RKZ-Quiz Nr. 328 Jungtierbewertung

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  • und sollten bereits bei der Anmeldung von der AL zurückgewiesen werden ... es sei denn, es werden "Mutter mit Jungtieren" gemeldet. Die Jungtiere in diesem Alter dürfen nach meinem Kenntnisstand ohne Muttertier auch nicht transportiert werden.


    Dann werden sie nach meinem Kenntnisstand als Gruppe bewertet???


    LG Melanie

  • Hallo

    und sollten bereits bei der Anmeldung von der AL zurückgewiesen werden ...


    Ich glaube, das sich die Schauleitung keinen Kopf darüber machen braucht/ machen muß, ob die Tiere das Alter zum bewerten haben. Dort werden die Meldebögen ja nicht in so weit kontrolliert ob solche Angaben stimmig sind.


    Auch glaube ich, das es sehr viele Al´s nicht wissen, wie alt die Tiere sein müssen. Das kam jedenfalls als eingeworfene Fragestellung bei verschiedenen Bewertungen in diesem Jahr heraus. Sollte anders sein..., aber der Züchter sollte es schon wissen!


    Vielleicht hat dieses Quiz ja dem ein oder anderen geholfen...


    Gruß
    Michael

  • Hallo Michael.


    Vorab, ich kenne auch den Ablauf bei und vor Ausstellungen.


    Manche sind der Ansicht, der Preisrichter hat sich nur für das Tier zu interessieren und nicht um das Täto.
    Wenn sich der AL ebenfalls nicht um die Angaben auf dem Meldebogen zu kümmern braucht, kopfkratz, wer kümmert sich dann um die Angaben auf dem Meldebogen?


    Ist es mehr oder weniger dem Zufall überlassen, ob erkannt wird, ob das Alter der Tiere stimmt (zu jung, oder für Jungtierschauen zu alt) und die Zusammenstellung der Zuchtgruppen logisch erscheint?


    Gruß
    Karl

  • Hallo, Karl

    Manche sind der Ansicht, der Preisrichter hat sich nur für das Tier zu interessieren und nicht um das Täto.


    Das ist bekannt- manche falle da aber dann ganz gewaltig auf die Sch....... Jedes Tier hat ja auch 2 Ohren. (Ausser die Ein- und Keinohrhasen :-))


    Wenn sich der AL ebenfalls nicht um die Angaben auf dem Meldebogen zu kümmern braucht, kopfkratz, wer kümmert sich dann um die Angaben auf dem Meldebogen?


    Der Al trägt die gemeldeten Täto- Nr. in die Listen/ Urkunden ein, die der Züchter vorgibt. Weis der Al mehr wie ein "normaler" Züchter? Für die Angaben auf dem Meldebogen ist der Züchter/ Besitzer der Tiere zuständig. Auch wenn der Zuchtbuchführer die Meldungen bestätigt so ist er ja nicht für das richtige Alter der Tiere zuständig.



    Ist es mehr oder weniger dem Zufall überlassen, ob erkannt wird, ob das Alter der Tiere stimmt (zu jung, oder für Jungtierschauen zu alt) und die Zusammenstellung der Zuchtgruppen logisch erscheint?


    Meinst du die Frage ernst? Natürlich sollte der amtierende Richter erkennen, ob das Alter des Tieres zum Bewertungssystem passt. Aber: Ob die Zusammenstellung einer ZG logisch erscheint kann ausser dem Zuchtbuchführer niemand feststellen. Wer weis schon bei der Bewertung, ob in dem betreffenden Wurf 4 oder 14 Jungtiere aufgezogen woren sind? Oder ob beim tätowieren die Rammler vor den Häsinnen gekennzeichnet wurden?


    Gruß
    Michael


    P.S. Diese Quizfrage ist mit in den Sinn gekommen, weil die Tiere bei einer Bewertung im Oktober so von einem Züchter gemeldet wurden- also in diesem Fall war das die Praxis.

  • Ich glaube, das sich die Schauleitung keinen Kopf darüber machen braucht/ machen muß, ob die Tiere das Alter zum bewerten haben. Dort werden die Meldebögen ja nicht in so weit kontrolliert ob solche Angaben stimmig sind.


    Da bin ich anderer Ansicht. Der Ausstellungsleiter ist die dem Veterinäramt gegenüber verantwortlich handelnde Person, er hat sich auch um die Einhaltung der Tierschutzvorschriften zu kümmern.


    LG Melanie

  • Melanie, bleiben wir mal in der Praxis:
    Die Tiere werden im Alter von ca 10 Wochen bei der Mutter abgesetzt.Dann sind sie normalerweise tätowiert.


    Sehr häufig wird auf Schauen diskutiert wie alt die Tiere sein müssen. Die einzige Unklarheit bei der 3 Monats- Regel: Wird der Geburtsmonat mitgezählt. Da das nicht der Fall ist: Wenn jetzt zu junge Tiere gemeldet werden dann sind sie immer mindestens in so einem Alter von 3 Monaten. Da sie aber 3 Monate ohne mitrechnen des Geburtsmonats sein müssen kam der Fall wohl zu stande.
    In so einem Alter werden aber Mütter mit Jungtieren noch bewertet. Also auch zu Schauen gebracht.


    Sicherlich geht es um Tierschutz. Wo ist der Unterschied zwischen 10 Wochen alten Jungtieren in der Jungtierbewertung oder als "Mutter mit Jungtieren"? Die Jungtiere werden nicht bewertet. Da hat sich der ZDRK sicherlich seine Gedanken gemacht. Und die werden auch umgesetzt, sonst wären die Tiere ja nicht ohne Bewertung geblieben. Jungtiere wurden in der Vergangenheit ja auch von Züchter zu Züchter transportiert.


    Die Regelung des ZDRK hat aus meiner Sicht viel mehr den Sinn das so junge Tiere noch nicht bewertungsfähig sind.


    Gruß
    Michael

  • Hallo zusammen,


    ich denke, diese Regelungen sind ganz aktuell zu den Tierschutztransportverordnungen, die sowohl von der EU als auch von der (nationalen) Regierung (Bund und Länder) veranlasst wurden.
    Danach ist das entscheidende Kriterium der Zeitpunkt des Absetzens der Jungen von der Mutter:


    Zitat

    Säugetiere, die noch nicht vom Muttertier abgesetzt sind oder die noch nicht an das selbständige Aufnehmen von Futter und Trank gewöhnt sind, dürfen im Rahmen von innerstaatlichen Transporten nur gemeinsam mit dem Muttertier befördert werden (nationale TiertransportVO).

    Verordnung (EG) 1/2005 zum Schutz von Tieren beim Transport gültig seit 5.1.2007

    Irgendwo hab ich auch mal die nationale Regelung gesehen, finde ich aber gerade nicht. Da stand etwas von 3 Monaten. Wenn ich mal wieder dabei auskomme, stelle ich das gerne hier ein. An dieser Stelle ist der ZDRK nämlich wirklich nahe an der Materie dran.


    LG Melanie :rabbit5:

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