Die ZDRK Standardfachkommision informiert (Februar2014)

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    Die Standard-Fachkommission des ZDRK informiert

    Beschlüsse der Standard-Fachkommission

    Informationen und Erläuterungen

    Seit dem Erscheinen der Karlsruher Beschlüsse in der Fachzeitung (Heft 3/4 2014) hat es bereits Nachfragen bei der Redaktion zu einigen Details gegeben. Daher enthält der folgende offizielle Text im Hinblick auf die Veröffentlichung im RKZ-Forum an einigen Stellen Ergänzungen und zusätzliche Erläuterungen, die dem Verständnis der Beschlüsse dienen sollen.

    1° Bewertung andersfarbiger Spür- und Tasthaare

    Zur Vermeidung nicht-tierschutzkonformer Handlungen beim Schaufertigmachen erhält der entsprechende Text zur Bewertung andersfarbiger Spürhaare auf Seite 42 des Standards 2004 folgende Fassung:

    Hinweis zu den Spürhaaren und Tasthaaren:

    Andersfarbige Spürhaare und Tasthaare als die Grund- bzw. Zeichnungsfarbe bleiben unberücksichtigt.

    Erläuterung: Die Spürhaare und die seitlich am Kopf auf der Backenwölbung hervorstehenden Tasthaare sind Orientierungsorgane, deren Entfernung Schmerzen bereiten würde. Der vorstehende generelle Hinweis zur Bewertung gilt für alle Rassen und Farbenschläge, d.h. auch für jene, bei denen bisher in der Rassebeschreibung gegebenenfalls andere Maßgaben zur Bewertung im Falle farblicher Abweichung der o.g. Haararten stehen.

    2° Bewertung der Position 6 „Farbe“ beim Lohkaninchen und bei den Loh-Rexen

    Aus dem Text der leichten Fehler (Standard 2004, Seite 186 und 284) wird demzufolge die Fehlerangabe „Weiße Spürhaare im Bereich der Deckfarbe.“ gestrichen:

    Leichte Fehler:

    Geblümte oder melierte Schnauze. Unreiner Kopf. Leicht mit andersfarbigen Haaren durchsetzte Deckfarbe. Angedeutete Zwischenfarbe (außer im Bereich der Seitenspitzen). Cremefarbig aufgehellte Unterfarbe am Bauch. Leichter Rostanflug.

    Erläuterung zur Bewertung der Fehlerangabe „unreiner Kopf“: Die bei den Lohkaninchen, Loh-Rexen und lohfarbigen Farbenschlägen anderer Rassen z.T. deutlich hervorstehenden und lohfarbig gespitzten Tasthaare auf den Backen dürfen nicht als „unreiner Kopf“ bewertet werden; ein unreiner Kopf liegt beispielsweise dann vor, wenn andersfarbige Haare – weiß oder lohfarbig - an anderen Kopfpartien (etwa im Stirnbereich) vorhanden sind.

    3° Angleichung der Gewichtsbewertung bei den Rexkaninchen

    Die Bewertungsbestimmungen für die Position 1 „Gewicht“ der Rexkaninchen werden vereinheitlicht. Für die Anpassung der Gewichtsanforderungen ist eine Übergangszeit bis zum 1. Oktober 2016 vorgesehen.

    Erläuterung zum Verfahren: Die Untergrenze des Normalgewichts bei den Feh-, Lux-, Loh-, Marder- und Russenrexen wird um 250 Gramm erhöht, bei den übrigen Rexen wird sie um 250 Gramm gesenkt, sodass die Untergrenze des Normalgewichts somit einheitlich 3250 Gramm betragen wird. Die Obergrenze des Normalgewichts, d.h. das Höchstgewicht, wird einheitlich auf 4500 Gramm festgelegt. Mit Beginn des Zuchtjahres 2017 gilt folgende Vorschrift für die Gewichtsbewertung der Rexkaninchen:

    Gewichtsbewertung

    2,75

    bis 3,00

    bis 3,25

    über 3,25

    Höchstgewicht

    17

    18

    19

    20

    4,50

    1. Gewicht

    Normalgewicht über 3,25 kg. Mindestgewicht 2,75 kg. Höchstgewicht 4,50 kg.

