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  • Hallo,


    ich hätte mal eine Frage, vielleicht kann mir jemand helfen, bei Neuzüchtung/Nachzüchtung in einem anderen Beitrag habe ich leider nicht das passende gefunden.


    Ich interessiere mich für die Rexkaninchen Hotot, welche ja bereits im Europastandard enthalten sind und von einem züchter in der Tschechei gezüchtet werden. Weitere Züchter im Ausland sind mir nicht bekannt, wenn jemand züchter dieser Rasse im Ausland kennt, oder länder in denen diese Rasse gezühtet wird, bin ich für Hinweise dankbar.


    Wir verhält es sicher aber nun, wenn in Deutschland ein Antrag auf Nachzüchtung gestellt wird, dürfen dann nur die bereits tätowierten Tiere aus dem ausland zur zucht eingesetzt werden oder könnte man theoretisch auch durch Kreuzung entstandene Hotot Rex nehmen. Wie wäre hier dann zu verfahren?


    LG Jenni

  • Hallo Kai,


    leider steht dort nicht mehr wie das was ich bereits weiß!


    Was mich interessiert, bzw. mir noch nicht klar ist, wie das in der praxis genau funktioniert.


    Wenn ich jetzt zum Beispiel Tiere verschiedener Rassen Kreuze und daraus kämen dann Rexkaninchen Hotot, wären diese ja nicht tätowiert, da Mischling. Wie kommen nun diese Tiere zu einem Täto?
    Genauer wäre der Sachverhalt, ich kreuze zwei Tiere, bekomme Rexkaninchen Hotot heraus.
    5 andere Züchter aus 3 Landesverbänden haben einen Antrag gestellt und bekommen die genehmigung für Rexkaninchen Hotot.


    Was ist dann mit meinen Mischlingen? Kann ich die dann irgendwie verwenden? Oder können dann nur die 5 Züchter "Mischlinge" tätowieren? Wie funktioniert das genau, wie kommen die "Mischlinge" zu einem täto?


    Oder können wir die im Ausland gekauften tätowierten Hotot Rexkaninchen bei der Neuzüchtung herangezogen werden? Wäre aber irgenwie unlogisch, da ja nicht bei jeder Neuzüchtung Ausländische Tiere vorhanden sind und auch nicht in der vielzahl, die benötigt wird und auch wäre ja dann das problem der Inzucht recht groß, wenn alle Hotot Rexkaninchen aus ein paar Tieren aus dem Ausland entstehen würden.


    LG Jenni

  • Hallo Jenni,
    bei Neu- und Nachzucht bin ich nicht der Fachmann , aber das eine oder andere hat man schon einmal aufgeschnappt.


    Falls jemand etwas genauer weiß, darf er mich gerne berichtigen.


    Woher die ersten Tiere einer Neuzüchtung stammen und ob sie ein Täto haben ist, wenn ich es richtig verstanden haben völlig egal.
    Du stellst also mit ausreichend Leuten den Neuzüchtungsantrag und kannst denn die Nachkommen entsprechend tätowieren.


    Gruß Kai

    Fehler machen ist menschlich,
    dazu stehen zeugt von Größe,
    wer sie nur bei Anderen sucht, tut mir nur Leid.

  • Hi!


    Im Grunde kannst du mit deinen Rexen hototfarbig verfahren wie du willst. Solltest du ein offizielles, sprich ZDRK-Täto haben wollen, wirst du um einen Neuzuchtantrag nicht umhin kommen.


    MfG Manfred

  • Hallo, Jenny

    Ich interessiere mich für die Rexkaninchen Hotot,


    Ich habe nicht den ganzen Post- Bereich gelesen, kontaktiere aber mal den amtierenden DM der Hotot. Soweit ich weis, weis er genaueres dazu.
    Wenn meine Info stimmt, so liegt bei der Standardfachkommission bereits ein Neu/ Nachzüchtungsantrag vor.


    Gruß
    Michael

  • Hallo!


