Alles anzeigenIn der Ausstellungsordnung zur BS 2017 wird folgendes zum Impfen der Tiere gefordert:
Alle ausgestellten Tiere müssen gegen RHD geimpft sein. Die Impfung darf nicht länger als 1 Jahr zurückliegen und muss mind. 14Tage
vor der Schau erfolgt sein. Die Impfzeugnisse (Kopie) sind unaufgefordert bei der Einlieferung unter Angabe der Ausstellernummer abzugeben.
Tiere ohne Impfnachweis werden nicht angenommen!
Die Haftung der Ausstellungsleitung, für durch Krankheit verstorbene Tiere auf dieser Ausstellung, wird ausgeschlossen!!!
Diese Forderungen um das Impfzeugnis für die BS zu bekommen sind zu erfüllen.
Es wird nicht vorgeschrieben welches Fabrikat zu verwenden ist, bzw. wie oft die Impfung zu erfolgen hat.
Nun ist es an der Zeit das Thema RHD zu beenden und sich mit den Tieren für die kommenden Ausstellungen zu befassen.
Gruß Kleinwidder
Hallo Kleinwidder,
impfst du denn nur wegen den Ausstellungen?
Gruss Kai