RKZ-Quiz Nr. 287 - höhere Gewalt

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  • Gemäß AAB; Seite 35: "Sollte durch höhere Gewalt (Seuchen, Krankheiten, behördliche Verbote usw.) eine Veranstaltung nicht stattfinden oder müssen die Vorbereitungen dadurch abgebrochen werden, so werden die bis dahin entstandenen Kosten prozentual vom Kostenbeitrag einbehalten und weiterhin aus Fördermitteln des ZDK zur Absicherung von Bundesschauen beglichen."

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