsfähig ( in der Regel).


    mfg Peter

  • Punkt 10 stimmt mich mehr als nachdenklich. Bei unserer Landesjungtierschau habe ich mir die Einheftblätter für meinen Standard geholt ..... bei den ChS gibt´s offensichtlich in Pos. 1 keine 15 bzw. 16 Punkte .... ich hoffe doch sehr, dass solch dieser Lapsus für die Käufer dieser Einlegeblätter kostenneutral behoben wird, z.B. im Tausch gegen die fehlerhaften Blätter.


    Gruß Jens

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