RKZ-Quiz Nr. 286 - Ausstellungsgenehmigung

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  • Sämtliche Schauen, einschließlich Tischbewertungen sind genehmigungspflichtig - §3 AAB. Die Anmeldung erfolgt über den zuständigen Kreisverband an den Landesverband. Die Anmeldung muss die Angaben über Ort, Zeit und Art der Schau, über die Bewertungsart, den Veranstalter und die Ausstellungsleitung beinhalten. Die Genehmigung ist kostenpflichtig. In §2 wird u. a. geregelt, dass bei offenen Club-Vergleichsschauen auch die vollständige, rechtsverbindliche Ausstellungsordnung der Schau mit eingereicht wird und diese bereits ein Jahr vor der Veranstaltung eingereicht werden muss.

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