RKZ-Quiz Nr. 291 - Pflegezustand

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  • Theoretisch könnte man in diesem Fall einen halben Punkt abziehen. Im Standard Seite 42 steht "gut beschnittene und reinliche Krallen". "Gut beschnitten" ist aber nicht klar definiert und Auslegungssache. Bei den leichten Fehler ist aber noch aufgeführt "lange Krallen". Hier bietet sich meiner Meinung nach noch das Feld "Bemerkungen" an, in dem man - ohne Punktabzug - vermerken könnte "Krallen etwas kürzer schneiden", denn vielfach haben die Züchterinnen und Züchter Sorge, die Krallen zu kurz zu schneiden und es blutet, weshalb nur die Spitzen gekappt werden. Gruß Tobias

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