RKZ-Quiz Nr. 272 - Grünfütterung & Wasser

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  • Hallo ihr,
    ich hab etwas dazu gefunden,



    3. Mindestanforderungen für
    die Haltung von Kleinnagern


    3.1. Allgemeine Haltungsbedingungen:



    (8) Wasser muss in Trinkwasserqualität in Hängeflaschen
    oder standfesten, offenen Gefäßen stets verfügbar
    sein. Wasser- und Futtergefäße sind so anzuordnen,
    dass sie nicht verschmutzt werden können. Futter
    und Wasser sind täglich frisch zu verabreichen.

  • Hallo!


    Das müsst' doch reichen!?


    Zitat

    Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
    1.muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
    2.darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
    3.muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen


    Tierschutzgesetz, zweiter Abschnitt, § 2


    MfG Fred

  • Na gut, dann noch einmal den Text ausführlich:
    ........"Kaninchen müssen in jeder Haltungsform die Möglichkeit haben, jederzeit Wasseraus Tränken aufzunehmen. Nippeltränken eignen sich am besten, weil sie die Entnahmevon frischem Wasser ermöglichen und nicht durch Einstreu und Kot verschmutztwerden. Da Tränken auch spielerisch betätigt werden, sind ausschließlichsolche zu verwenden, bei denen nur geringe Mengen an Tropfwasser entstehen undso Wasserverluste und eine Durchnässung der Einstreu verhindert werden. Als Richtwertfür den Tränkwasserbedarf sind 60 - 150 ml pro Tag je 1 kg Körpergewicht anzusehen.In extremen klimatischen Situationen sowie in der Laktation besteht ein erhöhter
    Wasserbedarf......"



    aus



    TVTTierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V.Kaninchenhaltung (herkömmlich, intensiv)Merkblatt Nr. 78
    2_ TVT e. V. Kaninchenhaltung



    bin mir halt nur nicht sicher, ob diese Textstellen jetzt auch gesetzlich verankert sind.


    Viele Grüße


    AK

  • Hallo Angela,


    deine letzte frage bzgl. der gesetzlichen Regelung ist wie so vieles nicht ganz einfach.


    Die Formulierung von Fred ist die Widergabe des TSchG, als eines Gesetzestextes, der erst mal gilt.


    TVT sind eigentlich lediglich tierärztliche Empfehlungen oder auch die Interpretation des Gesetzestextes, nicht Gesetz an sich.


    Die Amtstierärzte müssen sich an die Gesetzestexte halten und sind in der Interpretation bisher noch frei, halten sich mittlerweile aber verstärkt an die Empfehlungen der TVT.


    Es ist deshalb kein Zufall, dass auch der ZDRK seine Empfehlungen immer mehr nach TVT ausrichtet um auf der sicheren Seite zu sein.


    Ich denke, wir werden in den nächsten Jahren noch ganz erheblich veränderte Empfehlungen erhalten, warten wir es ab.


    mfg Peter

  • Hallo Leute,


    Tierschutzgesetz hin oder her, ich denke in der heutigen Zeit ist / sollte es für jeden Züchter und auch Liebhaber ( was wir Züchter auch sind ) selbstverständlich sein das einem Tier - Egal welcher Gattung es angehört - immer Frisches Wasser zur verfügung steht.


    Ich weiß das dies Früher nicht immer so gesehen wurde, viele dachten das den Kaninchen mit dem Grünfutter genug Flüssigkeit zugefügt wurde. Aber diese Zeiten sind ja wohl vorbei!


    Gruß Ricardo

  • Guten Morgen Ricardo,


    ich möchte Dir etwas zum denken geben:


    Du sagst, Wasser sein selbstverständlich, TIERSCHUTZGESETZ HIN ODER HER


    Wie sieht es dann mit den anderen Forderungen des TSchG aus ?


    Werden die eingehalten oder entscheidet jeder selbst, was ihm gerade zusagt ?


