RKZ-Quiz Nr. 278 - Kaninchenzeitung

Werbepartner

Ohne_Titel_1

Kaninchen-Auktion

Jetzt mitmachen und helfen!

Zur Auktion >

  • Ich frag mich nur, wie das im Zweifelsfall überwacht werden soll.

    Dazu kann ich sagen, das der DPV da wohl mit der "Kaninchenzeitung" zusammen arbeitet!
    Ich habe bis ende letzten Jahres kein eigenes Abo der Fachzeitschrift gehabt, da mein Schwiegervater eines hatte und wir im selben Haus wohnen.
    So anfang November war es dann glaube ich, als ich Post von der Fachzeitschrift bekam in der ein Exemplar der Kaninchen und ein Schreiben unseres DPV Vorsitzenden war.
    In dem stand das ich als Hilfrichter bzw. da noch Anwärter nicht über ein Abo der Fachzeitschrift verfüge und ich mir doch eines anschafen sollte.
    (Es sind jetzt nicht die Worte, die auch in dem Brief standen es ist nur Sinngemäß)


    Vo daher denke ich doch mal, das der DPV eine Abo-Liste der Fachzeitschrift bekommt.
    Oder der Verlag bekommt eine Liste mit alle PR, Hilfsrichter und Anwärtern des DPV und überprüft dann wer eine Abo hat und wer nicht.


    Fazit: Jetzt haben wir getauscht, nun habe ich ein Abo und mein Schwiegervater keines mehr. :rolleyes:

  • Jetzt bin ich tatsächlich sprachlos.

    Aber wieso denn das?
    Ein Verband und seine Unterorganisationen wird doch wohl noch Einblick in die Abonnenten-Liste seines "Offiziellen Organs" nehmen können! Oder lieber ein "?" ?.


    In der Politik geht noch viel mehr und fast keiner regt sich auf. Siehe z. B. die Sitzung der EU-Außenminister gestern in Brüssel in Bezug auf Swift.

  • Hallo !


    Ich weiß zwar nicht wer da in welche Listen eventuell EInsicht hat, aber ganz logisch betrachtet denke ich, ist es vielleicht einfacher als man denkt zu vergleichen wer PR, Hilfrichter, Anwärter ist und kein Abo hat. Es gibt z.B. das "Blaue Jahrbuch" in dem jeder dieser Personen aufgeführt ist und diese Liste wird auch für jedes Jahr neu aktualisiert. Also, was ist da einfacher als eine Aboliste und die Liste der aktuellen PR, Hilfrichter und Anwärter zu vergleichen?


    Datenschutzrechtlich weiß ich nicht genau wie das so ist, aber ich könnte mir vorstellen, dass dieses durchaus machbar ist, die Verlage sind ja nicht ganz fremd und eine Weitergabe von Personendaten an Dritte dürfte da nicht vorliegen - also machbar. (Meine Meinung)


    LG Mi.

  • Hallo Karl!


    Swift, ein Finanzdienstleister, dessen server in den USA steht und US-Terrorfahndern ungehinderten Zugriff auf die Bankdaten Millionen Europäer gewährt? Da macht man(n) sich Sorgen wie der DPV zu den Abo-Listen des "Offiziellen Organs" kommt. 8|


    MfG Fred

  • Hallo Fred,


    ja, fast ja.


    Man sieht ja schon am Beitrag von Holger, daß der Abgleich der Daten bereits funktioniert.
    Ist aber völlig rechtens, da durch die neuen und alten Beschlüsse demokratisch abgesichert.


    Wg. Swift ist die Lage aber noch fragwürdiger als seither, weil diese Organisation ihre für Europa benötigten Server in die Schweiz und in die Niederlande verlagert hat. Angeblich um dem Zugriff der US-Dienste zu entgehen.


    Schönen Gruß
    Karl

  • Hallo Karl,


    in Österreich wird's ja gleich gehandhabt. Da ich bereits Abonnent unserer Fachzeitschrift war, hat sich die Frage nicht gestellt, trotzdem ... die Fachzeitschrift hat jeder Preis- oder Zuchtrichter zu abonnieren. Bei uns ist die Datenmenge bloß ein bißchen überschaubarer. :)


    Was mir beim gelesenen Artikel über Swift noch ins Auge fiel war die Speicherpflicht für Telefon- und Handy-Verbindungsdaten, die derzeit geprüft wird. Der "gläserne Mensch"?


    MfG Fred

  • Hallo zusammen,


    also ich denke hier sollte man nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Das eine ist durch ein Gesetzt geregelt, zu dem man stehen kann wie man will, bgeistert ist aber mit Sicherheit keiner.


    Das andere betrifft die Ausübung eines Hobbys. Ich habe weder als ich in den Preisrichterverband eingetreten bin, der Weitergabe meiner Daten an den HK-Verlag zugestimmt, noch durch das Abo meine Zustimmung zum Abgleich der Daten mit dem DPV gegeben. Im übrigen, wo wir beim Thema "Blaues Jahrbuch" sind, das ist datenschutzrechtlich auch nicht ganz sauber. Auch hier wird kein Vereinsvorsitzender oder Preisrichter gefragt, ob er mit der Veröffentlichung seiner Daten einverstanden ist.


