Liebe Foriker,
mein lieber Schwan, ich meine natürlich, mein lieber Karl, Du kannst davon ausgehen, dass spätestens nach Eintritt der Geschlechtsreife an besagter Stelle erheblicher Schmerz entsteht. Rein theoretisch kann auch ein ausgebildeter Züchter etc. diesen Eingriff vornehmen, wie es früher, wie Du schon richtig sagst, "Gang-und-Gebe" war.
Das ist so ähnlich, wie mit dem Tätowieren durch die Tätomeister oder auch "privaten" Züchter, kein Problem, bis das Ohr entsprechend stark ist. Auch dann ist das Tätowieren absolut nicht mehr schmerzfrei.
In beiden Fällen sagt das TierSchG (§ 5 Abs. 1), dem wir doch alle unterliegen, dass kein Eingriff am Tier ohne Betäubung stattfinden darf, wenn dem Tier dadurch Schmerzen entstehen. Und eine Betäubung darf letztendlich nur von einer Fachkraft, wie einem TA durchgeführt werden. Lass Deine Ansichten mal lieber nicht unter den Tierschützern Verbreitung finden...
In einem anderen Punkt gebe ich Dir aber auch Recht: Entspricht es unseren ethisch-moralischen Empfindungen, ein Tier zu kastrieren, wenn wir nicht in der Lage sind, mit der Folge der Haltung in der Gruppe zurecht zu kommen (nämlich der Frage: wohin mit dem Nachwuchs)?
Hier kommen wir wieder zu der "Abwägung der Rechtsgüter":
- Einzelhaltung ohne Kastration in Unfreiheit? oder alternativ:
- Gruppenhaltung mit Kastration ohne Nachwuchsprobleme?
Und darüber können wir noch einige Jahrzehnte diskutieren, ohne auf einen Nenner zu gelangen. Die Ansichten sind oft zu widersprüchlich. Ich selber habe mehrere kastrierte Rammler aus Abgabetieren, und halte meine Tiere, soweit möglich, zusammen, respektiere aber auch die Kaninchen, die nicht in Gruppen- oder Paarhaltung zurechtkommen. Zugegebenerweise kommt mir mein Verband in "Position Pflegezustand" auch entgegen. Bisher habe ich noch keinen Rammler zur Kastration "verurteilt".
LG Melanie