Viele Aussteller ärgern sich sowohl über andere Aussteller als auch Besucher, die die Tiere belästigen, begrapschen und teils auch aus den Käfigen herausholen. Muss das so hingenommen werden? 122
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Nein, von Ausstellern können bei Zuwiderhandlungen die Ehrenpreise einbehalten werden. (2) 2%
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Nein, bei Zuwiderhandlungen können die Ehrenpreise einbehalten werden und sowohl Aussteller als auch Besucher können einen Platzverweis erhalten. (44) 36%
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Nein, Besucher können bei Zuwiderhandlungen aus den Ausstellungshallen verwiesen werden. (70) 57%
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Ja, außer gut zureden kann man nichts machen. (6) 5%