Alles anzeigenHallo Jens,
..möglicherweise habe ich mich mißverständlich ausgedrückt. Hinter jeder Vorschrift stecht ein Sinn, ein Sachzwang, eine Notwendigkeit zur Regelung. Sonst wäre die Vorschrift zweck- und sinnlos, somit Selbstzweck, mit der Folge einer möglichen Rechtswidrigkeit.
Daher, was ist der sachliche Hintergrund dafür, das Belegen auf Ausstellungen grundsätzlich untersagt ist? Ich würde das gerne nachvollziehn können.
Gruß
Thomas
Thomas,
kann es sein, dass Du eine Beamtenseele bist ... oder anders gefragt wieviele Vorschriften existieren ohne Sachzwang, quasi als Selbstzweck ... ein Schreibstubenbeamter wird sagen natürlich keine, aber einem normalen Bürger fallen da schon einige ein . Ich merke allerdings gerade, dass wir völlig vom eigentlichen Thema abschweifen.
Gut Zucht
Jens