Fragen zu Zuchtgemeinschaften

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    Die Standard-Fachkommission des ZDRK informiert

    Nachdem in einer Facebook-Gruppe das Thema Zuchtgemeinschaften aufkam, ob es erlaubt ist neben einer gezüchteten Rasse in einer Zuchtgemeinschaft und eine weitere Rasse als Einzelperson zu züchten, kam es zu einigen Diskussionen.Wir habediese Frage an ein Mitglied der Standardfachkommission weitergeleitet und neben der Antwort auch noch diesen Text zur Veröffentlichung bekommen:

    Zuchtgemeinschaften (Auszug Niederschrift Bad Lauterberg)

    2° Züchteranfrage betr. Weser-Ems:

    Kennzeichnung bei Zuchtgemeinschaften und Clubtäto

    Wenn eine Zuchtgemeinschaft mehrere Rassen züchtet und als ZGM in mehreren Vereinen gemeldet ist, kann eine Rasse jeweils nur in einem Verein gekennzeichnet werden; es ist natürlich auch möglich, alle Rassen im Verein A tätowieren zu lassen. Entscheidend ist, dass jede Rasse einer ZGM wie beim Einzelzüchter ein einheitliches Vereinstäto im Zuchtjahr haben muss.

    Sonderfall: (Betroffen sind nur die LVs Schleswig-Holstein und Weser-Ems, also die LVs, in denen noch das Clubkennzeichen zugelassen ist.)

    Wenn eine ZGM mehrere Rassen züchtet (im gegebenen Fall 4) und mit einer Rasse als ZGM in einem Verein gemeldet ist (Voraussetzung für Clubmitgliedschaft) sowie mit drei Rassen jeweils in einem Club, sind ihre Rechte und Pflichten ebenfalls mit denen eines Einzelzüchters identisch. Das heißt: Sofern alle Mitglieder der ZGM jeweils als Mitglieder in dem einen Verein, in dem Club A, in dem Club B und in dem Club C gemeinsam als ZGM gemeldet sind, können alle Tiere der Rasse C im Club C, der Rasse B im Club B, der Rasse A im Club A und der vierten Rasse im Verein mit dem jeweiligen Club- bzw. Vereinskennzeichen versehen werden.

    Zur Klarstellung: Die ZGM ist insoweit in allen Belangen dem Einzelzüchter gleichgestellt, als sie eine untrennbare Einheit darstellt. Dies schließt im Prinzip die Mitgliedschaft eines Mitglieds einer ZGM als Einzelmitglied in einem weiteren Verein aus. Ferner ist zu beachten, dass Zuchtgemeinschaften von Jung- und Altzüchtern nicht möglich sind, da eine unterschiedliche Kennzeichnung in einer ZGM - d.h. mit „J“ und ohne „J“ - nicht möglich ist.

    Andererseits ist natürlich eine ZGM bestehend aus mehreren Jungzüchtern möglich. (vgl. auch WORD-DATEI: InfoservbetrSitzg15Jun11Endf)

    Erwin Leowsky, Vorsitzender der ZDRK-Standardkommission,

    Walter Hornung, Redaktion

    In der Facebook-Gruppe kam auch die Frage auf, wie es bei Neuzuchten zu handhaben sei, auch hier wurde uns in der Antwort darauf hingewiesen, dass auch beide Mitglieder einer Zuchtgemeinschaft gemeinsam die Neuzucht betreiben müssen.
    Wir bedanken uns bei dem ZDRK-Präsidium und bei Wolfgang Elias für die Genehmigung zur Veröffentlichung. Das Copyright für den Text liegt bei dem ZDRK. Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, das die Bilder, Texte und Grafiken bestimmten Rechten unterliegen, und das wir Copyrightverletzungen strafrechtlich verfolgen lassen werden.

    (C) 2014 Rassekaninchenzuchtforum e.V.

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