    In der Übergangszeit bis zum Beginn des Zuchtjahres 2017 (1. Oktober 2016) sind die bisherigen Tabellen oder die vorstehende Neuregelung jeweils zum Vorteil des Tieres anzuwenden.

    Erläuterung zu den Rexrassen: Die Neuregelung der Gewichtsbewertung dient u.a. der klareren Abgrenzung der Rassen Rexkaninchen und Klein-Rexe (vgl. Tabelle der Neuzüchtungen). Falls die Klein-Rexe bis zum o.g. Zeitpunkt die Anerkennungsreife erreicht haben und in den Standard aufgenommen werden können, wird die Abteilung VI Kurzhaarrassen drei Gewichtsklassen, d.h. Rassen mit jeweils einheitlichem Gewicht haben: Rexkaninchen, Klein-Rexe und Zwerg-Rexe. Die vorstehende Gewichtstabelle ist bereits ab dem 1. Oktober 2015 Bestandteil des Standardtextes für die ab dem Zuchtjahr 2015 anerkannten Schwarzgrannen-Rexe.

    4° Zulassung von weiteren Farbenschlägen bei den Neuzüchtungen

    Da die Zulassungsbedingungen erfüllt sind, werden folgende Farbenschläge zugelassen und in das Anerkennungsverfahren aufgenommen:

    ð Klein-Rexe, blau,

    ð Löwenköpfchen, japanerfarbig.

    Neben den luxfarbigen Klein-Rexen sind die Klein-Rexe, blau der zweite als Neuzüchtung zugelassene Farbenschlag. Bei den Löwenköpfchen sind zurzeit drei Farbenschläge zugelassen: weiß Blauaugen, japanerfarbig und rhönfarbig (zu den rhönfarbigen LK vgl. weiter unten). Die entsprechenden Züchtungs- und Kennzeichnungsgenehmigungen können durch die Landesverbände erteilt werden. Die offiziellen Musterbeschreibungen wurden überarbeitet und können ab sofort bei der Redaktion angefordert werden.

    Hinweis zur Krallenfarbe der rhönfarbigen und japanerfarbigen Löwenköpfchen: Hier gelten die Bewertungsvorschriften der Japaner und Rhönkaninchen und aller japanerfarbigen und rhönfarbigen Rassen/Farbenschläge anderer Rassen. Aus aktuellem Anlass sei erneut darauf hingewiesen, dass bei diesen Rassen/Farbenschlägen zweierlei Krallenfarbe weder ein leichter, noch ein schwerer Fehler ist, solange die Krallen pigmentiert sind; bereits eine pigmentlose Kralle ist jedoch ein schwerer Fehler.

    5° Zulassung der Zwergwidder-Angora, weiß Blauaugen als Neuzüchtung

    Aufgrund der Erfüllung der neuen Zulassungsbedingungen für Rassen - mindestens 10 Anträge, hereingereicht durch mindestens 5 Landesverbände - hat die Standard-Fachkommission des ZDRK die Zwergwidder-Angora, weiß Blauaugen nach ausführlicher Beratung und Abwägung des Für und Wider mit sofortiger Wirkung als Neuzüchtung zum Anerkennungsverfahren zugelassen.