    Nur ein Beispiel: VERHALTENSGERECHTE UNTERBRINGUNG


    Verhaltensgerecht heißt nichts anderes , als dass es unerheblich ist, welche Möglichkeiten der Mensch hat oder bieten kann, es geht um das Tier.


    TVT interpretiert die Gesetztesformulierung aus dieser "Tiersicht" und sie fliessen ein in die Praktische Empfehlungen der Vetämter.
    Nur mal angenommen, TVT empfiehlt als verhaltensgerecht nur noch die Unterbringung in Gruppen , die Vetämter folgen den Empfehlungen und setzten sie in praktische Verordnung um, was machen dann ZüchterInnen, die nur Einzelhaltung haben ?
    Wir wissen, dass Zuchtrammler eben einzeln gehalten werden müssen, wir wissen auch, dass Tiere aus Gruppenhaltung in der Regel nicht ausgestellt werden können, da sie meist sehr viele Kleinstverletzungen aufweisen und damit mit weißen Büscheln übersäht sind. Trotzdem hat diese Verordnung danngesetzlichen Rang.
    Ändern wir dann die Ausstellungsbestimmungen oder stellen wir nicht mehr aus, gehen wir gerichtlich dagegen vor oder was ?
    Unsere ZuchtkollegInnen aus der Geflügelzucht haben ja bereits etliche Probleme, wir dürfen also nicht überrascht sein, wenn sie auch auf uns zukommen.


    mfg Peter

  • Hallo Peter,


    meine Aussage: Tierschutzgesetz hin oder her, ich denke in der heutigen Zeit ist / sollte es für jeden Züchter und auch Liebhaber ( was wir Züchter auch sind ) selbstverständlich sein das einem Tier - Egal welcher Gattung es angehört - immer Frisches Wasser zur verfügung steht.


    Zielte nicht darauf ab, das TSchG in Frage zu stellen. Sondern sollte so verstanden werden wie ich sie geschrieben habe. Also Überspitzt gesagt- selbst wenn in dem TSchG stehen würde, das man den Kaninchen kein Wasser geben müsse- sollte es für jeden Normaldenkenden Menschen Selbstverständlich sein den Tieren den Zugang zu Frischem Wasser zu ermöglichen.


    Was die anderen Punkte die du ansprichst bestrifft, muss ich leider sagen das dies meiner Meinung nach das Ende der Rassekaninchenzucht bedeuten würde. Jedenfalls sehe ich das für meine Person so. Andere mögen dies auch anders sehen- das steht ja "Gott sei Dank" jedem Frei.


    Gruß Ricardo

  • Hallo Ricardo,


    es würde nicht das Ende der Rassekaninchenzucht bedeuten, aber ein gehöriges Umdenken.


    Ich habe in Südfrankreich Rassekaninchenzüchter besucht, die ausschließlich in Freigehegen ihre Tiere halten und diese auch ausstellen.
    Die Anforderungen sind dann natürlich etwas anders:
    Die Formen werden natürlicher und eleganter, durch Haltung entstehende Kleinstverletzungen nicht bestraft, auch die Leistung der Rassetiere wird anders eingeschätzt.


    Nachteile:
    Deutsches Schönheitsdenken - kurz, blockig, Rassemerkmale - würde sich ändern müssen.


    Die Vorteile liegen auf der Hand:
    Weniger Arbeit und gesündere Tiere


    Die Gewöhnung an Gehegehaltung dauert ca. 3-4 Generationen, dann werden die Tiere zunehmend ruhiger und friedlicher.
    Bei Menschen dauert die Idee der gehegehaltung schätzungsweise auch etliche Genrationen.


    mfg Peter

  • Hallo Peter,


    auf dem Lande ist diese Art der Haltung ( die ich Eigentlich für die Natürlichere halte ) ja Eventuell machbar. Aber wie sollen die Züchter die in einer Stadt wohnen und ihre Tiere in einer Vereinszuchtanlage halten dies bewerkstelligen? In meinem Verein z.B. gibt es keinerlei möglichkeit auch nur einen Einzigen Freilauf anzulegen.


    Ich glaube es müssten viele das Hobby aufgeben.


    Gruß Ricardo

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