    Nun könnte ich noch verstehen, wenn der HK Verlag (an dem der Herausgeber des Blauen Jahrbuches ja beteiligt ist), die Kollegen anschreibt, die im BJ stehen aber nicht in der Abodatei, wenn dann aber noch ein offizielles Schreiben des DPV dabei liegt wirds schon komisch. Wenn ich das jetzt mal strafrechtlich werte, ist das ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz und man kann auch darüber nachdenken, ob da schon der Anfangsverdacht der Nötigung vorliegt.


    Wir sind uns zwar bestimmt alle einig, dass es hier nicht um so wirklich wichtige Daten handelt aber es gibt einen schönen Spruch: Währet den Anfängen !!!


    Gruß Torsten

  • Hallo Torsten.


    Wenn die Beschlüsse, das "Kaninchen" abonnieren zu müssen, korrekt abliefen, dann kann man dagegen nichts einwenden. Auch wenn es einer Minderheit nicht gefallen sollte. Wie sagt man dazu so schön: Mehrheit ist Mehrheit.


    Da diese Zeitschrift das offizielle Organ des ZDRK und dadurch auch seiner Untergliederungen ist, ist sehr wahrscheinlich auch der Abgleich der Daten gesetzeskonform. Wenigstens solange die Daten nicht öffentlich gehandelt werden.


    Etwas anders liegt der Fall beim Blauen Jahrbuch. Da könnte es schon sein, daß das bei einer Überprüfung datenschutzrechtlich teilweise beanstandet werden kann.


    Ganz anders liegt der Fall bei Swift, weil hier alles außerhalb von parlamentarischer Kontrolle und auch ohne Gesetzesgrundlagen stattfindet.


    Gruß
    Karl

  • Hallo zusammen,


    ich denke das Thema SWIFT können wir hier getrost ausblenden, da es mit dem Thema Kaninchenzucht relativ wenig zu tun hat.


    Den Beschluss stellt ich gar nicht in Frage, ich gehe davon aus, dass das korrekt gelaufen ist. Auch der Sinn, dass jeder PR die Kaninchen im Abo hat ist mir und hoffentlich allen anderen auch klar. Nur Karl da liegst du falsch ein Datenabgleich ist nicht gesetzeskonform, wenn ich der Weitergabe meiner Daten nicht ausdrücklich zugestimmt habe. Und das hat glaub ich kein Mitglied. Zu heilen ist das eigentlich ganz schnell: Ein entsprechender Passus im Aufnahmeantrag und von allen jetzigen Mitgliern die Zustimmung einholen. Ob man die kriegt ist dann wieder was anderes. Im Moment jedenfalls wäre die Praxis des Datenabgleichs rechtswidrig.


    Gruß Torsten

  • Hallo.


    Mit meinem Beitrag wollte ich niemand zu einer Rechtfertigung veranlassen. Über Sinn und Zweck braucht man, denke ich mal, nicht diskutieren.


    Es sollte nur aufgezeigt werden, daß am Zustandekommen des Beschlusses und damit auch der Auswirkungen alles rechtens war.


    Zum Schluß fehlte absichtlich nur der direkte Hinweis, daß man das Ganze auch als interne Verarbeitung der Daten darstellen kann und dann eben sicherlich keine Verletzung des Datenschutzes vorliegt.


    Gruß
    Karl

  • Hallo Karl,


    tut mir leid, aber Deinen letzten Satz versteh ich jetzt nicht. Oder gehst Du davon aus, dass ein Datenabgleich von einem (nicht rechtsfähigen) Verein mit einer auf Gewinn ausgelegten GmbH & Co. KG als interne Verarbeitung darstellen kann? Dann würd ich es zumindest inhaltlich verstehen aber sachlich nicht nachvollziehen können. (Offizielles Organ hin oder her)


    Das Thema Datenschutz wird im übrigen sowieso im Verband nicht ernstgenommen. Das Thema Blaues Jahrbuch tauchte ja schon auf, und hat jemand schon mal in einem Anmeldebogen bestätigt, dass er mit der Veröffentlichung seiner persönlichen Daten im Katalog - ganz zu schweigen vom Internet- einverstanden ist. Das ist mittlerweile ganz schön dünnes Eis.


    Gruß Torsten

  • Hallo Torsten.


    Über das Konstrukt DPV und ZDRK (intern und Außendarstellung) weiß ich zu wenig Bescheid. Allerdings hat mir das auch schon einige Male Anlaß zum Nachdenken gegeben.


    Wie der Titel "Offizielles Organ" ausgelegt werden kann und welche Konsequenzen daraus entstehen ist sicher auch nicht in allen Belangen klar.


    Aber genau aus diesem Grunde gibt es Rechtsanwälte und Gerichte. Und die wollen auch alle mit Arbeit und Brot versorgt sein.


    Schönen Gruß
    Karl

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!