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  • Hallo zusammen,


    kann man auf der Bundesschau nachträglich während der Schau noch Tiere zum Verkauf melden? Ich habe zwei Tiere einem Züchter versprochen, der auch schon eine Anzahlung überwiesen hat. Ich soll diese Tiere dann mit nach Karlsruhe bringen, doch es kann auch sein, dass ich sie dort noch ausstellen möchte. Dann müsste ich sie dort nachträglich verkäuflich melden oder er müsste sie nach dem Ausstallen mitnehmen. Doch es kann sein, dass wie die Tiere wieder mit einem Sammeltransport hinbringen und abholen lassen. Dann bin ich beim Ausstallen selber nicht vor Ort. Deshalb wäre es für mich einfacher ich könnte die Tiere nachträglich verkäuflich melden und ginge mit dem Käufer direkt zum Tierverkauf, wo er die Tiere zzgl. der Verkaufsgebühr ordnungsgemäß erwirbt. Vielleicht kenn sich jemand von Euch damit aus.


    Gruß,


    Hubert

  • Hallo Hubert,
    das dürfte kein Problem sein.
    Ich habe es so wie von dir beschrieben vor einigen Jahren selbst schon einmal gemacht.
    Mit dem Züchter zum Tierverkauf, ich habe das Tier zum Verkauf nachgemeldet und der Züchter hat es erworben.
    Dies ist nach meiner Ansicht für alle Seiten die sauberste Lösung.
    Ich weiß, dass manche auf andere Art solche Übergaben lösen, was ich aber nicht gut finde.
    Gruß Kai

    Fehler machen ist menschlich,
    dazu stehen zeugt von Größe,
    wer sie nur bei Anderen sucht, tut mir nur Leid.

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