    Der Neuzuchtantrag und die anschließende Genehmigung löst die von Jenni gestellten Fragen nicht. Mir erging's oder ergeht's bei der Neuzucht "Zwerg-Rex japanerfarbig" ähnlich. Ich habe Zwerg-Rexe dalmatiner dreifarbig, verpaare diese mit japanerfarbigen Tieren, aus dreifarbig natürlich, und erhalte neben gepunkteten auch einfarbige,sprich japanerfarbige Tiere. Da einige gar nicht so schlecht gezeichnet waren, dachte ich mir ich füll' die Zuchtbuchmeldung wie gehabt aus und gebe den japanerfarbigen auf der selben Meldung das "NB476". Das wäre das einfachste, ist nachvollziehbar, und trotzdem ... denkste! Letztlich wurde es eine separate Meldung. Ich besitze Kleinrexe in japanerfarbig, die ein verdammt gutes Fell haben, und will damit das Fell der Zwergrexe verbessern. Die Kleinrexe sind tätowiert, da in Österreich anerkannt. Bloß, wie füll' ich die Zuchtbuchmeldung aus? Meine Tiere haben große Probleme mit der Farbverteilung, da schwarz vorherrscht und gelb kaum anzutreffen ist. Die Lösung wäre ein japanerfarbiger Farbenzwerg. Doch auch hier - Wie soll denn die Meldung aussehen? Letztlich ließ sich noch immer eine Lösung mit dem Zuchtbuchführer finden, ein Leitfaden wäre trotzdem nett, denn die Neuzüchtungsgenehmigung enthält bloß den Hinweis, dass sämtliche Zuchtvorgänge im Einzelzuchtbuch festzuhalten sind. Wie diese Zuchtvorgänge bzw. das Resultat derselben zu erfassen ist, steht leider nicht drin.


    MfG Manfred

  • Hallo Michael,


    mit dem DM Weiße Hotot habe ich selbst kontakt und weiß das er einen entsprechenden Antrag gestellt hat.


    Aber das ändert ja nichts an meiner Frage zu der Kennzeichnung der jungen aus verschiedenen Rassen, der DM hat ein Pärchen Hotot Rex beide tätowiert aus dem Ausland, aber was hilft es wenn ich nun zwei junge Geschwister bekomme, da komme ich nicht recht weit, einmal Geschwisterverpaarung ok, aber dann?


    Daher würde ich gerne einfach mal ein wenig rumprobieren mit z.B. Dalmatiner Rex und Weißen Hotot oder Schwarz Rex und Weißen Hotot oder eben dann Hotot Rex x Dalmatiner Rex oder schwarz Rex.


    Daher aber eben vorher meine Frage, wie es sich dann mit diesen Mischlingen verhält. Wie werden diese tätowiert bzw. ab wann. Das habe ich nämlich noch nirgends gefunden und muss hier erst auf die Genehmigung des Antrags gewahrtet werden? Bzw. muss ich eben selbst noch einen antrag stellen oder reicht es wenn der Antrag für einen anderen Züchter genehmigt wird. Kann dann jeder seine Hotot Rex aus wer weiß was tätowieren lassen, oder eben nur die Antrag steller?


    LG Jenni

  • Hi,


    um ein Täto zu bekommen, z.B. NB104, muss du persönlich einen Antrag stellen. Es reicht nicht, wenn es die anderen tun. Und, du kannst sie erst dann tätowieren, wenn du die Genehmigung hast. Bei den Zwergrexen japanerfarbig, aber auch bei anderen Neuzüchtungen, war es so, dass die Genehmigung rückwirkend für das Jahr 2011 galt. D.h. ich habe meine April-Tiere noch tätowieren können, obwohl die Genehmigung vom 01. Juli war.


    MfG Manfred

  • Hallo, Jenni
    Wie Manfred schon beschrieben hat, mußt du einen Neu/ Nachzüchtungsantrag über deinen Verein stellen. Dieser leitet ihn dann nach "oben" weiter. Wenn du als Züchter die Anforderungen erfüllst, bekommst du eine Genehmigung. Im Klartext: jeder Züchter stellt für seine Person einen Antrag. Dieser wird für nur für die antragstellende Person genehmigt.
    Ich muß mal in den Tiefen meiner Akten suchen, ich habe bereits 2mal solche Anträge gestellt. Ich meine, das darauf u.a. steht, das du "alle Kreuzungen machen darst" um die Rasse dem jeweiligen Standardideal nahe zu bringen.
    Gruß
    Michael

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