    Hinweise: Die Zulassung erfolgt - angesichts der aktuellen Entwicklung bei den Zuchten der Rasse Angora und deren Farbenschläge - unter anderem in der Erwartung, dass durch eine positive Entwicklung eines gesunden Bestandes an Zuchten und Zuchttieren der ZwWA neben den anderen Fördermaßnahmen, die im Rahmen der 31. BKS in Karlsruhe für die Erhaltungszuchten eingeleitet wurden, ein weiterer Beitrag zur Sicherung des Angora-Fellhaar-Gens (vv - internat. ll) als genetische Ressource sowie zur Stärkung der Mitglieder- und Tierzahlen in den Angora-Abteilungen geleistet werden kann. Die Fachkommission verbindet mit der Zulassung dieser Neuzüchtung die ausdrückliche Empfehlung, dass seitens der Standardkommissionen der Landesverbände nur solchen Antragstellern eine Züchtungs- und Kennzeichnungsgenehmigung erteilt wird, bei denen aufgrund der Kenntnislage zu erwarten ist, dass sie den besonderen Anforderungen einer Angorazucht im Kleinformat gewachsen sind und die Voraussetzungen für eine tierschutzkonforme Zuchtpraxis erfüllen (z.B. Schurintervalle und Handhabung der Schur, besondere Buchtengröße und Buchtengestaltung). Sollten im Laufe des Anerkennungsverfahrens generelle tierschutzrelevante Probleme bei dieser Rasse erkennbar werden, die zurzeit nicht ersichtlich sind, behält sich die Fachkommission die Möglichkeit vor, die Streichung der ZwWA aus dem Anerkennungsverfahren aufgrund der neuen Erkenntnisse ohne weitere Vorankündigung zu beschließen.

    Der Redaktion der Fachkommission ist zwischenzeitlich zur Kenntnis gelangt, dass die Herauszüchter einen Leitfaden und ein Schulungsvideo für die Zucht dieser Neuzüchtung erarbeitet haben. Die entsprechenden Züchtungs- und Kennzeichnungsgenehmigungen können durch die Landesverbände erteilt werden. Die vorläufige Musterbeschreibung wurde bearbeitet und kann ab sofort bei der Redaktion angefordert werden.

    6° Verlängerung des Anerkennungsverfahrens - Farbenzwerge, wildfarben-weiß:

    Da die Bedingungen für eine Anerkennung noch nicht erfüllt sind, wird das Anerkennungsverfahren für die Farbenzwerge, wildfarben-weiß mit Mantelzeichnung ein letztes Mal verlängert, und zwar um weitere 2 Jahre bis zur 32. Bundes-Kaninchenschau im Dezember 2015.

    7° Anerkennung von Rassen bzw. Farbenschlägen

    Folgende Rassen/Farbenschläge, deren Anerkennungsverfahren mit Auflagen bis Dezember 2013 verlängert worden war, werden unter Berücksichtigung der zwischenzeitlichen Entwicklung zum Beginn des Zuchtjahres 2015 (1. Oktober 2014) anerkannt und in den Standard aufgenommen:

    ð Champagne-Silber,

    ð Mecklenburger Schecken, thüringerfarbig,

    ð Zwergschecken, thüringerfarbig,

    ð Schwarzgrannen-Rexe.

    DDa alle Voraussetzungen hinsichtlich Verbreitung, Bestandssicherheit, Ausstellungsaktivität und Qualitätsentwicklung bereits gegeben sind, werden die

    Löwenköpfchen, rhönfarbig

    ebenfalls zum vorgenannten Zeitpunkt als neue Rasse in den Standard aufgenommen, und zwar unter der Bezeichnung des Europastandards: Zwergkaninchen-Löwenkopf (ZwKLk), rhönfarbig.

    Hinweis zur Kennzeichnung:/span> Nachzuchttiere dieser Rassen/Farbenschläge sind weiterhin bis zum 30. September 2014 mit "N" zu kennzeichnen, wofür die entsprechende Züchtungs- und Kennzeichnungsgenehmigung bis zu diesem Zeitpunkt Voraussetzung ist.

    Hinweis zu den vorstehenden Standardergänzungen:

    Die Standardtexte für Champagne-Silber, Schwarzgrannen-Rexe und Zwergkaninchen-Löwenkopf (rhönfarbig) sowie die Gewichtstabelle der Rexkaninchen und die weiteren Hinweise zu Ergänzungen bei den Farbenschlägen sind in Bearbeitung und werden rechtzeitig als Ergänzungsblätter über die Drucksachenverteilerstellen zu erwerben sein.

