Hallo,
ich habe eine Häsin, welche ich im vergangenen Jahr gekauft habe, die im linken Ohr falsch tätowiert ist. Neben dem Abstammungsnachweis habe ich vom Verkäufer auch die
"Bestätigung der Fehltätowierung ", unterschrieben vom Zuchtwart und dem Vereinsvorsitzenden, sowie der Angabe, wo im Zuchtbuch diese Fehltät. eingetragen ist. Kann ich auf Grund dieser Bescheinigung die Häsin zur Häsinnenleistungsschau bzw. zu Ausstellungen überhaupt , melden ?
Ulrike