    Für die ergänzte Textfassung und weiteren Erläuterungen: Münster, im Februar 2014 Walter Hornung

    Tabelle: Neuzüchtungen im ZDRK - ab 13. Dezember 2013

    (Stand 17.12.2013)

    Lfd. Nr.

    Rasse/

    Farbenschlag

    zugelassen

    seit Zuchtj.

    Anzahl der registrierten Zuchten/LV

    Erläuterungen

    01

    Champagne-Silber

    2005

    18 10

    Anerkennungsverfahren abgeschlossen

    ab 01. Oktober 2014 in Allg. Klasse

    02

    Mecklenburger Schecken, thüringerf.-weiß

    1997

    17 10

    Anerkennungsverfahren abgeschlossen

    ab 01. Oktober 2014 in Allg. Klasse

    03

    Kleinschecken,

    wildfarben-weiß

    2011

    12 05

    Breitenentwicklung stagniert

    04

    Deutsche Kleinwidder,

    wg- schwarz

    2012

    07 05

    Breitenentwicklung stagniert

    05

    Blaue Holicer

    2011

    22 11

    06

    Zwergschecken,

    thüringerfarbig-weiß

    2004

    13 07

    Anerkennungsverfahren abgeschlossen

    ab 01. Oktober 2014 in Allg. Klasse

    07

    Farbenzwerge, (MZ)

    wildfarben-weiß

    2004

    15 09

    Anerkennungsverfahren mit Auflagen verlängert bis Dezember 2015

    08

    Farbenzwerge, (MZ)

    havannafarbig-weiß

    2011

    14 09

    09

    Farbenzwerge, (MZ)

    rot-weiß

    2012

    13 06

    Breitenentwicklung stagniert

    10

    Zwergwidder-Satin,

    castorfarbig

    2014

    07 04

    NEU

    11

    Zwerg-Satin,

    thüringerfarbig

    2012

    09 06

    Breitenentwicklung stagniert

    12

    Hotot-Rexe

    2012

    06 03

    Sehr schwache Breitenentwicklung

    13

    Thüringer-Rexe

    2011

    16 06

    Breitenentwicklung (LVs) stagniert

    14

    Schwarzgrannen-Rexe

    2003

    25 08

    Anerkennungsverfahren abgeschlossen

    ab 01. Oktober 2014 in Allg. Klasse

    15

    Klein-Rexe,

    luxfarbig

    2013

    15 07

    16

    Klein-Rexe,

    blau

    2014

    NEU

    17

    Zwerg-Rexe,

    japanerfarbig

    2011

    22 09

    18

    Genter Bartkaninchen,

    wildfarben

    2011

    47 16

    19

    Löwenköpfchen,

    rhönfarbig

    2011

    57 15

    Anerkennungsverfahren abgeschlossen

    ab 01. Oktober 2014 in Allg. Klasse

    20

    Löwenköpfchen,

    japanerfarbig

    2014

    NEU

    21

    Löwenköpfchen,

    weiß Blauaugen

    2014

    15 06

    NEU 

    22

    Zwergwidder-Angora,

    weiß Blauaugen

    2014

    NEU

    Summe Zuchten

    350

    Anmerkung: NEU = ab Zuchtjahr 2014

    EErwin Leowsky, Vorsitzender der ZDRK-Standardkommission,

    Walter Hornung, Redaktion

    Wir bedanken uns /font> bei dem ZDRK-Präsidium und bei Wolfgang Elias für die Genehmigung zur Veröffentlichung. Das Copyright für den Text liegt bei dem ZDRK. Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, das die Bilder, Texte und Grafiken bestimmten Rechten unterliegen, und das wir Copyrightverletzungen strafrechtlich verfolgen lassen werden.

    (C) 2014 Rassekaninchenzuchtforum e.V.

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